Herbstein ist eine Stadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Seit 1962 ist die Stadt ein anerkannter Luftkurort und seit 2000 zusätzlich ein staatlich anerkanntes HeilbadRegierungspräsidium Kassel: (zugegriffen am 25. März 2014) mit – nach eigenen Angaben – „Hessens höchster Heilquelle“.
Geografie Lage Herbstein liegt nicht, wie manchmal vermutet, auf einem ehemaligen Vulkankegel des Vogelsbergs, sondern auf einer durch Flusstäler herauspräparierten Lavadecke. Die Kernstadt liegt an der Deutschen Märchenstraße, die von Hanau nach Bremen führt. Die Großgemeinde liegt im Naturpark Vulkanregion Vogelsberg und im Geopark Vulkanregion Vogelsberg. Ihr niedrigster geografischer Punkt befindet sich auf 270 m über NN im Bereich Stockhausen, die höchste Erhebung bildet der Geiselstein im Oberwald mit 720 m. mini|zentriert|hochkant=2|Der auf einer Bergkuppe gelegene Hauptort, Ansicht von Nordwesten
Stadtgliederung Die Kommune besteht neben der Kernstadt aus den Stadtteilen Altenschlirf, Lanzenhain, Rixfeld, Schadges, Schlechtenwegen, Steinfurt und Stockhausen.
Nachbargemeinden Herbstein grenzt im Norden an die Gemeinde Lautertal, die Kreisstadt Lauterbach und die Gemeinde Wartenberg, im Osten an die Gemeinden Großenlüder und Hosenfeld (beide Landkreis Fulda), im Süden an die Gemeinde Grebenhain sowie im Westen an die Stadt Schotten.
Geschichte mini|hochkant=1.5|Lage von Herbstein (Herbstain) auf einer Karte des Hochstifts Fulda von 1574 mini|Herbstein 1849
Mittelalter und Frühe Neuzeit Stadtentwicklung Die vermeintlich älteste erhaltene Erwähnung von Herbstein als „Heribrahteshusun“ ist irrig, denn der Name bezieht sich auf die Wüstung Herbertshausen bei Dannenrod.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 176.
König Heinrich II. schenkte am 29. Dezember 1012 dem Kloster Fulda auf Bitten des Abtes Branthoh II. den um das Kloster gelegenen Königsforst Branfirst Hermann Knaus (Bibliothekar): Die königlichen Forstprivilegien für die Abtei Fulda. Dissertation. Gießen 1938, S. 36–46. innerhalb angegebener Grenzen mit Bann und allem Zubehör zu freiem Verfügungsrecht zum Nutzen des Klosters. Diese Schenkung ist auch im Codex Eberhardi aufgezeichnet. Genannt werden neben Herbstein u. a. die Orte Hofbieber, Wolferts, Rothemann, Kalbach, Flieden, Crainfeld, Bermuthshain, Ilbeshausen, (Bad Salz-)Schlirf, Schlitz (Vogelsbergkreis) und Fulda. StAM, Kopiare Fulda: K 430. F. 73–74.
1262 erhielt der Ort das Stadtrecht, 1545 das Marktrecht und 1722 einen Viehmarkt. 1315 wird ein „Heincelin von Herberstein“ urkundlich erwähnt.Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. 1200–1500. Offenbach 1924. Regest, Nr. 70, S. 22. Ein Eintrag in ein Kopiar aus dem Jahre 1325 lautet: „... in der vesten Herberstein ...“StAM, Repertorium R I b, v. Merlau. Dann heißt es 1338: „... vor der stad zu Herbirsteyn ...“Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. Nr. 775, S. 536. Stadt und Burg werden in einer Urkunde 1407 genannt: „... vnsere Borg vnd Stat czu Herbestein.“Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. IV. Nr. 29, S. 25. Am Ende des 15. Jahrhunderts tritt der moderne Name „Herbsteyn“ auf.Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. Nr. 1523, S. 458.
