Administration-to-Business (, A2B; auch , G2B) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung der öffentlichen Verwaltung mit Unternehmen.
Allgemeines Der im E-Business entwickelte Begriff kann auch verallgemeinernd für alle Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten oder zwischen zwei gleichen Wirtschaftssubjekten verwendet werden. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte (), Unternehmen () und der Staat mit seiner öffentlichen Verwaltung (). Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Schildhauer definiert wie folgt: „Bezeichnung für interne Verwaltungsprozesse und Modelle der Interaktion zwischen Verwaltungen und einzelnen Regierungen auf Verwaltungsebene“.Thomas Schildhauer, Lexikon Electronic Business, 2003, S. 137 „Administration-to…“ beschreibt dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Geschäftsbeziehung angebahnt hat. Gegenstand der Beziehung kann ein Kaufvertrag, Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder ein Gesetz sein, aufgrund dessen Güter oder Dienstleistungen gegen Geld (oder ausnahmsweise gegen andere Güter) ausgetauscht werden. Bei Administration-to-Business wird meist keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern es besteht eine Rechtsbeziehung, die überwiegend auf öffentlichem Recht beruht.
Übersicht aller Geschäftsbeziehungen Die Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten können wie folgt systematisiert werden:Christian Brandt, Vom Vertragsmanagement zur zwischenbetrieblichen Kommunikation, 2009, S. 8Arnold Hermanns/Michael Sauter, Electronic Commerce: Die Spielregeln der Neuen Medien, in: Arnold Hermanns/Michael Sauter (Hrsg.), Management-Handbuch Electronic Commerce, 1999, S. 23; ISBN 978-3800623235
Wirtschaftssubjekt Privathaushalte Beispiel Unternehmen Beispiel öffentliche Haushalte Beispiel Privathaushalte Consumer-to-Consumer Tauschbörsen wie eBay Consumer-to-Business Aufträge, Bestellungen Consumer-to-Administration Steuererklärung, Melderegister Unternehmen Business-to-Consumer Lieferung von Waren im Versandhandel Business-to-Business Interbankenhandel Business-to-Administration Lohnsteueranmeldung öffentliche Haushalte Administration-to-Consumer Gebührenbescheid Administration-to-Business Außenprüfung Administration-to-Administration Amtshilfe
Auf diese Weise ergeben sich neun Kombinationen von Geschäftsfeldern.Bernd W. Wirtz, Electronic Business, 2013, S. 23; ISBN 978-3834942395
Administration-to-Business-Beziehungen liegen vor bei Baugenehmigungen für gewerbliche Bauvorhaben, Erlaubnissen (etwa Banklizenz, Betriebserlaubnis, Gaststättenkonzession, Zulassung von Fahrzeugen zum StraßenverkehrReiner Clement/Dirk Schreiber, Internet-Ökonomie, Springer-Gabler, 2016, S. 6; ISBN 978-3662490464), Steuerbescheiden, Beschaffung von Material (etwa durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr), Öffentlich-private Partnerschaft, Transferleistungen (etwa finanzielle Fördermittel, Subventionen, Zuschüsse). Auch das Dienstleistungsangebot der Finanzbehörden, Steuererklärungen in digitaler Form über das Internet einzureichen, ist Administration-to-Business,Torsten Olderog, Faktoren des Markterfolges im Online-Handel, 2003, S. 24 beispielsweise über Elster.
Wirtschaftliche Aspekte Zahlreiche Transaktionen der öffentlichen Hand mit Unternehmen sind streng genommen kein E-Commerce, weil sie keinen kommerziellen Charakter aufweisen, da sie keine Gegenleistung zur Folge haben.Maria Madlberger, Electronic Retailing, 2004, S. 25 Lediglich im Falle der Erhebung von öffentlichen Abgaben, Beiträgen oder Gebühren hat die öffentliche Verwaltung eine Gegenleistung erbracht oder wird sie erbringen.
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