mini|Glarner Landsgemeinde, Mai 2014 mini|Vereidigung bei der Innerrhoder Landsgemeinde in Appenzell, April 2005 Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel und mit feierlichem Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen Einwohner, an der über Sachgeschäfte abgestimmt wird und Behörden gewählt werden.

Auf kantonaler Ebene besteht sie heute noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (2016: rund 16'000 Einwohner, davon 11'565 stimmberechtigt) und Glarus (2016: 40'150 Einwohner, wovon etwa 26'000 stimmberechtigt).

Eine vergleichbare Institution gibt es mit den Bezirksgemeinden in den Appenzell Innerrhoder Bezirken sowie im Bezirk Schwyz des Kantons Schwyz. Wie Landsgemeinden funktionieren auch die Versammlungen der Korporationen, beispielsweise die Oberallmeindgemeinde der Oberallmeindkorporation Schwyz und die Talgemeinde der Korporation Ursern. Die Landsgemeinde ist sodann die «grössere Schwester»Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Stämpfli, Bern 2016, S. 154. der Gemeindeversammlung, wie sie die kleineren und mittleren Gemeinden insbesondere der Deutschschweiz kennen.

Diese frühe Form der direkten Demokratie in der Schweiz entstand ab dem Spätmittelalter in den Länderorten der Schweiz. Sie ähnelt anderen frühdemokratischen Beschlussforen wie dem Thing oder der athenischen Volksversammlung, hat ihren Ursprung allerdings im mittelalterlichen Kommunalismus und in den mittelalterlichen Gerichtsversammlungen («Landtagen»).

Kantonale Landsgemeinden Allgemeines mini|hochkant|Die traditionelle «Eintrittskarte» in den Ring der Landsgemeinde in Appenzell: ein Degen als «Seitengewehr» Kantonale Landsgemeinden gibt es heute noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus; sie bilden dort die höchste kantonale Instanz. Die Zuständigkeiten unterscheiden beziehungsweise unterschieden sich von Kanton zu Kanton. So wird zwar sowohl in Appenzell Innerrhoden als auch in Glarus über Verfassungsänderungen, Gesetze und grössere Ausgaben an der Landsgemeinde entschieden; die Zuständigkeit bei Wahlen ist jedoch unterschiedlich.

An den beiden heute noch bestehenden Landsgemeinden kann jeder und jede Stimmberechtigte zu einer Frage das Wort ergreifen; bei der früheren Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden hingegen war im Ring keine Diskussion möglich. In beiden Landsgemeinden gilt das offene Handmehr.

Appenzell Innerrhoden Im Kanton Appenzell Innerrhoden findet die Landsgemeinde in Appenzell am letzten Sonntag im April statt, ausser wenn dieser sich mit dem Ostersonntag überschneidet, dann wird die Versammlung auf den ersten Sonntag im Mai verschoben. Grundlage der Abstimmung (Traktandenliste, Gesetzestexte und Abstimmungsbotschaft) ist das «Landsgemeindemandat». An der Appenzeller Landsgemeinde findet neben der Abstimmung über gesetzgeberische und finanzielle Angelegenheiten auch die Wahl der Kantonsregierung (Standeskommission) und des Kantonsgerichts sowie der Vertretung des Kantons im Ständerat statt.Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell I. Rh. vom 24. Wintermonat 1872, Art. 19–21, abgerufen am 11. Mai 2019.

Appenzell Innerrhoden kennt nicht nur Volksinitiativen, sondern auch die Einzelinitiative. Eine solche kann von jedem Stimmbürger schriftlich eingereicht werden, und die Landsgemeinde stimmt anschliessend darüber ab. Durch solche Einzelinitiativen wurden in Appenzell beispielsweise Gewaltentrennung und Finanzreferendum eingeführt.

Als Stimmrechtsausweis können Männer in Appenzell Innerrhoden neben der papierenen Stimmkarte auch das sogenannte «Seitengewehr» vorzeigen,Landsgemeinde. Website des Kantons Appenzell Innerrhoden, abgerufen am 22. Dezember 2019. einen zumeist ererbten Degen, wahlweise auch ein Bajonett oder einen Säbel.Symbolträchtige Landsgemeinde. In: St. Galler Tagblatt. 30. April 2011. Appenzell Innerrhoden war nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990 der letzte Schweizer Kanton, der das 1971 auf eidgenössischer Ebene beschlossene Frauenstimmrecht gegen den Willen der (männlichen) Stimmbürger auch auf kantonaler Ebene einführen musste. Im April 1990 hatte sich die Landsgemeinde noch gegen die Einführung des Frauenstimmrechts ausgesprochen.

