Landschaftsplanung ist die Anwendung eines Instruments, in dessen Mittelpunkt sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden und Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft gemacht werden. Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Stadt- und Regionalplanung sowie ökologischen und ökonomischen Interessenlagen.
Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft. Sie bezieht sich nicht nur auf „Landschaft“ im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern bindet auch Landschaftsteile wie Dörfer, Siedlungen, Städte, Verkehrswege und Industriegebiete in die Planungsarbeit mit ein. Angrenzende Fachgebiete sind u. a. Regionalgeografie und Regionalplanung.
Geschichte Deutschland Kaiserreich Während der Industrialisierung von etwa 1850 bis 1890 konnte die Verwaltung dem immensen Städtewachstum nur wenige Steuerungsmechanismen einsetzen. Sie verfolgte vor allem das Ziel, hygienische Verhältnisse aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Dazu gehörte vor allem die Festlegung der Fluchtlinien der Gebäude, um die Lichtverhältnisse der und die Luftzirkulation in den Wohnvierteln positiv zu beeinflussen.F. Wagner: Für ein neues Instrumentarium der öffentlichen Planung. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Raumplanung - Entwicklungsplanung. Forschungsberichte des Ausschusses „Recht und Verwaltung“ der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. (Forschungs- und Sitzungsberichte Bd. 80, Recht und Verwaltung 1). Hannover 1972, ISBN 3-7792-5067-5, S. 24.
Weimarer Republik In der Weimarer Republik zeigten sich bereits einige Fortschritte, wie z. B. durch die Gründung und Tätigkeit des Siedlungsverbands Ruhrkohlenbezirk im größten industriellen Ballungsgebiet Deutschlands. Das unkontrollierte Wachstum der Städte während der Industrialisierung hatte besonders in diesem Teil Deutschlands zu hohen Belastungen von Boden, Wasser und Luft geführt. Ein Ansatz zur Milderung dieser Probleme bestand in der Schaffung von so genannten „grünen Lungen“ als Erholungsflächen.
Nationalsozialismus
Im Nationalsozialismus erhielt die Landschaftsplanung einen ungeheuren Aufschwung. Es gelang einerseits führenden Landschaftsplanern Kontakt zu Wehrmacht und zur SS zu bekommen und ihnen ihr Fachwissen anzudienen. Die Eroberungen des nationalsozialistischen Regimes ermöglichten umfangreiche Planungen insbesondere in Osteuropa (Generalplan Ost).Vgl. Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Der Westwall in der Landschaft. Aktivitäten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure. Bearb. v. N. Franke. Mainz 2015, ISBN 978-3-00-049532-8, S. 31/32.
Einen frühen Kontakt zum NS-Regime erreichte Alwin Seifert, der als Reichslandschaftsanwalt des Generalinspekteurs für das Deutsche Straßenwesen unter Fritz Todt die Aufgabe übernahm, die von den Nationalsozialisten erbauten Autobahnen in die Landschaft einzufügen. Autobahnen und Landschaft sollte ein „organisches Gefüge“ bilden.
Nach Beendigung des Baus des Westwalls um 1940 gelang es Seifert und seinen Landschaftsanwälten weitere militärische Aufgaben planerisch zu übernehmen. So z. B. die Tarnung des Atlantikwalles.Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Der Westwall in der Landschaft. Aktivitäten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure. Bearb. v. N. Franke. Mainz 2015, ISBN 978-3-00-049532-8, S. 62.
Weitere Landschaftsplaner waren zu diesem Zeitpunkt bereits in einem besonderen Stab bei dem Reichsführer SS Heinrich Himmler tätig. Sie arbeiteten für ihn als Reichskommissar zur Festigung des deutschen Volkstums. Dort wurde das Ziel verfolgt, die landschaftliche Gestaltung der nach 1939 eroberten Ostgebiete u. a. in Polen vorzubereiten, um deutschen Siedlern in diesem neuen „Lebensraum“ eine „ihrer deutschen Seele entsprechende Umgebung“ zu schaffen.Czesław Madajczyk (Hrsg.): Vom Generalplan Ost zum Generalsiedlungsplan. Dokumente. München 1994, ISBN 978-3-598-23224-4, S. III, VII; M. Rössler, S. Schleiermacher: Der „Generalplan Ost“ und die „Modernität“ der Großraumordnung. In: M. Rössler, S. Schleiermacher (Hrsg.): Der „Generalplan Ost“. Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Berlin 1993, ISBN 978-3-05-002445-5, S. 7–12; K. Fehn: Lebensgemeinschaft von Volk und Raum. Zur nationalsozialistischen Raum- und Landschaftsplanung in der eroberten Ostgebieten. In: J. Radkau, F. Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Frankfurt/New York 2003, ISBN 978-3-593-37354-6, S. 208–210.
