mini|hochkant|Tür aus Holzbrettern mini|Steintür in einem megalithischen Dolmen mit seitlichen Zapfen mini|Einfache Tür der Dogon in Mali mit Verriegelung für den Zugang zu einem Vorratsspeicher; die Ornamente sollten Unheil abwehren mini|hochkant|Holztür am Seitenportal der Christuskirche (Heidelberg) mini|hochkant|Handelsübliche (rechts angeschlagene) Innentür mit Zarge mini|hochkant|Wandausschnitt für eine Tür im Rohbau mini|hochkant|Tür der Pfarrkirche St. Gallus und Ulrich in Kißlegg mit Einsatztür, zahlreichen funktionellen Beschlägen und Fassung (Bemalung) mini|hochkant|Eingangstür in Bozen (Grieser Platz) aus dem Jahr 1934 mit Elementen aus Holz, Glas und Eisen

Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch auch Türe, ist ein bewegliches Bauelement zum Verschließen einer Öffnung (einer Wand, Mauer, eines Durchgangs oder Einstiegs), welches nach dem Öffnen den Durchtritt oder Durchstieg erlaubt. Man unterscheidet zwischen Außen- und Innentüren. Türen sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Fußgängerverkehr. Eine Tür hat in der Regel ein aufrecht stehendes Format. Raumabschlüsse, die primär der Durchfahrt von Fahrzeugen dienen, werden hingegen als Tor bezeichnet. Ein waagerecht oder geneigt verbauter Flügel wird oft Klappe genannt.

Flügel, die nicht zum Durchtritt oder Durchstieg geeignet sind, nennt man Laden oder Klappe; wenn sie dem Einlass von Licht dienen, heißen sie Fenster.

Etymologie Das Wort Tür, , , ist seit dem 8. Jahrhundert belegt. Ursprünglich kam es nur im Dual, später im Plural vor und wurde im Deutschen in einen neuen Singular umgedeutet. Es geht wie altisländisch (Plural) und (Plural) auf zurück, das seinerseits im Ablaut zu indogermanisch steht (vergleiche , ).Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25., durchgesehene und erweiterte Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2011, S. 935 f.

Geschichte Die ersten von Menschen erbauten Behausungen aus Astgeflecht, Holzpfosten, Lehm oder Stein hatten selten verschließbare Eingangstüren; zum Schutz vor dem Eindringen von Menschen oder Tieren wurde wahrscheinlich ein versetzbares Flechtgitter aus Zweigen oder Ästen genutzt. Türverschlüsse erschienen – wie auch die Fensteröffnungen – später. Antike und mittelalterliche Türen hatten meist seitliche Zapfen, die in passenden Aushöhlungen in der Türschwelle und im Sturz verankert waren.

Bei den Rettungsgrabungen im Jahr 2010 am Opernhaus Zürich wurde eine etwa 5000 Jahre alte Holztür gefunden, die als drittälteste Tür der Schweiz und wahrscheinlich Europas in die Geschichte eingehen könnte. Die Zürcher Tür ähnelt dem zweitältesten Exemplar, das in Pfäffikon ZH gefunden wurde.Holztür aus der Steinzeit entdeckt nzz.ch, 19. Oktober 2010, abgerufen am 22. August 2020. Sie ist deutlich besser erhalten und besteht aus drei Brettern, die durch ausgefeilte Steckverbindungen zusammengehalten werden. Auch die Türangel ist erhalten.

Funktion Eine Tür erlaubt das Abgrenzen von Innen- und Außenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Außenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Mit einem Schloss können Türen verschlossen und die Räumlichkeiten unzugänglich gemacht werden. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Türen. Diese Zusatzfunktionen können durch Einlagen in das Türblatt, zusätzliche Abdichtungen zwischen Türblatt und Türrahmen oder durch die Abfolge mehrerer Türen erreicht werden. Das Fenster ist mit der Tür verwandt, ist aber nicht begehbar. Als Mischform besteht die Fenstertür.

Spezielle Ausführungen sind von kulturgeschichtlicher Bedeutung, beispielsweise Bronzetüren oder Kassettentüren.

Grundlegende Bauformen mini|hochkant|Kassettentür Die häufigste Version ist die Anschlagtür mit einem beweglichen Türblatt, welches drehbar mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbändern) am Türrahmen (Zarge, Türfutter) befestigt ist. Eine Schiebetür ist mit Laufschienen am Rahmen befestigt, an denen das Türblatt aufgehängt ist und seitlich verschoben werden kann. Bei Falttüren sind der oder die Türflügel durch Scharnierbänder oder flexible Streifen in mehrere Teile gegliedert, die sich beim Öffnen aus der Schließebene herausfalten.

