mini|hochkant|Katholische Kirche mini|hochkant|Evangelische Kirche
Hammelbach ist größter und ältester Ort sowie Sitz der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Grasellenbach im südhessischen Landkreis Bergstraße und ein anerkannter Luftkurort.
Geographie Hammelbach liegt ca. 14 km östlich von Heppenheim auf im Odenwald auf der Passhöhe zwischen dem Weschnitztal im Norden und dem Ulfenbachtal im Süden und ist somit eines der nördlichen Tore zu der Region Überwald. Die Ortslage befindet sich auf 415 bis . Die Quellen der beiden Flussläufe liegen in unmittelbarer Nähe der Ortslage. Der Oberlauf des Ulfenbachs von Hammelbach bis Wahlen ist auch unter dem Namen Hammelbach bekannt. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Hammelbach mit einer Fläche von 746 Hektar, davon sind 347 Hektar Wald. Die Gemarkung erstreckt sich vom 536 Meter hohen Wagenberg im Westen nach Osten über den 507 Meter hohen Weihwesel, die Gaßbach und die Krumme Tanne bis zum Hirschbrunnen und zum Jagdhaus Hirschwiese nördlich von Gras-Ellenbach. In der Gemarkung liegen die folgenden aktuellen bzw. historischen Siedlungsplätze: Hof Gaßbach Hilsingshof Hof In der Aberst Jagdhaus Hirschwiese Langklingerhof Schardhof An den Ortsteil Hammelbach grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, die Fürther Ortsteile Brombach und Weschnitz, im Westen der Mossautaler Ortsteil Hiltersklingen sowie der Ortsteil Gras-Ellenbach, im Süden die Ortsteile Litzelbach und Scharbach und im Westen die Kerngemeinde Rimbach und Fürth-Fahrenbach.
Geschichte Überblick Die früheste bekannte Erwähnung Hammelbachs erfolgte 1324, als König Ludwig IV. den Brüdern Dietmar und Hartwig Kreis von Lindenfels erlaubte, die Pfandschaft des von ihm an Siegfried Pavay verpfändeten Dorfes zu lösen.
Während der Reformation wurde der Ort vorwiegend evangelisch und erhielt eine reformierte Pfarrei. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort, wie viele Gebiete der Kurpfalz, fast menschenleer gewesen sein.
Unter Pfälzer Herrschaft gehörte der Ort bis 1803 zum Oberamt Lindenfels und kam dann infolge des Reichsdeputationshauptschlusses, der die Auflösung der Kurpfalz verfügte, an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Dort wurde er ab 1821 durch den Landratsbezirk Lindenfels verwaltet, wobei die Bürgermeisterei auch für die Orte Grasellenbach, teilweise Hiltersklingen, Litzelbach und Oberscharbach, zuständig war. Über mehrere Verwaltungsreformen in Hessen gelangte der Ort schließlich 1938 zum heutigen Landkreis Bergstraße. Am 31. Dezember 1971 schlossen sich im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Hammelbach, Gras-Ellenbach und Wahlen zur neuen Gemeinde Grasellenbach zusammen.
Verwaltungsgeschichte Hammelbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs war. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die früheste bekannte Erwähnung von Hammelbach erfolgte 1324, als König Ludwig IV. den Brüdern Dietmar und Hartwig Kreis von Lindenfels erlaubte, die Pfandschaft des von ihm an Siegfried Pavay verpfändeten Dorfes zu lösen. Unter anderem findet Hammelbach weitere Erwähnung als: 1357 – Pfalzgraf Ruprecht I. dem Dietmar Kreis von Lindenfels ein Wittum auf das Dorf von 100 Mark Silber für seine Ehefrau Else Kreis v. Lindenfels, geb. Landschad von Steinach genehmigte. 1392 – Landschad von Steinach nach kurzer Rückgabe erneut die Pfandschaft über das Dorf Hammelbach von Pfalzgraf Ruprecht II. erhielt. 1398 – Ruprecht II. (Pfalz) den Schenken Eberhard von Erbach mit zwei Teilen des Zehnten am Dorf belehnte. Es bestand zu dieser Zeit aus sechs Huben und zwei Hofstätten. 1443 – Pfalzgraf Ludwig IV. den Schenken Konrad von Erbach ebenfalls mit zwei Teilen des Zehnten belehnte. 1488 – Die meisten Rechte an dem Dorf fielen wieder an die Pfalzgrafen zurück, nur die Frondienste haben der Pfalzgraf und die Landschaden von Steinach noch gemeinsam. 1509 – Der Schenk Eberhard von Erbach trat seinen Teil des Zehnten mit anderen Rechten im Tausch gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden an den Pfalzgrafen ab.
