Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (aus , kurz ISAF) war eine Sicherheits- und Wiederaufbaumission unter NATO-Führung (ab 2003) im Rahmen des Krieges in Afghanistan in den Jahren 2001 bis 2014.
Die Aufstellung erfolgte auf Ersuchen der Teilnehmer der ersten Afghanistan-Konferenz 2001 an die internationale Gemeinschaft und mit Genehmigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001). Der Einsatz war keine friedenssichernde Blauhelm-Mission, sondern ein sogenannter friedenserzwingender Einsatz unter Verantwortung der beteiligten Staaten.
In diesem Artikel werden nicht die militärischen Aktivitäten beschrieben (siehe Krieg in Afghanistan 2001–2021, Kategorie: Schlacht im Krieg in Afghanistan 2001–2021). Daneben existieren Artikel, in denen der Beitrag der einzelnen Nationen zum Krieg in Afghanistan beschrieben wird. Diese Artikel und weitere Artikel zu Spezialthemen finden sich in der Kategorie Krieg in Afghanistan 2001–2021 oder sind über die Verlinkung direkt aufrufbar.
Am 18. Juni 2013 gab die ISAF die Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung zurück.
Auftrag Der Auftrag bestand darin, die vorläufigen Staatsorgane Afghanistans und ihre Nachfolgeinstitutionen bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachging, in einem sicheren Umfeld arbeiten konnte, und Sicherheitsunterstützung bei der Wahrnehmung anderer Aufgaben in Unterstützung der „Bonner Vereinbarung“ zu gewähren.Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,
Ziel der ISAF war also die Unterstützung der gewählten Regierung Afghanistans zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes im Lande. In erster Linie sollten so der Wiederaufbau Afghanistans, die Etablierung demokratischer Strukturen und die Durchsetzungsfähigkeit der frei gewählten Zentralregierung vorangetrieben werden. ISAF sollte ursprünglich vollständig vom Einsatz Enduring Freedom getrennt operieren.Afghanistan-Mission der Bundeswehr erweitert: Parlament für „Tornado“-Einsatz. Tagesschau, 9. März 2007. Die ISAF durfte alle Mittel, auch Waffengewalt, anwenden, sofern dies zur Erfüllung der Resolution 1386 des UN-Sicherheitsrats notwendig erschien.
Das UN-Mandat wurde mehrfach verlängert und inhaltlich erweitert, zuletzt erneuert wurde es am 12. Oktober 2011 durch die Resolution 2011 des UN-Sicherheitsrates. Erstreckte sich das Operationsgebiet der ISAF zunächst nur auf Kabul und Umgebung, so wurde es zwischen Oktober 2003 und dem 28. September 2006 schrittweise auf weitere Teile des Landes ausgedehnt.
Die ISAF-Schutztruppe hatte nur eingeschränkte Rechte gegenüber der Zivilbevölkerung; d. h., sie durfte bei kriminellen Akten innerhalb der Zivilbevölkerung den örtlichen Behörden nur helfend zur Seite stehen. Grundsätzlich war sie berechtigt, bei Bedrohungen gegen ihr Personal und Material sich selbst zu verteidigen.
Die ISAF-Truppe sollte sich bei Aufgaben, die den Staatsorganen Afghanistans zukommen, bewusst im Hintergrund halten und versuchen, deeskalierend zu wirken. Fahrzeugkontrollen etwa werden routinemäßig nur von afghanischen Polizeieinheiten vorgenommen.
Es bestand eine Zusammenarbeit mit der Operation Enduring Freedom.IMI: Afghanistan: die deutsche Rolle. (PDF; 612 kB) Oktober 2007.
