Balduin von Courtenay (* 1217 in Konstantinopel; † 1273 /1274 in Barletta) war als Balduin II. von 1228 bis 1261 der letzte in Konstantinopel amtierende Kaiser des Lateinischen Reichs in Romanien (Byzantinisches Reich) aus dem Haus Courtenay. Von 1231 bis 1237 teilte er sich die Kaiserwürde mit seinem regierenden Schwiegervater Johann von Brienne und führte diese nach seiner Vertreibung aus Konstantinopel bis zu seinem Tod formell weiter. Auch war er von 1237 bis 1259 der amtierende Graf von Namur. mini|250px|Kaiser Balduin II. verabschiedet 1260 die Brüder Niccolò und Maffeo Polo zu ihrer Reise nach China an den Hof des Kubilai Khan. Darstellung aus einer um 1410 gefertigten Kopie des Livre des merveilles du monde des Marco Polo. (Paris, Bibliothèque nationale de France)

Leben Herkunft Balduin war das jüngste Kind Peters von Courtenay und der Jolante von Flandern. Väterlicherseits war er ein Abkömmling des französischen Königsgeschlechts der Kapetinger, mütterlicherseits war er ein Neffe der ersten beiden lateinischen Kaiser von Konstantinopel, Balduin I. und Heinrich.

Nach dem kinderlosen Tod Kaiser Heinrichs im Jahr 1216 wurde Peter von Courtenay als dessen Schwager von den Baronen des in Folge des Vierten Kreuzzuges 1204 errichteten fränkisch-lateinischen Kaisertums zu Konstantinopel zum neuen Kaiser proklamiert. Am 9. April 1217 wurde er in Rom von Papst Honorius III. zum Kaiser gesalbt und gekrönt. Auf dem weiteren Weg in das ferne „Romanien“ geriet Peter in Epirus in die Gefangenschaft von Theodoros I. Komnenos Dukas, in der er vermutlich Ende 1217 starb. Seine Frau Jolante, die sich während der Reise von Peter getrennt hatte, erreichte währenddessen mit ihrem Anhang Konstantinopel und übernahm dort stellvertretend die Regentschaft. Hier wurde auch Balduin wahrscheinlich im Spätjahr 1217, vielleicht auch in den ersten Januartagen 1218, geboren.Vgl. L’estoire de Eracles, in: RHC Hist. Occ. 2, S. 291. Als Kaiser gebrauchte er später auf seinen Siegeln die griechische Titulierung „Balduin der Flame, der purpurgeborene Herrscher“ ( / Baldouinos Despotēs Porphyrogennētos ho Phlandras),Vgl. Zacos, G. & Veglery, A.: Byzantine Lead Seals, Bd. 1 (1972), Nr. 114a–b, S. 114. mit der er auf seine Geburt in der Porphyra-Kammer des Großen Palastes zu Konstantinopel verwies, die ihn dem griechischen Rechtsprinzip der „Purpurgeburt“ nach, insbesondere den griechischen Gegenkaisern von Nicäa und Despotaten von Epirus sowie dem Bulgarenreich gegenüber, zur Herrschaft über Konstantinopel legitimiere. Tatsächlich war Balduin II. der einzige amtierende Lateinerkaiser, der auch in Konstantinopel geboren wurde (sieht man von seinem Sohn ab, der nur noch ein Titularkaiser war). Zu bemerken ist hier auch die Bezugnahme Balduins auf seine Abkunft vom flämischen Haus, mit der er offensichtlich sein Kaisertum auch dem dynastischen Prinzip nach legitimiert wissen wollte, gleichwohl die Herrschaft des Hauses Courtenay durch eine Wahl der Barone und nicht aufgrund dessen Anknüpfung an das flämische Haus begründet wurde. mini|400px|Das Lateinische Reich (rot) in Romanien während der Herrschaft Kaiser Balduins II. von 1228 bis 1261. Balduins Mutter starb im Spätjahr 1219 und nachdem zu diesem Zeitpunkt offenbar auch der Tod des Vaters in der Gefangenschaft gewiss geworden war, übernahmen die lateinischen Barone die Regentschaft in Konstantinopel und trugen zunächst dem ältesten Sohn des Kaiserpaares, Graf Philipp II. von Namur, die Thronfolge an. Nachdem dieser sie allerdings zurückgewiesen hatte, kam der zweite Sohn, Robert, im Jahr 1221 nach Konstantinopel, um die Kaiserwürde zu übernehmen. Unter Kaiser Robert brach im Jahr 1224 die lateinische Herrschaft gegenüber den griechischen Gegenprätendenten militärisch zusammen und ihr vormals geschlossenes Herrschaftsterritorium wurde mit dem Verlust der kleinasiatischen Gebiete, Thrakiens und Thessalonikis, zerschlagen. Die tatsächliche Herrschaft der Lateiner beschränkte sich fortan nur noch auf das stark befestigte Konstantinopel, den altgriechischen Raum um Theben und Athen sowie auf Euböa, den ägäischen Archipel und den Peloponnes. Da die lateinischen Fürsten in Altgriechenland (Herzogtum Athen), Euböa (Herrschaft von Negroponte), den Archipel (Herzogtum Naxos) und den Peloponnes (Fürstentum Achaia) danach räumlich von Konstantinopel getrennt waren, konnten diese seither faktisch unabhängig agieren und erkannten die feudalrechtliche Oberhoheit ihres Kaisers nur noch formal an, dessen Herrschaft wiederum nun faktisch nur noch über die Stadt Konstantinopel und deren näheres Umland bestand.

