200px|mini|Minbar in der Sultan-Hasan-Moschee, Kairo Minbar (auch Mimber, , Plural ) ist die Kanzel in der Moschee, meistens neben der Gebetsnische mihrāb an der qibla-Wand errichtet, auf der der Chatīb () am Freitag die Predigt (Chutba) hält. Früher wurden von der Kanzel auch die Erlasse der jeweiligen Herrscher verkündet. Auf die Möglichkeit, der Begriff sei ursprünglich ein Lehnwort aus dem Äthiopischen, hat bereits Theodor Nöldeke hingewiesen.Neue Beiträge zur semitischen Sprachwissenschaft. Strassburg 1910. S. 49

Geschichte und Funktion des Minbars Die Ursprünge des Minbars reichen in die Zeit des Propheten Mohammed zurück, der der Überlieferung nach aus Palmenstämmen zwei Stufen mit einem Sitz errichten ließ, damit seine Gläubigen ihn besser sehen konnten. Man nannte es aʿwād (Plural von ʿūd; Holz).Maribel Fierro (2007), S. 156 Unter den islamischen Historikern berichtet al-Wāqidī in der Weltgeschichte von at-Tabarī über die Einrichtung einer „Kanzel“ zur Zeit Mohammeds: „In diesem Jahre (7/628) machte sich der Prophet sein minbar, auf dem er zu den Leuten zu predigen pflegte, er machte zwei Stufen und seinen Sitz (maq’ad). Nach einer anderen Version wurde es im Jahr 8/629 gemacht, und das halten wir auch für sicher“.C. H. Becker (1924). S. 453 (Übersetzung: C. H. Becker). In gleicher Weise ist das Minbar von den ersten Kalifen benutzt worden. Zunächst galt das Minbar also als Herrschersitz und als Symbol der weltlichen Macht.Maribel Fierro (2007), S. 160

Nicht alle Moscheen hatten ursprünglich eine Kanzel; der ägyptische Lokalhistoriker al-Kindi al-Misri († 971)Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. 1, S. 358. Brill, Leiden 1967 berichtet im 10. Jahrhundert über die umfassenden Erweiterungsarbeiten der großen Moschee in Fustāt unter dem berühmten Steuerverwalter Qurra ibn Scharik, der die Kanzel im Jahre 94 (d. h. zwischen 712 und 713) in der Moschee aufstellen ließ. Bis in die Zeit von al-Kindi war sie die zweitälteste Kanzel in den Provinzstädten nach dem Prophetenminbar in Medina: „Er (d. i. Qurra ibn Scharik) stellte das neue Minbar im Jahre 94 (entspricht: 712-713) auf. Man sagt, daß man bis zum heutigen Tag in keinem Verwaltungsgebiet eine ältere Kanzel kennt als diese – vom Prophetenminbar abgesehen.“Miklós Murányi (1987), S. 114 und Anm. 68; C. H. Becker: Islamstudien, Bd. 1, S. 458 Einem alten Bericht zufolge, überliefert in einer Papyrusrolle (Universität Heidelberg), soll es ein Minbar bereits gegen 658-659 in Fustat gegeben haben,Raif Georges Khoury: ʿAbd Allāh ibn Lahīʿa (97-174/715-790). Juge et grand maître de l’école égyptienne. Avec édition critique de l’unique rouleau de papyrus arabe conservé à Heidelberg. Wiesbaden 1986. S. 285 (Kommentar); M. Muranyi(1987), S. 114. Anm. 68 welches als Sitz des Provinzverwaltes bei seinen Ansprachen im profanen Bereich benutzt wurde.

Der erste Kalif der Umayyaden, Muʿāwiya b. Abī Sufyān, führte sein eigenes Minbar auf seiner Reise von Damaskus nach Mekka mit. Somit waren die ersten Minbars beweglich. Der Stadtchronist von Mekka al-Azraqī († 865) berichtet, dass Muʿāwiya der erste gewesen sei, der in Mekka die Freitagspredigt von diesem Minbar aus, das nur drei Stufen hatte, gehalten habe. Das Minbar des Umayyaden al-Hakam II. war nach der Vollendung der Hauptmoschee von Córdoba im Jahre 965-966, andalusischen Historikern zufolge, ebenfalls beweglich und konnte auf Rädern geschoben werden.Maribel Fierro (2007), S. 153 Der Abbasidenkalif al-Wāṯiq (regierte zwischen 842 und 847) erteilte den Befehl, an drei wichtigen Stationen der Pilgerfahrt (haddsch) – Mekka, Mina und ʿArafāt – je eine Kanzel aufzustellen. Diese dienten, wie es bei al-Azraqi nachzulesen ist, zu kultischen Zwecken im Wallfahrtsritual, da an allen Stationen eine Predigt gehalten wird.

