mini|Hier zulässige Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h

Die zulässige oder erlaubte Höchstgeschwindigkeit, auch Geschwindigkeitsbeschränkung oder Geschwindigkeitsbegrenzung, ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, der nicht überschritten werden darf. Umgangssprachlich ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff Tempolimit gebräuchlich.

Sie kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, die Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie vereinzelt auch im Luftraum.

Straßenverkehr Argumente Physikalische Grundlagen

mini|Zulässige Höchstgeschwindigkeiten und Grundfarbe der wegweisenden Beschilderung (blau/grün) auf Autobahnen in Europa

Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen in erster Linie dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) eines Fahrzeuges, die bei einem Zusammenstoß zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Es gilt:

Kinetische Energie

Faustformel für Bremsweg bei Gefahrbremsung

Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Fahrzeug bei 200 km/h die vierfache Menge kinetischer Energie wie bei 100 km/h besitzt. Bei einem Unfall, bei dem die Geschwindigkeit plötzlich vollständig verringert wird, sind die auftretenden Kräfte und die daraus resultierende Zerstörung bei 200 km/h viermal so groß wie bei 100 km/h. Die Fahrzeugmasse hingegen wirkt sich nur linear auf die Bewegungsenergie aus. Ein Fahrzeug mit zwei Tonnen Masse bringt bei einem Unfall gegenüber einem Fahrzeug mit einer Tonne Masse potenziell die doppelte Menge Energie ein.

Der Bremsweg eines Fahrzeugs ist bei 200 km/h viermal so lang wie bei 100 km/h. Die Fahrzeugmasse wirkt sich nicht direkt auf den Bremsweg aus.

Verkehrssicherheit

Durch eine niedrigere Geschwindigkeit kann sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen deutlich verringert werden.Abschätzung der Auswirkungen einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr. Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach 1984.

Oft werden auch an Unfallschwerpunkten wie Kreuzungen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet. Es gibt Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen die Verkehrssicherheit hauptsächlich durch ihre Koordinierungsfunktion erhöhen – ähnlich der Vorschrift, auf einer bestimmten Straßenseite zu fahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen können dazu beitragen, die Varianz der gefahrenen Geschwindigkeit zu verringern, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls weiter reduziert wird.Lave: Speeding, Coordination, and the 55 MPH Limit. In: The American Economic Review, 75(5), 1985, S. 1159–1164.

Trotz der höheren zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen geschehen, bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer, weniger Unfälle als auf Landstraßen.

Umwelt und Klima mini|alt=Forderung nach einem Tempolimit als einfachstes Mittel zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland|Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung als einfachstes Mittel zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland in Zeiten der Klimakrise Viele Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Temporäre Begrenzungen gelten im Rahmen eines Ozonalarms, da auch der Ausstoß von Schadstoffen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional zunimmt. Geschwindigkeitsbeschränkungen können auch mit dem Klimaschutz begründet werden, da mit ihnen der Verbrauch der Kraftstoffe reduziert werden kann. Darüber hinaus wird bei geringeren Geschwindigkeiten der Reifenabrieb reduziert und weniger Feinstaub von den Straßen aufgewirbelt.

Staubildung Durch das Minimieren der im freien Verkehr üblichen Geschwindigkeitsunterschiede kann auch Staubildung vermieden werden: Möglichst adaptive aber auch permanente Limits (zum Beispiel bei Steigungen) bringen Verkehrsverflüssigungseffekte durch harmonisierte Geschwindigkeiten. (PDF) Institut für Wirtschaft und Verkehr an der Technischen Universität Dresden

Dagegen spricht, dass der Verkehrsflüssigkeitseffekt zu einer größeren Kolonnenbildung führt, die u. U. andere Verkehrsbereiche wiederum negativ beeinträchtigen kann, wie z. B. erschwertes, verzögertes Ausfahren aus Seitenstraßen oder Hauseinfahrten.