Thronfolge und frühe Jahre Im Streit mit den Baronen verließ Kaiser Robert 1227 Konstantinopel, er starb spätestens im Sommer 1228, worauf ihm Balduin II. auf den Thron nachfolgen konnte.Vgl. Georgios Akropolites, Annales, in: PG 140, Sp. 1050. In der stellvertretenden Regentschaft für den unmündigen Kaiser bestimmten die Barone den aus Burgund stammenden Narjot de Toucy.

Über die frühen Jahre des jung verwaisten Balduins, insbesondere über die Gestaltung seiner Ausbildung, liegen keinerlei Berichte vor. Hinsichtlich der Verteidigung des akut bedrohten Kaisertums setzten die Barone in der Hauptsache auf Unterstützung aus dem lateinischen Westen, vor allem durch den Papst und aus Frankreich. Möglicherweise zogen sie sogar die Inthronisierung eines erwachsenen Verwandten an Balduins statt in Betracht.Zwei nordfranzösische Chroniken berichten von der Nachfolge des Humbert V. von Beaujeu im lateinischen Kaisertum als Nachfolger Kaiser Roberts. Vgl. Gesta Ludovici VIII, in: RHGF 17, S. 310; Chronicon Turnense, in: RHGF 18, S. 318. Diese werden allerdings durch keine räumlich näher liegenden Berichte bestätigt. Schließlich wandten sich die Barone nach Vermittlung Papst Gregors IX. an Johann von Brienne, der sich nach seiner Entmachtung als König von Jerusalem durch Kaiser Friedrich II. als Feldherr in päpstlichen Diensten in Italien verdingte. Dem militärisch erfahrenen ehemaligen Anführer des fünften Kreuzzuges (1217–1221) trugen sie die Regentschaft über Konstantinopel in der Hoffnung an, dass er die in den Jahren zuvor verloren gegangenen Gebiete für die Lateiner zurückerobern würde. Der bereits im Greisenalter stehende Brienne verlangte dazu allerdings die Übertragung der Kaiserwürde auf Lebenszeit, die ihm am 9. April 1229 in Perugia vertraglich garantiert wurde.Vgl. Tafel, G. L. Fr. & Thomas, G. M.: Urkunden zur älteren Handels- und Staatsgeschichte der Republik Venedig, Bd. 2 (1856), Nr. CCLXXIII, S. 265–270. Die Verlobung Balduins II. mit Maria von Brienne, der ältesten Tochter Johanns, und eine Herrschaftsteilung mit diesem beim Erreichen des Mündigkeitsalters waren als zusätzliche Vertragsbedingungen vereinbart worden.

