mini|Spirituosen-Miniaturen Eine Spirituose (von ; Neutrum Plural: ) oder geistiges Getränk, umgangssprachlich oft Schnaps oder bei zweifelhafter Qualität abwertend auch Fusel genannt, ist eine alkoholische Flüssigkeit, die zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften besitzt und nach aktuellem EU-Recht einen Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol.-% hat;. Artikel 2 Absatz 1. bei Eierlikör genügen 14 Vol.-%.. Anhang II, 41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat. Früher war auch die Bezeichnung Branntwein üblich, die noch heute in einigen Gesetzen verwendet wird. Die Gewinnung der alkoholischen Basis erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener, pflanzlicher Erzeugnisse.

Begriffsbestimmung mini|Steuerfreier Branntwein für Bergleute der DDR Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft legte 1989 für ihren Bereich einheitliche Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Aufmachungen für Spirituosen fest. Der früher in Deutschland als Gattungsbezeichnung verwendete Begriff „Branntwein“ ist heute nur noch für Branntwein aus Wein bzw. Weinbrand als Handelsname gebräuchlich und wurde bis Ende 2017 in Deutschland bei der Besteuerung von durch Destillation erzeugten, alkoholhaltigen Flüssigkeiten verwendet (Branntweinsteuer, seit 2018 im Alkoholsteuergesetz geregelt). In diesem Zusammenhang war und ist es unerheblich, aus welchen Grundstoffen der Alkohol destilliert wurde. 2008 erfolgte eine Überarbeitung der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung), heute bekannt als EU-Spirituosenverordnung.

Umgangssprachlich werden hochprozentige Spirituosen (Branntwein, Korn) oft als „Schnaps“ bezeichnet. Das Wort kommt aus der niederdeutschen Sprache und ist verwandt mit dem Wort „schnappen“, was sich darauf bezieht, dass der Schnaps normalerweise in einem schnellen Schluck aus einem kleinen Glas (Kurzer, Pinnchen, Stamperl, Schnapper, Schnabbes) getrunken wird.

Gesundheitsgefahr Die Abhängigkeitsgefahr und das Gesundheitsrisiko beim Konsum alkoholischer Getränke sind weitgehend unabhängig von der Getränkeart, in der der Alkohol enthalten ist. Es geht hauptsächlich um die insgesamt konsumierte Menge Reinalkohol und um die Menge der zusätzlich im Getränk enthaltenen, schädlichen Inhaltsstoffe, wie Methylalkohol und Fuselöle.

Alkoholische Getränke mit höherem Alkoholgehalt können brennbar sein. Unsachgemäßer Umgang kann somit zu Brandverletzungen führen. Entsprechend werden alkoholische Getränke in der UN-Gefahrgutliste unter der Nummer 3065 geführt mit der Gefahrenzahl 30 (entzündlich) für Alkoholgehalte von 24 bis 70 Vol.-% und 33 (leicht entzündlich) bei mehr als 70 Vol.-%.

Herstellung mini|Brennkessel in einer Spirituosenmanufaktur Der Ausgangsstoff von Spirituosen wird entweder durch Vergärung von zuckerhaltigen Lösungen von Getreide oder Fruchtsäften beziehungsweise Maische oder durch Einlegen (Mazerieren) von Beeren und Früchten in Alkohol hergestellt. Anschließend erfolgt jeweils eine einfache oder mehrfache Destillation, auch Brennen genannt. Das Destillat wird zur Reifung teilweise in Eichenholzfässern gelagert, welche diesem auch die leicht bräunliche Farbe verleihen. Der Alkoholgehalt wird im Allgemeinen schließlich durch den Zusatz von Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt. Manchen Spirituosen werden beim Destillieren zur Aromatisierung auch geringe Mengen an Pflanzenextrakten zugesetzt.

Brand, Wasser oder Geist Es wird danach unterschieden, wie die trinkfertige Spirituose bereitet wurde:

Brände oder Wässer (meist synonym benutzt) werden aus vergorenen Maischen der jeweiligen Frucht erzeugt, d. h. der Alkohol entsteht bei der Gärung aus den vorhandenen Kohlenhydraten. Die entstandene alkoholhaltige Flüssigkeit wird nachfolgend destilliert. Angewendet wird diese Technik des Vergärens bei allen Rohstoffen, die ausreichend Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu Alkohol zu vergären. Beispiele sind Birnenbrand oder Kirschwasser. Beim Geist mazeriert zugegebener, neutral schmeckender, hochprozentiger Alkohol die Aromen aus den zerkleinerten, aber nicht vergorenen Früchten. Angewendet wird diese Technik bei vielen Früchten, besonders Beeren, die zwar sehr viele Aromastoffe, aber zu wenig Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu vergären. Ein Beispiel ist Himbeergeist.