Der Ortsname Herbstein ist ein Burgenname, gebildet aus dem Rufnamen „Hariberaht“ = Herbert. Dazu kommt das Appellativum mhd. Stein, auch Felsen oder steinernes Haus.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka. S. 744. Diese Namen wurden seit dem 11. Jahrhundert für ritterliche Burgen verwendet.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. S. 177.
Zwischen 1258 und 1271 wurde die heute noch erhaltene (und in jüngerer Zeit restaurierte) Stadtmauer errichtet. Sie hat drei Wehrtürme und ist heute an drei Stellen begehbar. Ursprünglich war sie 800 Meter lang und hat eine Wandstärke von 1,40 Meter. Das Mauerwerk besteht aus Basalt. Zur Finanzierung der Befestigung musste die Abtei Fulda Besitz im Gebiet des Stifts Hameln verkaufen. Durch die Mauer erhielt die Stadt ihre heute noch sichtbar wehrhafte Gestalt. Sie liegt weithin sichtbar auf einer Anhöhe. Die Straßenanlage legt sich ringförmig um die Stadtpfarrkirche. Innerhalb der Ringmauer befand sich eine östlich des heutigen Marktplatzes errichtete Burg, die 1642 zerstört wurde.
1441 wurde das Kloster Neuenberg durch einen Brand zerstört. Um es wieder aufzubauen, beschaffte der Fürstabt Hermann II. von Buchenau das nötige Kapital, indem er die Stadt Herbstein an die Riedesel verpfändete.Josef Leinweber: Hochstift Fulda, S. 18 f.
Recht und Verwaltung Bis 1803 gehörte die Stadt – nach der Reformation als römisch-katholische Enklave in evangelischem Gebiet, z. B. der Herrschaft Riedesel – zum Hochstift Fulda. Sie gehörte ursprünglich zur fuldischen „Zent Herbstein“. Das war ein umfangreiches Gebiet, das jedoch durch Veräußerungen im Laufe der Zeit verloren ging. Auch Herbstein wurde vielfach verpfändet. Die erste urkundlich bezeugte Verpfändung datiert von 1321. Während die benachbarten Gerichte Crainfeld und Burkhards durch die Veräußerungen dauerhaft für das Hochstift verloren waren, konnte Fulda seine Anteile an Herbstein zwischen 1584 und 1613 vollständig zurückerwerben.Josef Leinweber: Das Hochstift Fulda vor der Reformation. Dissertation. Fulda 1972 = Quellen und Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und Diözese Fulda. XXII. S. 11 f.
Herbstein war zugleich Sitz des Amtes Herbstein des Hochstifts, das dem Oberamt Herbstein zugeordnet war. Hier galt Fuldisches Recht, das Gemeine Recht nur, wenn das Fuldische Recht für einen Sachverhalt keine Bestimmung enthielt. Das Fuldische Recht blieb auch durch das ganze 19. Jahrhundert geltendes Recht Schmidt, S. 103f, sowie beiliegende Karte., abgelöst erst durch das ab dem 1. Januar 1900 einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltende Bürgerliche Gesetzbuch.
Herrschaftswechsel Ab 1802 gehörte Herbstein zunächst zum Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda. Es entstand als Abfindung des aus den Niederlanden vertriebenen Statthalters. 1806 besetzte Frankreich das Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda. Herbstein stand danach zunächst unter französischer Militärverwaltung.
Großherzogtum Hessen Am 11. Mai 1810 schlossen das Großherzogtum und Frankreich einen Staatsvertrag Text (in französischer Sprache) in: Schmidt, S. 30ff, Anm. 100., mit dem Frankreich Gebiete, die es 1806 besetzt hatte, an das Großherzogtum weiter gab. Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoléon aber erst am 17. Oktober 1810 unterschrieben. Schmidt, S. 30. Das hessische Besitzergreifungspatent datiert daher erst vom 10. November 1810. Schmidt, S. 33. Die Stadt bildete nun das Amt Herbstein in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums, das noch um den Ort Ilbeshausen ergänzt wurde.
