Syndikat oder industrielles Syndikat ist ein Begriff der klassischen Kartelltheorie für eine besondere Kartellform, die sich durch eine zentrale Vertriebsstruktur oder auch Einkaufsstelle auszeichnet. Weltweit existieren Kartellverbote.

Begriffsgeschichte Mit Syndikat bezeichnete man im deutschen Sprachraum des 19. Jahrhunderts eine Kapitalgesellschaft mit mehreren Eigentümern. Auch Organe höher entwickelter Kartelle konnten so verfasst sein: typischerweise galt dies für die zentralen Verkaufsgesellschaften, die den Mitgliedsunternehmen eines Branchenverbandes gemeinsam gehörten. Im Kontext der Kartelltheorie waren Syndikate somit Kartellorgane, die zugleich Kapitalgesellschaften waren. Ab etwa 1900 erfolgte nun eine Bedeutungserweiterung des Wortes Syndikat. Nach dem Prinzip pars pro toto, also vom Teil (= Verkaufsorganisation) hin zum Ganzen (= Syndikatskartell), bedeutete Syndikat nunmehr Kartell mit zentralisiertem Absatz, wobei die Verkaufsgesellschaft nur noch ein Teil des Ganzen (des Syndikats) war.Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 110.

Eine zusätzliche Bedeutungserweiterung auch um die Kartelle mit Einkaufsgesellschaft trat nur von Seiten der Wissenschaft, aus Gründen der Theorielogik, nicht im allgemeinen Sprachgebrauch, ein. In den 1950er und 1960er Jahren tauchte das „Rationalisierungs-Syndikat“ als begriffliche Neuschöpfung auf.Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 344. Damit war keine besondere Kartellform, sondern eine rechtliche Erlaubnisfähigkeit gemeint. Vom allgemeinen Kartellverbot, das seit 1958 per GWB galt, konnten noch bis in die 1990er Jahre hinein Ausnahmen gemacht werden, wenn eine Rationalisierungsleistung nachgewiesen wurde.

Beispiele wichtiger Syndikate Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat, Essen, 1893–1945, Mitglieder: Ruhrkohlezechen Mitteldeutsches Braunkohlen-Syndikat, 1909–1913 als GmbH, 1919–1945 staatliches Zwangssyndikat Stahlwerksverband, Düsseldorf, 1904–1945, Mitglieder: Ruhrstahlhütten, später Stahlhütten des ganzen Reiches Deutsches Kalisyndikat, Staßfurt, später Berlin, 1878–1945, Mitglieder: deutsche Kalibergwerke Belarusian Potash Company (BPC), Minsk, seit 2006, gemeinsame Verkaufsstelle von Uralkali, Beseniki/Russland, und Belaruskali, Salihorsk/Weißrussland, eines der ganz wenigen aktuell bestehenden Syndikate. Comptoir de Longwy, Lothringen, 1876–1914, Mitglieder: Stahlhütten von Französisch-Lothringen COLUMETA, Luxemburg, 1920–1976, Mitglieder: ARBED, Terres Rouges (die beiden damaligen Luxemburger Stahlkonzerne) Internationales Stahlkartell, 1933–1939, Mitglieder: nationale Stahlkartelle der wesentlichen Stahlexportländer der Welt, Kontore in Brüssel, Düsseldorf, Lüttich, Luxemburg, ParisGünther Kiersch: Internationale Eisen- und Stahlkartelle, Essen 1954, S. 70. diverse Zementsyndikate, Ende des 19. Jh. bis 1963 in Deutschland (neuere Zementkartelle sind keine Syndikate, nur Preiskartelle). diverse Braunkohlensyndikate, Ende des 19. Jh. bis 1950er Jahre

