mini|hochkant=1.2|Bedienung in der ersten Klasse der SAS, 1969 Eine Flugreise (auch Flugpassage, Luftreise oder Luftbeförderung genannt) unternimmt, wer ein Luftfahrzeug nutzt, um zu einem oft weit entfernt liegenden Ort zu gelangen. Flugreisen für Passagiere werden von Fluggesellschaften im Linienverkehr und/oder Charterverkehr angeboten. In der Regel setzt eine Reise mit dem Flugzeug eine entsprechende Flugbuchung für den Passagier voraus. Diese wird bei Pauschalreisen regelmäßig von dem jeweiligen Reiseveranstalter übernommen.

Begriff Für gewöhnlich ist mit dem Begriff Flugreise die Benutzung eines Flugzeugs gegen Entgelt als Passagier gemeint. Der Begriff kann unter Einbeziehung der Touristik uneindeutig sein, da er nur die Verkehrsdienstleistung beschreibt, nicht aber die eigentliche Reiseart (Badeurlaub, Geschäftsreise usw.). Man differenziert zwischen Umsteigeverbindungen, dem Direktflug (gegebenenfalls mit Zwischenstopp ohne Flugzeugwechsel) und dem Nonstopflug (ohne jede Landung vor dem Ziel). Darüber hinaus wird zwischen Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflügen im Charter- oder Linienverkehr unterschieden (Rundflüge gehören aus oben angeführten Gründen nicht dazu). Angehörige des Fliegenden Personals (beispielsweise Piloten, Flugbegleiter), die an Bord gegen Lohnzahlung an der Flugdurchführung beteiligt sind, unternehmen in ihrer Bordfunktion keine Flugreisen, da ihr in der Regel kurzer Aufenthalt am Ankunftsort nicht Ziel und Zweck ihrer Tätigkeit an Bord ist.

Infrastruktur, Logistik und Personal mini|Lufthansa-A340-300 an einem Flugsteig des Frankfurter Flughafens

Damit Flugreisen im zivilen Luftverkehr mit Flugzeugen als Massentransportmittel reibungslos, effizient und komfortabel durchgeführt werden können, sind eine aufwändige Infrastruktur, eine ausgefeilte Logistik und qualifiziertes Fachpersonal am Boden und an Bord der Flugzeuge erforderlich.

Die einzelnen Aufgaben- und Arbeitsbereiche umfassen insbesondere den Flughafenbetrieb (einschließlich Zulieferungs-, Verkehrs- und Servicebetrieben), den eigentlichen Flugbetrieb, die Flugzeugwartung sowie Einrichtungen der Flugsicherung. Um störende Eingriffe in den Luftverkehr zu verhindern, kommt der Luftsicherheit große Bedeutung zu.

Reisekomfort mini|Movable Class Divider (hinten im Bild) zwischen Economy und Business Class in einer Boeing 737 der Lufthansa mini|Economy Class in einem Airbus A340 der Lufthansa mini|Kabine der First Class (American Airlines)

Für das Wohl und die Sicherheit der Passagiere an Bord sind während des Fluges Flugbegleiter zuständig, über die der Purser die Leitung innehat. Verantwortlich für den Flug, für das Flugzeug und die Besatzung ist der Pilot. Der Komfort während der Reise hängt insbesondere vom Qualitätsanspruch einer Fluggesellschaft, vom Flugzeugtyp (Großraum- oder Schmalrumpfflugzeug) sowie der gewählten Buchungsklasse ab. Der Gang ist in der Regel so breit wie ein Sitz. Der Servicewagen (Trolley) im jeweiligen Kabinenabschnitt versperrt während der Austeilung von Mahlzeiten und/oder Getränken sowie beim Einsammeln der Tabletts (Trays) etc. den Gang. Da sich in den meisten Flugzeugen Bordtoiletten sowohl im vorderen als auch im hinteren Kabinenteil befinden, ist allerdings meist mindestens eine Toilette erreichbar. Nur in Großraumflugzeugen mit zwei Parallelgängen ist auch eine Durchgangsmöglichkeit zum anderen Gang vorhanden. Hier wird vom Servicepersonal in der Regel darauf geachtet, dass in einem Kabinenabschnitt ein Gang frei bleibt.

