mini|Oberstes Gericht der DDR mit Generalstaatsanwalt Josef Streit (ganz rechts) beim Verlesen der Anklageschrift (8. Juli 1963) Als Globke-Prozess wird das Strafverfahren gegen den Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke bezeichnet, das im Juli 1963 vor dem Obersten Gericht der DDR stattfand. Nach einem zweiwöchigen Prozess wurde Globke am 23. Juli 1963 in Abwesenheit wegen seiner Beteiligung an der antisemitischen Gesetzgebung des NS-Regimes als Ministerialrat im Reichsinnenministerium und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt.

Globkes Rolle im Nationalsozialismus

Globke war promovierter Jurist und während der gesamten NS-Herrschaft im Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Namens- und Rassengesetzgebung, dem Personenstands- und dem Staatsangehörigkeitsrecht befasst. mini|Gesetzeskommentar, verfasst von Wilhelm Stuckart und Hans Globke (1936) Im Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und den dazu unter seiner Beteiligung erarbeiteten Durchführungsverordnungen hatte er gesetzlich definiert, wer als Jude anzusehen, als solcher zu kennzeichnen und damit der Verfolgung etwa durch das Eichmann-Referat ausgesetzt war. So dienten insbesondere das Reichsbürgergesetz, die dazu erlassene Erste Verordnung vom 14. November 1935 vom 14. November 1935, RGBl. I, 1333. sowie die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 vom 25. November 1941, RGBl. 1941, 722 als formalrechtliche Grundlage für die systematische Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung aus dem sogenannten Volkskörper, bis auf der Wannseekonferenz im Januar 1942 die Ermordung aller Juden im Machtbereich des nationalsozialistischen Staates koordiniert wurde.Detlef Winter: Hans-Maria Globke, Quellensammlung, abgerufen am 7. September 2016.

Er war auch am Zustandekommen weiterer Gesetze beteiligt wie des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935,Blutschutzgesetz, RGBl. I S. 1146–1147. des Gesetzes zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935,Ehegesundheitsgesetz, RGBl. 1933 I S. 529, 1935 S. 773, 1936 S. 119. des Personenstandsgesetzes vom 3. November 1937Personenstandsgesetz, RGBl. I S. 1146. sowie am Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938.RGBl. S. 9. Nach der Zweiten Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 17. August 1938RGBl. I S. 1044. mussten männliche Juden zusätzlich den weiteren Vornamen Israel, weibliche den weiteren Vornamen Sara annehmen.Otto Köhler: Eichmann, Globke, Adenauer. CIA-Aktenfunde: Warum die rechte Hand des Bundeskanzlers geschont werden musste, Der Freitag, 16. Juni 2006.

Globke hatte zudem in seiner Eigenschaft als höherer Verwaltungsbeamter in diversen Einzelfallentscheidungen zu Eheschließungen, Beschäftigungsverhältnissen oder Adoptionen zwischen „Reichsbürgern“ und „Juden“ auf enger Auslegung der Nürnberger Gesetze bestanden und damit auch in den annektierten Gebieten Osteuropas zur „Germanisierung“ beigetragen.Globke – Ein unbedeutender Mann, Der Spiegel, 15. Februar 1961.

Nachkriegskarriere 1945/1946 befand sich Globke im alliierten Internierungslager Hessisch Lichtenau. Er wurde auf eine Kriegsverbrecherliste gesetzt und von der amerikanischen Anklagebehörde als Zeuge im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und in den Nürnberger Nachfolgeprozessen, vor allem im Wilhelmstraßen-Prozess, vernommen. Bereits bei einem dieser Verhöre berief er sich darauf, in der NS-Zeit einem Widerstandskreis angehört zu haben, ohne dass er dafür jedoch Beweise erbringen oder andere Mitglieder dieses Kreises benennen konnte.

