mini|hochkant=2|Sogenannter Schweizer Bundesbrief (datiert 1291) Der sogenannte Bundesbrief von 1291 ist der bekannteste von mehreren Bundesbriefen und gilt in der traditionellen und populären Geschichtsschreibung als die Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Er ist datiert auf Anfang August 1291. Der damalige Bund wurde von den lokalen Führungseliten in den Talschaften Uri, Schwyz und einem unteren Tal «Intramontanorum Vallis Inferioris» aufgestellt. Daraus wurde im 19. Jahrhundert hergeleitet, dass Uri, Schwyz und Unterwalden als die Urkantone der späteren Eidgenossenschaft gelten.
Der Brief ist erhalten und im Bundesbriefmuseum in der Gemeinde Schwyz ausgestellt. Der Bundesbrief liegt als Pergamentblatt im Format 320 × 200 mm vor und umfasst 17 Zeilen in lateinischer Sprache und zwei verbundene Siegel. Das Siegel von Schwyz ging zwischen 1330 und 1920 verloren.
Text Ins Deutsche übersetzt, lautet der Text:
Das lateinische Original lautet:
Beteiligung und Zweck Im Text werden Uri, Schwyz und ein «unteres Tal in den Bergen», vielleicht Nidwalden, nicht aber Obwalden erwähnt. Die Urkunde ist aber mit dem Siegel von Unterwalden versehen, welches sowohl für Nidwalden als auch für Obwalden galt. Allerdings ist die lateinische Bezeichnung für Nidwalden unsicher und es könnte sogar das Urserental gemeint sein. Eine Siegelergänzung (wohl im Umfeld der Schlacht am Morgarten 1315) wäre nicht unüblich.
Der Bundesbrief ist im Grundsatz ein Rechtsdokument, das nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. († 15. Juli 1291) die Rechtssicherheit im Allgemeinen in den Vordergrund stellte, die bestehenden Verhältnisse durch den lokalen Adel bestätigte und dadurch den Landfrieden sichern sollte. Nur zwei von sieben Absätzen sind für den Beistand im Kriegsfall relevant, der überwiegende Teil des Textes beschäftigt sich mit Fragen des Straf- und Zivilrechts. Insbesondere wird festgehalten, dass nur Männer aus den eigenen Reihen als Richter in Betracht kommen, dass ein Rechtsstreit also nicht vor einen fremden Fürsten getragen werden soll.
Datierung und historische Bedeutung Im Bundesbrief wird nicht die Gründung eines Verteidigungsbündnisses festgehalten, ebenso wenig ist er als Auflehnung gegen Habsburg zu verstehen. Dies, obwohl die Befreiungstradition davon ausgeht, dass Rudolf im Umkreis der Alten Eidgenossenschaft unbeliebte Vögte einsetzte, so geschehen zum Beispiel mit Ulrich von Ramschwag in St. Gallen. Jener wurde unmittelbar nach Rudolfs Tod verjagt, und der Fürstabt Wilhelm von Montfort verbriefte seinen Bürgern in ähnlicher Form am 31. Juli gewisse Rechte ihm gegenüber.
Klar wird im Bundesbrief von 1291 auf ein früheres Abkommen Bezug genommen, dessen Text jedoch nicht erhalten geblieben ist und welches ohnehin nicht zwingend als Dokument existierte. Somit ist der Bundesbrief wohl aus der Zeit der politischen Unsicherheit, aus der letztlich die Alte Eidgenossenschaft hervorging, zu verstehen. Deren Gründung war aber ein länger andauernder politischer Prozess, an dem eine grössere Anzahl oder ein «Geflecht» ähnlicher Bundesverträge teilhatten. Der Bundesbrief muss somit im Kontext mit zahlreichen anderen Landfrieden der damaligen Zeit gesehen werden, welche letztlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zur alten Ordnung der Acht Alten Orte führte.
Die Urkunde trägt kein genaues Datum. Sie sei «Anfang August» 1291 verfasst worden. Die kritische Geschichtsschreibung wies ab 1966 darauf hin, dass der Bundesbrief mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fälschung, wie sie im Mittelalter gang und gäbe waren, aus der Zeit um 1400 darstelle.
Mit einer Datierung des verwendeten Pergaments durch die 14C-Methode (1992) wurde diese Ansicht widerlegt; das verwendete Pergament sei mit grösster Wahrscheinlichkeit um 1280 mit einem 85-%-Konfidenzintervall zwischen 1252 und 1312 gewonnen worden. Labor für Ionenstrahlphysik, Paul Scherrer Institut der ETH Zürich (PDF; 474 kB). R. Sablonier, „Der Bundesbrief von 1291: eine Fälschung? : Perspektiven einer ungewohnten Diskussion“, Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz 85 (1993).
Dennoch wird nach wie vor die Möglichkeit in Betracht gezogen, der Bundesbrief könnte (geringfügig) rückdatiert sein; Dokumente wurden in einer Zeit, zu welcher ein Handschlag viel wichtiger war, nur bei äusserem Bedarf erstellt, wobei Rückdatierungen ganz selbstverständlich waren. So vertrat Roger Sablonier (2008) die Meinung, der Bundesbrief könnte auf das Jahr 1309 datieren und im Zusammenhang des Erbstreits um die Herrschaft Rapperswil zwischen Habsburg und Werner von Homberg stehen. 1309 bestätigte König Heinrich VII. die Reichsunmittelbarkeit von Uri und Schwyz und bezog nun auch Unterwalden darin ein. In der neueren Forschung wird die Privilegierung von 1309 als bedeutender Schritt hin zur späteren Bündnisbildung betrachtet,Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Baden 2008, S. 116 ff. die Bedeutung des Bundesbriefes hingegen wird unter anderem von Sablonier als überschätzt angesehen.Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Baden 2008, S. 163 ff. Nebenbei äusserte Sablonier die Vermutung, mit der communitas hominum Intramontanorum Vallis Inferioris sei gar nicht Nidwalden gemeint, sondern das Urserental.Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Baden 2008, S. 172 ff.