Aber noch über die Umayyaden-Zeit hinaus wurde ein Minbar auch als Richtersitz benutzt, das der Richter selbst vor seinem Haus aufstellen ließ, um von dort aus Rechtsurteile zu verkünden. Diese Anwendung des Minbar ist noch im 10. Jahrhundert in Kairouan nachweisbar. Die Kanzel als Einrichtung bei der Abwicklung öffentlich-rechtlicher Geschäfte ist in diesem Fall vom Minbar der Moschee losgelöst und ist Privatbesitz des Richters im profanen Bereich.M. Muranyi (1987), S. 110, Anm. 62 Die Verwendung des Minbars zu rein kultischen Zwecken in der Moschee ist erst unter den Abbasiden zu beobachten. „Mit der Entwicklung der Moschee zum ausschließlichen Kultusgebäude wird das Mimbar, der Thron des theokratischen Herrschers, zur Kanzel“.C.H. Becker: Zur Geschichte des islamischen Kultus. In: Der Islam 3 (1913), S. 393; C. H. Becker (1924), S. 345

mini|hochkant=2|Kairouan. Minbar mit der Maqsūra im Hintergrund. Historische Postkarte um 1900

Die archaische Form des Minbars als Teil des islamischen Sakralbaus ist im Original in der Hauptmoschee von Kairouan erhalten, errichtet vom Aghlabiden-Herrscher Abū Ishāq Ibrāhīm II. (bis 902) aus Zedernholz, das für diese Zwecke direkt aus Bagdad angeliefert wurde. Dieser elfstufigen Kanzel fehlt noch die ausgeprägte Struktur der späteren Holzminbars, denn das Eingangstor und der Dachaufsatz fehlen. Die gesamte Ornamentik ist umayyadisch (siehe auch: Kairouan).

Bereits während der Fatimiden hat sich die endgültige Gestalt der Kanzel, wie sie sich in der Al-Aqsa-Moschee von Jerusalem präsentiert, ausgebildet. Nūr ad-Dīn hat sie im Jahre 1168 zugunsten der Moschee von Aleppo gestiftet und sie wurde von Saladin nach Jerusalem gebracht. Dieses Minbar besitzt schon ein Rahmentor und ein Kuppelgehäuse als Krönung. Ähnlich ist das Minbar in der Moschee und Madrasa des Sulṭān Ḥasan (1354–1361) in Kairo – nunmehr aus Stein gestaltet – konzipiert.

Ein weiteres Beispiel fatimidischer Kunst der Kanzelgestaltung mit ihrem Rahmensystem und der Rankenfüllung in syrisch-ägyptischem Stil ist in der ʿAmr-Moschee im oberägyptischen Qus erhalten. Minbar und Mihrab bilden hier eine innenarchitektonische Einheit und waren ein Geschenk des fatimidischen Wezirs und Gouverneurs von Assuan und Qus Talāʾiʿ ibn Ruzzīq Über ihn siehe: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 10, S. 149 an die Stadt im Jahre 1155.

Die Prophetenkanzel von Medina als Stätte der Eidleistung Unter den Minbars in der islamischen Welt nimmt selbstverständlich das Minbar des Propheten in Medina eine Sonderstellung ein. Die Eidleistung am Prophetenminbar hat im Zuge der Urteilsfindung einen besonderen Stellenwert: ein neben oder auf dem Minbar des Propheten geleisteter Meineid führt in die Hölle. Ein in den einschlägigen Hadith-Sammlungen mehrfach zitierter Prophetenspruch hat in diesem Sinne normativen Charakter:

„Derjenige, der an meiner Kanzel (minbarī) einen Meineid leistet, nimmt seinen Platz im Höllenfeuer ein“.M. Muranyi, (1987), S. 93–97 nach Sahnūn ibn Saʿīd, ʿAbdallāh ibn Wahb und Mālik ibn Anas mit Überlieferungsvarianten; S. 98–99, Anm. 19-30 mit weiteren Belegen; siehe auch S. 103 und Anm. 46; al-mausūʿa al-fiqhiyya. 2. Auflage. Kuwait 2005. Bd. 39. S. 88

