Doktor (von , zu lateinisch , ), weiblich auch Doktorin (und lateinisch doctrix ‚Lehrerin‘), ist der höchste akademische Grad. Die Abkürzung ist Dr., im Plural Dres. (lateinisch ). Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt und entspricht der höchsten Stufe (Niveau 8) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des internationalen ISCED-2011 der UNESCO. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.

In manchen Ländern und Studienfächern existieren auch Doktorgrade in Form eines sogenannten Berufsdoktorats, also im Wesentlichen als Studienabschluss und ohne notwendige Verbindung zu einer Forschungsleistung.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten Vorstellungen und alltäglichen Redeweisen ist der Doktor im strikten Sinn kein „Titel“, und er ist auch nicht „Teil des Namens“. mini|450px|Verleihung des Doktorhutes als äußeres Zeichen der erworbenen Doktorwürde, der Promotion (Darstellung aus dem 17. Jahrhundert)

Anforderungen Anforderungen in Deutschland Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Master-, Magister-, Diplom- oder Lizenziatsabschluss einer Hochschule voraus. In den Fächern Rechtswissenschaft, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Medizin wie auch in einigen Lehramtsstudiengängen wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen als Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion.

Im Ausnahmefall und je nach Bundesland können auch besonders qualifizierte Absolventen von Fachhochschulen beziehungsweise Bachelorabsolventen anderer Hochschulen im Rahmen einer Eignungsprüfung zugelassen werden, dies setzt jedoch meist zusätzlich zu erbringende Studienleistungen auf Masterniveau voraus, die mehrere Semester umfassen können.Vgl. Baden-Württemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 3 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1

An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten früher im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an ausschließlich die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten Universitäten in Deutschland spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Gesamt- oder Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion bzw. einem Doktoratsstudium.

Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem habilitierten Wissenschaftler (Doktorvater), im Allgemeinen einer Person mit dem Titel Professor, betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, häufig die meisten Hochschullehrer, also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhängig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen.

In naturwissenschaftlichen, zuweilen aber auch in geisteswissenschaftlichen Fächern ist eine kumulative Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen in Fachjournalen möglich. Hierbei werden die Studienergebnisse anstelle in einer Monographie in thematisch zusammenhängenden Fachartikeln veröffentlicht.

Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der Universität, die den Grad verleiht, verbunden sein muss.

Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus mehreren aus den drei Prüfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.

Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel seine vorläufige Promotionsurkunde.

Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der Aushändigung der Doktorurkunde den Grad eines Dr. des. (doctor designatus) zu führen. Andere Promotionsordnungen verbieten das Führen dieses Grades ausdrücklich.Universität Kiel, Promotionsordnung, § 20 Vollzug der Promotion, Absatz 3: „Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Bewerberin oder der Bewerber die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., geführt werden.“

Eine Sonderrolle nehmen Promotionen in der Medizin ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende, jedoch nach dem 1. Staatsexamen, begonnen werden, zum anderen wurde 2009 festgestellt, dass die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit damaligen Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern vergleichbar waren.U. Beisiegel: In: Forschung & Lehre 7/09, 2009, S. 491. Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) im angelsächsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einem Masterabschluss gleichgestellt. Der deutsche Wissenschaftsrat vertrat 2009 eine ähnliche Position. Dennoch ist auch der Dr. med. wie alle deutschen Doktorgrade dem dritten Studienzyklus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und mit Niveau 8 dem höchsten erreichbaren Niveau zuzuordnen. Außerdem kann ein Mediziner nachweisen, dass seine Promotionsleistung der eines Ph.D. entspricht und beim Europäischen Forschungsrat einen Antrag auf Gleichsetzung mit diesem stellen.ERC policy on PhD and equivalent doctoral degrees 2016 (PDF 0,3 MB), in erc.europa.eu, abgerufen am 28. Juli 2020. Seit 1869 erfolgt die Promotion zum Dr. med. unabhängig von den Prüfungen für die Approbation.Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 45.

Besonderheiten in anderen Ländern In vielen Staaten gibt es auch berufspraktische Doktorstudiengänge zur Vertiefung oder Erweiterung eines vorherigen Magisterstudiums, bei denen erfolgreichen Absolventen mit einem zusätzlichen Rigorosum und einer entsprechenden schriftlichen Arbeit ein Doktorgrad verliehen wird, ein sogenanntes Berufsdoktorat. Ein Beispiel ist der Juris Doctor (J.D./ JD) oder der PhDr. (doktor filozofie, Doktor der Philosophie). Der Juris Doctor ist vergleichbar mit dem ersten Staatsexamen des Jurastudiums in Deutschland.

Besonderheiten existieren auch bei der Anerkennung des in den USA vergebenen Grades M.D. (Doctor of Medicine) bzw. seines tschechischen und slowakischen Äquivalents MUDr (medicinae universae doctor). Bei beiden Graden handelt es sich um Berufsdoktorate, die ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums vergeben werden. Die gleiche Abkürzung steht allerdings im Vereinigten Königreich für Medicinae Doctor (früher auch im deutschsprachigen Raum verwendet) und bezeichnet einen mit dem deutschen Dr. med. vergleichbaren akademischen Forschungs-Doktorgrad (erfordert also eine wissenschaftliche Dissertation). Der Europäische Forschungsrat (ERC) erkennt den M. D. nicht als automatisch gleichwertig mit einem Doktorgrad an, sondern verlangt eine individuelle Überprüfung, ob es sich um ein Forschungsdoktorat handelt oder der Bewerber eine klinische Weiterbildung abgeschlossen hat.

Häufigkeit Im Jahr 2010 wurden insgesamt 25.500 Doktorgrade an deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verliehen. Bundesweit lag die Promotionsquote im Jahr 2010 bei 1,1 Promotionen je Professor; im Jahr 2002 kamen 1,0 Promotionen auf einen Professor.Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2012, Statistisches Bundesamt, S. 24 In Deutschland wurde insgesamt ca. 1,3 % der Bevölkerung der akademische Grad Doktor verliehen, in den USA einschließlich Berufsdoktoraten etwa 1,5 %. (PDF-Datei)

Da der Anteil der Akademiker an der deutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen ist, ist unter den jüngeren Deutschen auch die Zahl der Promovierten gewachsen, allerdings nicht proportional: Im Jahre 2004 wurden so 2,7 % eines durchschnittlichen Altersjahrganges in Baden-Württemberg der akademische Grad Doktor verliehen, in Hamburg 3,4 % und Berlin 3,1 %, in Deutschland insgesamt 2,1 %. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 % eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten Plätze im OECD-Vergleich belegten: Schweden mit 3,1 %, Schweiz 2,7 %, Portugal 2,5 % gefolgt von Deutschland.Pressemitteilung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 13. September 2006 bildungsklick.de S. 34 und 35

Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %. S. 14 bis 16

Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. Am niedrigsten ist die Promotionsrate mit etwa 6 % im Bereich der Architektur. Im Gegensatz dazu liegt die Promotionsrate beispielsweise in der Biologie bei rund 86 %, in der Chemie bei ca. 79 %, in der Physik bei etwa 64 % und in der Medizin bei ca. 63 %.

Im Jahr 2009 erfolgten 30,8 % der Promotionen in Deutschland in Medizin, 29,7 % in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5 % in Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4 % in den Ingenieurwissenschaften, 1,9 % in Agrar- und Forstwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4 % in Sportwissenschaft. Damit entfallen drei Viertel der Promotionen auf Medizin sowie Natur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften; dagegen wird nur etwa jeder zehnte Doktorgrad in den Geisteswissenschaften erworben.Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Reihe 4.2 (2009).

Geschichte