Organisatorische Eigenschaften Syndikate waren organisatorisch entwickelte, stark institutionalisierte, komplex aufgebaute Kartelle, die mehrere Funktionen zugleich erfüllten, also mehrere Kartellarten kombinierten. Ihr Definiens war, dass sie „ein eigenes Kartellorgan besitzen, das auf dem Markt als Unternehmer auftritt“.Leopold Mayer: Kartelle. Kartellorganisation und Kartellpolitik. Wiesbaden 1959. S. 109. In der Praxis handelte es sich dabei ganz überwiegend um Absatzkartelle, kartelliert war der Verkauf. Aber auch Beschaffungskartelle, deren Mitglieder via Gemeinschaftsorganisation einkauften, waren nachweisbar. Im Falle der Absatzsyndikate wurden Preise, Produktionsmengen und die rechtlichen Bedingungen des Verkaufs festgesetzt: Insofern waren sie Preis-, Produktions- und Konditionenkartelle. Damit die syndizierten Produktsorten unter den verschiedenen im Syndikat vertretenen Herstellern austauschbar wurden, vereinbarte man Qualitätsnormen sowie Zuschläge oder Abschläge bei Abweichungen davon.Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 547. Die Kunden konnten nicht mit einer kontinuierlichen Belieferung von nur einem Syndikatsmitglied rechnen, sondern hatten sich u. U. auf leichte Qualitätsschwankungen durch Lieferantenwechsel einzustellen. Man nannte die Syndikate „Kartelle höherer Ordnung“, weil sie in der Entwicklungssystematik der Kartelle nach all denjenigen Kartellformen rangierten, die nur auf Absprachen beruhten. Syndikate waren in ihrem institutionellen Aufbau in der Regel kompliziert. Ihre Organbildung war oft differenziert in eine Vielzahl von Kommissionen und Spezialorganen, juristische Organe wie Schiedsgerichte eingeschlossen. Der Kartellforscher H. Leonhardt wies 2013 auf eine weitgehende Strukturgleichheit im Organaufbau von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen und höher entwickelten Kartellen hin.Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien, Hildesheim 2013, S. 494–495, 596–609.

Syndikatswerbung Die Werbung unter den Bedingungen einer gemeinsamen Vermarktung durch Absatzkartellierung war anders als auf liberalen Märkten. Syndikate verkauften eine normierte, in ihrer Qualität kontrollierte Ware. Die tatsächlichen Hersteller der Güter bauten in der Regel kein eigenes Firmen- und auf. Dies geschah stattdessen durch das Syndikat als Lieferentscheider, rechnungsführende Stelle und Qualitätsgarant. Eine Kuriosität der Zeit waren (im Falle von Kali) indirekte Werbemaßnahmen für Güter, für deren Produktion die Syndikatsware Verwendung finden konnte.

Mentale Folgen der Kartellierung und Syndizierung Die organisatorischen Veränderungen, denen sich die syndizierten Unternehmer unterzogen, wirkten mental auf sie zurück: Die zentrale, gemeinsame Vertriebsorganisation nahm den Mitgliedern (idealtypisch) alle Funktionen des Marketing und des Absatzes ab, wodurch diese in wichtigen Bereichen des Geschäftslebens inaktiv und abhängig von der Syndikatszentrale werden konnten. Durch die Monopolisierung des Absatzes in der zentralen Verkaufsstelle hatten die Syndikatsmitglieder (in der Tendenz) keine eigenen Vertriebsabteilungen und keinen Zugriff mehr auf die Kunden. Liberale Kritiker der Kartellbewegung sprachen von einer Art von ‚Verbeamtung‘ der Unternehmerschaft, die vom Risiko entwöhnt und träge würde.

Syndikatssitze Die Standorte für die Syndikatszentralen wurden meist verkehrsgünstig in der Mitte des vom Verband beherrschten Produktions- und Absatzgebietes gewählt. Um die Ansiedlung von großen Verkaufsstellen, denen auch die anderen Kartellaktivitäten, etwa die Mitgliederversammlungen, räumlich folgten, gab es oft Konkurrenz zwischen Kommunen oder Staaten. So entschied die Stadt Essen 1893 mit einem großzügigen Angebot einer Immobilie die Standortfrage des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats für sich. Je mehr die Kartelle unter den Einfluss des Staates gerieten, desto wichtiger wurden kurze Kommunikationswege zur Politik. Spätestens seit dem Ersten Weltkrieg bildeten sich immer mehr reichsweite Kartelle mit vorzugsweise Sitz in Berlin, der Reichshauptstadt.

In Syndikaten waren die Verkaufs- und Marketingaktivitäten ganzer Branchen konzentriert. Eine Vielzahl von Verwaltungsvorgängen fiel an, so dass in solchen Kartellzentralen Hunderte von Verwaltungsangestellten arbeiten (Bsp.: RWKS, Stahlwerksverband, Kalisyndikat). Syndikatssitze waren oft stattliche, repräsentative Gebäude und könnten sowohl architektonisch als auch als Überbleibsel einer untergegangen, besonderen Wirtschaftsform denkmalschutzwürdig sein.