Im Sommer 2008 und erneut im Herbst beantragte der Supreme Allied Commander Europe Bantz J. Craddock beim federführenden Nordatlantikrat der NATO, dass ISAF künftig auch ermächtigt werden soll, Anbau, Verarbeitung und Handel mit Drogen zu bekämpfen, um den Taliban und anderen aufständischen Gruppen die Finanzierung durch Drogengeld zu entziehen, die rund 100 Mio. Dollar im Jahr betragen soll. Die ISAF kannte zwar Standorte von Drogenlabors und -lagern, durfte aber nicht dagegen vorgehen, weil dies Aufgabe der afghanischen Polizeikräfte ist. Diese waren nach Angaben Craddocks aber noch für mindestens zwei Jahre nicht in der Lage, gegen größere Drogengruppen vorzugehen.Janes Defense Weekly, 15. Oktober 2008, S. 19. 2009 verkündeten die USA einen Strategiewechsel, wonach der Drogenanbau nicht mehr bekämpft wurde. Die Ende 2008 erteilte Erlaubnis für Operationen gegen Drogenlabore und -lager wurde Anfang 2009 kurzzeitig ausgesetzt, war später aber wieder in Kraft.
Außerhalb des ISAF-Rechtsrahmens war die rechtliche Situation der ISAF-Soldaten nicht eindeutig, da beim Einsatz von Schusswaffen, zur Abwehr von Gefahren für das eigene Leben oder das der Kameraden, das Recht der beteiligten Nationen galt.
Bei Patrouillenfahrten deutscher Soldaten wurden anfangs keine Helme getragen, da sie nicht als militärische Besatzungsmacht auftreten wollten. Außerdem trugen die Soldaten der ersten beiden Kontingente der deutschen Schutztruppe olivgrüne Tarnanzüge, um nicht mit den Amerikanern verwechselt zu werden. Für Patrouillen wurde zu Beginn vornehmlich das geländegängige Fahrzeug Wolf anstelle des gepanzerten ATF Dingo gewählt. Ein Schusswaffengebrauch deutscher Soldaten bei ISAF-Missionen etwa wäre von der deutschen Staatsanwaltschaft auf seine Rechtmäßigkeit hin untersucht worden. Am 19. März 2010 entschied die Bundesanwaltschaft im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung des Luftangriffs bei Kundus, dass die Bundeswehr in Afghanistan Partei eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts (Bürgerkriegs) sei. Demnach galt für die deutschen Soldaten vorrangig das Völkerstrafgesetzbuch, nicht das deutsche Strafgesetzbuch.
mini|Ein US-Soldat sichert einen Kontrollpunkt in Kapisa, Afghanistan
UNO-Resolutionen Resolution 1943 des UN-SicherheitsratesResolution 1943 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 540 kB) Resolution 1890 des UN-Sicherheitsrates Resolution 1833 des UN-SicherheitsratesResolution 1833 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 506 kB) Resolution 1776 des UN-SicherheitsratesResolution 1776 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 499 kB) Resolution 1707 des UN-Sicherheitsrates Resolution 1623 des UN-SicherheitsratesResolution 1623 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 1,63 MB) Resolution 1563 des UN-SicherheitsratesResolution 1563 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 2,14 MB) Resolution 1510 des UN-SicherheitsratesResolution 1510 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 1,88 MB) Resolution 1444 des UN-SicherheitsratesResolution 1444 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 1,80 MB) Resolution 1413 des UN-SicherheitsratesResolution 1413 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 2,71 MB) Resolution 1378 des UN-SicherheitsratesResolution 1378 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 2,71 MB) Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates Resolution 1363 des UN-SicherheitsratesResolution 1363 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 2,71 MB) Resolution 1333 des UN-SicherheitsratesResolution 1333 des UN-Sicherheitsrates (PDF; 1,53 MB)
Geschichte Beschluss des ersten ISAF-Mandats Auf der ersten Petersberger Afghanistankonferenz beschlossen afghanische Repräsentanten einen Stufenplan für die politische Übergabe der Verantwortung mit dem Ziel Afghanistan politisch neu zu gestalten. Teil des Planes war es, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu ersuchen, das Aufstellen einer internationalen Sicherheitstruppe zu autorisieren. Ihre Aufgabe sollte darin bestehen, nach dem Abzug der militärischen Einheiten der Vereinigten Front (oder Nordallianz) aus Kabul die Sicherheit in der Stadt und im umgebenden Gebiet für die afghanische Übergangsregierung unter Hamid Karzai und dem Personal der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan zu gewährleisten. Aufgrund dieses Beschlusses und eines Schreibens des Außenministers der afghanischen Übergangsregierung Abdullah Abdullah vom 19. Dezember 2001 beschloss am 20. Dezember 2001 der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1386 (2001) ein auf sechs Monate begrenztes Mandat zur Aufstellung einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan.Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001 (PDF; 17 kB) (PDF; 103 kB)UN: Resolution 1386 (2001) (deutsch) (PDF; 33 kB)
Die Resolution 1386 legte fest, dass ISAF nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen aufgestellt wurde. Damit war die Anwendung von Waffengewalt zur Erfüllung der Resolution erlaubt.