Die Warnung vor der Strafe mit dem Höllenfeuer „… (er) nimmt seinen Platz im Höllenfeuer ein“ ist ein altes, in der Hadithliteratur in ähnlichen Zusammenhängen eingesetztes Motiv. Das älteste Werk, das diesen angeblichen Prophetenspruch verzeichnet, ist das Rechtswerk des Gelehrten Mālik ibn Anas; als Kommentar dazu heißt es, dass die Aufforderung des Beklagten, am Prophetenminbar den Eid zu leisten, seit den Anfängen des Islams Rechtspraxis gewesen sei. Islamischen Überlieferungen zufolge soll der Propheten Mohammed die Eidleistung an seiner Kanzel bei Rechtsfragen als Sunna kanonisiert haben.M. Muranyi (1987), S. 109 und Anm. 60 Allerdings geht die Forschung heute davon aus, dass das Prophetenminbar in Medina zu Lebzeiten Mohammeds noch nicht zu den heiligen Orten – wie etwa die Kaaba in Mekka, wo man ebenfalls den Eid zu leisten pflegte – gehörte. Denn das älteste Dokument aus der Frühzeit, die sog. „Gemeindeordnung von Medina“, erwähnt nur die Siedlung von Yathrib als „heilig“ und „unantastbar“ (haram), nicht aber einen speziellen Ort, oder gar das Minbar selbst. Die Tabuisierung der Kanzel, an der man den Eid par excellence in Medina zu leisten hat, ist späteren Ursprungs als ihre Errichtung. Die Kanzel entwickelte sich allmählich zur „Tribüne für die Besprechung aller öffentlichen Angelegenheiten“ (Ignaz Goldziher)In: Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes (WZfKM) 6 (1892), S. 100; M. Muranyi (1987), S. 110 und Anm. 62. Sie war zunächst eine Art „Richterstuhl“, der allgemein bekannte Aufenthaltsort Mohammeds auch außerhalb der Gebetszeiten – wie dies Carl Heinrich Becker in seiner Untersuchung treffend beschreibt. Die Kanzel verstand man somit schon in der Frühzeit als Symbol der weltlichen, politischen Macht; sie ist der Ort für die Erfüllung und Bestätigung der politischen Legitimation. Bei der Wahl des ersten Kalifen Abū Bakr wurde dieser aufgefordert, auf die Kanzel zu steigen, damit die Leute ihm den Treueid leisten – heißt es in der Beschreibung des Ereignisses bei Buchari; bei Ahmad ibn Hanbal – in seinem „Musnad“ heißt es: „als die Menschen sich versammelt hatten, stieg Abu Bakr auf die Kanzel (minbar), auf etwas, was man ihm hergestellt hatte, worauf er dann die Ansprache hielt“M. Muranyi (1987), S. 111 und Anm. 63: „Möglicherweise handelt es sich hierbei nicht um den minbar des Propheten, sondern um einen, für Abu Bakr’s ḫuṭba speziell aufgestellten kleinen und provisorischen Bau. Auch beim Prophetenminbar ist nicht der Bau selbst und dessen Ausmaß oder Form ausschlaggebend, sondern der Ort an sich, an dem der Eid geleistet wird.“; siehe auch ebd. Anm. 64: die Bestätigung der Huldigung an Abu Bakr erfolgte durch eine Eidleistung am Minbar. Auch beim Prophetenminbar ist nicht der Bau selbst oder dessen Form oder Größe ausschlaggebend, sondern der Ort an sich, an dem man den Eid leistet bzw. die politische Legitimation empfängt.

Die Funktion des Minbar in Medina und später in den Provinzstädten als Stätte des öffentlichen Lebens und der Eidleistung bei Rechtsentscheidungen verstand man ursprünglich nicht als Parallele zum mekkanischen Heiligtum, wo das Ablegen des Eides schon in vorislamischer Zeit Sitte war. Die Gleichschaltung beider Orte – die Kaaba in Mekka, die Prophetenkanzel in Medina – erfolgt erst in den Systematisierungsversuchen der frühen Jurisprudenz in der Zeit von Malik ibn Anas und aš-Šāfiʿī im späten 8. Jahrhundert. Durch die Gestaltung der Rechtsfindung bezeichnete man das Prophetenminbar als „Schiedsstelle“ des Rechts (siehe Lit.Dozy); in den Großmoscheen des islamischen Reiches – Damaskus, Kufa, Fustāt, Córdoba – indes galt die Nähe des Mihrāb als Ort der Eidleistung.M. Muranyi(1987), S. 109–112 Gemäß einer Fatwa aus Qairawān, die der marokkanische Gelehrte al-Wanscharīsī (* 1439; † 1508) in seiner Sammlung nordafrikanischer Rechtsgutachten zitiert, kann die Eidleistung bei dem aufgelegten Koran (muṣḥaf) in der Hauptmoschee von Sūsa erfolgen.Miʿyār al-muʿrib (Beirut 1981), Band 3, S. 159

Die islamische Jurisprudenz des 9. Jahrhunderts hielt indes die Eidleistung an den Minbars einfacher Moscheen für unwirksam: „niemand wird zum Eid in den Moscheen der Beduinen aufgerufen, weder wegen eines Vierteldinas noch für weniger“. Eine solche Rechtsauffassung – die Unterscheidung zwischen Moscheen, die sich in den Quartieren bestimmter Stämme und denen der Stadtbewohner befinden – konnte gemäß sozialen Unterscheidungen zwischen Sesshaften und Beduinen gut gedeihen.Zur Frage siehe: G. E. von Grünebaum: Der Islam im Mittelalter (Zürich/Stuttgart 1963), S. 222ff und 518-519; M. Muranyi (1987), S. 112. Anm. 66.