Der Landkreis Osnabrück ist eine Gebietskörperschaft mit Einwohnern () im Südwesten des Landes Niedersachsen in Deutschland. Er gehört zur Metropolregion Nordwest.

Mit  Quadratkilometern ist er nach dem benachbarten Landkreis Emsland und der Region Hannover der drittgrößte Kommunalverband in Niedersachsen. Er besteht aus 34 Gemeinden, unter ihnen acht Städte. Es bestehen 17 Einheitsgemeinden und vier Samtgemeinden mit 17 Mitgliedsgemeinden (1961 waren es 261 Gemeinden). Die Größe der Gemeinden liegt zwischen unter 7.000 und mehr als 45.000 Einwohnern. Der Landkreis bildet den Hauptteil des Osnabrücker Landes.

Die nicht zum Kreisgebiet gehörende kreisfreie Stadt Osnabrück liegt am Südwestrand des Landkreises. Sie ist der Sitz der Kreisverwaltung.

Geografie Lage Die nördlichen zwei Drittel des Kreisgebiets gehören zur Norddeutschen Tiefebene mit einer Höhenlage unter . Die Höhenzüge von Teutoburger Wald und Wiehengebirge verlaufen von West nach Ost durch das südliche Drittel des Kreises. Im Teutoburger Wald bei Georgsmarienhütte befindet sich mit dem Dörenberg () der höchste Punkt des Landkreises. Das Gebiet wird von Süd nach Nord von der Hase durchflossen, im Osten verläuft die Hunte. Beide Flüsse haben ihre Quelle im Landkreis Osnabrück.

Der Landkreis bildet gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Osnabrück die Region Osnabrücker Land. Diese unterteilt sich neben anderen in die Unterregionen Artland, Grönegau und Wittlager Land.

Das Tecklenburger Land im Westen ist landschaftlich die Fortsetzung des Osnabrücker Landes im benachbarten Land Nordrhein-Westfalen. Oftmals wird es dem Münsterland zugeschrieben, obwohl es dem Osnabrücker Land geschichtlich, landschaftlich und wirtschaftlich näher steht.

Nachbarkreise Der Nordkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Emsland, Cloppenburg, Vechta und Diepholz (alle in Niedersachsen), an letzteren nur über einige Kilometer, sowie an die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Warendorf und Steinfurt (alle in Nordrhein-Westfalen) (Südkreis).

Wetterstationen Im Landkreis Osnabrück befinden sich Wetterstationen in: Alfhausen, , Station des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Ortsteil Thiene Belm, , Station des DWD, Ersatz für die Wetterstation des DWD am Osnabrücker Ziegenbrink

Naturschutzgebiete Im Landkreis Osnabrück gibt es 31 Naturschutzgebiete. Das größte (Suddenmoor/Anten) hat eine Fläche von 635 ha, das kleinste (Swatte Poele) eine Fläche von 4,3 ha.

Siehe auch: Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Osnabrück Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Osnabrück Liste der Naturdenkmale im Landkreis Osnabrück Liste der geschützten Landschaftsbestandteile im Landkreis Osnabrück Liste der Geotope im Landkreis Osnabrück

Geschichte Vorgeschichte Der heutige Landkreis Osnabrück umfasst zusammen mit der kreisfreien Stadt Osnabrück in etwa das Gebiet des ehemaligen Hochstifts Osnabrück, das bis 1802 reichsunmittelbares Hochstift war. 1803 wurde das Gebiet durch den Reichsdeputationshauptschluss des Wiener Kongresses dem Königreich Hannover zugeordnet. Von 1807 bis 1813 war es unter französischer Herrschaft, um dann wieder bis 1866 zum Königreich Hannover zu gehören. In diesem Jahr annektierte Preußen infolge des Deutschen Krieges das Königreich Hannover, so dass auch das ehemalige Hochstift Osnabrück zu Preußen kam und Teil der Provinz Hannover wurde.

1885 bis 1932 Der ursprüngliche Landkreis Osnabrück wurde 1885 in der preußischen Provinz Hannover aus dem alten Amt Osnabrück gebildet und dem Regierungsbezirk Osnabrück zugeordnet. Die Gemeinde Schinkel schied am 1. April 1914 aus dem Landkreis aus und wurde in die Stadt Osnabrück eingemeindet.