Diese Aufgabe übernahmen führende Naturschutzexperten, die die eroberten Gebieten pflanzensoziologisch kartierten, die Fauna erhoben, die dort anzutreffende Landschaftsbilder aus ihrer Sicht beurteilten und dokumentierten. Auch Naturschutzgebiete wurden bereits ausgewiesen.Vgl. z. B. Abschrift Gaunaturschutzstelle für das Wartheland an das Landesforstamt Posen. 2. Oktober 1941. In: Bundesarchiv Koblenz. Bestand 245 Akte 137. Nr. 163.
Andererseits benötigte man konkrete Visionen einer „deutschen Landschaft“. Sie wurden z. B. von Heinrich Wiepking-Jürgensmann – Sonderbeauftragter des Reichsführers SS für Fragen der Landschaftsgestaltung – in dem genannten Planungsstab entwickelt. Seine grundsätzliche Perspektive formulierte er 1942 so: „Immer ist die Landschaft eine Gestalt, ein Ausdruck und eine Kennzeichnung des in ihr lebenden Volkes. Sie kann das edle Antlitz seines Geistes und seiner Seele ebenso wie auch die Fratze des Ungeistes, menschlicher und seelischer Verkommenheit sein. (…) So unterscheiden sich die Landschaften der Deutschen in allen ihren Wesensarten von denen der Polen und der Russen, – wie die Völker selbst (…). Die Morde und Grausamkeiten der ostischen Völker sind messerscharf eingefurcht in die Fratzen ihrer Herkommenslandschaften.“H. Wiepking-Jürgensmann: Die Landschaftsfibel. Berlin 1942. S. 13.
Ein weiterer Akteur in den genannten Stab war der Jurist Erhard Mäding, der aus dem Sicherheitsdienst (SD) im Reichssicherheitshauptamt kam. Dabei entwickelte er in Zusammenarbeit mit seinen Kollegen konkrete Vorstellungen.Nils Franke: Bäume für Auschwitz: Die unheilvolle Allianz zwischen Naturschützern und Nationalsozialisten. In: Zeit-Geschichte. Heft 1/2016. S. 66–71. So wurde z. B. detailgenau festgelegt, dass in Landstädten „ein ausreichend großer und räumlich gestalteter Bürgergarten mit Sitzplätzen…“E. Mäding: Regeln für die Gestaltung der Landschaft. Einführung in die Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42 des Reichsführers SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, über die Gestaltung der Landschaften in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin 1943. Anhang S. 59. bestehen müsse, Wanderwege angelegt werden müssten oder dass Fernmeldeleitungen entlang von Schutzpflanzungen und Waldrändern laufen sollten. Bei der Anlage von Wäldern sollten einheimische Arten verwendet werden.E. Mäding: Regeln für die Gestaltung der Landschaft. Einführung in die Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42 des Reichsführers SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, über die Gestaltung der Landschaften in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin 1943. Anhang S. 55/59.
Ein Musterbeispiel für entsprechende Planungen sollte Auschwitz werden. Hier brachte sich H. Wiepking-Jürgensmann selbst ein und ließ seinen Mitarbeiter Max Fischer die Grüngestaltung erarbeiten. Ebenso war Landschaftsanwalt Werner Bauch (1902–1983) tätig. Er übernahm die Ausführung einer „Grünen Grenze“ zwischen dem KZ Auschwitz-Birkenau und der Stadt selbst wie auch die Schaffung eines Grüngürtels um die Krematorien I und II, um sie in die Landschaft einzufügen.Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Der Westwall in der Landschaft. Aktivitäten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure. Bearb. v. N. Franke. Mainz 2015, ISBN 978-3-00-049532-8, S. 58/59.
