mini|Militärdiplom aus dem Museum Carnuntinum Als Militärdiplom () wird in der modernen Forschung eine Urkunde bezeichnet, mit der im Römischen Reich nichtrömischen Auxiliarsoldaten und Angehörigen weiterer Waffengattungen bestätigt wurde, dass ihnen das römische Bürgerrecht und/oder das Recht zur Eheschließung verliehen worden war. In der Regel geschah dies bei der ehrenvollen Entlassung nach der üblicherweise 25 Jahre dauernden Dienstzeit; Flottensoldaten dienten 26 oder 27 Jahre (nicht selten auch noch länger). Die Urkunde ist eine beglaubigte Abschrift des ursprünglich in der Hauptstadt Rom publizierten Edikts des Kaisers. Die Bezeichnung „Militärdiplom“ ist eigentlich irreführend, wird aber in der althistorischen Forschung dennoch nach wie vor allgemein verwendet.
Inhalt und Vorkommen Ein Militärdiplom bestand aus zwei in Form eines Diptychons miteinander verbundenen Bronzetäfelchen, die auf der Außen- und Innenseite zwei identische Abschriften eines kaiserlichen Ediktes (constitutio) enthielten, das in Rom durch öffentlichen Anschlag bekannt gegeben worden war. Wenn der Verdacht aufkam, dass der Text auf der Außenseite manipuliert worden sei, konnte er nach Erbrechen des Siegels mit der Textfassung der Innenseiten verglichen werden. Nach römischer Rechtsauffassung war der Innentext die eigentliche beglaubigte Abschrift. Seit dem späten 2. Jahrhundert wurde allerdings die Außenseite des Diploms immer aufwändiger, die Innenseite hingegen immer nachlässiger gestaltet, was als Zeichen für eine geänderte Praxis gedeutet wird.
Mit der Einführung eines stehenden Heeres durch Augustus änderte sich auch die Organisation der römischen Hilfstruppen. Seit der Zeit des Kaisers Claudius (41 bis 54) wurden die diplomata militaria, die an die Mitglieder der Hilfstruppen ausgegeben wurden, standardisiert.Franziska Beutler: Claudius und der Beginn der Militärdiplome – einige Gedanken. In: Michael Alexander Speidel, Hans Lieb (Hrsg.): Militärdiplome. Die Forschungsbeiträge der Berner Gespräche von 2004. Bern 2007. S. 1–14. Sie finden sich in großer Zahl im gesamten Reich und enthalten eine einheitliche Formel, die das kaiserliche Dekret aufzeichnet, das einer Einheit, einer Person oder einer Reihe von Einheiten die Staatsbürgerschaft verlieh. Die Diplome wurden in Rom erstellt und versiegelt. Die Bronze der bekannten Militärdiplome ist chemisch ausgesprochen einheitlich und scheint folglich in Rom eigens für diese Nutzung hergestellt worden zu sein.Robert Lehmann, Andreas Pangerl: Römische Bronzen im Fokus naturwissenschaftlicher Analysen: Münzen, die Kapitolinische Wölfin und die erste umfangreiche metallurgische Studie zu Militärdiplomen. In: Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte. Band 72, 2022, S. 169–196. Möglicherweise erhielten nur diejenigen Soldaten ein Diplom auf Bronze, die dafür eigens bezahlten; in Krisenzeiten (wie etwa während der Markomannenkriege unter Mark Aurel) scheint auf die Ausgabe von Metallkopien gänzlich verzichtet worden zu sein.
In der Urkunde verlieh der jeweilige Kaiser einem namentlich genannten Soldaten das Bürgerrecht und/oder das einmalige Recht zu einer rechtsgültigen Heirat nach römischem Recht (das conubium), denn Soldaten durften bis in die Zeit der Severer offiziell nicht heiraten, sondern hatten nur geduldete Lebensgefährtinnen (→ Konkubinat). Oft waren gleich mehrere Soldaten Empfänger ein und desselben Diploms, manchmal sogar ganze Einheiten. Die Verleihung erstreckte sich zunächst auch auf eventuelle Kinder, die vor dem Jahr 140 auch häufig namentlich erwähnt wurden. Die Frau wurde – wenn es eine gab – bis 140 ebenfalls auf dem Diplom namentlich genannt, sie erhielt jedoch nicht das Bürgerrecht. Unter Antoninus Pius (138 bis 161) scheint sich die Rechtspraxis geändert zu haben, und Familien wurden nur noch in Ausnahmefällen genannt, wenn der Soldat etwa schon vor Beginn seines Militärdienstes verheiratet war bzw. Kinder bekommen hatte. Seit dieser Zeit wurde das Bürgerrecht meist nicht mehr an jene Kinder des Soldaten verliehen, die vor seiner Entlassung geboren worden waren.