Daneben gibt es zahlreiche Varianten von Türen nach ihrer Bewegungsart.

Türbestandteile im Bauwesen Türblatt: Das Türblatt bildet den eigentlichen beweglichen Teil der Tür. Türstock: Der Türstock ist der Teil des Rahmens, in den die Tür schließt. Türsturz: Der obere Teil des Stocks. Trägt ursprünglich die Last der Wandbereiche oberhalb der Tür und leitet sie auf die Steher des Stocks ab. Türschwelle: Der bodenseitige Abschluss der Tür, altertümlich zumindest einseitig erhaben, heute oft bündig oder überdeckt. Gleichzeitig der Übergang zwischen den unter Umständen unterschiedlichen Bodenbelägen der durch die Tür getrennten Räumlichkeiten. Türzarge oder Türfutter: Die Türzarge bildet einen dreiseitigen Rahmen um die Tür, mit einer Schiene (Schwelle) unten. Die drei Seiten (links und rechts, oben) werden gleich ausgeführt. Bei Stahlzargen wird die Zarge in einem Stück geliefert und eingebaut. Blindstock: Der Blindstock ist ein bei der fertigen Tür nicht sichtbares Element. Er wird bereits im Rohbau eingebaut. Mit Hilfe des Blindstockes, der zusätzlich als Putzleiste fungiert, wird es möglich, den fertigen Stock erst nach Einbau des Fußbodenbelages zu installieren. Damit sind der Stock und das Türblatt vor etwaigen Schäden im Laufe der Bauarbeiten geschützt. Ursprünglich besteht ein Türstock aus starken, rohen Hölzern, der nachher verblendet wird. Blende: Die Sichtteile des Stocks, oft als Zierblende ausgeführt; bei der Zarge mit integriert. Türfalz: Das Türblatt einer Anschlagtür kann an den Kanten gefälzt (abgestuft) oder stumpf (gerade) ausgeführt werden. Für eine besonders hohe Wärme- oder Schalldämmung wird ein Doppel- oder Dreifachfalz mit bis zu vier umlaufenden Dichtungsprofilen eingesetzt. Vorgaben für Schallschutztüren regelt die DIN 4109. Schalldämmwerte bis über 40 dB sind erreichbar. Als Stulp wird der Überschlag bzw. der "lose Pfosten" in der Mitte des zweiflügeligen Türblatts einer Doppeltür bezeichnet. Türdichtung: Die Dichtung bei modernen Türen besteht aus Gummi oder Polyurethan. Sie wird in einem Stück rund um das Türblatt in der Zarge montiert und bildet damit einen geschlossenen Abschluss. Die Bodendichtung kann absenkbar, beispielsweise als Schleifer ausgeführt sein.

Im Bauwesen werden Türen genauso wie Fenster neben ihrer Konstruktionsart grundsätzlich unterschieden nach ihrer Öffnungsrichtung (auch Anschlag(s)- oder Aufschlag(s)richtung).

Beschläge der Tür Beschläge sind alle an der Tür angebrachten funktionellen oder verzierenden Teile:

Türangel Am Rahmen oder Stock befestigte Drehachse (Dorn oder Bolzen), an welcher das Türblatt aufgehängt (daher der Name) ist. Meist werden zwei, bei schweren Türen oder solchen mit erhöhten Sicherungsanforderungen auch drei oder mehr verwendet. Türangeln wurden ursprünglich in Holz oder Stein ausgeführt, später in geschmiedetem Metall, welches in das Tragmaterial eingelassen oder eingeschlagen wurde. Heute werden die Türangeln meist in den Rahmen oder Stock eingebohrt oder eingelassen und -geschraubt.

Türband Ursprünglich ein eisernes Band mit einem zu einem Auge umgebogenen Ende, welches den Dorn der Angel umfasst und am anderen, langen Ende fest auf dem Türblatt fixiert war. Durch die heute gebräuchlichen Einbohrbänder ist diese Konstruktion obsolet und dient nur gelegentlich noch zu dekorativen Zwecken. Umgangssprachlich wird die Einheit aus Band und Angel zusammenfassend als Band bezeichnet. Moderne Türbänder für Türen mit erhöhten Anforderungen sind im Regelfall nachträglich in Höhe und Neigung einstellbar. Neben dem geläufigen Einbohrband gibt es noch eine Vielzahl weiterer sichtbar oder unsichtbar angeschlagener Bänder, beispielsweise das Fitschenband. Das obere Band ist bei geschlossener und geöffneter Tür durch das Gewicht der Tür durchgängig auf Zug belastet, das untere auf Druck. Bei geschlossener Tür wirken die Kräfte parallel zur Wandfläche, bei geöffneter senkrecht zu dieser.

Türen werden je nach Anschlagart (Lage der Bänder) als linke Türen (Tür DIN 107 links) oder als rechte Türen (Tür DIN 107 rechts) bezeichnet. Dabei werden die Türen von der Seite aus betrachtet, zu der hin sich das Türblatt öffnet. Sofern die Bänder nicht verdeckt (d. h. im geschlossenen Zustand unsichtbar) sind, ist dies die Seite, auf der die Bänder sichtbar sind.

Türschloss Mit Türschloss ist insgesamt eine mechanische Vorrichtung gemeint, mit welcher eine Tür fest verschlossen werden kann, sie besteht aus folgenden Elementen:

Schlossfalle Sie lässt die Tür im geschlossenen Zustand (automatisch) einrasten. Die Falle kann bei bestimmten Schlössern durch eine gesicherte Fallenfeststellung durch Drücker- und Schlüsselbewegung am Ausfahren gehindert werden.

Türgriff mini|Bronze-Türknopf um 1800 aus Deutschland Der Türgriff dient zum Bewegen des Türblattes, speziell zum Ziehen oder (bei Schiebetüren) Schieben ist er erforderlich. Er kann hervorstehend oder als Griffmulde ausgeführt sein, letzteres ist die bei Schiebetüren übliche Ausführung. Wenn mit ihm gleichzeitig die Schlossfalle betätigt werden kann, wird er als Türdrücker oder Türklinke bezeichnet. Durch Betätigung des Türdrückers wird die Falle zurückgezogen, um die Tür öffnen zu können. Bei den meisten drehbar aufgehängten Türen befindet sich auf beiden Seiten des Türblatts ein Türdrücker, bei Abschlusstüren einseitig nur ein unbeweglicher Türknauf oder Stangengriff. In diesem Fall lässt sich von dieser Seite die Falle nicht entriegeln, sodass das Öffnen der Tür nur mithilfe eines Schlüssels möglich ist.

Schließblech Mit dem Türdrücker lässt sich die eingerastete Falle des Türschlosses aus dem Schließblech lösen und die Tür kann geöffnet werden.

Türriegel Mit diesem wird die Tür zusätzlich mit einem Schlüssel verschlossen. Die Bewegung des Riegels wird aus der Drehung des Schlüssels abgeleitet.

Schließzylinder Der Schließzylinder bezeichnet ein in das Schloss eingesetztes mechanisches Bauteil, welches durch einen Schlüssel oder in der Neuzeit elektronisch durch einen codierten Schlüssel oder einen Chip in Gang gesetzt wird und den Riegel öffnet oder schließt. Siehe auch Zugangskontrollsysteme mit Codenummereingabe oder biometrischer Erfassung.

Weitere Bestandteile eines Türschlosses können Blendelemente wie Drückerschild (oder Türrosette) und Schlüsselschild sein, unter Umständen in einem Stück ausgeführt. Diese werden zusammen mit einem Drücker als Garnitur bezeichnet.

Weitere Teile und Ergänzungen Weitere funktionelle oder schmückende Teile, die nicht zu den Beschlägen im eigentlichen Sinne zählen: Türantrieb: Motor zum Öffnen von Drehtüren. Diese werden nach einer bestimmten Offenhaltezeit durch einen Türschließer geschlossen oder das Öffnen der Tür von Hand wird unterstützt. Sie dienen auch dem Betrieb von Karusselltüren, die sich drehen, solange Personen sich in ihrem Drehbereich befinden, um anschließend in Geschlossenstellung stehen zu bleiben, oder zum Öffnen und Schließen von Schiebetüren. Bodentürantrieb: Wie Türantrieb, jedoch erfolgt die Installation hier an der Türunterseite. Türstopper oder Anschlagdämpfer: Ein Gummi-, Metall- oder Kunststoffteil, welches verhindert, dass die Tür beim Öffnen gegen die Wand schlägt. Es wird an der Wand hinter der Tür (teilweise in der Form, dass der Türgriff daran anschlägt) oder auf dem Fußboden befestigt. Er wird unter Umständen mit einem Türfeststeller kombiniert, einem Haken an der Wand oder am Bodenstopper, welcher die Tür in geöffneter Position festhält.