Verhältnis zu Gesellschaft und Politik Syndikate waren nie geheim und verschwörerisch, wie es das moderne, negative Kartellklischee nahelegt. Durch das Verweisen der Kunden auf eine zentrale Verkaufsstelle oder der Lieferanten auf eine verbandliche Einkaufsagentur waren die Verhältnisse völlig transparent: Eine Marktseite war offen ersichtlich monopolisiert, so dass aus dieser Tatsache, selbst wenn man es gewollt hätte, kein Geheimnis gemacht werden konnte. Etliche Syndikate betrieben eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, publizierten Geschäftsberichte, Werbung, Ratgeber für Kunden u. a. m. Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung standen Syndikatskartelle nicht selten unter der Beobachtung von Presse und Politik. Seit dem Ersten Weltkrieg wurden die größeren Syndikate zunehmend wirtschaftspolitischen Zwecken unterworfen. Im Deutschen Reich hatten die Syndikate des Kohlenbergbaus und der Kaliförderung mit dem Kohlenwirtschaftsgesetz vom 23. März 1919 und dem Kaliwirtschaftsgesetz vom 24. April 1919 einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten. Im Dritten Reich griff die Wirtschaftsführung in die Preisgestaltung der Rohstoffsyndikate stark ein, so dass Extraprofite nicht mehr möglich waren.Für Kali: Dirk Reder u. a.: Wachstum erleben. Die Geschichte der K+S Gruppe 1856–2006, Hünfeld 2006, S. 106–107.

Kosteneinsparungen und Nachhaltigkeit Die Zusammenlegung des Absatzes der Syndikatsmitglieder ermöglichte wesentliche Einsparungen. Der organisatorische Zusammenhalt förderte außerdem weitere Gemeinschaftsleistungen wie technische Dienstleistungen, Rationalisierungsberatung, Forschung & Entwicklung, Unternehmens- und Branchenplanungen.Für Kartelle generell, die Syndikate besonders lobend: Jacob Herle/Max Metzner (Hrsg.): Produktionsförderung durch Kartelle. Berlin 1929, S. 5–9.

Syndikate waren nachhaltig in dem Sinne, dass sie auf einen langfristig tragfähigen Geschäftsbetrieb ausgerichtet waren. Eine ökologische Orientierung im modernen Sinne war den Unternehmern des klassischen Kartellwesens fremd: Sie waren vor allem sparsam. Die doppelte, sich ergänzende Geschäftsführung der Unternehmer einerseits und der Syndikatszentrale andererseits erzeugte eine breit angelegte, intensive business governance – kaum ein Aspekt des Geschäftslebens blieb strategisch unberücksichtigt. Durch das Prinzip gemeinschaftlicher Problemlösungen konnte eine unter liberalen Verhältnissen nicht mögliche Effizienz erreicht werden:

Durch die Verteilung der Aufträge nach dem Prinzip des kürzesten (billigsten) Lieferweges wurden die Transportkosten minimiert. Die für liberale Märkte typischen Mehrkosten durch Überkreuzverkäufe („cross selling expenses“) aufgrund von Lieferantendiversifikation fielen weg. Unbeabsichtigt wurden dadurch auch der Energieverbrauch und die Umweltbelastung minimiert. Durch den Übergang zu gemeinschaftlichem Absatz und Marketing entfielen auf Seiten der Einzelunternehmen die Aufwendungen für Fakturierung, Zahlungskontrolle sowie für Werbung, Vertreter, Rabatte etc. Lediglich Werbung für die Branche resp. ihre Produktsorten waren zur Marktpflege in Abständen nötig. In ‚bestrittenen‘ Gebieten traten Syndikate mit der Marktmacht von Großkonzernen auf, etwa das Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat gegen die vergleichsweise unorganisierte britische Kohle. Die Verteilung der Nachfrage per Produktionsquote auf die syndizierten Unternehmen erhöhte die Gleichmäßigkeit der Auslastung und verstetigte den Arbeitskräftebedarf. So konnten – stärker als in liberalen Märkten – die Kosten für das Hoch- und Niederfahren der Produktion inklusive von abrupten Neueinstellungen und Entlassungen vermieden werden, was die Durchschnittskosten senkte. Abfallstoffe, die in unsyndizierten Einzel-Unternehmen auf die Halde geschaufelt oder abgefackelt worden wären, wurden im Rahmen gemeinschaftlicher Lösungen weiterverwertet. Aus den Hüttenschlacken des Ruhrgebiets wurden Düngemittel hergestellt und das Kokereigas wurde zur Grundlage eines regionalen Verbundsystems. Während die Thomasmehl GmbH nicht mehr existiert, besteht die Ruhrgas AG bis an den heutigen Tag – beide sind entstanden als ausführende Organe von Syndikatskartellen.