Außer für Auxiliarsoldaten gab es Militärdiplome auch für Angehörige der römischen Flotte sowie für die Prätorianer und die cohortes urbanae (die beide nur das conubium erhielten, da sie das Bürgerrecht bereits besaßen), ferner für Spezialtruppen wie die aus den Auxilien rekrutierten Equites singulares, nicht dagegen für Soldaten einer Legion, da diese das römische Bürgerrecht bereits vor Rekrutierung besitzen mussten. Einige Jahre nach dem Bürgerkrieg im Vierkaiserjahr 68–69 gab es allerdings Diplome für die Legio I Adiutrix unter Galba und die Legio II Adiutrix unter Vespasian. Hier liegt die Vermutung nahe, dass diese Legionen zunächst aus Nichtbürgern rekrutiert wurden (wohl Flottensoldaten), die dann rückwirkend eingebürgert wurden. Derzeit sind über 900 Militärdiplome aus der Zeit zwischen der Herrschaft des Kaisers Claudius (41–54 n. Chr.) und dem Anfang des 4. Jahrhunderts belegt. Seit etwa 210 sind allerdings keine Auxiliardiplome mehr belegt; dies steht möglicherweise in Zusammenhang mit der Verleihung des Bürgerrechts an alle freien Reichsbewohner durch Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana im Jahr 212. Unter Kaiser Gallienus (253–268 n. Chr.) wurde die Praxis der Ausstellung dauerhafter Diplome dann offenbar ganz eingestellt, lebte unter der Tetrarchie um 300 n. Chr. in geringem Umfang noch einmal aufCIL XVI 157. und verschwand dann.
Für die historische Forschung sehr wertvoll ist die enthaltene Auflistung aller Truppeneinheiten einer Provinz, in der die Soldaten stationiert waren, die das Bürgerrecht erhielten, sowie die Nennung des gerade amtierenden Statthalters, der beiden Konsuln und der aktuellen Titulatur des herrschenden Kaisers, sowie des Kommandeurs der entlassenden Einheit. Ferner werden sieben Zeugen aufgeführt, die in Rom die Abschrift beglaubigten. Diplome sind auf den Tag genau datiert und können daher wichtige Informationen zur Chronologie (Regierungszeiten und Titulatur der Kaiser, Datierung von Statthaltern) und zur Sozial- und Militärgeschichte liefern. Inzwischen ist die Zahl der bekannten Diplome zudem groß genug, um auch vorsichtige statistische Aussagen zu treffen: So deutet etwa die relative Häufung von Diplomen, die um 92 oder um 158 ausgestellt wurden, auf besonders umfangreiche Neurekrutierungen hin, die jeweils 25 Jahre zuvor vorgenommen wurden – in den beiden besagten Fällen liegt ein Zusammenhang mit den beiden jüdischen Kriegen (66–73 und 132–135) nahe. Die kaiserliche Armee musste damals Verluste ausgleichen, und die neu aufgenommenen Auxiliar- und Flottensoldaten wurden dann 25 Jahre später entlassen.
Siehe auch als Beispiel für ein Militärdiplom: Militärdiplom für den Centurio Plator.
Angehörige von Auxiliareinheiten Das früheste Diplom, das für einen Auxiliarsoldaten ausgestellt wurde, ist auf den 13. Februar eines unbestimmten Jahres vor 54 datiert; das früheste exakt datierbare Diplom für einen Auxiliarsoldaten ist auf den 18. Juni 54 datiert. Das späteste exakt datierbare Diplom für einen Auxiliarsoldaten ist auf den 26. Januar 206 datiert.
Laut Géza Alföldy können die folgenden drei Phasen bei der Ausstellung von Militärdiplomen für Angehörige von Auxiliareinheiten unterschieden werden, die zeitlich aufeinanderfolgen, sich aber überlappen. Grundsätzlich wurde den Soldaten mit dem Diplom das römische Bürgerrecht (civitas Romana) und das Recht auf eine gültige Ehe (conubium) verliehen.
1) Diplome nur für aktive Soldaten: die Diplome wurden ausschließlich für Soldaten ausgestellt, die sich noch im aktiven Militärdienst befanden und die bereits 25 Jahre oder länger gedient hatten. Das Textschema in den Diplomen ist i. d. R. wie folgt: equitibus et peditibus qui militant [..] qui quina et vicena stipendia aut plura meruerant [..] civitatem dedit et conubium. Zwischen den Jahren 50 bis 80 wurden ausschließlich diese Diplome ausgestellt; danach wurden sie zwischen den Jahren 80 bis 110 noch vereinzelt ausgestellt und ab dem Jahr 110 generell nicht mehr.
