SS-Hauptämter war ab 1931 der Oberbegriff für die einstigen Stabsabteilungen innerhalb der Reichsführung SS, welche nun schrittweise zu eigenständigen SS-Institutionen ausgebildet wurden.

Aus diesen Hauptämtern und deren Unterabteilungen entwickelte sich die Schutzstaffel im NS-Staat zu einem organisatorischen Dachverband. Ab spätestens 1942 bildete er einen Staat im Staate.

Die allumfassende Oberbezeichnung für die im Verlauf variierenden Hauptämter war ab den 1930er-Jahren „Reichsführung SS“.

Die SS-Hauptämter einschließlich ihrer Unterämter entstanden und entwickelten sich vor allem aus organisatorischen Notwendigkeiten einer personell immer größer werdenden SS, verbunden mit einem sich stetig ausweitenden hauptberuflichen Personal (Verwaltung, Wirtschaft/KZ), aus Partei-Schwerpunkten (Schutzfunktion, Rasse und Neu-Siedlungen), auch aus Rivalitätsgründen (Parallelstrukturen) und Versuche der Vereinnahmung und Umformung staatlicher Behörden, wie es beim Reichssicherheitshauptamt und auch beim Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft im Ministerium des Innern der Fall war.Werner Best: Die Deutsche Polizei. Berlin 1941, S. 102/103.

SS-Hauptamt

Das SS-Hauptamt (SS-HA) war ursprünglich das Leitorgan und Hauptverwaltungsstelle der Gesamt-SS. Chefs des Hauptamtes waren Curt Wittje (1934–1935), August Heißmeyer (1935–1939) und dann Gottlob Berger. Das Hauptamt war eine Nachfolgeorganisation des alten SS-Amtes und des SS-Führungsstabes unter dem Juristen Ernst Bach, bis Sommer 1932, und Siegfried Seidel-Dittmarsch, bis Februar 1934.Jochen von Lang: Der Adjutant. Karl Wolff. Der Mann zwischen Hitler und Himmler. Ullstein (33112), Frankfurt am Main/Berlin 1989, S. 26 f. Als die Parteiorganisation immer größer wurde, konnte das SS-HA die nun aufkommenden Aufgaben nicht mehr bewältigen. So wurden neue Hauptämter geschaffen, die nach und nach die Aufgaben des SS-HA übernahmen. Rund 70 % der Aufgaben wurden an die anderen Ämter abgegeben, weshalb der Einfluss des SS-HA auf die SS schließlich minimal war. Dem SS-Hauptamt unterstand jedoch weiterhin das SS-Ergänzungsamt, das unter Berger weiter ausgebaut wurde. So war dieses Amt für die Betreuung und Verwaltung der Personalakten der SS-Mannschaften und der Unteroffiziere zuständig. Dem SS-Hauptamt unterstanden bis 1939/40 die Kommandoämter der Allgemeinen SS, SS-Verfügungstruppe und der SS-Wachverbände.

1939 riet Berger Adolf Hitler, Theodor Eicke die Aufstellung eines eigenen Frontverbandes zu erlauben. Dieser sollte ausschließlich aus Freiwilligen der SS-Totenkopfverbände gebildet werden. Ferner schlug Berger vor, die Kommandoämter der Verfügungstruppe und der Wachverbände in einem neuen Kommandoamt, dem Kommandoamt der Waffen-SS, zu vereinigen. Dem Ergänzungsamt unterstanden auch die Rekrutierungsbüros der Waffen-SS in den besetzten Ländern.

SS-Führungshauptamt Das SS-Führungshauptamt (SS-FHA) stand seit dem 1. Oktober 1937 unter der Leitung von Karl Zech. Neben diesem Aufgabenbereich wirkte er parallel als Führer des SD-Oberabschnitts Ost (Berlin). Ab August 1940 war das SS-Führungshauptamt die eigentliche betriebliche Stabsstelle (Hauptquartier) der bewaffneten SS. Es entstand durch Ausgliederung aus dem SS-Hauptamt und wurde anfangs von Himmler persönlich, ab Januar 1943 von dessen bisherigem Stabschef SS-Obergruppenführer Hans Jüttner geleitet. Es leitete und verwaltete Nachschub und Versorgung, Lohnzahlungen und Ausrüstungen. Ihm unterstanden ferner die Kommandoämter der Allgemeinen SS, der Waffen-SS und der SS-Wachverbände. Diese Kommandoämter waren 1935 geschaffen worden und galten als Schaltzentralen der bewaffneten SS-Verbände. Für die „germanischstämmigen“ Freiwilligen-Verbände innerhalb der Waffen-SS wurde später eine eigenständige Leitstelle der Germanischen SS eingeführt. Dem SS-FHA wurden ferner die Ausbildungseinrichtungen, die Truppeninspektionen und das Sanitätswesen der Waffen-SS unterstellt. 1944 hatte das SS-Führungshauptamt 450 Mitarbeiter.

