mini|Collane des Ordens vom Goldenen Vlies. Der 1430 von Philipp III. von Burgund gestiftete Orden galt in der frühen Neuzeit als höchster katholischer Orden. Seit dem 18. Jahrhundert wurde er vom römisch-deutschen Kaiser, später vom Kaiser von Österreich und heute vom Chef des Hauses Habsburg (aktuell: Karl Habsburg-Lothringen) und gleichzeitig vom König von Spanien (aktuell: Felipe VI.) verliehen. Orden und Ehrenzeichen sind Auszeichnungen in Form tragbarer Abzeichen, die von staatlichen oder staatlich autorisierten Stellen als Belohnung für geleistete Dienste oder vorbildliches Verhalten verliehen werden, sowie um sich die Loyalität der auszuzeichnenden Person zu sichern. Orden und Ehrenzeichen besitzen politischen Charakter, als Staatssymbole stehen sie unter dem besonderen Schutz des Staates, sie dienen seiner Selbstdarstellung und transportieren dessen Werte. Die zumeist öffentlich und in feierlichem Rahmen vorgenommene Ehrung durch Orden, Ehrenzeichen oder Preise ist ein Akt der Wertsetzung und Wertpflege innerhalb der jeweiligen Gesellschaft, wobei die Werte zunächst bei der Stiftung und nochmals bei der konkreten Verleihung expliziert werden.
Frühe Formen geordneter Systeme tragbarer Auszeichnungen existierten bereits in der Antike, sie haben jedoch den Zusammenbruch des Imperium Romanum nicht überdauert. Verdienstorden moderner Prägung gehen historisch auf die christlichen und weltlichen Ritterorden des Hochmittelalters zurück. Die Aufnahme in einen Ritterorden setzte adlige Geburt voraus oder war mit einer Erhebung in den Adelsstand verbunden („Ritterschlag“). Haus- und Hoforden werden zu den Ritterorden gezählt und stellen, zusammen mit den frühen Verdienstorden, Übergangsformen dar, bei denen die ritterliche Gemeinschaft allmählich in den Hintergrund trat und schließlich nur noch ideell bestand, um mit dem Ende der Monarchien gänzlich zu verschwinden. Viele ehemalige Hausorden nahmen im Laufe der Zeit den Charakter von Verdienstorden an, beziehungsweise wurden in Verdienstorden umgewandelt. Als Urbild des mittelalterlichen Ritterordens und als Vorbild für die sich daraus entwickelnden modernen Verdienstorden gelten der heute noch bestehende englische Hosenbandorden und der Orden vom Goldenen Vlies.
Die Französische Revolution, Gründung der Ehrenlegion und Befreiungskriege, zogen einen nachhaltigen Wandel des europäischen und internationalen Auszeichnungswesens nach sich. Dieser Prozess beeinflusste bestehende Orden, inspirierte Neustiftungen, und führte schließlich zur Entstehung moderner Verdienstorden sowie der Ehrenzeichen.
Die Unterscheidung zwischen „Orden“ und „Ehrenzeichen“ ist heute meist nur noch nomenklatorischer Natur. In der Vergangenheit standen jedoch Orden im eigentlichen Sinne nur Adeligen oder höheren Beamten und Offizieren offen. Ehrenzeichen (in Deutschland häufig als „Kreuze“ oder „Medaillen“ ausgegeben) waren dagegen für jedermann bestimmt oder aber ausschließlich für niedere Beamte, Unteroffiziere und/oder Mannschaften usw. Die Träger von Orden wurden meist „Ritter“ genannt, jene von Ehrenzeichen „Inhaber“. Heute ist diese Unterscheidung obsolet, mit wenigen Ausnahmen, wie die geistlichen Ritterorden oder die Ritterorden der Monarchien, v. a. Spanien oder England, deren Aufnahme oft (aber nicht immer) mit einer Erhebung in den Adelsstand (vgl. etwa den Titel Sir) verbunden sind.