1932 bis 1972 Bei der preußischen Kreisreform von 1932 wurde der Kreis Iburg in den Landkreis Osnabrück eingegliedert, dessen Fläche sich dadurch nahezu verdoppelte.Preußisches Staatsministerium, § 72, Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen, vom 1. August 1932 Preußische Gesetzessammlung, Berlin 1932, R. von Deckers Verlag, G. Schenk, 1932 Am 1. April 1940 schied die Gemeinde Haste aus dem Landkreis aus und wurde in die Stadt Osnabrück eingemeindet. Seit dem 1. November 1946 ist die Region Osnabrück Teil des neu gegründeten Bundeslandes Niedersachsen.

Die ersten Gemeindefusionen im Rahmen der Gebietsreform in Niedersachsen fanden im Landkreis Osnabrück im Jahre 1968 statt. Am 1. Januar 1970 wurde Sutthausen, das bis dahin zur Gemeinde Holzhausen gehört hatte, nach Osnabrück eingemeindet.

1972 bis heute Eine vollständige Neuordnung der Kreis- und Gemeindegrenzen brachte das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Osnabrück am 1. Juli 1972.Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Osnabrück vom 10. Mai 1972 Die Landkreise Bersenbrück, Melle und Wittlage wurden mit dem größten Teil des damaligen Landkreises Osnabrück zu einem neuen Landkreis Osnabrück zusammengeschlossen. Die Gemeinden Atter, Darum, Gretesch, Hellern, Lüstringen, Nahne, Pye und Voxtrup wurden der kreisfreien Stadt Osnabrück zugeschlagen.

Die Gebietsreform von 1972 führte neben der Veränderung von Grenzen auch dazu, dass sich die Anzahl der Kommunen durch eine Zusammenlegung zu größeren Einheiten erheblich verringerte. So gab es im Jahr 1961 in den vier alten Landkreisen noch insgesamt 261 Gemeinden, darunter 95 im Altkreis Bersenbrück, 56 im Altkreis Melle, 31 im Altkreis Wittlage und 79 im Altkreis Osnabrück. Acht von diesen wurden in die Stadt Osnabrück eingemeindet. Die übrigen wurden zu den heute bestehenden 34 Einheitsgemeinden zusammengefasst. Dabei schlossen sich im Nordkreis 17 der Einheitsgemeinden zu den vier Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen zusammen. Die Gemeinden des Altkreises Melle schlossen sich zur Stadt Melle zusammen und im Altkreis Wittlage entstanden die heutigen Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln.

Am 1. März 1974 wurde mit Vörden, Hörsten und Hinnenkamp drei Gemeinden des Altkreises Bersenbrück aus dem Landkreis Osnabrück in den Landkreis Vechta umgegliedert, wo sie Teil der heutigen Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wurden.Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Vechta/Cloppenburg vom 11. Februar 1974

Kontroverse um Gewässerrandstreifen im Jahr 2019 Nachdem im Frühjahr 2019 der Kreistag in einem FFH-Gebiet in Melle einen 1-Meter-Gewässerrandstreifen beschlossen hatte, kam Kritik vom Bundesumweltministerium, welches die 1-Meter-Regel für zu gering erachtete. In diesem Bereich darf nicht mehr gedüngt und Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden, um die Lebewesen im Gewässerbereich nicht zu schädigen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz betragen Gewässerrandstreifen generell 5 Meter, jedoch kann die örtliche Behörde dieses bis auf 1 Meter reduzieren oder ganz aufheben. Da der Landkreis für das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ im Jahresverlauf auch einen Gewässerrandstreifen festlegen musste, entzündete sich hieran Kritik. Auch für das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ hatte die Kreisverwaltung einen Schutzstreifen von einem Meter vorgesehen, obwohl in den entsprechenden Gewässern schutzwürdige Arten wie die Groppe leben. Da die Landratswahl bevorstand, wurde intensiv mit den Kandidaten über die verschiedenen Varianten diskutiert.

Nach kontroverser Diskussion brachten betroffene Landwirte den Vorschlag eines 3-Meter-Randstreifens gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung für den entgangenen Bewirtschaftungsausfall ins Spiel.

Im Juni überraschte der Landrat Michael Lübbersmann kurz vor der Landratsstichwahl mit einer Aussage, dass bis zu 121.000 Euro pro Jahr als Entschädigung für die Landwirte bereitstehen würden, welche von einem breiteren Gewässerrandstreifen betroffen sind. Nach der Wahl wurde jedoch von der Kreisverwaltung wieder der 1-Meter-Randstreifen favorisiert, dem auch die CDU zustimmte.

Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig kritisierte den 1-Meter-Abstand als viel zu gering. Er verwies auf die Stadt Osnabrück, wo ein 5-Meter-Streifen favorisiert wird. Herbert Zucchi von der Hochschule Osnabrück trat daraufhin aus dem Beisitzrat der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück zurück. Er war im November 2017 als Vertreter der Hochschule Osnabrück in den Beirat der Naturschutzstiftung gewählt worden.

