Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht. Das Eigenkapital steht den Wirtschaftssubjekten zeitlich unbefristet zur Verfügung, da es im Gegensatz zum Fremdkapital (Schulden) keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt.
Das Kompositum Eigenkapital setzt sich aus Eigen- für Eigentümer (Gesellschafter) oder deren Eigenfinanzierung und Kapital zusammen. Etymologisch leitete sich aus dem Gattungsbegriff Kapital später der Ausdruck Eigenkapital ab.Michael Bitz/Dieter Schneeloch/Wilfried Wittstock/Guido Patek, Der Jahresabschluss, 2014, S. 6Verlag Die Wirtschaft, Betrieb und Wirtschaft: Zeitschrift für Rechnungswesen, Steuern, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht im Betrieb, Band 51, Ausgaben 1–12, 1997, S. 81 Betreiben Wirtschaftssubjekte Eigenfinanzierung, so bilden sie Eigenkapital. Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Stiftungen, sonstige Personenvereinigungen, der Staat und seine Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, öffentliche Unternehmen, Kommunalunternehmen) sowie Privathaushalte in Betracht.
Definitionsvarianten In der Betriebswirtschaftslehre existiert keine allgemeingültige einheitliche Definition, sondern eine „Vielzahl unterschiedlicher Eigenkapitaldefinitionen, die jeweils andere Aspekte in den Vordergrund rücken“.Susanne Kalss, Nennkapital und Mindestkapital – Leistungskraft für den Gläubigerschutz, 2004, S. 91Peter Swoboda, Die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, 1985, S. 42 ff. Aus den vielen DefinitionenDorothea Schäfer/Lutz Kruschwitz/Mike Schwake, Studienbuch Finanzierung und Investition, 1995, S. 226 f. bildeten sich mindestens drei Definitionsschwerpunkte heraus, die Herkunftsfragen, bilanzielle oder Rückzahlbarkeitsaspekte betonen.Vera Sophie Schiemer, Das Property Rights Equity Concept, 2011, S. 13 ff. Die erste Gruppe spricht von Eigenkapital, wenn es sich um von den Eigentümern/Gesellschaftern direkt oder indirekt dem Unternehmen zugeführtes Kapital handelt.Bernd von Arnim, Eigenkapital, in: Hans Büschgen (Hrsg.), Handwörterbuch der Finanzwissenschaft, 1976, Sp. 284 Reinhard Schmidt stellte hierzu 1983 kategorisch fest: „Wer Eigenkapital gibt, ist Eigentümer und Unternehmer“.Reinhard H. Schmidt, Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, 1983, S. 180 Dabei wird übersehen, dass auch Gesellschafterdarlehen hiervon erfasst werden. Die zweite Gruppe definiert das Eigenkapital als bilanzielle Residualgröße aus Vermögen und Schulden. Die dritte Gruppe stellt schließlich fehlende Rückzahlungsverpflichtung und die fehlende Kündigungsmöglichkeit in den Vordergrund, jeweils Kerneigenschaften von Eigenkapital, die es vom Fremdkapital unterscheiden. Eine fehlende Rückzahlungsverpflichtung ist stets mit unbefristeter Verfügbarkeit und fehlenden Kündigungsmöglichkeiten verbunden. Bereits der Betriebswirt Alexander Hoffmann wies im Jahre 1932 darauf hin, dass das Eigenkapital im Gegensatz zum Kreditkapital lastenfrei (keine Kreditsicherheiten) und, da nicht kündbar und nicht rückzahlbar, im rechtlichen Sinne verantwortungsfrei sei.Alexander Hoffmann, Wirtschaftslehre der kaufmännischen Unternehmung, 1932, S. 65 Der Betriebswirt Erich Gutenberg definierte das Eigenkapital als das Kapital, bei dem die „Kapitalgeber rechtlich die Stellung von Eigentümern haben…“.Erich Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 3: Die Finanzen, 1980, S. 128 Die Deutsche Bundesbank verwendet die Begriffe „Eigenmittel“ und „Fremdmittel“ im Sinne von Eigen- und Fremdkapital.Deutsche Bundesbank, Ertragslage und Finanzierungsverhältnisse deutscher Unternehmen im Jahr 2011, Monatsbericht Dezember 2012, S. 27
Heute sind die bilanzorientierten Definitionen in der Betriebswirtschaftslehre weit verbreitet, bezeichnen Eigenkapital als positive Differenz aus Vermögen und Schulden und setzen es mit dem Reinvermögen gleich. Nach IASB ist es die Restgröße (Residualgröße) zwischen Vermögen und hiervon abgezogenen Schulden ( (IASB F.49(c)595). Zur Insolvenz kann es demnach nur dann kommen, wenn Schulden vorhanden sind. Besitzt ein Wirtschaftssubjekt ausschließlich Eigenkapital, so gibt es keine Rückzahlungsansprüche und infolgedessen auch keine Insolvenzgefahr.