Rücksichtnahme gefordert Geschwindigkeitsbegrenzungen werden weiterhin teils als wünschenswert erachtet, um einen kulturellen Umschwung und mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr herbeizuführen.Die Zeit, "Im Straßenverkehr herrscht ein eher archaisches Gesellschaftsbild", 29. Januar 2019

Zukunft des Autoverkehrs Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch zur Förderung von Elektroautos bzw. für eine zukunftsfähige Entwicklung der Automobilindustrie als wünschenswert.Der Spiegel, "Ohne Tempolimit wird die deutsche Autoindustrie untergehen" Die Deutsche Umwelthilfe hat 2023 anhand von sieben Modellen nachgewiesen, dass Elektroautos bei Tempo 50 im Schnitt 16,5 Prozent mehr Energie verbrauchen als bei Tempo 30.

Generelle Geschwindigkeitsbegrenzung Übersicht mini|Geschwindigkeitsbegrenzungen weltweit (die runden Schilder zeigen Kilometer pro Stunde, die rechteckigen Meilen pro Stunde an) mini| Maßeinheit für Geschwindigkeits­beschränkungen im Straßen­verkehr Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts und auf Autobahnen europaweit teilweise unterscheiden, liegt die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen sind nur Albanien und Andorra, die in geschlossenen Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h festgelegt.

Hinweisschilder

Tabelle In den europäischen Ländern gelten derzeit folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese gelten, sofern keine andere Geschwindigkeit beschildert ist (alle Werte in km/h):