Persönlicher Stab Reichsführer SS Der Persönliche Stab RFSS unterstand dem SS-Obergruppenführer Karl Wolff. Dieser Stab war eines der Berliner Hauptämter und für alle Himmlerschen Belange bestimmt, die nicht in den Bereich eines (anderen) SS-Hauptamtes fielen. Ihm unterstanden vor allem die privaten Organisationen Lebensborn, Freundeskreis Reichsführer SS, Ahnenerbe und Fördernde Mitglieder der SS, ebenfalls die Wewelsburg.

Rasse- und Siedlungshauptamt Das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) war neben dem SS-Hauptamt und dem Hauptamt SD eines der drei ältesten SS-Hauptämter. Das Rasseamt der SS wurde bereits Ende Dezember 1931 gegründet und war zuständig für Rassenuntersuchungen und Ehegenehmigungen für Angehörige der SS. Später wurde es als Rasse- und Siedlungsamt bezeichnet und ab Januar 1935 als SS-Hauptamt geführt. Im Zusammenhang mit der Bildung des Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums und der Ausarbeitung des Generalplans Ost übernahm es Aufgaben der Rassenselektion der Bevölkerungen der besetzten Gebiete sowie der Auswahl von Kandidaten für die geplante Ansiedlung entlassener SS-Angehöriger im Osten. Es hatte seinen Sitz in der Hedemannstraße 24 in Berlin-Kreuzberg.Adressbuch Berlin 1943

Amtsleiter im RuSHA

Leiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS SS-Gruppenführer Walther Darré (1. Januar 1932 bis 12. September 1938) SS-Brigadeführer Günther Pancke (12. September 1938 bis 9. Juli 1940) SS-Gruppenführer Otto Hofmann (1. Dezember 1939 Wahrnehmung der Geschäfte; 9. Juli 1940 bis 20. April 1943) SS-Obergruppenführer Richard Hildebrandt (20. April 1943 bis 1945)

Stabsführung George Ebrecht (1937/38) vakant Götz Berens von Rautenfeld (1942/43) Fritz Schwalm (1943–1945)

Amtschefs des Rassenamtes Bruno Kurt Schultz (1932–1935) Hermann Reischle (1935–1938) Erich Karl (1938/39) Otto Hofmann (1939/40 Wahrnehmung der Geschäfte) Bruno Kurt Schultz (1941 Wahrnehmung der Geschäfte; 1942–1944) Walter Dongus (1944/45 Wahrnehmung der Geschäfte)

Amtschefs des Siedlungsamtes Werner Willikens (1935) Herbert Backe (1935–1937) Curt von Gottberg (1937–1939) Wilhelm Freiherr von Holzschuher (1939/40) Fritz Kalkhofen (1940–1942 Wahrnehmung der Geschäfte) Heinrich Thole (1942 Wahrnehmung der Geschäfte) Ernst Tesseraux (1942–1944 Wahrnehmung der Geschäfte) Andreas Söchting (1944/45 Wahrnehmung der Geschäfte)

Amtschefs des Sippenamtes Bernd von Kanne (1935–1937) Arthur Gütt (1937–1939) Otto Hofmann (1939/40) Wilhelm Osiander (1940) Richard Kaaserer (1940/41) 1942 Aufteilung in Sippenamt, Heiratsamt und Ahnentafelamt

Amtschef des Heiratsamtes Otto Heider (1942–1945)

Amtschefs des Ahnentafelamtes Richard Kaaserer (1941/42) Wilhelm Osiander (1942–1945)

Hauptamt Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer Dem Hauptamt Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer unterstanden die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (NPEA). Damit hatte diese Dienststelle einen großen Einfluss auf die Ausbildung der deutschen Kinder und Jugendlichen. Heißmeyer hatte bis 1940 die Kontrolle über die staatlichen Schulen erlangt und gedachte, die begabtesten Schüler auf die NPEA zu überführen. Dort sollten sie zum Führernachwuchs für die SA und SS herangezogen werden.

Reichssicherheitshauptamt Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) wurde am 1. Oktober 1939 durch die Zusammenlegung des Hauptamtes Sicherheitspolizei mit dem Hauptamt SD gebildet und wurde nacheinander von Reinhard Heydrich (bei einem Attentat in Prag 1942 getötet), danach kommissarisch von Heinrich Himmler und anschließend von Ernst Kaltenbrunner geführt.