Funktionen Das Eigenkapital erfüllt bei allen Wirtschaftssubjekten mehrere Funktionen:Michael Reuter, Eigenkapitalausweis im IFRS-Abschluss, 2008, S. 14 ff. Gründungsfunktion: Das Eigenkapital spielt bei der Unternehmensgründung die wichtigste Rolle. Ohne Eigenkapital können neu gegründete Unternehmen kein Fremdkapital aufnehmen.Hartmut Bieg/Heiz Kußmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Band II: Finanzierung, 2000, S. 43 f. Mit dem Eigenkapital werden Gründungsinvestitionen finanziert. Teilweise verlangen auch gesetzliche Vorschriften ein bestimmtes Mindest-Eigenkapital ( AktG, Abs. 1 GmbHG), insbesondere bei Kreditinstituten (Eigenmittel (Kreditinstitut)) und Versicherungen (Eigenmittel (Versicherung)). Finanzierungsfunktion: Eigenkapital finanziert einerseits im Rahmen der goldenen Bilanzregel das langfristige Sachanlagevermögen und die Beteiligungen, andererseits ist die Eigenkapitalquote die wichtigste betriebswirtschaftliche Kennzahl für Gläubiger zur Ermittlung der Bonität und des Ratings. Haftungsfunktion: Eigenkapital soll zum Auffangen von intertemporären Verlusten und dem Gläubigerschutz dienen. Entstehende Verluste werden durch das Eigenkapital aufgefangen. Je höher das Eigenkapital ist, umso länger ist ein Unternehmen in der Lage, anhaltende Verluste zu verkraften,Günter Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 542 ohne in eine Unternehmenskrise zu geraten. Da Eigenkapital „in der Rangstelle der liquidations- oder insolvenzbedingten Rückzahlbarkeit ganz am Ende“ steht,Horst S. Werner, Eigenkapitalfinanzierung, 2006, S. 23 haftet es den Gläubigern und stellt damit die Grundlage des Gläubigerschutzes sicher. Risikodeckungspotenzial: Das Eigenkapital bestimmt zusammen mit dem Risikoumfang des Unternehmens die freie Risikotragfähigkeit und das Rating, welches durch die Eigenkapitalquote stark beeinflusst wird. Es drückt dabei den Umfang maximal möglicher risikobedingter Verluste aus (der Eigenkapitalbedarf als Risikomaß ist ein Ergebnis aus Risikoanalyse und Risikoaggregation).Werner Gleißner / Marco Wolfrum, Risikotragfähigkeit, Risikotoleranz, Risikoappetit und Risikodeckungspotenzial, in: Controller Magazin, Heft 6/2017, S. 77–84 und Werner Gleißner, Risikoanalyse, Risikoquantifizierung und Risikoaggregation, in: WiSt, 9/2017, S. 4–11 Begrenzungsfunktion: Die Höhe der Eigenmittel begrenzt das mögliche Geschäftsvolumen, weil sich verschlechternde oder negative Schuldenkennzahlen die Gläubiger vor weiteren Geschäften warnen (Unterkapitalisierung). Bemessungsfunktion bei der Gewinnverteilung: Der Eigenkapitalanteil eines einzelnen Gesellschafters bildet die Berechnungsgrundlage bei der Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften wird am Aktienkapital die Höhe der Dividenden orientiert. Repräsentations- und Werbefunktion: Die absolute Höhe der Eigenmittel als Risikokapital kann mit Hilfe der Werbung der Öffentlichkeit präsentiert werden und Vertrauen in die Solvabilität der Wirtschaftseinheit schaffen. Die Eigenkapitalquote lässt Rückschlüsse auf deren Bonität zu. Die vorhandenen Eigenmittel sind ein wesentliches Kriterium für die Kreditwürdigkeit und das Rating.