Allgemein mini|Heute: Verfassungsfeindliches Propagandamittel.Am 1. September 1939, dem Tag des Überfalls auf Polen, erneuerte Adolf Hitler das Eiserne Kreuz und machte das ehemals preußische Ehrenzeichen zu einem nationalsozialistischen Kriegsorden. Dabei profitierte er vom hohen moralischen und symbolischen Wert der traditionsreichen Auszeichnung.
Orden und Ehrenzeichen sind zum Tragen bestimmte Auszeichnungen, die den Beliehenen öffentlich kenntlich machen. Als Ehrenzeichen werden alle sichtbar zu tragenden Auszeichnungen bezeichnet, die nicht ausdrücklich Orden genannt werden. Der Unterschied zwischen Orden und Ehrenzeichen besteht heute überwiegend in der Benennung und wurzelt in den Ehrvorstellungen des späten 18. und 19. Jahrhunderts. In der modernen Phaleristik werden als Orden die höheren, und als Ehrenzeichen die niederen Verdienstauszeichnungen bezeichnet; ursprünglich war es üblich, dass Orden nur an Adlige und Offiziere, seltener auch an Bürgerliche, verliehen wurden. Ehrenzeichen konnten dagegen entweder klassenübergreifend erworben werden (bspw. Hanseatenkreuz, Lebensrettungsmedaille) oder nur von jenen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft (etwa Nicht-Adelige) oder wegen ihrer beruflich-gesellschaftlichen Stellung (bspw. Nicht-Offiziere) für höhere Auszeichnungen nicht in Frage kamen. Beispielsweise erhielten das preußische Goldene Militär-Verdienst-Kreuz nur Unteroffiziere und Mannschaften als höchste Tapferkeitsauszeichnung, nicht aber Offiziere; diesen war stattdessen der Pour le Mérite vorbehalten oder der sogenannte Hohenzollern-Orden. Die Inhaber eines Ordens wurden als Ritter bezeichnet, die eines Ehrenzeichens lediglich als Inhaber.
Heute ist diese Unterscheidung weitgehend bedeutungslos, so werden die mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland („Bundesverdienstkreuz“) Beliehenen als Inhaber bezeichnet, obwohl es sich dabei ausdrücklich um einen Orden handelt. Anders als beispielsweise in Frankreich, wo die Mitglieder der Ehrenlegion nicht nur ein Anrecht auf einen Platz in einem Pariser Seniorenwohnheim besitzen, sondern auch formell einer Körperschaft angehören, existiert in Deutschland keine staatlich organisierte oder geförderte Vereinigung von Inhabern des Bundesverdienstkreuzes, weil der damit verbundene bürokratische Aufwand als unvertretbar dem Steuerzahler gegenüber angesehen wird. Auch ist dessen Verleihung mit keinerlei Vergünstigungen, Titeln oder Rechten verbunden, außer dem Ehrenrecht zum Tragen der Dekoration in der Öffentlichkeit.Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 60.
Neben Belobigungen, Dankschreiben, Geldprämien, Titeln, Sachpreisen und vielfältigen anderen Formen staatlicher oder gesellschaftlicher Auszeichnung, werden in fast allen Staaten der Erde auch Orden und Ehrenzeichen als Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung verliehen. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, die keine Ordenstradition besitzt, selbst keine Orden verleiht, und allen Mitgliedern der Bundesbehörden, der kantonalen Regierungen und Parlamente sowie allen Angehörigen der Armee die Annahme ausländischer Orden und Titel verbietet. Vom 12. September 1848 an, als die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint wurde, bis zum 1. Januar 2000 wurde das Verbot durch Art. 12 der Schweizer Bundesverfassung(en) festgeschrieben, seit dem 1. Februar 2001 wird es auf Gesetzesstufe geregelt. Auch die Weimarer Reichsverfassung enthielt in Art. 109 Abs. 4 ein staatliches Ordensverleihungs- sowie ein Ordensannahmeverbot. Derartige verfassungsrechtlich verankerte Verbote zeigen die enge Verknüpfung von Staatlichkeit und Ordensverleihung, gerade staatliche Auszeichnungen besitzen politischen Charakter.Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 15.Klaus-Peter Merta: Orden – Vorwort beim Deutschen Historischen MuseumZur Situation in der Schweiz siehe: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement. Vgl. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 1848
Eine Auszeichnung ist in erster Linie symbolischer Natur, sie bezweckt Anerkennung, Lob und Belohnung der auszuzeichnenden Person. Sie soll sowohl den Geehrten als auch die Allgemeinheit motivieren, ihr Handeln auch in Zukunft den Zielen und Interessen des Stifters oder Verleihers dienstbar zu machen. Einige Auszeichnungen für besondere militärische, wissenschaftliche, künstlerische und andere Verdienste sind über den reinen Symbolcharakter hinaus auch mit materiellen Zuwendungen (Preisgeld, lebenslange Rente, „Ehrensold“ etc.) verbunden.Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 15 f.
