Eine Verhältniswahl (in der Schweiz auch Proporzwahl oder kurz Proporz genannt) ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Sitze möglichst genau in dem Verhältnis zugeteilt werden, in welchem abgestimmt wurde.
Die am häufigsten benutzten Verhältniswahlsysteme sind die Listenwahl in 85 Ländern, ein personalisiertes Verhältniswahlrecht in sieben Ländern und eine übertragbare Einzelstimmgebung in den drei Ländern Irland, Malta und Australien. Bei der Listenwahl werden Wahllisten nach unterschiedlichen Modi verwendet.
Die Verhältniswahl ist eines der beiden verbreitetsten Wahlsysteme für Länderparlamente, das andere ist die Mehrheitswahl.
Grenzen der Proportionalität bei der Verhältniswahl Bei vielen Verhältniswahlsystemen gibt es über die inhärente Schwelle für den ersten Sitz hinaus eine Mindestbedingung, die eine Gruppe erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Erreicht eine Liste nicht die in der Sperrklausel definierten Anforderungen, erhält sie keine Sitze. Die Wahlgleichheit für jede Stimme kann mit dem Gallagher-Index gemessen werden.
Beispielrechnung Die Verfahrensweise bei einem Verhältniswahlsystem lässt sich durch folgendes Beispiel verdeutlichen: Eine Gruppe, die 30 % der Stimmen bekommen hat, bekommt auch möglichst genau 30 % der Sitze. Da die so errechneten Sitz-Anzahlen meist keine ganzen Zahlen sind, wird vor der Wahl ein anzuwendendes Sitzzuteilungsverfahren festgelegt.
Tendenzielle Vor- und Nachteile des Verhältniswahlsystems Vorteile des Verhältniswahlsystems Der Wählerwille wird gut zum Ausdruck gebracht, da eine Partei entsprechend ihrem Anteil an Stimmen einen Anteil der Sitze erhält. Weit weniger Stimmen als bei Mehrheitswahlen bleiben wirkungslos. Auch kleine und mittlere Parteien erhalten ein angemessenes politisches Mitwirkungsrecht. Das Ergebnis der Wahl ist nur wenig durch den Zuschnitt der Wahlkreise zu beeinflussen. Jede einzelne Stimme – auch für Wahlverlierer – hat den gleichen Erfolgswert, kann sogar (in seltenen Fällen) die Zusammensetzung eines Parlaments beeinflussen. Eine Ausnahme hiervon bilden Sperrklauseln wie die Fünf-Prozent-Hürde. Die Interessen von Minderheiten werden zu einer höheren Wahrscheinlichkeit vertreten. Die Wahlbeteiligung ist tendenziell höher.
Nachteile des Verhältniswahlsystems Es ist für den Wähler oder die Wählerin schwerer, die Leistungen einer einzelnen Partei nachzuvollziehen. Kleine Parteien üben verhältnismäßig viel Einfluss auf die Regierungsbildung und -programmatik aus. Absolute Mehrheiten sind bei einer Verhältniswahl eher die Ausnahme als die Regel, so dass in der Regel Koalitionsregierungen notwendig werden (die Ausnahme bildet die Minderheitsregierung). Eine Partei mit 6 % Stimmgewicht kann in einer Koalition mit einer 45-%-Partei deutlich mehr Programmatik durchsetzen, als es der Wählerwille zugesteht. Auch personell können meist mehr Ministerämter besetzt werden, als prozentual zugestanden wären.Björn Hengst: FDP war schon oft das Zünglein an der Waage. In: Die Welt. 3. März 2004.Lisa Weiß: Israelische Regierung. Der Einfluss der Ultraorthodoxen. In: Deutschlandfunk. 10. Juli 2017.
Bei einer Verhältniswahl hat der Wähler oft keinen direkten Einfluss auf die Kandidaten, die die Sitze erhalten, da die Listen in der Regel von den Parteien aufgestellt werden. Dies kann dazu führen, dass in der Folge die Listenabgeordneten sich eher der Parteiführung verpflichtet fühlen als dem Wähler, da der Partei wiederum über die Listenaufstellung ein großer Einfluss auf die Wiederwahlchancen des Kandidaten zukommt. Tendenziell führt dies in der weiteren Folge zu einer starken Parteiendemokratie. Manche Systeme schwächen mit offenen oder lose gebundenen Listen diesen Nachteil ab. Der Einsatz einer Sperrklausel kann das Wahlergebnis einer Verhältniswahl beeinflussen. Parteien nahe der Sperrklausel werden unter Umständen nur gewählt, um ein Scheitern an ihr zu verhindern. Ebenfalls ist es möglich, dass Stimmen an aussichtsreichere Parteien vergeben werden. Stimmen für Parteien, die die Sperrklausel nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt. Wahlberechtigte Personen, die keine Stimme abgeben, werden nicht repräsentiert. Dies stellt insbesondere bei geringer Wahlbeteiligung die Legitimation der Wahl in Frage. Weiter kann bei einer sozialen oder demografischen Schieflage bei der Wahlbeteiligung die Repräsentativität der Wahl in Frage gestellt werden.