Geschichte Eigenkapital tauchte funktional erstmals im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften auf. Bei der im Mai 1072 in Venedig gegründeten KommendaHans Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 1999, S. 268 f. gab es außer dem Eigenkapital der Teilhaber auch schon die Kapitalbeschaffung in Form von Risikokapital () und festverzinslichem Kapital ().Hermann Kellenbenz, Handelsgesellschaft, in: LexMA IV, 1980, Sp. 1901 Die auf das Eigenkapital beschränkte Haftung einer solchen Gesellschaft beim Zahlungsausfall ist erstmals 1408 in Florenz belegt.Federigo Melis, Le società commerciali a Firenze dalla seconda metà del XIV al XVIs., in: Troisième Conférence International d’Histoire Économique, 1965, S. 47–62 Als systematisches Element der doppelten Buchführung wurde Eigenkapital erstmals von Luca Pacioli in seiner 1487 vollendeten Schrift Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalità1494 gedruckt, 2. Auflage 1523 dargestellt.Michael Bitz, Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals, in: Norbert Winkeljohann/Peter Bareis/Gerrit Volk (Hrsg.), Rechungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen, Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag, München 2007, S. 147–166. () Dem Mathematiker Pacioli fiel auf, dass es oft einen Überschuss des Vermögens über die Schulden gab, den er „il cavedale“ (aus , „Hauptstück“, „wichtigstes Element“) nannte.Luca Pacioli, Summa de aritmetica, geometrica, proportioni et proportionalita, 1494, S. 417 und S. 432
Das mittelalterliche Zinsverbot begünstigte die Eigenkapitalbildung. Eigenkapital galt offenbar bereits im 16. Jahrhundert als produktiv und führte zur Gründung von Aktiengesellschaften,Klaus Türk, Die Organisation der Welt, 1995, S. 135 denn die Emission von Aktien brachte ihnen Eigenkapital.
Das Wort Eigenkapital tauchte im deutschen Recht relativ spät auf. Das ADHGB vom Mai 1861 sprach noch von Einlagen oder Anteilseignern am Gesellschaftsvermögen, die im Regelfall sogar gewinnunabhängig zu verzinsen waren (Art. 106 Abs. 1, Art. 161 Abs. 1 ADHGB). Eigenkapital als das „dem Inhaber des Unternehmens gehörende Kapital“ tauchte erst im späten 18. Jahrhundert auf;Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 98 das im Mai 1885 in Kraft getretene Handelsgesetzbuch (HGB) kannte Rücklagen. Es handelte sich beim Eigenkapital lange Zeit um einen unbestimmten Rechtsbegriff.
Eigenkapital bei einzelnen Wirtschaftssubjekten Am umfassendsten beschreibt die Fachliteratur in der Betriebswirtschaftslehre das Eigenkapital der Unternehmen. Die Öffentliche Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit dem Erkenntnisobjekt des Eigenkapitals beim Staatshaushalt und bei öffentlichen Haushalten, während die Hauswirtschaftslehre das Eigenkapital der Privathaushalte untersucht.
Unternehmen Bei der Unternehmensgründung entsteht das Eigenkapital durch Bareinlage oder Sacheinlage der Gesellschafter. Das Eigenkapital von Unternehmen ist handelsrechtlich eine Bilanzposition im Jahresabschluss ( Abs. 3 lit. A HGB). Danach gehören bei Kapitalgesellschaften zum Eigenkapital gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Bei Personengesellschaften ist die bilanzielle Eigenkapitaldarstellung weniger detailliert geregelt als bei Kapitalgesellschaften.
Bilanz zum 31.12.xxxx Aktiva Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Bilanzsumme Bilanzsumme
Die Gewinnrücklagen werden nach obiger Vorschrift aufgeteilt in gesetzliche Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Der Begriff Gezeichnetes Kapital ( Abs. 1 Satz 1 HGB, Abs. 1 Satz 1 AktG, Abs. 1 GmbHG) soll klarstellen, dass es sich um eingezahltes Eigenkapital handelt. Ausstehendes Kapital, erhöht das Eigenkapital erst, wenn es eingefordert und eingezahlt wurde. Nicht eingefordertes Kapital ist vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen ( Abs. 1 Satz HGB).