mini|Kalte Progression im Zeitablauf bei 2 % Preissteigerung und 2 % Einkommenserhöhung pro Jahr.Teil 1: ohne KompensationTeil 2: mit Kompensation thumbtime=35|hochkant|mini|Schleichende Steuererhöhung durch kalte Progression Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Im weiteren Sinne wird darunter auch die Steuermehrbelastung verstanden, die dann eintritt, wenn die Tarifeckwerte nicht an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst werden. Dagegen gehört jene progressive Besteuerung, die lediglich auf die Einkommensunterschiede zwischen den Steuerpflichtigen in ein und demselben Veranlagungszeitraum abzielt, nicht zu diesem Sachverhalt.
Der höheren Belastung der Steuerzahler stehen höhere Steuereinnahmen des Staates gegenüber.
Definition Zum besseren Verständnis muss zunächst zwischen zwei Begriffen unterschieden werden: Nominaleinkommen (Das ist das in Geld bewertete Einkommen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Kaufkraft.) Realeinkommen (Das entspricht den Waren und Dienstleistungen, die man aufgrund der aktuellen Preise kaufen kann.)
Kalte Progression im engeren Sinne mini|Relative Belastung durch die kalte Progression aufgrund der progressiven Einkommensteuer
Die kalte Progression im engeren Sinne ist die Steuermehrbelastung, die im Zeitablauf dann eintritt, wenn bei einem progressiven Einkommensteuertarif der Grundfreibetrag und die Tarifkennlinie nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden. In der nebenstehenden Grafik wird die relative Belastung durch die kalte Progression in Abhängigkeit von dem zu versteuernden Einkommen und der Inflation dargestellt. Die kalte Progression führt vor allem bei unteren und mittleren Einkommen zu einer relativ höheren Belastung durch die Einkommensteuer, wobei die Auswirkung am Endpunkt einer Progressionszone am höchsten ist.
Dabei besteht das Problem, einen Wert für die tatsächlich relevante Inflation zu ermitteln. Verschiedentlich wird unterstellt, staatliche Stellen würden die tatsächliche Inflation verschleiern und zu niedrige Werte veröffentlichen. Abgesehen von der hier oft angeführten hedonischen Methode und Umschichtungen im Warenkorb hängt die individuelle Teuerungsrate auch vom jeweiligen Konsumverhalten ab. Jemand mit geringem Einkommen hat ein anderes Konsumverhalten als jemand mit mittlerem oder hohem Einkommen. Anstelle der Annahme eines einzigen Wertes für die Preissteigerung über alle Einkommensklassen kann es daher sinnvoll sein, für die unterschiedlichen Einkommensgruppen auch unterschiedliche Inflationsraten zu verwenden.
Kalte Progression im weiteren Sinne Von der kalten Progression im engeren Sinne wird in der Fachliteratur die kalte Progression im weiteren Sinne unterschieden.W. Scherf: Öffentliche Finanzen, 2. Auflage, S. 297ff. Dies ist die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Grundfreibetrag und Tarifkennlinie nicht an die durchschnittliche Entwicklung des Nominaleinkommens angepasst werden. In diesem Fall wächst das Steueraufkommen stärker als die Bemessungsgrundlage. Darum wird die kalte Progression im weiteren Sinne auch heimliche Steuererhöhung genannt.
Ob der Steuertarif regelmäßig an die nominale Einkommensentwicklung angepasst werden sollte, ist umstritten. Je nach Tarifstruktur könnte es als sinnvoll angesehen werden, Entlastungen stärker im unteren und mittleren Einkommensbereich zu konzentrieren.vergleiche beispielsweise DIW Wochenbericht, Nr. 12/2012, Seite 20.IMK-Report April 2014: Abschnitt Kalte Progression: Nüchterne Analyse geboten, abgerufen am 16. Mai 2014.
Missverständnisse Eine Lohnerhöhung führt unter keinen Umständen dazu, dass nach einer Erhöhung des Bruttolohns der Nettolohn niedriger ist als vorher, auch wenn dieser Eindruck in der öffentlichen Diskussion, vor allem von Politikern und einigen Medien, immer wieder erweckt wird.Vergleiche beispielsweise ARD Panorama, Sendung vom 8. Mai 2014, 21:45 Uhr. Die dort verwendete Formulierung „… und dann rutscht man im Steuersystem auch noch eine Stufe höher und hat damit weniger Geld in der Tasche als zuvor“ ist falsch. Jedoch bewirkt die kalte Progression eine Verringerung des Realeinkommens, wenn die Einkommenssteigerung nach Steuerabzug nicht höher ist als die Inflationsrate. Daher wird dies teilweise als ein Problem der Einkommensentwicklung und nicht des Steuersystems gesehen. Einzelheiten können dem Abschnitt Berechnung entnommen werden.
