thumb|Amtsgerichtsgebäude, heute Rathaus (2010) Das Amtsgericht Moringen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Moringen.
Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste die Stadt Moringen und Teile des Amtes Moringen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 46-47, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Göttingen untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online Es wurde 1859 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Northeim zugeordnet.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 302, online Das Gericht wurde aber wieder errichtet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde das Gericht 1866 zum königlich preußischen Landgericht. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Göttingen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle neu gebildet. Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Moringen zum 30. September 1932 aufgehobenVerordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat und sein Sprengel dem Amtsgericht Northeim zugeordnet.Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat Gegen die Schließung dieser Amtsgerichte agitierte die NSDAP in vielen Fällen. Nach der Machtergreifung 1933 wurden mit dem Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933 eine Reihe dieser im Vorjahr aufgehobenen Gerichte zum 1. Oktober 1933 wieder eingerichtet, darunter auch das Amtsgericht Moringen.Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933, GS 1933, S. 319, Digitalisat
Es bestand noch bis 1973. Sein Gerichtsbezirk ist heute Teil desjenigen des Amtsgerichtes Northeim.
Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgerichtsgebäude war das 1721 an der Stelle des Wohnturms der mittelalterlichen Burg erbaute Amtshaus. Der Putzbau mit Eckquaderung unter Walmdach wird seit 1975 als Rathaus genutzt und steht unter Denkmalschutz.
Richter Franz Steinmetz (1949 bis 1968) Albrecht Krieter (1969 bis 1973)
Weblinks Niko Mönkemeyer: Vom Rathaus in den Knast; in: HNA vom 24. Februar 2012
Einzelnachweise
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