Als Codex Hammurapi (auch in den Schreibweisen Kodex bzw. Hammurabi und Ḫammurapi) bezeichnet man eine babylonische Sammlung von Rechtssprüchen aus dem 18. Jahrhundert v. Chr.nach mittlerer Chronologie Sie gilt zugleich als eines der wichtigsten und bekanntesten literarischen Werke des antiken Mesopotamiens und als bedeutende Quelle keilschriftlich überlieferter Rechtsordnungen (Keilschriftrechte). Der Text geht zurück auf Hammurapi, den sechsten König der 1. Dynastie von Babylon. Er ist auf einer nahezu komplett erhaltenen 2,25 m hohen Dioritstele, auf mehreren Basaltstelenbruchstücken anderer Stelen sowie in über 30 Tontafelabschriften aus dem zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr. überliefert. Auch diese Stele selbst wird häufig als „Codex Hammurapi“ bezeichnet. Sie ist heute im Louvre in Paris ausgestellt und wurde, wie auch die Bruchstücke der Basaltstelen, von französischen Archäologen in Susa gefunden, wohin sie im 12. Jahrhundert v. Chr. aus Babylonien verschleppt wurde. Aufgrund dieser guten Quellenlage ist der Text heute vollständig bekannt.
Der Text besteht aus rund 8000 Wörtern, die auf der erhaltenen Stele in 51 Kolumnen mit je rund 80 Zeilen in altbabylonischer Monumental-Keilschrift niedergeschrieben wurden. Er lässt sich grob in drei Abschnitte gliedern: einen Prolog von rund 300 Zeilen Umfang, der die göttliche Legitimation des Königs darlegt, einen Hauptteil, mit nach moderner Einteilung 282 Rechtssätzen, und einen rund 400 Zeilen umfassenden Epilog, der die Rechtschaffenheit des Königs lobt und nachfolgende Herrscher zur Befolgung der Rechtssätze auffordert. Die enthaltenen Rechtssätze, die rund achtzig Prozent des Gesamttextes einnehmen, betreffen Staatsrecht, Liegenschaftsrecht, Schuldrecht, Eherecht, Erbrecht, Strafrecht, Mietrecht und Viehzucht- sowie Sklavenrecht.
Seit seiner Publikation 1902 beschäftigen sich vornehmlich Assyriologen und Juristen mit dem Text, dessen Entstehungssituation bzw. Funktion (Sitz im Leben) bis heute nicht geklärt werden konnte. Der ursprünglichen Annahme, es handele sich um eine systematische Zusammenfassung geltenden Rechts (Gesetzeskodifikation), wurde schon früh widersprochen. Seitdem wurde diskutiert, ob es sich um eine private Rechtsaufzeichnung (Rechtsbuch), um Musterentscheidungen, Reformgesetze, einen Lehrtext oder schlicht ein sprachliches Kunstwerk handele. Diese Diskussionen konnten bis heute nicht abgeschlossen werden und hängen in erheblichem Maße mit dem fachlichen und kulturellen Hintergrund der jeweiligen Autoren zusammen. Auch die Theologie zeigte ein starkes Interesse am Codex Hammurapi, wobei vor allem eine mögliche Rezeption desselben in der Bibel kontrovers diskutiert wurde.
Immer wieder wird der Codex Hammurapi als ältestes „Gesetz“ der Menschheit bezeichnet, eine Formulierung, die sich seit der Entdeckung der älteren Kodizes von Ur-Nammu und Lipit-Ištar – unabhängig von den genannten Kontroversen – heute nicht mehr halten lässt.
Überlieferungsgeschichte mini|Ausschnitt des Textes
Der rund 3800 Jahre alte Text des Codex Hammurapi ist vor allem durch die heute im Louvre (Département des Antiquités orientales, Inventarnummer Sb 8) befindliche Stele aus Diorit bekannt. Diese wurde im Winter 1901/1902 von Gustave Jéquier und Jean-Vincent Scheil während einer französischen Expedition nach Persien unter der Leitung von Jacques de Morgan auf der Akropolis von Susa in drei Bruchstücken gefunden. Bereits im April 1902 wurden diese wieder zu einer Stele zusammengesetzt, in das Pariser Museum verbracht und ihre Inschrift noch im selben Jahr von Jean-Vincent Scheil ediert und ins Französische übersetzt. Dabei legte Scheil eine Paragrafennummerierung fest, die sich am Einleitungswort šumma (deutsch: „wenn“) orientierte, was für den Text eine Gesamtzahl von 282 Paragrafen ergab – eine Zählung, die bis heute verwendet wird.vgl. Im selben Jahr folgte auch die erste deutsche Übersetzung durch Hugo Winckler, der Scheils Paragrafeneinteilung übernahm.Hugo Winckler: Die Gesetze Hammurabis, Königs von Babylon, um 2250 v. Chr. Das älteste Gesetzbuch der Welt. J. C. Hinrichs, Leipzig 1902.
