Als Stander () bezeichnet man üblicherweise dreieckige,Buchstabe „S“ „Stander“ im Lexikon der Deutschen Marine siehe § 1 Abs. II Nr. 5 der Aufnahme- und Beitragsordnung außerhalb des Marine- und Schifffahrtswesens aber auch anders (häufig quadratisch) geformte Flaggen zur Kennzeichnung von Funktionen, Befehlsstellen oder Amtspersonen bzw. deren Fahrzeugen oder Standorten, oder zur Signalübermittlung. Ursprung sind die mittelalterlichen Standarten, die Truppenführern und Herrschern zur Kennzeichnung ihrer Anwesenheit vorangetragen wurden. Stander finden unter anderem Verwendung als Club- oder Vereinsstander von Yachtclubs bzw. Segelvereinen Hilfsstander im Internationalen Flaggenalphabet Rangflaggen militärischer Befehlshaber (Kommandoflagge) oder Kennzeichen militärischer Einrichtungen Stander militärischer Verbände, z. B. Kommandozeichen der Bundeswehr Windrichtungsanzeiger (Verklicker) an der Mastspitze bei Segelfahrzeugen
Siehe auch Standarte: Hoheitsabzeichen, beispielsweise an Fahrzeugen Wimpel: im zivilen Bereich meist kleine, dreieckige Fähnchen zur Zierde und als Symbol für Sportvereine, im militärischen Gebrauch auch ähnliche Bedeutung wie Stander (aber nicht synonym) Pennon: der Lanzenschmuck des einfachen Ritters
Weblinks
Amtliche Mitteilungen DSV – Clubstander von Segelvereinen, die kürzlich die Aufnahme in den DSV beantragt haben.
Einzelnachweise
Kategorie:Flaggenkunde Kategorie:Hoheitszeichen