Ab 1821 kam es im Großherzogtum Hessen zu einer umfassenden Reform von Justiz, Verwaltung und territorialer Gliederung. Auch auf unterer Ebene erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und die Ämter wurden aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Die bisherigen Aufgaben des Amtes Herbstein wurden hinsichtlich der Verwaltung dem Landratsbezirk Herbstein, die Aufgaben der Rechtsprechung dem Landgericht Altenschlirf im Bezirk des Hofgerichts Gießen übertragen. 1853 wurde das Landgericht nach Herbstein verlegt. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. „Landgericht“ bezeichnete nun die Gerichte zweiter Instanz. Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betrieben, bevor es 1968 endgültig aufgelöst und dem Amtsgerichtsbereich Lauterbach zugeschlagen wurde.
Weimarer Republik Nach dem Ersten Weltkrieg, zu Zeiten der Weimarer Republik, als Herbstein als Teil des Kreises Lauterbach zum Volksstaat Hessen gehörte, blieb die Stadt mit ihrer weit überwiegend katholischen Bevölkerung bei sämtlichen freien Wahlen eine Hochburg der Zentrumspartei. Während seit 1930 die NSDAP in den anderen evangelisch geprägten Städten und Gemeinden des Vogelsbergs die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich wusste, votierten noch bei Reichstagswahl März 1933, also nach der Machtübernahme Hitlers, 78 Prozent der Wahlberechtigten Herbsteins für das Zentrum, während die NSDAP lediglich 18 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreichte.Walter Mühlhausen: Hessen in der Weimarer Republik, Verlagshaus Römerweg, Wiesbaden 2021, ISBN 978-3-7374-0490-7, S. 164.
Weitere Stadtentwicklung 1907 zerstörte ein großflächiger Brand 64 Gebäude in der Innenstadt. Das daraufhin 1910 neu-errichtete Rathaus ist ein markanter Fachwerkbau mit reichen Fachwerkverzierungen. Das Stadtwirtshaus im Westflügel war seit 1919 für hundert Jahre in Privatbesitz. Anschließend wurde dieser Gebäudeteil von der Stadt Herbstein gekauft und ist nach Umbau Teil der Stadtverwaltung geworden. Daneben befindet sich das einstige Amtshaus des Stadtschultheißen, der bis 1802 offizieller Vertreter der Fürstabtei Fulda in der Stadt war. Das aus dem 16. Jahrhundert stammende Gebäude beherbergt heute die Stadt-Apotheke.
1948 ist der Gemeinde durch den Hessischen Minister des Innern erneut das Stadtrecht und die Führung der Bezeichnung „Stadt Herbstein“ verliehen worden.
Hessische Gebietsreform Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurden sieben ehemals selbständige Gemeinden mit weit überwiegend evangelischer Bevölkerung in die katholisch geprägte Stadt Herbstein eingegliedert. Es handelt sich um die Dörfer Altenschlirf, Lanzenhain, Schlechtenwegen und Steinfurt, die mit Wirkung vom 31. Dezember 1971, sowie um Rixfeld, Schadges und Stockhausen, die am 1. August 1972 durch Landesgesetz eingemeindet wurden.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Herbstein angehört(e):
vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Hochstift Fulda, Oberamt Herbstein ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Nassau-Oranien-Fulda, Amt Herbstein ab 1806: Fürstentum Fulda, Amt Herbstein (Primatialstaat des Karl Theodor von Dalberg) ab 1810: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Amt Herbstein ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Herbstein ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HerbsteinTrennung zwischen Justiz (Landgericht Altenschlirf) und Verwaltung. ab 1825: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Lauterbach ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Lauterbach ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Lauterbach