Die im Louvre ausgestellte Stele zeigt im oberen Bereich ein Relief, das König Hammurapi vor dem thronenden Sonnen-, Wahrheits- und Gerechtigkeitsgott Šamaš zeigt. Hammurapi nimmt dabei die auch aus anderen Darstellungen bekannte Armhaltung eines Beters ein, während ihm der Gott vermutlich Herrschaftssymbole übergibt. Von einigen Forschern wurde auch die These vertreten, dass der dargestellte Gott eher der babylonische Stadtgott Marduk sei.vgl. Darunter ist der Text des Codex Hammurapi in 51 Kolumnen zu je rund 80 Zeilen eingemeißelt. Als Schriftzeichen wurde dabei die altbabylonische Monumentalschrift verwendet, die noch wesentlich stärker der sumerischen Keilschrift ähnelt als die altbabylonische Kursivschrift, die aus zahlreichen Dokumenten dieser Zeit bekannt ist.
Ein Teil des Textes der Stele wurde bereits in der Antike ausgemeißelt; jedoch kann dieser aufgrund von Vergleichsstücken rekonstruiert werden, so dass heute der gesamte Text bekannt ist. Diese Ausmeißelung geht auf die Elamer zurück, die unter König Šutruk-Naḫḫunte II. bei einem Feldzug nach Mesopotamien die Stele zusammen mit zahlreichen anderen Kunstwerken, wie etwa auch der Narām-Sîn-Stele, in ihre Hauptstadt im heutigen Iran verschleppten. Der ursprüngliche Aufstellungsort der Stele ist daher nicht bekannt; es wird jedoch immer wieder auf die babylonische Stadt Sippar verwiesen. Neun weitere in Susa gefundene Fragmente aus Basalt deuten darauf hin, dass mindestens drei weitere Stelen mit dem Codex existierten, die dann wohl in anderen Städten aufgestellt waren.vgl. ;
Neben dem Haupttext in Form der Steleninschrift ist der Codex Hammurapi aber auch aus einer Reihe von Tontafeln bekannt, die Teile des Textes zitieren. Diese wurden zum Teil bereits im 19. Jahrhundert, zum Teil aber auch erst nach dem Fund der Stele in Susa entdeckt. Sie befinden sich heute im British Museum, im Louvre, im Vorderasiatischen Museum in Berlin sowie im University of Pennsylvania Museum of Archaeology and Anthropology in Philadelphia. Bereits 1914 wurde eine große Abschrift der §§ 90–162 auf einer Tontafel des Museums in Philadelphia gefunden, aus welcher auch die antike Einteilung der Paragrafen hervorgeht, welche an einigen Stellen von der heute verwendeten Scheil’schen Einteilung abweicht.vgl. Abschriften des Textes stammen aber auch aus den nachfolgenden Epochen und anderen Regionen des Alten Orients bis in neubabylonische Zeit, wobei die antike „Paragrafeneinteilung“ durchaus variierte.
Aufbau mini|Tontafel mit dem Prolog des Codex Hammurapi im Louvre, Inv. AO 10237
Der Codex Hammurapi folgt der auch von anderen altorientalischen Rechtssammlungen bekannten Dreiteilung in Prolog, Hauptteil und Epilog. Der Prolog umfasst dabei im Text der Stele aus Susa 300 Zeilen, der Epilog 400 Zeilen. Dazwischen steht der Hauptteil des Textes mit den eigentlichen Rechtssätzen und einem Umfang von rund 80 % des Gesamtwerkes.