Am 4. Januar 2002 wurde zwischen ISAF und der afghanischen Übergangsregierung eine Vereinbarung über die konkrete Ausgestaltung des Einsatzes geschlossen. Darin werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt.Military Technical Agreement – Between the International Security Assistance Force (ISAF) and the Interim Administration of Afghanistan (PDF; 694 kB) Webarchiv nationalarchives.gov.uk
ISAF in Kabul Am 22. Dezember 2001 übernahm die ISAF unter britischer Führung in Person von John McColl die Aufgabe, Sicherheit in Kabul und Umgebung zu gewährleisten. Der vereinbarte Abzug der Truppen der Vereinigten Front gestaltete sich schwierig. Weitere wichtige Aufgaben waren die Absicherung der am 11. Juni 2002 beginnenden Loja Dschirga zur Etablierung der Übergangsregierung und der am 14. Dezember 2003 beginnenden Loja Dschirga zur Beratung und Verabschiedung einer Verfassung für Afghanistan. Des Weiteren begann der auf der Zweiten Afghanistan-Konferenz vereinbarte Aufbau der Afghanischen Nationalarmee. Die ISAF trainierte von Anfang März bis April 2002 bis zu 550 Afghanen für die Afghan National Guard.Brookings: Building an Afghan National Guard, Januar 2002Ravi Rikhye: Oktober 2003. Anschließend übernahmen die Vereinigten Staaten mit dem Ziel, eine 70.000 Mann starke Armee aufzustellen.
Der UN-Sicherheitsrat beschloss anfangs halbjährlich und später dann jährlich in Resolutionen die Verlängerung des ISAF-Mandats und begrüßte bis zur dauerhaften Übernahme des ISAF-Kommandos durch die NATO jeweils die Übernahme durch eine oder mehrere Staaten. In der Resolution 1413 vom 23. Mai 2002 wird die Übernahme des Kommandos durch das Vereinigte Königreich begrüßt, mit der Resolution 1444 vom 27. November 2002 ging das Kommando ab dem 20. Juni 2002 über an die Türkei und anschließend gemeinsam an Deutschland und die Niederlande. Dabei stellte das 1. Deutsch-Niederländische Korps mit Norbert van Heyst als ISAF-Kommandeur die Führung der ISAF.
Außerhalb von Kabul kam es immer wieder zu Kämpfen zwischen Milizen von Führern der Vereinigten Front, weshalb auch eine Ausweitung des ISAF-Mandats über Kabul hinaus immer wieder gefordert, aber von der US-Regierung abgelehnt wurde. In den Gebieten außerhalb von Kabul, vorwiegend im Süden und Osten von Afghanistan, bekämpften US-Amerikaner und von ihnen angeheuerte afghanische Kämpfer anfangs nur versprengte Kämpfer von Taliban und al-Qaida. Ab Sommer 2003 griffen die Taliban in einigen Provinzen allerdings wieder an, und da der Irakkrieg am 20. März 2003 begann, verschwand nun auch der Widerstand der Vereinigten Staaten gegen eine Ausweitung des ISAF-Mandats.
Ausweitung des Mandats über Kabul hinaus