Aus dem Jahr 1568 wurde berichtet, dass Hammelbach kurpfälzisches Eigentum war und in die Hammelbacher bzw. Eicher Zent gehörte; Hohe- und Niedere Gerichtsbarkeit, Gebot und Verbot standen den Pfalzgrafen zu. Vom Zehnten bezogen jetzt zwei Drittel die kurpfälzische Hofkammer und ein Drittel der Propst des ehemaligen Klosters Losch.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion.
Weitere Belege über Hammelbach ergeben für das Jahr 1613, dass das Zentgericht in Hammelbach gehalten wurde, während Oberhof das Hofgericht zu Heidelberg war. Weiterhin wurden vier offene Rugegerichte im Jahr durch die Kurpfalz gehalten. Es gab 21 Hausgesäße, 15 leibeigene Männer und 17 Frauen sowie 9 1/4 Huben.
Nach dem Verzeichnis von 1784 lebten damals 63 Familien mit 301 Seelen im Dorf, das zwei Kirchen, eine Schule und 37 Wohnhäuser besaß. Die Gemarkung bestand aus 140 Morgen Äckern, 116 Morgen Wiesen, 10 Morgen Gärten, 452 Morgen Weide und 585 Morgen Wald. Wald und Weide gehörten zu den Hubengütern. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte.
Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Hammelbach war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der Zent Hammelbach (auch Eicher, Affolderbacher oder Wahlheimer Zent genannt), während das Oberamt Teil der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777) war.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Hammelbach zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 von Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhoben wurde. Das Oberamt Lindenfels wurde vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Ab 1812 gehört Hammelbach dann zur Amtsvogtei Fürth. Im Jahre 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Hammelbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig.
Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Hammelbach auch für Grasellenbach, teilweise Hiltersklingen, Litzelbach und Oberscharbach, zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Hammelbach gehörte.
Am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Hammelbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Hammelbach: Ein Marktflecken mit 1029 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 2986 Morgen, davon 1288 Morgen Ackerland, 320 Morgen Wiesen und 1270 Morgen Wald. Zu Hammelbach gehört der Schardhof auf der Tromm.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Markflecken Hammelbach mit eigener Bürgermeisterei, 117 Häuser, 946 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Hammelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Die Bürgermeisterei war außerdem für den Schadhof auf der Tromm (ein Haus, 10 Einw.), den Weiler Gasbach (3 Häuser, 20 Einw.) und das Dorf Lützelbach (11 Häuser, 72 Einw.) zuständig.
1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen durchgeführt. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Hammelbach in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, Seite 23, ISBN 3-598-23252-7
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 746 ha angegeben, davon waren 346 ha Wald.
Zum 31. Dezember 1971 schlossen sich im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Wahlen, Hammelbach und Gras-Ellenbach freiwillig zur neuen Gemeinde Grasellenbach zusammen. Ortsbezirke nach der Hessischen Gemeindeordnung wurden nicht errichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Hammelbach angehört(e):
vor 1737: Heiliges Römisches Reich, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Heidelberg, Amt Lindenfels, Zent Hammelbach ab 1737: Heiliges Römisches Reich, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Lindenfels, Zent Hammelbach ab 1777: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Pfalzbayern, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Oberamt Lindenfels, Zent Hammelbach ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,Durch den Reichsdeputationshauptschluss. Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Lindenfels ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth