Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im systematischen Aufbau von regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Diplomatenkennzeichen weisen den Fahrzeughalter als diplomatische Vertretung oder überstaatliche Organisation aus.
Geschichte und Allgemeines Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend den Ländernamen alphabetisch geordnet. Schon damals wurden einige Nummern bewusst freigehalten, so die Nummern von 31 bis 33, 40 bis 43, 52 und 53. Immer noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), nicht mehr existieren oder im Laufe der Zeit neu gegründet wurden (Beispiel: Kroatien) und daher entweder eine der noch freien Nummern erhalten haben oder am Ende eingeordnet wurden.
Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden. mini|Dienstwagen des Apostolischen Nuntius in Berlin, August 2026 Die Zahlen 10 bis 169 und 200 bis 299 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da in Deutschland der päpstliche Nuntius aufgrund des Schlussprotokolls zum Reichskonkordat von 1933 geborener Doyen des diplomatischen Korps ist. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. Die Zahlen 170 bis 199 und 300 bis 399 werden überstaatlichen Organisationen zugewiesen.
Aussehen und Zusammensetzung mini|Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft mini|Zweizeiliges Kennzeichen der US-Botschaft Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null für diplomatisches Personal (zum Beispiel den Botschafter) oder der Stadtkennung des Zulassungsbezirks (üblicherweise B für Berlin oder BN für Bonn) bei sonstigem Botschaftspersonal (zum Beispiel technischen Angestellten). Für das Konsularische Korps wird das Kennzeichen des Zulassungsbezirks mit einer aus drei bis fünf Ziffern bestehenden Nummer ausgegeben, die immer mit einer Neun beginnt.
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen, sofern entsprechende Vorrechte für sie eingeräumt werden.
Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung des Fahrzeuges grundsätzlich auf den Halter des Fahrzeugs. Deutsche Ehemänner bzw. -frauen von ausländischen Botschaftern sind nicht berechtigt, mit dem Wagen zu fahren, da ihnen nicht alle diplomatischen Vorrechte und Befreiungen zustehen. Familienangehörige von Diplomaten erhalten für eigene Privatfahrzeuge zudem nur teilweise Diplomatenkennzeichen zugeteilt. Nachrangige Angehörige einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation erhalten keine Diplomatenkennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Die Ausgabe von Diplomatenkennzeichen an deutsche Staatsangehörige, z. B. den deutschen Leiter einer internationalen Organisation, ist selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.
mini|Diplomatenkennzeichen mit H für historische Fahrzeuge Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verloren, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer. Dazu wird das bisherige Kennzeichen durch den Buchstaben A ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe B zum Einsatz. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch die Diplomatenkennzeichen das H für historische Fahrzeuge erhalten können. Der Buchstabe H wird daher bei den Alias-Kennzeichen ausgespart, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Variante 1 mini|Dienstwagen des Botschafters der Republik Kuba in Berlin mini|Dienstwagen des Botschafters der Bundesrepublik Nigeria, fotografiert in Wiesbaden Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt vom Zulassungsstempel des Zulassungsbezirks, in dem die Vertretung oder Organisation ihren Sitz hat (in der Regel Berlin). Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennzahl, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters oder des Leiters der Organisation. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1–500, und die Niederlande, 1–299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, beispielsweise als Souvenir), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis oder Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.
0 17–1: Dienstfahrzeug des Botschafters der USA. 0 17–37A wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37.
An Personenkraftwagen muss das CD-Zusatzschild 40px angebracht sein.
Variante 2 mini|Entstempeltes Kennzeichen von einem Fahrzeug des Verwaltungs- oder technischen Personals der Botschaft der USA in Berlin. Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvor genannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben VB (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben. Ein CD-Zusatzschild darf an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.
B 17–323 ist ein Fahrzeug, das für einen Bediensteten der Botschaft der USA in Berlin zugelassen ist.
Die Varianten 1 und 2 werden von den Zulassungsstellen in Berlin und Bonn ausgegeben. Sie werden Fahrzeugen der dort ansässigen diplomatischen Missionen, aber auch internationalen Organisationen im gesamten Bundesgebiet zugeteilt (siehe unten, Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen).
Variante 3 mini|Kennzeichen für das italienische Konsulat in Nürnberg mini|Fünfstellige Nummer auf einem Kennzeichen eines Konsulatsfahrzeugs in Frankfurt am Main Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- bis fünfstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt.
Solche Kennzeichen werden nur an Angehörige eines Berufskonsulats ausgegeben.
F–9XXX ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt am Main zugelassen ist.
In Deutschland akkreditierte Honorarkonsuln (oft deutsche Staatsangehörige) erhalten kein besonderes Kennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Sie sind aber – wie die Berufskonsuln – berechtigt, an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild anzubringen: 40px
Liste der Codes der Staaten mini|Ein Fahrzeug des Diplomatischen Corps von Belarus mini|hochkant|Fahrzeug der saudi-arabischen Botschaft Die Kennzeichen der Variante 2 werden sowohl in Berlin (B-...) als auch in Bonn (BN-..) ausgegeben. Hiervon ausgenommen sind die Missionen von Äquatorialguinea, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro und alle Missionen mit Code 200 oder höher; Kennzeichen für diese Staaten werden nur in Berlin ausgegeben.
Die Liste folgt einer alphabetischen Reihenfolge der deutschsprachigen Ländernamen zum Ausgabezeitpunkt, bei späteren Umbenennungen bleibt die Nummer gleich. Später hinzugekommene Staaten werden entweder auf freigewordene Plätze, die aber nicht exakt ihrer Position im Alphabet entsprechen, eingefügt (z. B. Kosovo, Namibia) oder am Ende der Liste (ab Nr. 154) angefügt.
Die Festlegung der Codes erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr.
Code Flagge mit Staat 10 bzw. 11 12 13 14 15 16 17 („Amerika“) 18 19 20 21 22 23 24 (früher ) 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 (früher ) 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 („Großbritannien“) 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 (früher ) 71 72 73 74 75 76 77 78 79 („Korea“) 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 (derzeit keine Botschaft) 97 98 99 100 101 102 103 104 (früher ) 105 106 107 108 109 110 111 112 113 (derzeit keine Botschaft) 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 frei (ehemals ) 126 127 128 129 130 131 132 133 134 (derzeit keine Botschaft) 135 136 137 138 139 140 (früher „UdSSR“ →) 141 142 143 144 frei (ehemals ) 145 frei 146 147 148 149 frei 150 frei 151 (früher ) 152 (derzeit keine Botschaft) 153 154 155 156 157 158 159 160 (bis 1990 ) 161 162 163 164 165 166 167 168 169 200 201 202 203 (derzeit geschlossen) 204 205 206
Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Die Codes 207 bis 299 sind für die zukünftige Aufnahme diplomatischer Missionen reserviert.
Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen mini|Dienstfahrzeug des UN-Sekretariats der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn mini|Dienstwagen der Europäischen Zentralbank (EZB)