Ein tragbarer Feuerlöscher ist ein Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Bei Feuerlöschern handelt es sich um Druckbehälter. Nicht alle Löschmittelbehälter stehen jedoch dauerhaft unter Druck.

Norm EN 3

Seit Einführung der Europäischen Norm EN 3 Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN EN 3 zugelassen, in Österreich nach der entsprechenden ÖNORM EN 3:

Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge. Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) machte die neu geschaffene Brandklasse F (Fettbrand) eine Überarbeitung notwendig. Für Brände an elektrischen Anlagen (Brandklasse E) ist kein Piktogramm mehr vorgesehen. Eine chemische Druckerzeugung ist in der aktuellen Norm nicht mehr vorgesehen, siehe Abschnitt Chemische Druckerzeugung. Ebenso ist die Verwendung von Kennbuchstaben nicht mehr vorgesehen, siehe Abschnitt Brandklassen und Löschvermögen. Sie wird allerdings teilweise noch intern zur Kategorisierung der Feuerlöschertypen verwendet.

Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1 bis 3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.

Kennzeichnung auf Feuerlöschern Feuerlöscher besitzen nach EN 3-7 fünf Schriftfelder: Das Wort „Feuerlöscher“, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen. Die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen, für die der Feuerlöscher geeignet ist. Ein Warnhinweis auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand beim Gebrauch an elektrischen Anlagen. Die Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung. Angaben zum Hersteller.

Brandklassen und Löschvermögen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind: Brandklasse A Brände fester Stoffe (auch Fahrzeugbatterien wie Lithium-Ionen-Akkus) Löschmittel: Wasser, Löschschaum, ABC-Pulver, Löschgel Brandklasse B Brände von flüssigen oder durch Temperaturerhöhung flüssig werdenden Stoffen (viele Kunststoffe, Harze und Wachse) Löschmittel: Löschschaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid Brandklasse C Brände von Gasen (Brände von Gasen in schlecht belüfteten Räumen erst dann löschen, wenn die Gaszufuhr gestoppt wurde, da sich sonst ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann) Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver Brandklasse D Brände von Metallen (insbesondere Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium) Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver), Hohlglasgranulate, trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, Zement, Grauguss-Späne; keinesfalls Wasser Brandklasse F Brände von Ölen und Fetten Löschmittel: Spezielle (verseifende) Löschschäume; Wasser nur in Form von fein verteiltem Sprühnebel

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet. Für zusätzliche Spezialeignungen wie beispielsweise ein wasserbasierter Feuerlöscher für Brandklasse A, der ein Zusatzmittel zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus beinhaltet, gibt es keine genormten Piktogramme. Diese Fähigkeit wird nur im Seitentext auf dem Löscher erkennbar (beispielsweise: „Spezialeignung für das Löschen von Lithium Ionen Akkus bis zu 600 Wh“ ).

Geregelt ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand verschieden großer, zu löschender Prüfobjekte. Das größte Prüfobjekt, das mit dem Feuerlöscher noch abgelöscht werden kann, definiert sein maximales Löschvermögen (Rating). Da dieses je nach Brandart des Prüfobjektes variieren kann, wird es für jede Brandklasse durch einen Normbrand gesondert ermittelt. Beispiele:

Ein Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 43A ist zum Ablöschen eines genormten Holzstapels von 4,3 m Länge geeignet. Ein Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 144B ist zum Ablöschen eines Behälters mit 144 Liter eines Gemisches aus einer brennbaren Flüssigkeit und Wasser geeignet. Ein Feuerlöscher mit einer Einstufung von 40F hat ein Löschvermögen für 40 Liter brennendes Speiseöl.

Das Löschvermögen von Feuerlöschern ist folgendermaßen gestaffelt: Brandklasse A: 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A. Brandklasse B: 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B. Brandklasse F: 5F, 25F, 40F, 75F. Bei der Brandklasse C wird nur geprüft, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, das am Ende eines Rohres austritt.