Andererseits soll Globke Kontakte zu militärischen und zivilen Kreisen des Widerstandes unterhalten haben. Er sei Informant des Berliner Bischofs Konrad Graf von Preysing und Mitwisser der Staatsstreichvorbereitungen durch die Hitler-Gegner um Carl Friedrich Goerdeler und Ludwig Beck gewesen. Nach Zeugnissen von Jakob Kaiser und Otto Lenz war Globke für den Fall, dass der Sturz des nationalsozialistischen Regimes gelungen wäre, für einen gehobenen Ministerialposten in einer von Goerdeler gebildeten Reichsregierung vorgesehen.Eidesstattliche Erklärung von Jakob Kaiser, 31. Dezember 1945. Eidesstattliche Erklärung von Otto Lenz, 3. Januar 1946. Erklärung von Konrad Kardinal von Preysing, 18. Januar 1946. Abgedruckt in: Klaus Gotto (Hrsg.): Der Staatssekretär Adenauers. Persönlichkeit und politisches Wirken Hans Globkes. Klett-Cotta, Stuttgart 1980, S. 259–262, 266–267. Es fand sich jedoch nie ein Beleg für Globkes spätere Behauptung, die Nationalsozialisten hätten ihn noch 1945 verhaften wollen, seien daran aber durch das Vorrücken der Alliierten gehindert worden.

Nach Einschätzung des Office of Strategic Services (OSS) und ihres Agenten Allen Welsh Dulles zählte Globke als vermeintlicher Widerständler zu den deutschen „Kronjuwelen“, aus denen nach Kriegsende eine spätere deutsche Regierung gebildet werden sollte.

Globke wirkte 1952 am Wiedergutmachungsabkommen sowie zu Beginn der 1960er Jahre an weiteren Wirtschaftshilfen für Israel mit. In diesem Zusammenhang verzichtete Israel auf die Einvernahme Globkes als Zeuge im späteren Eichmann-Prozess und Globkes Strafverfolgung überhaupt. Klaus Wiegrefe: Der Fluch der bösen Tat. Die Angst vor Adolf Eichmann, Der Spiegel, 11. April 2011.

Bei Prozessbeginn war Globke Staatssekretär im Bonner Bundeskanzleramt und enger Vertrauter Konrad Adenauers. Mit dessen Rücktritt im Oktober 1963 schied auch Globke aus dem Amt.

Der Prozess Die Funktion des Prozesses mini|Propaganda-Broschüre des Ostberliner „Ausschusses für Deutsche Einheit“ (1959) Es wurde in Abwesenheit Globkes verhandelt. Eine Strafvollstreckung, zumal auf dem Gebiet der DDR, war von vornherein unrealistisch. Das Verfahren hatte daher in erster Linie propagandistische und geschichtspolitische Funktionen.

Seit 1957 betrieb die DDR die sogenannte Blutrichterkampagne gegen die Bundesrepublik Deutschland, zu deren Beginn Albert Norden die Namen von 118 ehemaligen NS-Juristen im bundesdeutschen Justizdienst veröffentlichte.Klaus Bästlein: „Nazi-Blutrichter als Stützen des Adenauer-Regimes.“ Die DDR-Kampagnen gegen NS-Richter und -Staatsanwälte, die Reaktionen der bundesdeutschen Justiz und ihre gescheiterte „Selbstreinigung“ 1957–1968. In: Klaus Bästlein, Annette Rosskopf, Falco Werkentin: Beiträge zur juristischen Zeitgeschichte der DDR. Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Band 12. Berlin 2009, S. 53–93. Zu Beginn der 1960er Jahre folgten weitere „Enthüllungen“, Broschüren und Pamphlete, auch über den als graue Eminenz des Bundeskanzlers Adenauer bekannten Chef des Bundeskanzleramts Hans Globke.Siehe Ostzonale Angriffe gegen Staatssekretär Dr. Globke, 136. Kabinettssitzung am 18. Januar 1961. Edition des Bundesarchivs „Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung“ online, abgerufen am 5. Februar 2021. 1965 folgte dann das Braunbuch über Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik. Staat, Wirtschaft, Armee, Verwaltung, Justiz, Wissenschaft.