Das süsse Mitbringsel der Männer für die Familie nannte sich vor der Einführung des Frauenstimmrechts Landsgmeendchroom. Ein solches waren beispielsweise Chreempfli, welche nur im April erhältlich sind.

Glarus

Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt. Grundlage der Abstimmung (Traktandenliste, Gesetzestexte und Abstimmungsbotschaft) ist das «Memorial». Neben der Abstimmung über gesetzgeberische und finanzielle Angelegenheiten finden an der Glarner Landsgemeinde auch die Wahlen des Landammanns (Präsident der Kantonsregierung), des Landesstatthalters (Vizepräsident der Kantonsregierung), der Gerichtspräsidenten und der Richter statt, und sie setzt den Steuerfuss fest.Verfassung des Kantons Glarus vom 1. Mai 1988, Art. 61–69, abgerufen am 11. Mai 2019.

Ausser der Volksinitiative kennt auch der Kanton Glarus das Recht der Einzelinitiative, hier Memorialsantrag genannt. Ein solcher kann von jedem Stimmbürger schriftlich eingereicht werden, und die Landsgemeinde stimmt anschliessend darüber ab. Beim Abstimmen oder «Mehren» (so die gesetzliche Bezeichnung des Abstimmens) wird in Glarus der Stimmrechtsausweis in die Höhe gehalten.

An der Glarner Landsgemeinde dürfen die Stimmberechtigten «raten, mindern, mehren und wählen». Das heisst, sie können über jedes einzelne Sachgeschäft das Wort verlangen, eine Änderung beantragen, eine Vorlage verschieben oder zurückweisen. Durch das Abänderungsrecht wurde 1971 das Frauenstimm- und ‑wahlrecht auf allen Ebenen eingeführt. Die ursprüngliche Abstimmungsvorlage enthielt lediglich Rechte auf tieferen Gemeindeebenen (zum Beispiel Schulgemeinde). Im Mai 2006 wurde ebenfalls durch das Abänderungsrecht eine Fusion der bislang 25 Gemeinden des Kantons zu nur noch drei beschlossen. Die ursprüngliche Vorlage hatte zehn Gemeinden vorgesehen.

Geschichte Entstehung und Wandel mini|Obwaldner Landsgemeinde auf dem Landenberg ob Sarnen (1987) Die Landsgemeinde – auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene – hat ihren Ursprung im mittelalterlichen Kommunalismus beziehungsweise in den mittelalterlichen Landtagen (Gerichtsversammlungen). Die Innerschweizer Länderorte übernahmen ab dem 13. Jahrhundert die frühere Kompetenz der herrschaftlichen Vögte und die gesamte Gerichtshoheit und setzten an die Stelle des Vogtes einen Ammann, woraus schliesslich eine Versammlung hervorging, auf der nicht nur Recht gesprochen wurde, sondern die auch wählte, verwaltete und Recht setzte.René Pahud de Mortanges: Schweizerische Rechtsgeschichte. Ein Grundriss. 2., ergänzte und verbesserte Auflage. Dike, Zürich / St. Gallen 2017, S. 72 f. Als frühe Bezeichnungen finden sich etwa «Gemeinde der Leute des Tals» (Uri, ab 1231) und «Landtag» (Schwyz, ab 1294); bis zum Ende des Mittelalters setzte sich der Begriff «Landsgemeinde» durch.

Die Landsgemeinde der Frühen Neuzeit hatte mit der heutigen Landsgemeinde wenig gemein: Es herrschte oft obrigkeitsgläubige Einstimmigkeit, es gab keine Gewaltentrennung – sie war verwaltendes, rechtsetzendes und rechtsprechendes Organ in einem –, und es herrschte keine Gleichheit der Bürger. Sie war vielmehr eine Zusammenkunft privilegierter Vertreter der Täler und Gemeinden, eingebunden in Clans mit ökonomischen und familiären Abhängigkeiten, und weder gegen Manipulationen der führenden Geschlechter noch gegen Aufstände gefeit.Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Stämpfli, Bern 2016, S. 383, nach Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. Baden 2010, S. 46 f. und Alfred Kölz: Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848. Bern 1992, S. 10–12. Der Landmann nahm nicht als Individuum teil, sondern aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einem örtlichen Kollektiv, und dessen Meinung hatte er auch zu vertreten.René Pahud de Mortanges: Schweizerische Rechtsgeschichte. Ein Grundriss. 2., ergänzte und verbesserte Auflage. Dike, Zürich / St. Gallen 2017, S. 74. Zudem waren grosse Teile der Bevölkerung von der Teilnahme ausgeschlossen, so alle Beisassen, Hintersassen und Einwohner der Untertanengebiete (wie beispielsweise der schwyzerischen March).