Johann von Brienne kam erst im Spätjahr 1231 mit einer Streitmacht französischer Ritter nach Konstantinopel, wo er gekrönt wurde. Im selben Jahr erschütterte ein Erdbeben die Stadt.Vgl. Richard von San Germano, Chronica, in: MGH SS 19, S. 364. Eine im Jahr 1233 unternommene Expedition gegen den Gegenkaiser von Nicäa, Johannes III. Vatatzes, mit dem Versuch, den Hafen Lampsakos zu erobern, wurde nach wenigen Wochen erfolglos eingestellt, worauf sich der Anhang des regierenden Kaisers zerstreute und nach Frankreich heimkehrte. Ein kombinierter Gegenangriff der Griechen im Bunde mit dem Bulgarenherrscher Iwan Assen II. im Jahr 1236 konnte einzig aufgrund deren Zwistes untereinander und dank der Flottenunterstützung Venedigs an den Mauern Konstantinopels abgewehrt werden. Im Anschluss schloss Kaiser Johann einen zweijährigen Waffenstillstand mit Johannes Vatatzes.

Erste Westreise Etwa um den Jahreszeitraum 1235/36 wurde Balduin mündig und seine Ehe mit Maria durch eine Hochzeit formalisiert. Gleich darauf wurde er von seinem Schwiegervater auf eine Reise in den lateinischen Westen geschickt, um dort um finanzielle und militärische Hilfe zu werben. Ein Bittgesuch an den Westkaiser Friedrich II. war dabei ausgeschlossen, da dieser wegen der politischen Nähe der Ostkaiser zum Papst eine Allianz mit den griechischen Herrschern eingegangen war. So ging Balduin im Spätjahr 1236 zuerst nach Rom, wo ihm Papst Gregor IX. Unterstützung zusicherte und den französischen Klerus zur Finanzierung von vierhundert Rittern für Konstantinopel aufforderte.Vgl. Auvray, L.: Les registres de Grégoire IX, Bd. 2 (1907), Nr. 3395, Sp. 512. Ebenso ermutigte der Papst den König von Navarra, Theobald I., zu einem Kreuzzug nach Konstantinopel, worauf tatsächlich einige französische Barone positiv reagierten.Vgl. Martène, E. & Durand, U.: Thesaurus novus anecdotorum, Bd. 1 (1717), Sp. 998f. Doch letztendlich unternahmen diese ihren eigenen Kreuzzug in das Heilige Land.

Von Rom reiste Balduin im Frühjahr 1237 über Frankreich nach Namur weiter. Die Grafschaft Namur war einst als Erbe seiner Mutter in den Besitz der Familie Courtenay übergegangen. Nach dem kinderlosen Tod seiner älteren Brüder Philipp II. († 1226) und Heinrich II. († 1229) hatte dort seine Schwester Margarete, verheiratete Gräfin von Vianden, die Verwaltung übernommen. Als letzter Sohn der Familie klagte Balduin den Besitz der Grafschaft von seiner Schwester ein, die erst nach einer Entschädigung von 7.000 Pfund zu ihrer Aufgabe bereit war.Vgl. Alberich von Trois-Fontaines, Chronica, in: MGH SS 23, S. 941; Balduin von Avesnes, Chronicon Hanoniense, in: MGH SS 25, S. 455. Im März 1237 urkundete er erstmals als „Markgraf von Namur“ (marchio Namucensis), im Juli darauf als „Graf von Namur“ (comes Namucensis).Vgl. Reiffenberg, F.: Monuments pour servir a l’histoire provinces de Namur, de Hainaut et de Luxembourg, Bd. 1 (1844), Nr. VI, S. 9f, Nr. XII, S. 141. Mit dem Besitz von Namur zog sich Balduin die Feindschaft der Grafen von Luxemburg zu, die ebenfalls von der alten Grafenfamilie des Namurois abstammten und deshalb auch Besitzansprüche darauf anmeldeten. Um sich vor ihnen zu schützen, suchte er die politische Nähe zu Frankreich und zu seiner Cousine, der Gräfin Johanna von Flandern. Am 22. April 1238 reiste Balduin nach London, erhielt von König Heinrich III. von England allerdings nur geringfügige Geldspenden und kehrte nur wenig später wieder nach Frankreich zurück.Vgl. Matthäus Paris, Chronica majora, hrsg. von Henry Richard Luard in: Rolls Series 57, Bd. 3 (1876), S. 480f, 486, 517f. mini|400px|Ludwig IX. von Frankreich nimmt die Reliquien der Dornenkrone, des Heiligen Kreuzes und der Heiligen Lanze in Empfang. Chroniques de Saint-Denis, 14. Jahrhundert. British Library, MS Royal 16 G VI, fol. 395.