Historisch wurden Begriffe wie Weingeist auch als Bezeichnung für den (möglichst) reinen Ethylalkohol verwendet.

Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs als Basis Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, auch als Neutralalkohol, Agraralkohol oder (in der Schweiz) als Trinksprit bezeichnet, ist – ähnlich wie Wodka – weitgehend frei von Aromen der Ausgangsstoffe und dient als Basis zur Herstellung vieler Spirituosen. So entstehen die meisten Liköre durch Aromatisierung, Zuckerung und Färbung von Neutralalkohol. Auch Gin wird mit Neutralalkohol hergestellt, der je nach Qualitätsstufe mit aromagebenden pflanzlichen Stoffen („botanicals“) wie Kräutern oder Gewürzen ein zweites Mal destilliert werden kann. Portwein und Likörwein wird während der Gärung Neutralalkohol zugegeben, um die Gärung zu stoppen und die Restsüße zu erhalten. Auch andere weinhaltige Getränke werden teilweise mit Neutralalkohol versetzt („aufgespritet“), um einen höheren Alkoholgehalt zu erreichen, zum Beispiel Wermut.

Rechtliches Kennzeichnungspflicht Innerhalb der EU besteht eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alkoholhaltige Getränke. Sie wird durch die geregelt. Die Richtlinie ergänzt die Gemeinschaftsbestimmungen der und der . Die Richtlinie betrifft Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt. Für eine aktuelle Übersicht zur Kennzeichnungspflicht wird auf den Artikel zum Thema Alkoholgehalt hingewiesen. Die Richtlinie 87/250/EWG wurde 2014 durch den Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung) aufgehoben.

Zwingend erforderlich sind die verwechselungsfreie Angabe der Verkehrsbezeichnung, die Angabe des Herstellers/des Abfüllers, die Behältnisgröße sowie der Alkoholgehalt der Spirituose in Volumenprozenten.

Der Alkoholgehalt wird mittels EU-einheitlicher Messmethoden ermittelt. Hierzu dienen Alkoholometer (Dichtespindeln) mit EWG-Eichfähigkeit und amtlichen Korrekturtafeln. Da sich nur reine Alkohol-Wasser-Mischungen mit dieser Messmethode ermitteln lassen, muss bei den meisten Spirituosen zuvor eine Probedestillation durchgeführt werden.

Bei der Angabe des Alkoholgehalts sind folgende Abweichungen zugelassen: 0,5 Vol.-% bei Bier mit höchstens 5,5 Vol.-% Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B II des Gemeinsamen Zolltarifs; 1 Vol.-% bei Bier mit über 5,5 Vol.-% Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, Apfelwein, Birnenwein und ähnlichen gegorenen Getränken sowie Getränken aus gegorenem Honig; 1,5 Vol.-% bei Getränken mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen; 0,3 Vol.-% bei anderen Getränken.

Deutschland In Deutschland wird für alle Spirituosen eine als Branntweinsteuer bezeichnete Verbrauchsteuer erhoben, die dem Bund zufließt. Die Besteuerung wurde bis 2017 von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verwaltet, seit 2018 von der Bundeszollverwaltung. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2001 2,1 Milliarden €. Pro Liter purem Alkohol müssen 13,03 Euro an die Steuerbehörde abgeführt werden, was den zum Teil hohen Preis von Spirituosen im Vergleich zu vergorenen Produkten, wie zum Beispiel Bier, erklärt. Neben der Verschlussbrennerei, bei der der real erhaltene Alkohol versteuert werden muss, gibt es noch in Teilen Deutschlands die Abfindungsbrennerei. Der dort hergestellte Abfindungsbranntwein wird unter Verzicht auf amtliche Verschlüsse oder Sicherungsmaßnahmen hergestellt. Für den Abfindungsbranntwein wird die Branntweinsteuer im Voraus auf die zu erwartende Alkoholmenge entrichtet. Diese wird in Abhängigkeit zur Menge und Art des Brennmaterials, wie bspw. Kirschmaische, Hefetrub unterschiedlich zugrunde gelegt, d. h. amtlich geschätzt auf Grundlage des zutreffenden Ausbeutesatzes gem. § 120 BrennO.