Am 30. September wurde der Antrag Schutzgebiet „Bäche im Artland“ mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD durch den Kreistag gebracht. Die Fraktionen der SPD, Grünen und der Wählergemeinschaften stimmten gegen den Antrag. Für die im FFH-Gebiet befindlichen Bäche war nun der 1-Meter-Gewässerabstand gültig.

Einwohnerentwicklung mini|hochkant=2.0|Bevölkerungspyramide für den Landkreis Osnabrück (Datenquelle: Zensus 2011)

Jahr Einwohner Quelle 1890 27.792 1900 30.416 1910 37.635 1925 34.105 1939 82.632 1950 117.534 1960 119.200 1970 139.600 1980 286.400 1990 309.876 2000 353.313 2010 356.123 2015 358.079 2020 359.471 2023366.229 Die Bevölkerung des Landkreises Osnabrück ist seit dem Jahr 1990 bis ins Jahr 2023 um 18,2 % (absolut: +56.353) gestiegen. Niedersachsen konnte im Zeitraum von 1990 bis 2023 insgesamt einen Anstieg von 10,5 % verzeichnen. Damit ist die Bevölkerung im Landkreis Osnabrück prozentual fast doppelt so stark gestiegen wie in Niedersachsen.

Konfessionsstatistik Der Anteil der Protestanten und Katholiken an der Gesamtbevölkerung sinkt jährlich. Gemäß dem Zensus 2022 waren am 25. Mai 2022 36,2 % der Einwohner katholisch, 31,3 % evangelisch, und 32,5 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.Bevölkerung kompakt (Gebietsstand 15.05.2022, Religion), abgerufen am 3. September 2024

Religionen Das Gebiet des Landkreises Osnabrück ist seit der Reformation konfessionell gemischt. Mit dem Westfälischen Frieden wurden die Kirchspiele konfessionell aufgeteilt, ohne jedoch die Vermischung entscheidend zu verändern. Damals wurden im Hochstift Osnabrück, das sich weitgehend mit dem heutigen Landkreis deckt, 25 Kirchspiele als katholisch definiert, 17 Kirchspiele als lutherisch, 7 Kirchspiele als gemischtkonfessionell (katholisch und lutherisch). Die Lutheraner gehören heute zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, die Katholiken zum Bistum Osnabrück. Da das Osnabrücker Land an ehemals reformierte Territorien angrenzte, gibt es seit dem 19. Jahrhundert Reformierte im Landkreis. Die konfessionelle Verteilung hat sich trotz Zuzugs von Heimatvertriebenen nach 1945 nicht grundsätzlich verändert.

Seit den 1950er Jahren kamen Angehörige anderer evangelischer Konfessionen, Orthodoxe und Muslime hinzu. Eine Änderung der konfessionellen Verhältnisse brachte erst die Aufnahme von Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er Jahren, die etwa in Bersenbrück zu einer Umkehr der Konfessionsverhältnisse führte.

Politik Landräte Von 1946 bis 1949 war Wilhelm Erpenbeck (Zentrum/CDU) Landrat im Landkreis Osnabrück. Ihm folgten Walter Giesker (CDU) von 1949 bis 1964 und Josef Tegeler (CDU) von 1964 bis 1993.

1993 folgte Manfred Hugo (CDU). Vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Oktober 2011 war er hauptamtlicher Landrat und damit sowohl politischer Repräsentant als auch Chef der Verwaltung.

Am 11. September 2011 wurde Michael Lübbersmann (CDU) mit 41,26 % der Stimmen von den Bürgern des Landkreises zum neuen Landrat gewählt. Die Nachfolge von Manfred Hugo trat er am 1. November 2011 an. Zuvor war er seit 2001 hauptamtlicher Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück.

Am 16. Juni 2019 wurde Anna Kebschull (Grüne) zur neuen Landrätin des Landkreises Osnabrück gewählt. Der amtierende Landrat Michael Lübbersmann erzielte zwar im ersten Wahlgang am 26. Mai 2019 die meisten Stimmen, konnte sich in der Stichwahl jedoch nicht gegen die Kandidatin der Grünen durchsetzen. Die Nachfolge von Michael Lübbersmann trat Anna Kebschull am 1. November 2019 an.

Landräte 1972–1993 Josef Tegeler (CDU) 1993–2011 Manfred Hugo (CDU) 2011–2019 Michael Lübbersmann (CDU)