Bei der Brandklasse D wird das Löschen eines Magnesium- sowie eines Natrium-Brandes geprüft.

Die Brandklasse E wurde abgeschafft. Sie war für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen. Die meisten heutigen Feuerlöscher können in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Eignung von Löschmitteln in Feuerlöschern Als Löschmittel werden verwendet: nicht brennbare Gase, meist Kohlendioxid, geeignet bei Bränden von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen Löschpulver, meist geeignet für feste und flüssige Stoffe, sowie Gase, teilweise auch nur für Flüssigkeiten und Gase oder nur für Metallbrände Schaum, geeignet für feste und flüssige Stoffe Wasser oder wässrige Lösungen wie Salzlösung, geeignet für feste Stoffe; Löschwirkung durch Kühleffekt, bei Salzlösungen auch durch Trennschichtbildung; leicht entfernbare Löschmittelrückstände

Bis Mitte der 1990er-Jahre wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seitdem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten, siehe Montreal-Protokoll.

+ Eignung von Löschmitteln in Handfeuerlöschern für Brandklassen – nach EN 2 (vormals DIN 14406) Löschmittel Brandklasse A B C D F ehemaliger Kennbuchstabe Feststoffe Flüssigkeiten Gase Metalle Speisefett Wasser oder wässrige Lösung (Salzlösung) W Wasser-Nebel W AB-Schaum S ABF-Schaum S BC-Pulver P ABC-Pulver PG Metallbrandpulver PM Kohlenstoffdioxid CO2 K Fettbrandlöschmittel F / geeignet; ungeeignet; Einsatz birgt besondere Gefahren (siehe )

Löschmittel Pulver-Feuerlöscher Einsatzgebiet und Löschwirkung Pulver-Feuerlöscher sind die am häufigsten verwendeten Feuerlöscher und decken die Brandklassen ABC oder BC ab. Das Löschpulver ist nicht giftig, kann aber beim Einsatz zu Reizung der Augen oder beim Einatmen zu Reizungen der Atemwege führen. Die Löschwirkung von Pulver-Feuerlöschern ist schlagartig. Spezielle Sperrschutzeffekte verhindern eine Rückentzündung bei Feststoffbränden.

Nachteil Bei der Verwendung eines Pulver-Feuerlöschers kann es zu starken Sichtbehinderungen durch das feine, sich zerstäubende Pulver kommen, das unter anderem durch die vom Feuer verursachten Luftströmungen aufgewirbelt wird.

Durch das fein verteilte Löschpulver kommt es zu einer starken Verschmutzung der Umgebung. Elektronische Geräte können zerstört werden. Das Pulver setzt sich auf allen Oberflächen ab und dringt auch in feine Ritzen und Fugen. In Verbindung mit Feuchtigkeit oder Luftfeuchtigkeit führt Löschpulver zu erheblicher Korrosion, auch an verzinkten Stählen, Kupfer oder Aluminium.

Schaum-Feuerlöscher Vorteil Der Vorteil von Schaum-Feuerlöschern liegt darin, dass durch die (ggf. vorhandene) Löschpistole der Löschschaum zielgerichtet auf den Brand gerichtet werden kann. Dadurch hält sich die Verschmutzung nach der Brandbekämpfung im vertretbaren Rahmen.

Wie bei Pulverlöschern können inzwischen ebenfalls die maximal möglichen 15 Löschmitteleinheiten erreicht werden. Schaum-Feuerlöscher werden überall dort eingesetzt, wo man möglichst keine nicht vom Brand betroffenen Bereiche mit Löschmittel kontaminieren möchte oder darf. Es gibt fast überall elektronische Geräte, die empfindlich auf Löschmittelreste von z. B. Pulver-Feuerlöschern reagieren würden. Deshalb werden Schaum-Feuerlöscher mittlerweile überall eingesetzt.