Moderne Bedeutung Zum ersten Mal wird der Bundesbrief von 1291 im Inventar des Schwyzer Archivs des Landschreibers Franz Anton Frischberg im Jahr 1724 erwähnt. 1760 gab ihn der Basler Jurist und Historiker Johann Heinrich Gleser heraus und wies zugleich seine Echtheit nach. Kurz zuvor wurde 1758 im Staatsarchiv Nidwalden in Stans eine deutsche Übersetzung des Bundesbriefs entdeckt, die um 1400 angefertigt worden sein soll.Simon Koller, Andreas Meyerhans: Die Nidwaldner Überlieferung des Bundesbriefes von 1291. In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz. 94 (2002), doi:10.5169/seals-168914.
Doch erst im späten 19. Jahrhundert, insbesondere beim 600-Jahr-Jubiläum 1891, schenkte man diesem Bundesbrief die Beachtung, die er heute geniesst. Zuvor wurde als Gründung der Schweiz meist der Bund von Brunnen angesehen, welcher am 9. Dezember 1315 nach der Schlacht bei Morgarten geschlossen wurde. Aufgrund der Datierung des Dokuments auf «Anfang August» wurde der 1. August als Schweizer Bundesfeiertag ausgewählt.Judith Stamm: Historisches Seminar der Universität Zürich, Podium vom 2. April 2008.
Die Idee zu einem Bundesbriefarchiv in Schwyz, das den Bundesbrief beherbergen sollte, geht auf 1891 zurück, seine Realisierung wurde aber bis in die 1930er Jahre verzögert. Im Jahre 1933 wurden dann in einem Architekturwettbewerb 43 Entwürfe eingereicht, den Joseph Beeler aus Zürich gewann.SCHWYZ. Bericht des Preisgerichtes über das Ergebnis des Wettbewerbes für ein Bundesbriefarchiv in Schwyz. In: Das Werk. Heft 11/1933, S. XVIII. Besonders hervorgehoben wurde durch das Preisgericht die geglückte Öffnung des Baus durch Vorhalle und Arkaden sowie die Einfachheit und Angemessenheit der angewandten architektonischen Mittel.Wettbewerb für das Bundesbrief-Archiv in Schwyz. In: Schweizerische Bauzeitung. Heft 12/1934, S. 22 ff. Der Bau des Archivgebäudes in den Jahren 1934 bis 1936 fiel in eine Zeit der inneren Unruhe (Frontenbewegung, Weltwirtschaftskrise) und der äusseren Bedrohung.
Im Sommer 2006 sorgte eine Leihgabe des Bundesbriefes an die Ausstellung Sister Republics im Museum für Verfassungsgeschichte des National Constitution Centers in Philadelphia (USA) bei einigen rechtsgerichteten Gruppen für Aufregung. Drei SVP-Nationalräte wollten den «identitätsstiftenden Brief» kaufen, nur um die Ausleihe zu verhindern.Der Bundesbrief ist zurück. Auf nachrichten.ch, 3. Juli 2006. Der Kanton lehnte das Angebot ab; gerade eine Käuflichkeit des Dokuments entspräche ja wohl kaum dessen Sinn.
Literatur Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. hier + jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte, Baden 2008, ISBN 978-3-03919-085-0. Roger Sablonier: Der Bundesbrief von 1291. Eine Fälschung? Perspektiven einer ungewohnten Diskussion. In: Josef Wiget (Hrsg.): Die Entstehung der Schweiz. Vom Bundesbrief 1291 zur nationalen Geschichtskultur des 20. Jahrhunderts. Historischer Verein des Kantons Schwyz, Schwyz 1999, ISBN 3-9520447-7-6, S. 127–146 (Digitalisat). Pascal Ladner: Urkundenkritische Bemerkungen zum Bundesbrief von 1291. In: Josef Wiget (Hrsg.): Die Entstehung der Schweiz. Vom Bundesbrief 1291 zur nationalen Geschichtskultur des 20. Jahrhunderts. Historischer Verein des Kantons Schwyz, Schwyz 1999, ISBN 3-9520447-7-6, S. 103–119. Willy Woelfli, Georges Bonani: Datierung des Bundesbriefes mit Hilfe der Radiokarbonmethode. In: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz 84, 1992, , S. 27–31. doi:10.5169/seals-166807 Anton Castell: Die Bundesbriefe zu Schwyz, Volkstümliche Darstellung der wichtigsten Urkunden eidgenössischen Frühzeit. Benziger, Einsiedeln 1936, ,. Karl Meyer: Der Richterartikel im Bund von 1291 und die chronikalische Stauffacherpartei. In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz. Band 36. 1929, S. 157–172 (Digitalisat).
Weblinks
https://www.bundesbrief.ch/ Bundesbriefmuseum in Schwyz
Einzelnachweise
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