Prolog
Der Prolog des Codex Hammurapi gehört nach herrschender Meinung zu den wichtigsten literarischen Werken des Alten Orients. Er kann in drei Sinnabschnitte gegliedert werden, die in dieser Reihenfolge für die altorientalischen Kodizes typisch sind:vgl. Theologischer Teil, Historisch-politischer Teil, Moralisch-ethischer Teil.
Der theologische Teil dient der Darlegung der göttlichen Legitimation Hammurapis und ist als langer Temporalsatz konstruiert. In diesem wird zunächst erklärt, dass der babylonische Stadtgott Marduk durch Anu und Enlil, die höchsten Götter des sumerisch-akkadischen Pantheons, zur Herrschaft über die Menschheit berufen worden sei. Dementsprechend sei Babylon als seine Stadt auch zum Zentrum der Welt bestimmt worden. Damit eine gerechte Ordnung im Land bestehe, Übeltäter und Unterdrückung von Schwachen ein Ende fänden und es den Menschen gut gehe, sei dann Hammurapi zur Königsherrschaft über die Menschen erwählt worden.
Eine neubabylonische Abschrift des Prologs (BM 34914) zeigt, dass von diesem Text mehrere Varianten vorlagen, wobei sich diese neubabylonische Abschrift vor allem im theologischen Teil von der Textfassung der Stele aus Susa unterscheidet. So wird in dieser Fassung Hammurapi direkt von Anu und Enlil ermächtigt, während Marduk keine Erwähnung findet. Statt Babylon wird Nippur zum Zentrum der Welt bestimmt und der Herrschaftsauftrag geht direkt von Enlil, dem Stadtgott Nippurs, aus. Möglicherweise handelt es sich dabei um ein Zugeständnis des Königs an das religiöse Zentrum Nippur.vgl.
Dem schließt sich der historisch-politische Teil als eine Selbstdarstellung des Königs mit seinem politischen Werdegang an, die in Form einer Auflistung seiner Taten in Städten und Heiligtümern als Epitheta stilisiert ist. Da diese Städteliste den Städten entspricht, die in seinem 39. Regierungsjahr zu Hammurapis Reich gehörten, stellt dies einen Terminus post quem für die Datierung der Stele aus Susa dar. Eine Tontafelabschrift (AO 10327) enthält eine andere Version dieser Städteliste, die dem 35. Regierungsjahr zugeordnet werden kann. Daraus wird deutlich, dass die Stele nicht die älteste Version des Codex Hammurapi enthält. Einziger Anhaltspunkt für eine alternative Datierung des Textes ist der Jahresname des 22. Regierungsjahres Hammurapis mu alam Ḫammurapi šar (LUGAL) kittim (NÌ-SI-SÁ) (deutsch: Jahr – Statue Hammurapis als König der Gerechtigkeit). Da diese Stele auch im Text des Codex Hammurapi erwähnt und ihre Existenz somit vorausgesetzt wird, wird das 21. Regierungsjahr des Hammurapi als alternativer Terminus post quem verwendet.vgl.
Der moralisch-ethische Teil folgt dem vorausgehenden, ohne dass ein geografischer Bezug hergestellt würde. So legt er zunächst seine Filiation vom Dynastiegründer Sumulael und seinem Vater Sin-muballit dar und verweist auf den von Marduk aus ergangenen Führungsauftrag, den er durch Etablierungwörtlich: „In den Mund des Landes legen“ von Recht und Ordnung (akk.: kittum u mīšarum) befolgt habe. Den Abschluss des Prologs bildet das Wort inūmīšu (deutsch: damals), worauf dann die eigentlichen Rechtssätze folgen.
Rechtssätze
Mit den eigentlichen Rechtssätzen beschäftigten sich eine Vielzahl von Assyriologen und Juristen, die vor allem versuchten, die hinter ihnen stehende Systematik zu erfassen und auf diese Weise auch ihre Natur zu erschließen. Dabei wurden im Laufe der Zeit unterschiedliche Ansätze vorgelegt, die jedoch wegen verschiedener Mängel keine allgemeine Anerkennung erlangten. Dies gilt besonders für die frühen Versuche, eine Systematik nach logischen oder juristisch-dogmatischen Aspekten zu erstellen, wie sie etwa vom Franzosen Pierre Cruveilhier unternommen wurden.