Das Reichssicherheitshauptamt war nicht nur die zentrale Stelle zur Ausübung der sicherheitspolizeilichen und nachrichtendienstlichen Funktionen des NS-Staates, es war vor allem die Organisationszentrale für die effiziente und brutale Umsetzung der ideologischen NS-Ziele. Ihm unterstanden neben dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) die Geheime Staatspolizei (Gestapo) sowie die Kriminal- und Grenzpolizei. SD und Gestapo waren als für die Bekämpfung äußerer wie innerer Gegner des NS-Staates und auch für die Bespitzelung der Bevölkerung tätig. Gestapo und Kriminalpolizei waren dabei staatliche und von Beamten geprägte Behörden, die Männer des SD kamen aus der SS-Administration. Viele Täter, die die Endlösung, die Vertreibung und den Völkermord an den Sinti und Roma, der sogenannten A-Sozialen und der geistig und körperlich Behinderten befahlen und personell organisatorisch ermöglichten, stammten aus dem RSHA, bekannt ist Adolf Eichmanns Referat IV B 4. Die berüchtigten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die die Massenmorde in den östlichen Gebieten verübten, waren dementsprechend dem RSHA unterstellt. Entgegen dem verbreiteten Bild des Schreibtischtäters wurde darauf geachtet, dass das Führungspersonal selbst an den Massenmorden aktiv teilnahm.

Im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes gegen die Hauptkriegsverbrecher (IMG) wurden SD, SS und Gestapo zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

Hauptamt SS-Gericht Das Hauptamt SS-Gericht ging hervor aus dem SS-Disziplinaramt und dem SS-Rechtsamt, die schon länger zuvor bestanden hatten und am 1. Juni 1939 im neuen Hauptamt aufgingen. Sein Aufgabenbereich war zunächst die Bearbeitung von Disziplinar- und Beschwerdesachen für den Reichsführer SS. Es unterstand nacheinander den SS-Obergruppenführern Paul Scharfe und Franz Breithaupt. Es war die Zentral- und Ministerialinstanz des gesamten SS- und Polizeigerichtswesens mit Sitz in München (Karlsstr. 10, ab August 1944 Verlegung in ein Ausweichquartier in Prien am Chiemsee). Das Hauptamt war – gleichberechtigt neben der Kriegsgerichtsbarkeit der Wehrmacht – als Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für den gesamten Bereich der SS und der Polizei zuständig. Später wurde die Zuständigkeit ausgedehnt auf deutsche und ausländische Zivilpersonen wegen aller im Operationsgebiet begangenen Straftaten, ab Januar 1945 sogar auf alle Kriegsgefangenen.

Sein Aktenbestand ging entweder bei Luftangriffen weitgehend verloren oder wurde von seinen Mitarbeitern bei Kriegsende bewusst vernichtet und muss darum „jedenfalls größtenteils als verloren gelten“. Auf Befehl vernichtet wurden auch „die Registraturen der SS- und Polizeigerichte, die sich an den Dienstsitzen der Höheren SS- und Polizeiführer befanden, und die der mobilen Feldgerichte bei den SS-Divisionen und SS-Korps“. Die Verluste an Akten, aber auch die Tätigkeit des SS-Gerichtswesens, lassen sich im Umriss durch die von amerikanischen Truppen beim Stab Heinrich Himmlers erbeutete Registratur der „Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS“ nachzeichnen, denn da diese Verbindungsstelle „vor allem ein Organ des Hauptamtes SS-Gericht gewesen ist, bildet der Bestand eine Parallelüberlieferung zu dem verlorengegangenen Schriftgut, den wahrscheinlich bei Kriegsende planmäßig vernichteten Akten des Hauptamtes SS-Gericht“.

Juristische Grundlagen Grundlage der Arbeit der Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei waren das Militärstrafgesetzbuch und die Militärstrafgerichtsordnung, von denen jedoch in einer Reihe von Fällen abgewichen wurde.

Amtsleiter SSG Erster Hauptamtschef war vom 1. Juni 1939 bis zu seinem Tode am 29. Juli 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Paul Scharfe. Nachfolger und letzter Hauptamtschef wurde am 15. August 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Franz Breithaupt. Zum Dienstantritt Breithaupts verfügte Himmler, dass niemals ein Jurist an die Spitze des Hauptamts SS-Gericht treten dürfe.

SS- und Polizeigerichte