In der Regel wird zwischen First Class, Business Class und Economy Class unterschieden, wobei bei der First Class der Komfort, die Schnelligkeit der Abfertigung und die Qualität der Dienstleistung am größten sind. Die Business Class ist eine Mittelstufe. Die Economy-Class nimmt den größten Teil der Sitzkapazität ein und hat den geringsten Komfort; dieses Angebot wird am häufigsten nachgefragt.

Der Komfort in den Flughäfen hängt von der Flughafeninfrastruktur ab (Klimatisierung, Sitzmöglichkeiten für Wartezeiten, Lounges, Gepäckwagen, Service). Auch insoweit genießen Fluggäste mit Flugtickets der oberen Preiskategorien in der Regel verschiedene andere Vorteile gegenüber Fluggästen mit preisgünstigeren Buchungsklassen.

Während des Flugs kann man als Passagier ruhen oder schlafen, Musik hören, Filme ansehen, sich unterhalten, dösen oder lesen. Bordrestaurants oder Bars wie in Eisenbahnen, Duschen oder Schlafkojen werden nur sehr selten und nur bei sehr wenigen Fluggesellschaften angeboten. In manchen Großraumflugzeugen sind jedoch aus arbeitsrechtlichen Gründen Schlafkabinen für das fliegende Personal vorhanden. Diese werden vom Bordpersonal auf sehr langen Strecken, die im Zweischichtbetrieb beflogen werden, beispielsweise Europa ↔ Fernost, während der Ruhephase genutzt. Telefonieren ist bei vielen Fluggesellschaften über das Entertainmentsystem und bei einigen wenigen auch per Handy via Satellit möglich.

Rauchverbote an Bord sind seit den 1990/2000er-Jahren allgemein üblich. Manche muslimisch geführten Fluggesellschaften aus dem Nahen Osten verzichten zudem auf den Ausschank alkoholischer Getränke; auch bei den meisten anderen Fluggesellschaften ist zumindest übermäßiger Alkoholgenuss nicht gestattet.

Regulärer Ablauf eines Verkehrsflugs Reiseplanung Kriterien für die Flugauswahl mini|Reisebüros am Flughafen München

Am Anfang jeder Flugreise zu einem bestimmten Zielort steht die Wahl der Flugverbindung und der anbietenden Fluggesellschaft. Im gewerblichen Luftverkehr herrscht in der Regel eine starke marktwirtschaftliche Konkurrenzsituation. Der Wettbewerb zwischen Passagierfluggesellschaften wird über die Preisgestaltung (insbesondere bei Billigfluggesellschaften), das Streckenangebot, den Service oder über eine attraktive Kombination dieser Kundenanreize ausgetragen.

Sofern keine Unterbrechung der Reise an einem Zwischenziel gewünscht wird, ist ein Nonstopflug, das heißt ein Flug ohne Zwischenlandung, die schnellste Verbindung. Bietet nur eine Fluggesellschaft den gewünschten Flugtyp an, so wird die Preisgestaltung von der Fluggesellschaft allein an der Nachfrage bzw. an ggf. staatlich vorgegebenen Höchstpreisen ausgerichtet, da keine Preiskonkurrenz besteht. Eine ggf. preiswertere Alternative stellen insoweit zeitaufwändigere Direktflüge (das heißt mindestens eine Zwischenlandung und unmittelbarer Weiterflug mit demselben Flugzeug) oder Umsteigeverbindungen anderer Fluggesellschaften dar. Bucht man bei einer Fluggesellschaft, heißt dies nicht unbedingt, dass man auch von dieser transportiert wird (durch Codesharing oder Wet-Lease).

Im jeweils angebotenen Flugpreis sind in der Regel die Flugsicherheits- und Flughafengebühren enthalten. Ausreisegebühren, die in manchen Ländern verlangt werden, sind grundsätzlich nicht im Flugpreis enthalten.

Vor der Wahl von Umsteigeverbindungen sollte man berücksichtigen, dass es auf größeren Flughäfen erforderlich sein kann, in ein anderes Terminal zu wechseln, um einen Anschlussflug zu erreichen. Dies ist insbesondere dann oft der Fall, wenn beim Umstieg ein Wechsel der Fluggesellschaft oder zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Bereich erfolgt. Ist ein Terminalwechsel nicht auf der Luftseite möglich, muss der Sicherheitsbereich verlassen und die Sicherheitskontrolle erneut durchlaufen werden. In manchen Metropolen muss man für bestimmte Flüge sogar zu einem anderen Flughafen wechseln, wie beispielsweise in Paris mit seinen beiden Flughäfen Charles-De-Gaulle und Orly. Zwischen verschiedenen Terminals auf Großflughäfen werden oft flughafeneigene Busverbindungen (Shuttle-Busse) und zum Teil auch Schienennetze betrieben (beispielsweise mit Kabinenbahnen, Einschienenbahnen, Hängebahnen, U-Bahn etc.).