Aus Sicht der verleihenden Institution erfüllt der Geehrte eine Vorbildfunktion, welche sie durch die Ehrung öffentlich hervorzuheben sucht. Dabei macht sie sich das Bedürfnis der Menschen nach Anerkennung zunutze. Der Staatsrechtler Herbert Krüger führt den Sinn von Ehrungen auf die Theorie zurück, dass gleichberechtigt neben Befehl, Zwang und Strafe die Belohnung als Anregung und Förderung eines zwar erwünschten, aber nicht erzwingbaren Verhaltens der Bürger steht.Herbert Krüger: Allgemeine Staatslehre. Kohlhammer, Stuttgart 1966, S. 570f. () Der Verleiher verbindet mit der Auszeichnung zumeist die Erwartung von Dankbarkeit, Ergebenheit oder wenigstens von Loyalität.Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16. Auszeichnungen können wieder aberkannt, bzw. entzogen werden, wenn der Geehrte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, sich als illoyal erweist oder anderweitig seine Vorbildfunktion verliert.Vgl. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16, 80.
Öffentliche Ehrungen sind eine Erscheinungsform der Ehrenerweise und gehören zur Staatspflege, beziehungsweise zur Selbstdarstellung des Staates (Krüger). Bei staatlichen Ehrenerweisen besteht die Anerkennung darin, dass der Geehrte allseits sichtbar aus der Masse der übrigen Bürger lobend herausgehoben wird. Die damit verbundene Wirkung geht in zwei Richtungen: Zum einen hebt die Ehrung die geehrte Person in der Öffentlichkeit heraus; zum anderen wirbt der Staat durch die Auszeichnung für sich selbst, indem er, für jedermann sichtbar, herausstellt, dass er als Hüter des allgemeinen Wohls Verdienste um ebendieses durch eine öffentliche Auszeichnung zu würdigen weiß. Das Ziel der Selbstdarstellung ist es, über das bloße Funktionieren hinaus auf eine Form und Ordnung der Tätigkeit Bedacht zu nehmen, die den objektiven geistigen Sinnzusammenhang, die leitende Idee, den verpflichtenden Auftrag oder das Legitimationsprinzip dieser staatlichen Tätigkeit herausstellt, öffentlich sichtbar macht und dadurch im eigentlichen Sinne darstellt.
Der Staat nutzt Symbole und Rituale vor allem zur Selbstdarstellung. Sie sind seit jeher eine nonverbale, allgemein verständliche Form politischer Kommunikation. Staatssymbole sind von herausragender Bedeutung für die Integration der Bürger in die Staatsgemeinschaft und für die Existenz des Gemeinwesens. Symbole und Rituale dienen der Identifikation der Bürger mit dem Staat, seinen Einrichtungen und Funktionsträgern, seinen Werten und seiner Politik. Die besondere Bedeutung staatlicher Symbole wird von Rechtsnormen oder von Verfassungsnormen untermauert, mit denen ein Staat sie pflegt und schützt.Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 16 f.
Geschichte und Erscheinungsformen