Mit der Französischen Revolution und der Helvetik verlor sie ihre Allgewalt und wurde, soweit sie überlebte, im Verlauf des 19. Jahrhunderts in eine verfassungsrechtlich eingebundene, zahlreicher Kompetenzen beraubte Institution verwandelt.Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Stämpfli, Bern 2016, S. 383. Ihr Einfluss auf die Entstehung der direkten Demokratie in den Kantonen im 19. Jahrhundert ist dennoch bedeutend, wenn auch mehr als ideologischer Bezugspunkt denn als Modell.Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Stämpfli, Bern 2016, S. 382.

Ehemalige Landsgemeinden Übersicht mini|«Lands-Gemeind-Ordnung» der Zuger Landsgemeinde. Radierung aus der Karte Helvetia, Rhaetia, Valesia, gedruckt von Heinrich Ludwig Muos in Zug 1698 (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett; Fotografie Martin Bühler)

Nach 1815 gab es in acht Schweizer Kantonen eine Landsgemeinde auf kantonaler Ebene, so nebst Glarus und Appenzell Innerrhoden früher auch in Zug – mit ihren Beteiligten dargestellt und in lateinischer wie in deutscher Sprache beschrieben auf einem Kupferstich von 1698 (siehe Abbildung) –, Schwyz, Uri (siehe den Ablauf exemplarisch im Filmbeispiel), Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden. mini|Film der Landsgemeinde in Altdorf, Kanton Uri, 1927

Die Landsgemeinde wurde abgeschafft: 1848 in Zug 1848 in Schwyz 1928 in Uri (durch Landsgemeinde-Abstimmung) 1996 in Nidwalden (durch Urnenabstimmung) 1997 in Appenzell Ausserrhoden (durch Urnenabstimmung) 1998 in Obwalden (durch Urnenabstimmung)

Regionale Landsgemeinden, die im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts abgeschafft wurden, gab es in den Kantonen Graubünden und Schwyz; siehe unten unter den jeweiligen Kantonsartikeln.

Abschaffung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden Die Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden wurde an einer zuvor an der Landsgemeinde beschlossenen Urnenabstimmung am 28. September 1997 abgeschafft (mit 54,0 Prozent Ja-Stimmen-Anteil bei einer Stimmbeteiligung von 61 Prozent).«Ausserrhoden hat seine Identität verloren». In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen. 6. Mai 2017 (Audio). An der Landsgemeinde 1993 hatte diese sich noch klar für ihre Beibehaltung ausgesprochen.

mini|Landsgemeinde in Hundwil vom 24. April 1949 Der Abschaffung war ein jahrzehntelanger Streit über die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts vorausgegangen. Das männliche Schweizer Stimmvolk hatte der Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene bereits 1971 zugestimmt, der Kanton Appenzell Ausserrhoden lehnte dies jedoch wie die gesamte Ostschweiz mehrheitlich ab (Neinstimmenanteil: 60,1 Prozent; auf Bundesebene nur 34,3 Prozent).Vorlage Nr. 224. Resultate in den Kantonen. In: admin.ch. 7. Februar 1972. Die sehr knappe Annahme der entsprechenden Verfassungsänderung an der Landsgemeinde 1989 war umstritten. Wenn nämlich eine klare Entscheidung durch «Mehren» (optische Ermittlung der Mehrheit vom Podium aus) nicht möglich war, sah die Verfassung vor, dass der Stichentscheid durch den Landammann vorgenommen werden konnte. Nach wiederholtem Mehren erklärte der Landammann die Vorlage für angenommen. Der Landammann und die Regierung begründeten ihr Verhalten mit der – ihrer Meinung nach – knappen, aber klaren Stimmenmehrheit, während Kritiker dies als bewusste Missachtung des Volkswillens und «Erzwingen» eines Entscheids im Sinne des Regierungsrates erklärten.