Einen weiteren Reisekostenfaktor stellt die Wahl der Buchungsklasse dar – je nach den individuellen Ansprüchen des Privatkunden bzw. dem von einem Firmenbediensteten zu beachtenden Reisekostenlimit.

In der Business und First Class ist es häufig möglich, schon vor Ausstellung der Bordkarte einen konkreten Sitzplatz reservieren zu lassen. In der Economy Class ist die Sitzplatzauswahl in den günstigsten Tarifen oft nicht oder erst beim Check-in kostenlos.

Viele Fluggesellschaften bieten unabhängig von der Buchungsklasse die Möglichkeit, eine bestimmte Art von Bordspeisen vorzubestellen (beispielsweise vegetarische oder mit Rücksicht auf religiöse Vorschriften besonders zubereitete Speisen mit oder ohne bestimmte Arten von Fleisch).

Die Schritte von der Flugbuchung bis einschließlich Erhalt der Bordkarte – je nach gewählter Fluggesellschaft – können in der Regel auch von zu Hause oder vom Büro aus zeitsparend erledigt werden.

Passagiere können bei den meisten Fluggesellschaften im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Vielfliegerprogramm Bonuspunkte („Meilen“) sammeln, mit denen man je nach Gutschrift verschiedene Mitgliedschaftsstufen und Freiflüge, Upgrades in Business- oder First Class oder Sachprämien erhalten kann.

Flugreservierung Eine – in der Regel unentgeltliche – Reservierung (das heißt, wenn noch keine Festbuchung gewünscht ist) kann man nur bei wenigen Fluggesellschaften über das Internet, statt wie üblich fernmündlich beim Reisebüro oder bei einer Filiale der gewählten Fluggesellschaft vornehmen lassen. Wird der reservierte Flug innerhalb der vorgegebenen (ggf. verlängerbaren) Reservierungsfrist nicht verbindlich gebucht, so verfällt die Reservierung.

Flugbuchung mini|hochkant=1.5|Flugticket

Bei der Flugbuchung handelt es sich um den Erwerb einer Beförderungsberechtigung für den gebuchten Flug gegen Bezahlung durch den Passagier selbst oder durch Dritte (Firma etc.). Als Nachweis über die erworbene Buchungsbestätigung erhielt der Passagier von einem Reisebüro oder einer Filiale der jeweiligen Fluggesellschaft einen Flugschein („Flugticket“). Inzwischen ersetzt eine virtuelle Flugbuchungsbestätigung das Ticket, wobei in der Regel ein persönlicher Buchungscode als vollwertiger Nachweis und Ersatz für das Papierticket fungiert. Die virtuelle Flugbuchungsbestätigung kann, muss jedoch nicht als Beleg in Papierform ausgedruckt werden. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mancher Fluggesellschaften, insbesondere Charterfluggesellschaften, obliegt es dem Flugkunden, sich 24 Stunden vor dem mit der Flugbuchung bestätigten Abflugtermin die genaue Abflugzeit noch einmal bestätigen zu lassen. Unterlässt er dies und erscheint er deshalb nicht rechtzeitig vor dem endgültigen Abflugtermin, so verliert er sowohl den Beförderungsanspruch als auch einen vermeintlichen Anspruch auf (teilweise) Entschädigung für etwaige ihm aus der Terminverlegung entstandene Schäden.

Passagiere mit besonderer Betreuung mini|links|George Bush an Bord der Air Force One

Bei einigen Passagieren ist über die Routinebetreuung hinaus eine individuelle Betreuung gewünscht oder erforderlich. Damit die Fluggesellschaften ihre Servicekräfte rechtzeitig darauf vorbereiten können, empfiehlt es sich, bereits bei der Buchung auf den Grund der besonderen Betreuung hinzuweisen. Die Gründe können sehr vielfältig sein. Herausragende Prominente (beispielsweise Filmstars oder Spitzenpolitiker) legen meist Wert darauf, von zudringlichen Journalisten oder neugierigen Passagieren abgeschirmt zu werden.