Nachteile Schaum-Feuerlöscher sind nicht für Gasbrände (z. B. Gas-Gartengrill) geeignet. Sie sind frostfrei aufzubewahren, sofern nicht ein spezieller Schaum für tiefe Temperaturen eingesetzt wird.

Das Löschmittel ist regelmäßig nach Herstellerangaben auszutauschen. Wenn bei der Befüllung konzentriertes Schaummittel mit beliebigem Leitungswasser vermischt wird, beträgt die Austauschfrist häufig maximal zwei Jahre, da das Schaummittel je nach Wasserqualität durch Wasserinhaltsstoffe angegriffen werden kann. Vom Hersteller fertig gelieferte Schaumlöschmittel müssen hingegen oft erst nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden. Auch wenn das Schaumkonzentrat bis zum Einsatz des Feuerlöschers in einer separaten Kartusche aufbewahrt und erst beim Löscheinsatz mit Wasser vermischt wird, wird die Haltbarkeit in der Regel bis acht Jahre garantiert.Wissenswertes - Löschmittel Schaum, Informationen der Herstellerfirma Döka Feuerlöschgerätebau GmbH. Abgerufen im Juli 2023. In: Doeka-Kassel.de

Die bisher eingesetzten fluorhaltigen AFFF-Schäume sind oft gesundheitlich bedenklich, weil sie PFAS oder PFOA oder ähnliche Substanzen enthalten. Besonders bei Flughäfen wurden großflächig Löschschäume eingesetzt und Reste in die Landschaft geblasen. Heute ist dort der Boden und das Grundwasser verseucht. Aufgrund von EU-Verordnungen werden mittlerweile auch fluorfreie Schäume eingeführt.Gloria – Mit fluorfreien Feuerlöschern nachhaltig und effizient löschen, 29. Juli 2022. In: TGA-Fachplaner.de

2025 wurden die mit PFAS versetzten Schaummittel mit Übergangsfristen verboten. Ab 2031 dürfen solche Schäume nicht mehr eingesetzt werden. Der verwendete Schaum ist aufzufangen und in der Sondermüllverbrennung bei hohen Temperaturen zu entsorgen. Die fluorfreien Schäume sollen nicht mehr bei A-Bränden verwendet werden. Die Schaumkonsistenz ist empfindlicher, der Löscherfolg schlechter, eine Frostsicherheit unter −5 °C derzeit nicht mehr herstellbar.

CO2-Feuerlöscher Einsatzgebiet Das Löschmittel Kohlenstoffdioxid ist das einzige in Feuerlöschern verbreitet einsetzbare Löschmittel, das völlig rückstandslos löscht. Auch ist CO2 nicht elektrisch leitend. CO2-Feuerlöscher werden daher in Räumen mit technischen Geräten, elektrischen und elektronischen Anlagen und empfindlichen Arbeitsbereichen eingesetzt, beispielsweise in elektrischen Betriebsräumen, Serveranlagen, Laboratorien, Reinräumen oder Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen. CO2-Feuerlöscher löschen besonders effektiv in geschlossenen Räumen. Im Freien oder in großen Räumen hingegen verflüchtigt sich CO2 sehr schnell.

Löschmittelaustritt beim Löschvorgang Bei Betätigung des Feuerlöschers entspannt sich das austretende, flüssige CO2 sofort an der Düse und kühlt sich dabei sehr stark ab. Dadurch entsteht ein Zwei-Phasen-Strom, der aus gasförmigem CO2 und kleinsten Partikeln von festem CO2 (Trockeneis) besteht. Der Löschmittelstrahl ist durch die feinen Trockeneispartikel und die infolge der niedrigen Gastemperatur kristallisierte Luftfeuchtigkeit als weißer Löschmittelstrahl sichtbar.

Nachteil Das freigesetzte CO2 verdrängt die Raumluft, sodass insbesondere in kleinen Räumen die Konzentration von CO2 und die Abnahme des Sauerstoffgehalts schnell zum Tod durch Ersticken führen können.