Land PKW und Motorräder PKW mit Anhänger 50pxOrtsgebietIn vielen europäischen Ländern sind Tempo-30-Zonen in Wohngebieten bekannt. 50px35pxLand-/Schnell- bzw.Expressstraße 35pxAutobahn 50pxOrtsgebiet 50px35pxLand-/Schnell- bzw.Expressstraße 35pxAutobahn Åland 50 70/90 – 50 70/90 Albanien 40 80/90 110 60/70 80 Andorra 40 90 – Belgien (Flandern) 50 70/90 120 50 70/90 120 Belgien (Brüssel) 30/50 90/100 100 50 70/90 100 Belgien (Wallonien) 50 90/120 120 50 70/90 120 Bosnien und Herzegowina 50 80/100 130 50 80 80 Bulgarien 50 90 140 50 70 100 Dänemark 50 80/90 130 50 70 80 Deutschland 50 100/∞bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit, sondern Richtgeschwindigkeit 130 km/h ∞keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h; Haftungsteilung bei Unfällen, wenn Fahrer schneller als 130 km/h war, siehe BGH-Urteil vom 17. März 1992 – VI ZR62/91 50 80/100unter bestimmten Voraussetzungen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern (vgl. Pferdeanhänger) 80/100 Färöer 50 80 – 50 80 Finnland 50 80/100Wohnmobile ab 1,8 t: 80 km/h 120 50 80 80 Frankreich 50 80 (90mehrspurige Straßen)/110 (100bei Regen) 110/130 50 80 (>3,5 t zGG d. Z.)Gilt für Gespanne mit zulässiger Gesamtmasse des Zuges von mehr als 3,5 t. Leichtere Gespanne werden wie Pkw behandelt, siehe Article R413-2 und Article R413-8 Code de la route. 90 (>3,5 t zGG d. Z.) Griechenland 50 90für Motorräder 80 km/h 130für Motorräder 90 km/h 80 80 Grönland 50 80 – 50 80 Irland 50 60Slower Speed, Safer Roads/100auf Nationalstraßen 120 80 80 Island 50 80/90bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90 km/h; auf Schotteroberflächen: 80 km/h – 50 80 – Isle of Man 48* ∞ – 48* ∞ – Italien 50 90/110/130für Motorräder 110 km/h 110/130 50 70 80 Kroatien 50 90/110 130 80 90 Lettland 50 90 – ? ? Liechtenstein 50 80/100 – Litauen 50 90/110von Oktober bis März gilt 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen 130 50 80/90 90 Luxemburg 50 90/110 110/130 50 90/75 90/75 Malta 50 80 – 60 Monaco 50 – – Montenegro 50 80/100 100/130 Niederlande 50 80/100 100Niederlande: Tempo 100 kommt, ADAC motorwelt 12/2019, S. 13. Von 19 Uhr bis 6 Uhr bleibt es bei 130 km/h. /130 80 90 Nordmazedonien 50 80 130 Norwegen 50 80einige norwegische Schnellstraßen mit 90 km/h beschildert 80einige norwegische Autobahnen mit bis zu 110 km/h beschildert, siehe hier 80/60in Norwegen mit ungebremstem Anhänger ab 300 kg Masse 60 km/h, siehe § 13 Abs. 5 trafikkregler 80/60in Norwegen mit ungebremstem Anhänger ab 300 kg Masse 60 km/h auch auf Autobahnen, siehe § 13 Abs. 5 trafikkregler Österreich 50 100 130 50 100PKW mit leichtem Anhänger /80wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt /70außerorts, wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt /80auf Schnellstraßen (Autostraßen), wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt 100PKW mit leichtem Anhänger oder mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt /80wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt Polen 50Bis 2021 war 50 km/h von 5 bis 23 Uhr, 60 km/h von 23 bis 5 Uhr 90/100/120auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 100 km/h; auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 110 km/h; sonst 90 km/h. Zum 1. Januar 2011 wurde eine Erhöhung auf 120 km/h beschlossen 140Erhöhung auf 140 km/h ab 2011 beschlossen, siehe hier 50 70 80 Portugal 50 90/100 120 70/80 100 Rumänien 50 90/100 130 80 100 Russland 60 90 110 60 70 90 San Marino 50 70 – – Schweden 40–60 70–90/100 110–120 80 80 Schweiz 50 80/100 120LKW und Gelenkbusse: 80 km/h; Reisebusse: 100 km/h 50 80/100leichte Motorwagen mit Anhänger auf Autostrassen und Autobahnen, sofern die Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt 80/100 Serbien 50 80/100 130 In: Stuttgarter Zeitung vom 26. Mai 2018 Slowakei 50 90/130 130Erhöhung auf 160 km/h auf einigen Strecken geplant, siehe hier 90 90 Slowenien 50 90/110 130 80 100/80 Spanien 20/30/50es gilt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; 20 km/h auf Straßen mit nur einer Spur für beide Richtungen; 50 km/h auf Straßen mit mehr als einer Spur pro Fahrtrichtung; vor dem 11. Mai 2021 galt innerorts allgemein eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h, davor, bis Ende 1983, waren es 60 km/h 90/100 120Aufgrund des Ölpreisanstiegs erfolgte in der Zeit vom 7. März 2011 bis zum 30. Juni 2011 eine temporäre Absenkung auf 110 km/h. Siehe hier 20/30/50 70/80 80 Tschechien 50 90/110 130 (150)Testbetrieb ab Oktober 2025 auf einem Abschnitt der D3 in Abhängigkeit von Wetter und Verkehrsbelastung 80 80 Ukraine 50 90/110 130 Ungarn 50 90/110 130 70 80 Vereinigtes Königreich 48* (32 in Wales) 96**/112** 112** 48* (32 in Wales) 80*/96** 96**Geschwindigkeiten, die aus der Umrechnung von mph nach km/h stammen, sind mit Sternchen markiert. Geschwindigkeiten, die mit nur einem Sternchen (*) markiert sind, wurden in Übereinstimmung mit der kaufmännischen Rundung abgerundet, während Geschwindigkeiten, die mit zwei Sternchen (**) markiert sind, entgegen der kaufmännischen Rundung abgerundet wurden. Zypern 50 80 100 50 80 100

Anmerkungen zur Tabelle

Deutschland Zur Situation in Deutschland siehe Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland).

Österreich Unabhängig vom Transportmittel gelten im Straßenverkehr besondere Höchstgeschwindigkeiten für Großviehtransporte: 50/70/80/80. Als Großvieh gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine (auch bei Privattransporten).