Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Mitglieder Juristen sind. Allgemein wird als Deutscher Juristentag auch dessen alle zwei Jahre stattfindende Tagung bezeichnet, die als rechtspolitischer Kongress mit 2500 bis 3500 Teilnehmern durchgeführt wird. Der Verein hatte 2024 circa 5.000 Mitglieder.

Struktur Mitglied kann werden, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung abgelegt hat oder Student der Rechtswissenschaft ist. Organe des Vereins sind die alle zwei Jahre zusammentretende Mitgliederversammlung, die Ständige Deputation und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Mitglieder der Ständigen Deputation werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Es ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Die Ständige Deputation wählt aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden Ausschuss (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister), die den Vorstand im Sinne von BGB bilden. Dies sind derzeit (Stand Februar 2020) Mathias Habersack (Vorsitzender), Marie Luise Graf-Schlicker (Stellvertretende Vorsitzende) und Peter Hemeling (Schatzmeister). Der Vorsitzende leitet als Präsident die Kongresse des Deutschen Juristentages. Diese werden jeweils durch einen Ortsausschuss vorbereitet. Die Geschäfte des Deutschen Juristentages führt der Generalsekretär (derzeit Andreas Nadler).

Weitere Mitglieder der Ständigen Deputation sind Martin Beckmann, Nina Dethloff, Martin Franzen, Beate Gsell, Peter Hemeling, Johanna Hey, Wolfgang Kahl, Sibylle Kessal-Wulf, Rainer Klocke, Thomas Mayen, Anja Mengel, Hubert Meyer, Anke Müller-Jacobsen, Angelika Nußberger, Henning Radtke, Peter Rawert, Helmut Satzger, Rainer Schlegel, Max-Jürgen Seibert, Jochen Vetter, Eva Voßkuhle und Gerhard Wagner.

Geschichte Der erste Deutsche Juristentag fand 1860 in Berlin statt. Zu seinen Begründern gehörte Karl Christian Eduard Hiersemenzel, der bereits ab 1859 das Publikationsorgan des Juristentags herausgab. Während des Ersten Weltkrieges war die regelmäßige Folge unterbrochen. Der für den Herbst 1933 vorgesehene Juristentag wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten von der Ständigen Deputation „mit Rücksicht auf die noch völlig im Fluß befindliche grundlegende Umgestaltung des deutschen Staats- und Rechtswesens“ abgesagt. Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen organisierte jedoch seine 4. Reichstagung in Leipzig unter dem Namen „Deutscher Juristentag 1933“.Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390. Der Vorsitzende des Vereins, Heinrich Triepel, distanzierteRainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18 ( [PDF; 104 kB]). sich in einem Rundschreiben an die Mitglieder von dieser Veranstaltung und erklärte, keine Mitgliedsbeiträge mehr zu erheben, da noch nicht abzusehen sei, wann der Verein seine Arbeit wieder aufnehme könne. 1937 wurde der Verein zwangsweise aufgelöst. 1949 wurde die veranstaltende Organisation wieder als Verein unter dem Namen Deutscher Juristentag e. V. verfasst. Er tritt alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt zusammen. Besondere Bedeutung erlangte der 46. Deutsche Juristentag 1966 in Essen, auf dem die strafrechtliche Behandlung der NS-Verbrechen im Rahmen der Sonderveranstaltung „Probleme der Verfolgung und Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ thematisiert wurde. Organisiert wurde die Veranstaltung federführend durch den damaligen Präsidenten Ernst Friesenhahn. Ihr wird heute ein Signalcharakter für die folgende Aufarbeitung der Verbrechen während des Nationalsozialismus zugesprochen. Der 68. Deutsche Juristentag, während dessen auch das 150-jährige Bestehen des Vereins feierlich begangen wurde, fand vom 21. bis 24. September 2010 in Berlin statt. Infolge der COVID-19-Pandemie wurde an Stelle des 73. Deutschen Juristentages 2020 in Hamburg das Forum "Pandemie und Recht" veranstaltet, an dem sich begrenzt in Präsenz oder virtuell beteiligt werden konnte.

Hinsichtlich Österreichs kam es nach 1945 bei der Wiederherstellung des selbständigen österreichischen Staates zu einer Renaissance des österreichischen Rechtslebens. Juristische Vereinigungen wurden wiederbelebt (Wiener Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie) aber auch in anderen Bundesländern neu gegründet (Salzburg, Graz, Linz, Klagenfurt) und am 22. September 1959 konstituierte sich der Österreichische Juristentag (ÖJT) auf maßgebliches Betreiben von Wilhelm Malaniuk, dem späteren Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien.

Ziele Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem wissenschaftlich die Notwendigkeit der Änderung der Rechtsordnung untersucht wird, öffentliche Vorschläge für Rechtsänderungen unterbreitet werden und auf vom Deutschen Juristentag als solche angesehene Missstände im Recht hingewiesen wird. Es gilt unter Juristen als große akademische Ehre, vor diesem Forum zu seinem Fachbereich Stellung nehmen zu dürfen.

Bisherige Juristentage # Jahr Ort Präsident 1 1860 Berlin 2 1861 Dresden 3 1862 Wien 4 1863 Mainz 5 1864 Braunschweig 6 1867 7 1868 Hamburg 8 1869 Heidelberg 9 1871 Stuttgart 10 1872 Frankfurt am Main 11 1873 Hannover 12 1875 13 1876 Salzburg 14 1878 Jena 15 1880 Leipzig 16 1882 Kassel 17 1884 18 1886 Wiesbaden 19 1888 Stettin 20 1889 Straßburg 21 1891 22 1893 Augsburg 23 1895 Bremen 24 1898 Posen Melchior Stenglein 25 1900 Bamberg 26 1902 Berlin 27 1904 Innsbruck 28 1906 Kiel Justus von Olshausen 29 1908 Karlsruhe 30 1910 Danzig 31 1912 Wien 32 1921 Bamberg 33 1924 Heidelberg 34 1926 35 1928 Salzburg 36 1931 37 1949 38 1950 Frankfurt am Main 39 1951 Stuttgart 40 1953 Hamburg 41 1955 West-Berlin 42 1957 43 1960 44 1962 Hannover 45 1964 Karlsruhe 46 1966 Essen 47 1968 48 1970 Mainz 49 1972 50 1974 Hamburg 51 1976 Stuttgart 52 1978 Wiesbaden 53 1980 West-Berlin 54 1982 55 1984 Hamburg 56 1986 West-Berlin 57 1988 Mainz 58 1990 59 1992 Hannover 60 1994 61 1996 Karlsruhe 62 1998 Bremen 63 2000 Leipzig 64 2002 Berlin 65 2004 Bonn 66 2006 Stuttgart 67 2008 Erfurt 68 2010 Berlin 69 2012 München 70 2014 Hannover 71 2016 Essen 72 2018 Leipzig 73 2022 Bonn 742024StuttgartHenning Radtke752026ErfurtHenning Radtke

Literatur Hermann Conrad, Gerhard Dilcher, Hans-Joachim Kurland: Der Deutsche Juristentag: 1860–1994. Beck, München 1997, ISBN 3-406-40552-5. Stefan Freuding: Der Deutsche Juristentag 1960 bis 2004. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54552-1. Rainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18 (Auszug S. 4–7 [PDF; 104 kB], Archiv-Version vom 10. Juli 2012). Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390.

Weblinks

Website des Deutschen Juristentags e. V.

Einzelnachweise

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