Das Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit der Alkoholsteuerverordnung befreit Privatpersonen davon, Brenngeräte beim Hauptzollamt anzumelden, sofern ein maximales Volumen von 2 l nicht überschritten wird. Dies bedeutet aber keine Befreiung von der Branntweinsteuer. Die Höhe der Branntweinsteuer kann beim zuständigen Hauptzollamt erfragt werden.

Die Abgabe von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland untersagt.

Österreich Auch in Österreich gibt es das Branntweinmonopol, das bereits von Maria Theresia herrührt und von der Republik Österreich nach dem Ersten Weltkrieg übernommen wurde. Demnach ist für das Brennen von Schnaps je nach Art der Brennereien (Abfindungs- oder Verschlussbrennerei) die Branntweinsteuer zu entrichten.

Die Abgabe von Branntwein und Branntwein-Mischgetränken an Jugendliche ist in Österreich verboten. In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland lag sie bei 16 Jahren. Seit 1. Jänner 2019 gilt jedoch auch dort die Altersgrenze von 18 Jahren.

Klassifikation von Spirituosen Branntwein aus Wein Branntwein ist die allgemeine Bezeichnung für alle aus Wein gebrannten Spirituosen. Daher sind Verkehrsbezeichnungen wie zum Beispiel Tresterbranntwein mittlerweile nicht mehr zulässig. Juristisch und vor allem steuerrechtlich zählen hierzu jedoch auch alle anderen Spirituosen. Weinbrand ist ein mindestens sechs Monate bzw. bei einem Fassungsvermögen von über 1000 Litern zwölf Monate in Eichenholzfässern gereifter Branntwein. Armagnac Cognac Divin Pisco

Spirituosen aus Nebenprodukten der Weinherstellung Tresterbrand oder Trester aus den Pressrückständen der Weinkelterei Grappa in Italien und in der italienischsprachigen Schweiz Treber in Österreich Marc in Frankreich und der französischsprachigen Schweiz, zum Beispiel Marc de Champagne Tsikoudia und Tsipouro in Griechenland Kisljarka in Russland Orujo in Spanien Tschatscha in Georgien Komovica in Balkanländern: Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Kroatien. Komovica (der Trester heißt in diesen Ländern Komina) wird oft falsch als Lozovača (loza ‚Weinrebe‘), gekürzt „Loza“ genannt. Als Lozovača dürfte eigentlich nur der klare Branntwein genannt werden, gewonnen nicht aus dem Trester, sondern als Destillat der ganzen Traubenmaische. Hefebrand aus der nach der Gärung im Fass zurückgebliebenen Hefe (Geläger); frz. .

Obstbrände

Obstbrände werden entweder aus den zu Obstwein vergorenen Säften (Most) oder aus der vergorenen Obstmaische destilliert. Letzteres ist der gebräuchliche Weg, da das Auspressen des Saftes als Produktionsschritt wegfällt. Ein Obstbrand kann alternativ auch als Obstwasser oder Obstschnaps bezeichnet werden.

aus Obstwein Calvados (Frankreich), aus Cidre aus Obstmaische Apfelbrand, aus Äpfeln, zum Beispiel Applejack Träsch (Innerschweiz), aus Birnen und Äpfeln Kirschwasser, aus Kirschen Eau de vie (Frankreich), aus Äpfeln, Birnen, Mirabellen, Pflaumen, Kirschen oder Himbeeren Zwetschgenwasser; Sliwowitz, aus Zwetschgen Vieille Prune Pflaumenschnaps Mirabellenbrand Marillenbrand, aus Aprikosen Schlehenbrand, aus Schlehdorn Birnenbrand; Williams sortenrein aus der Williams Christ Birne; Subirer sortenrein aus Sau-Birnen Quittenbrand, aus Quitten Dirndlbrand, aus der Kornelkirsche Mournoraki (Kreta), aus Maulbeeren Pálinka (Ungarn), aus Äpfeln, Birnen, Pflaumen oder Marillen Țuică (gesprochen /'ʦuj.kə/; Rumänien) Zibärtle oder Zibartenbrand aus der Zibarte Elsbeerbrand, frz. „Alisier“, aus den Früchten des Elsbeerbaums Vogelbeerbrand aus der Vogelbeere oder Eberesche