Verhältniswahlsysteme einiger Länder Deutschland
Personalisierte Verhältniswahl zum Deutschen Bundestag
mini|Personalisierte Verhältniswahl bei der Wahl zum Bundestag
Die personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, das bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und mehreren Landtagen angewandt wird. Es bringt über eine zusätzliche Stimme (Erststimme) für einen Wahlkreiskandidaten Elemente der Mehrheitswahl in das Verhältniswahlsystem ein.
Verhältniswahlrecht bei deutschen Kommunalwahlen In den meisten deutschen Ländern (außer Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin und teilweise Schleswig-Holstein) wird auf kommunaler Ebene das Verhältniswahlrecht durch Kumulieren (jeder Wähler hat mehrere Stimmen und kann einzelnen Bewerbern auch mehr als eine Stimme geben), Panaschieren (Wähler können nicht nur Listen ankreuzen, sondern auch Bewerbern von anderen Listen einzelne Stimmen geben) und Streichen (Wähler können Bewerber von der Liste, die sie ankreuzen, streichen) aufgelockert.
Griechenland In Griechenland wird das griechische Parlament als eine Kammer mit 300 Sitzen alle vier Jahre besetzt. Dabei werden 288 Abgeordnete in 56 Wahlkreisen und 12 Abgeordnete über landesweite Parteilisten gewählt.
Italien Bis 1994 wurde in Italien mit einem Verhältniswahlsystem gewählt, das faktisch keine Prozenthürden vorsah und somit maßgeblich große Koalitionen in der italienischen Parteienlandschaft verhinderte, was zu häufigen Regierungswechseln führte.
Nach einem Referendum wurde 1994 unter anderem bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus eine Vier-Prozent-Hürde (Sperrklausel) eingeführt, außerdem wurden mittlerweile nur noch 25 Prozent der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht vergeben, die restlichen 75 Prozent nach dem Mehrheitswahlrecht.
Durch das Wahlrechtsreformgesetz 270/2005 wurde das Wahlrecht erneut geändert. Nach der Zustimmung der Camera dei deputati beschloss am 14. Dezember 2005 auch der Senato della Repubblica mit 160 zu 119 Stimmen ein (modifiziertes) Verhältniswahlsystem (wieder)einzuführen. Das neue Wahlrecht wurde am 22. Dezember 2005 von Staatspräsident Ciampi verkündet und wurde bereits für die Parlamentswahlen im April 2006 angewendet. Das Gesetz sieht einen „Bonus“ für den Wahlsieger vor, um klare Mehrheiten im Parlament zu sichern (Mehrheits-Proporzsystem), d. h. das Erreichen von 340 Sitzen in der Abgeordnetenkammer wird für die mehrheitliche Koalition garantiert. Außerdem sind Sperrklauseln für kleine Parteien festgesetzt. Es gibt drei Hürden für das Abgeordnetenhaus: 10 % für die Listenverbindungen, 4 % für nicht verbundene Parteien und 2 % für Parteien in Listenverbindungen. Für Parteien, die anerkannte Minderheiten vertreten, gilt eine Ausnahmeregelung. 2017 wurde das Wahlrecht erneut geändert, es sieht jetzt eine Sperrklausel von 3 % vor und ist eine Mischung aus Verhältnis- (5/8) und Mehrheitswahl (3/8) (Grabenwahlsystem). Am 4. März 2018 wurde erstmals nach diesem Modell sowohl die Abgeordnetenkammer als auch der Senat gewählt.
Israel In Israel gibt es ebenfalls eine Sperrklausel, die bis zur Wahl 2013 bei 2 % lag. Diese niedrige Hürde bewirkte eine stärkere Machtverteilung in der Knesset. Bisher waren stets mindestens neun verschiedene, sehr heterogene Parteien im Parlament vertreten. Am 11. März 2014 hob die Knesset die Sperrklausel auf 3,25 % an. Die Mandate werden nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt verteilt.