Mäding publizierte 1943 das Buch LandespflegeE. Mäding: Landespflege. Berlin 1943. (siehe auch Lemma Landespflege). Darin gab er einen Überblick über die bestehende Rechtslage im Deutschen Reich mit seinen Rechtsverordnungen. Ausführungsbestimmungen, Richtlinien, Vereinbarungen und Anweisungen. Nach wie vor galt grundlegend das Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Das Baurecht hatte seiner Auffassung nach bereits einige Züge, die es erlaubten, Landschaft planvoll zu entwickeln. Gleiches galt für einzelne Vorschriften des Planungs- und Siedlungsrechtes, insbesondere in Bezug auf Flächenausweisungen. Weiterhin bezog er sich auf die Wassergesetze der Länder und Sondervorschriften im Reichsautobahngesetz. Allerdings beklagte er, dass die allgemeine Rechtslage in erster Linie Verhütung von negativen Eingriffen in die Landschaft ermöglichte, ein offensiv planerischer Gedanke aber nicht abgesichert sei.E. Mäding: Landespflege. Berlin 1943, S. 224/225. Und: „Ein großzügiger Grünaufbau der Landschaft ist zurzeit nur möglich auf eigenem Land der öffentlichen Hand oder … bei Wasserbauten, Umlegungen oder sonstigen Neuordnungen.“E. Mäding: Landespflege. Berlin 1943, S. 225/226. Dementsprechend forderte er Verbesserungen u. a. durch die Aufstellung von Regionalplänen zur Landschaftsgestaltung, durch Generalreferate für Landespflege auf unterer und mittlerer Behördenebene, durch Verständnis von Landschaftsplanung als Querschnittsaufgabe und der Ausbildung von Fachkräften.E. Mäding: Landespflege. Berlin 1943, S. 227–230. Ziel dieser Aktivitäten und Maßnahmen war es, das Landschaftsbild als das Abbild einer „völkischen Weltanschauung“ zu gestalten. Aus diesen Ansätzen entstand später die Landschaftsplanung der Bundesrepublik Deutschland.
Umsetzung des Generalplan Ost: Der Planungsstab zog auch die Vertreibung der ansässigen Bevölkerung in Erwägung.C. Madajczyk (Hrsg.): Vom Generalplan Ost zum Generalsiedlungsplan. Dokumente. München 1994, ISBN 978-3-598-23224-4, S. III, XIII. Diese Konzepte wurden teilweise realisiert, u. a. im Distrikt Lublin im Generalgouvernement Polen. Allein im Kreis Zamosc im Distrikt Lublin sollten 29.900 „volksdeutsche Umsiedler“ eine neue Heimat bekommen, wobei 1943 dies für 8500 Menschen realisiert worden war.B. Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten. Der Generalplan Ost in Polen 1940-1944. Basel 1994, S. 65/66, 69.
Bundesrepublik Deutschland Wichtige Protagonisten des „Reichskommissariat zur Festigung des deutschen Volkstums“ konnten nach 1945 zentrale Positionen in der Hochschullehre zur Landschaftsplanung besetzen.
Konrad Meyer erlangte 1956 den Lehrstuhl für Landesplanung und Raumordnung an der Universität Hannover, einer führenden Institution für die Ausbildung der jüngeren Generationen von Landschaftsplanern. Er lehrte bis 1964.E. Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. (Fischer Taschenbuch Nr. 1684). Frankfurt am Main 2003, ISBN 978-3-7632-5425-5, S. 408.
Heinrich Wiepking-Jürgensmann vertrat von 1946 bis 1959 an der Technischen Hochschule Hannover als Professor die Bereiche Gartenbau und Landeskultur.G. Gröning, J. Wolschke-Bulmahn: Grüne Biographien. Biographisches Handbuch zur Landschaftsarchitektur des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Berlin/Hannover 1997, ISBN 978-3-87617-089-3, S. 415–417.
Gesetzliche Grundlagen Deutschland Die Landschaftsplanung hat in Deutschland die Aufgabe, die in den Naturschutzgesetzen des Bundes (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) und der Länder (Landesnaturschutzgesetze) formulierten Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für das jeweilige Land (Landschaftsprogramm) zu konkretisieren. Ebenso erfolgt dies für Regionen bzw. Landkreise (Landschaftsrahmenplan), für die jeweilige Gemeinde (Landschaftsplan) und in einigen Bundesländern auch für Teile von Gemeinden (Grünordnungsplan).