2) Diplome für aktive und bereits entlassene Soldaten: die Diplome wurden für Soldaten ausgestellt, die sich entweder noch im aktiven Militärdienst befanden oder aber bereits entlassen worden waren und die jeweils 25 Jahre oder länger gedient hatten. Das Textschema in den Diplomen ist i. d. R. wie folgt: equitibus et peditibus qui militant [..] item dimissis honesta missione [..] quinis et vicenis pluribusve stipendiis emeritis [..] civitatem dedit et conubium. Diese Diplome wurden ausschließlich zwischen den Jahren 80 und 110 ausgestellt.
3) Diplome ausgestellt nur für bereits entlassene Soldaten: die Diplome wurden für Soldaten ausgestellt, die bereits entlassen worden waren und die 25 Jahre oder länger gedient hatten. Das Textschema in den Diplomen ist i. d. R. wie folgt: equitibus et peditibus qui militaverunt [..] quinis et vicenis pluribusve stipendiis emeritis dimissis honesta missione [..] civitatem dedit et conubium. Ab dem Jahr 110 wurden nur noch diese Diplome ausgestellt.
Laut Géza Alföldy können in der Prinzipatszeit mehrere Zeitabschnitte unterschieden werden, was die Stellung der Soldaten in Auxiliareinheiten angeht. In der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts wurden keine Militärdiplome ausgegeben. Dafür gibt es zwei Gründe: erstens wurden vor Claudius (41–54) nicht allen Auxiliarsoldaten das Bürgerrecht und das conubium verliehen, sondern nur wenigen und zweitens mussten auch diejenigen, die das Bürgerrecht und das conubium erhalten hatten, weiterhin ihren Militärdienst leisten. Da die Dienstzeit der Auxiliarsoldaten in julisch-claudischer Zeit sehr häufig bei mehr als 25 Jahren lag und teilweise 40 Jahre erreichte, konnte ein Soldat, falls es nötig war, auf die entsprechenden Unterlagen bei seiner Einheit verweisen. Vermutlich am Ende der Regierungszeit von Claudius wurde die Rechtslage der Auxiliarsoldaten neu geregelt. Nach 25 (oder mehr) Dienstjahren erhielten alle Soldaten das Bürgerrecht und das conubium, außerdem erhielten sie eine persönliche Urkunde, um die gewährten Privilegien zu dokumentieren. Vermutlich war es auch ein Wunsch der Veteranen, die in ihre Heimatprovinz zurückkehren wollten, dass sie persönliche Urkunden erhielten. In der Regierungszeit der Flavier (69–96) wurde die Dienstzeit der Auxiliarsoldaten verringert; die Soldaten wurden jetzt nach 25 (oder etwas mehr) Dienstjahren entlassen. In der Regierungszeit von Trajan (98–117), etwa zwischen 110 und 117, wurde die Dienstzeit der Auxiliarsoldaten endgültig auf 25 Jahre festgelegt; längere Dienstzeiten dürften i. d. R. durch außergewöhnliche Umstände bedingt gewesen sein. Im Laufe des 2. Jahrhunderts dürften durch die Ausweitung des Bürgerrechts mehr und mehr Soldaten bei ihrem Eintritt in eine Auxiliareinheit bereits römische Bürger gewesen sein, so dass die Notwendigkeit für persönliche Urkunden am Ende des 2. Jahrhunderts entfiel.
Beispiele
1) Militärdiplom vom 20. Mai 74: das Diplom wurde für den Reiter Veturius Teutomi filius ausgestellt. Die Diplome dieser Konstitution wurden für Soldaten ausgegeben, die zum Zeitpunkt der Ausstellung ihrer Diplome noch aktiv waren (qui militant). Da Veturius Teutomi filius noch in der Ala Scubulorum diente, wird sein Rang im Diplom mit gregali angegeben.
2) Militärdiplom vom 13. Juni 80: das Diplom wurde für den ehemaligen Fußsoldaten Soio Muscelli filius ausgestellt. Die Diplome dieser Konstitution wurden für Soldaten ausgegeben, die zum Zeitpunkt der Ausstellung ihrer Diplome entweder bereits entlassen oder noch aktiv waren (iis qui militaverunt .. item iis qui militant). Da Soio Muscelli filius bereits aus der Cohors I Montanorum entlassen worden war, wird sein Rang im Diplom mit ex peditibus angegeben.