Österreich Bei den Wahlen zum Nationalrat gilt die Vier-Prozent-Hürde bzw. das Erreichen eines Grundmandates.
Schweiz Der in der Schweiz gebräuchliche Begriff für proportionale Vertretung, auch aller Bürger (Stimmberechtigten, Stimmbürger), ist Proporz, daher auch für die Verhältniswahl Proporzwahl. Mittels Proporz werden Teile der Legislative und (z. T) auch die Exekutive gewählt. Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt. Faktisch läuft das darauf hinaus, dass zuerst die Parteistimmen für die Anzahl Sitze aufgerechnet und dann die Kandidaten mit den meisten Stimmen innerhalb der entsprechenden Parteilisten gesetzt werden. Für die nicht im Proporz gewählten Organe wird im Allgemeinen die Majorzwahl (Mehrheitswahl) verwendet.
Bund Der Nationalrat wird seit der Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates» in diesem Verfahren gewählt.Proporzwahl: Wie die Schweiz ihr Wahlsystem umgebaut hat. In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 6. Oktober 2018. Ausgenommen davon sind Kantone, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl nur jeweils einen Nationalrat (als Person) stellen. Dies sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri. Hier wird im Majorz gewählt (mit dem relativen Mehr bereits im ersten Wahlgang). Die Ständeräte von Jura und Neuenburg werden ebenfalls im Proporz gewählt.
Kantone Die Parlamente der Kantone werden ebenfalls im Proporz gewählt. Ausnahme bilden die kantonalen Parlamente in den beiden Appenzeller «Halbkantonen» (und bis 2021 das Parlament in Graubünden), diese werden im Majorzverfahren gewählt. Im Kanton Tessin wird auch die Exekutive im Proporzverfahren gewählt (bis 2013 auch im Kanton Zug). In den übrigen Kantonen wird meistens der sogenannt „freiwillige Proporz“ praktiziert: Die Wahl erfolgt zwar nach dem Majorzverfahren; da aber entweder die größten Parteien darauf verzichten, für alle Sitze Kandidaten aufzustellen, oder deren Wähler z. T. auch Kandidaten anderer, kleinerer Parteien berücksichtigen, haben auch Letztere – im Rahmen des allgemein als legitim geltenden Sitzanspruchs ihrer Partei – reelle Wahlchancen.
Gemeinden, darunter auch Städte In größeren Gemeinden oder Städten der Schweiz wird der Einwohnerrat, auch Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat genannt, im Proporz gewählt. Dieses Wahlsystem wird auch angewendet für die Wahl einiger Gemeinde-Exekutiven und der Stadtregierung von Bern (als Ausnahme für Städte).
Verteilung der Parlamentssitze Beim Proporzwahlverfahren wird ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen. Diese so genannten Parteistimmen setzen sich aus den Kandidatenstimmen und den Zusatzstimmen zusammen. Als Kandidatenstimmen zählen alle Stimmen, welche für Kandidaten der jeweiligen Partei abgegeben wurden. Trägt der Wahlzettel eine Parteibezeichnung, zählen auch alle leeren oder durchgestrichenen Stimmen für die Partei. Solche Stimmen werden als Zusatzstimmen bezeichnet. Wenn der Wahlzettel keine Parteibezeichnung trägt, gehen leere oder durchgestrichene Stimmen verloren. Die Stimmverrechnung erfolgt in der Schweiz nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren, seit neuerem auch gemäß dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren. Mehrere Kantone (AG, SO, ZG) kannten (zum Teil bis zur letzten Jahrhundertwende) in Abweichung vom sonst üblichen Kandidatenstimmen-Proporz einen Listenstimmen-Proporz, bei dem allein die für eine Parteiliste abgegebene Stimmenzahl für die Verteilung der Mandate maßgebend war.
Regeln von Proporzwahlen Die Wähler müssen vorgedruckte Wahlzettel verwenden, sie können aber zwischen vorgedruckten Listen der Parteien und leeren Wahlzetteln wählen. Beide können handschriftlich verändert werden. Die Wähler haben dabei in der Schweiz folgende Möglichkeiten: vorgedruckten Wahlzettel unverändert belassen Personen auf einem vorgedruckten Wahlzettel streichen kumulieren, d. h. Kandidaten zweimal aufführen (nicht bei allen Wahlen) panaschieren, d. h. Kandidaten einer anderen Partei auf eine vorgedruckte Liste einer anderen Partei schreiben (nicht bei allen Wahlen)