In der öffentlichkeitswirksamen Kampagne gegen Globke ging es der DDR darum, die eigene Legitimität gegenüber der eigenen Bevölkerung und gegenüber dem Ausland zu vergrößern.Christine Axer: Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Deutschland und Österreich im Vergleich und im Spiegel der französischen Öffentlichkeit. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2011, ISBN 978-3-412-21343-5, S. 61 und 117. Im August 1961 hatte der Schriftsteller Stephan Hermlin den Bau der Berliner Mauer damit gerechtfertigt, dass er die DDR als „Anti-Globke-Staat“ gefestigt habe.Klaus Schroeder: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR. Bayerische Landeszentrale für politische Bildung, München 1998, S. 172. Hermlins Beitrag erschien am 20. August 1961, also eine Woche nach dem Mauerbau, im Neuen Deutschland. Der Sinn des Prozesses lag also in erster Linie darin, der Bundesrepublik ihre nationalsozialistische Vergangenheit vorzuhalten und den eigenen antifaschistischen Gründungsmythos zu betonen.Dominique Schröder: Fälle Globke und Oberländer. In: Torben Fischer und Matthias N. Lorenz (Hrsg.): Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. 3., überarbeitete Auflage, transcript, Bielefeld 2015, ISBN 978-3-8394-2366-0, S. 107 f. In diesem Sinne war der Prozess von nachhaltiger Wirkung, denn noch nach der deutschen Wiedervereinigung wurde Globkes Name von ehemaligen Bürgern der DDR immer wieder genannt, um zu betonen, dass ihr Staat der Bundesrepublik zumindest moralisch überlegen gewesen sei.Wolfgang Benz: Globke, Hans Maria. In: derselbe (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 2: Personen De Gruyter Saur, Berlin 2009, ISBN 978-3-598-44159-2, S. 287.

Stellvertretende Strafrechtspflege Das Urteil gegen Globke legt einleitend Hintergrund und Rechtfertigung des Verfahrens dar.

Der Weg eines neuen Deutschlands, von dem nie wieder eine Kriegsgefahr für andere europäische Völker ausgehe, erfordere eine ehrliche Bewältigung der Vergangenheit. Diese Aufgabe sei in der DDR im Unterschied zur Bundesrepublik gelöst, wo führende NS-Ideologen wie Theodor Oberländer und Offiziere wie Friedrich Foertsch als schwer belastete faschistische Verbrecher hohe politische Positionen erhalten hätten. Zu dieser Gruppe gehöre auch Globke, der trotz aller Veröffentlichungen über seine in der NS-Zeit begangenen Verbrechen in der Schlüsselstellung eines Staatssekretärs im Bundeskanzleramt sitze. Ein gerichtliches Strafverfahren sei in Westdeutschland nie eingeleitet worden.vgl. zu den Strafanzeigen und Prozessen gegen Globke: Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung: 01-070 Hans Globke Findbuch, St. Augustin 2020, S. 36 ff. Deshalb seien die Organe der DDR nunmehr verpflichtet, auch dieses Verfahren stellvertretend für das ganze deutsche Volk durchzuführen. Der ehemalige Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer war bereits am 29. April 1960 in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden.

Auf deutschem Boden hätten sich nach dem Zweiten Weltkrieg in den zwei deutschen Staaten mit entgegengesetzter Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung die beiden Linien der deutschen Entwicklung verkörpert: in der Bundesrepublik das alte Deutschland, dessen völkerrechtliche Existenz die DDR nicht bestreite, in dem aber die Ziele der Anti-Hitler-Koalition von 1945 nicht verwirklicht worden seien und das deshalb erneut den Frieden gefährde; in der DDR der rechtmäßige deutsche Staat, der die Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen, seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen erfüllt und der auf den Trümmern der Vergangenheit eine neue Gesellschaftsordnung errichtet habe. Dieser Staat habe die historische und politische Legitimation, den Angeklagten Globke, einen der aktivsten Helfer der Hitler-Regierung, vor Gericht zu stellen.

Seine Zuständigkeit leitete das Gericht – wie auch das Jerusalemer Bezirksgericht im Eichmann-Prozess – aus dem Weltrechtsprinzip ab, das eine weltweite Zuständigkeit aller Gerichte für nach dem Völkerstrafrecht strafbare Handlungen vorsieht. Außerdem habe Globke die angeklagten Taten als deutscher Staatsangehöriger überwiegend an seinem damaligen Dienstort Berlin, also auf damals wie gegenwärtig deutschem Staatsgebiet begangen und unterliege damit der Strafgewalt der DDR, einem der zwei Nachfolgestaaten des Dritten Reichs.Christiaan F. Rüter: DDR-Justiz und NS-Verbrechen Bd. III, lfd. Nr. 1068, DJuNSV Bd. III S. 75.

Bezug zum Eichmann-Prozess