Eine Kompensation der kalten Progression führt nicht zwangsläufig zu Mindereinnahmen des Staates, wenn die Zunahme der Steuereinnahmen auf den reinen Ausgleich der Inflation beschränkt wird und die Einkommen entsprechend steigen. Ein Verzicht auf die Kompensation der kalten Progression führt dagegen bei steigenden Einkommen zu einer heimlichen Steuererhöhung.
Abgrenzung der normalen Progression zur kalten Progression Durch progressive Einkommensbesteuerung, kurz normale Progression genannt, wird die Ungleichverteilung der Einkommen mehr oder weniger stark vermindert. Das führt zu einer Umverteilung durch eine stärkere Belastung höherer Einkommen. Die normale Progression zielt auf die Einkommensunterschiede zwischen den Steuerpflichtigen in ein und demselben Veranlagungszeitraum ab.
Im Gegensatz hierzu führt die kalte Progression aber vor allem bei unteren und mittleren Einkommen zu einer relativ höheren Belastung. Die kalte Progression wirkt über die Veränderungen im zeitlichen Verlauf, besonders wenn diese über mehrere Jahre aufsummiert werden.
In einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung wird gezeigt, dass die relative Belastung durch die kalte Progression an den jeweiligen Endpunkten der Progressionszonen am höchsten ist. Die Mehrbelastung bei 1,5 % Inflation bewegt sich im Brutto-Einkommensbereich von etwa 13.000 bis 75.000 Euro im Intervall von 0,15 bis 0,2 Prozent für das Jahr 2014., Abbildung 3-1: "Belastung durch die kalte Progression relativ zum Einkommen" auf Seite 8 Die Grafiken in den Abschnitten weiter unten zeigen diesen Sachverhalt in ähnlicher Weise bezogen auf das zu versteuernde Einkommen bei einer Preissteigerungsrate von 2 % im Bezug auf den Verlust an Realeinkommen.
Die kalte Progression führt also durch die unterbliebene Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung zu einer höheren Belastung der unteren und mittleren Einkommensbereiche, besonders über längere Zeitabschnitte betrachtet. Die Unterschiede zwischen den Steuerpflichtigen in ein und demselben Veranlagungszeitraum werden dann tendenziell immer geringer, was dem ursprünglichen Zweck der normalen Progression widerspricht.
Berechnung
Als Vergleichswert zur Beurteilung der Wirkung der „kalten Progression“ dient entweder ein Realeinkommensindex oder eine Änderungsrate (relative Änderung) im Vergleich zu einem früheren Bezugszeitpunkt (meist Vorjahr).
Die Änderung des Realeinkommens (verursacht durch kalte Progression) wird folgendermaßen berechnet:
Dabei ist = Relative Änderung des Realeinkommens = Relative Änderung des Einkommens nach Steuer = Relative Änderung der Preise
Allgemeines Beispiel 1 mini|Änderung des Realeinkommens durch die kalte Progression bei einer angenommenen Preissteigerungsrate von 2 % und einer Lohnerhöhung
In der nebenstehenden Grafik ist vereinfachend eine Inflation von 2 % angenommen. Eine Steigerung des Nominaleinkommens in Höhe der Inflationsrate führt in diesem Fall zu einer höheren Einkommensteuer, obwohl das Realeinkommen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht gestiegen ist. Bei unverändertem Nominaleinkommen bleibt auch die Einkommensteuer unverändert, obwohl das Realeinkommen aufgrund der Inflation sinkt.
Beispiel: Die Inflation betrage in einem Jahr 2 Prozent. Ein Steuerpflichtiger erziele im selben Jahr einen Zuwachs des Nominaleinkommens vor Steuer von ebenfalls 2 Prozent. Damit wäre ein Kaufkraftausgleich erreicht, wenn nicht wegen seines höheren Nominaleinkommens seine Steuerbelastung aufgrund des progressiven Tarifs anstiege. Nach Abzug der Mehrsteuer hat er trotz eines höheren Nominaleinkommens eine geringere Kaufkraft.BMF: Kalte Progression: Progressiver Einkommensteuertarif (Infografik)
Allgemeines Beispiel 2 Betrug das Einkommen nach Steuer (nominal) im letzten Jahr 10.000 Euro und im aktuellen Jahr 10.200 Euro, so beträgt die relative Änderung des Einkommens nach Steuer 2 %. Haben sich auch die Preise um 2 % erhöht, so gilt (Realeinkommen bleibt gleich) Ändert sich jedoch durch die Progressionswirkung (höherer Steuersatz) das Einkommen nach Steuer (nominal) im aktuellen Jahr nur auf 10.100 Euro (plus 1 %), so entsteht ein Verlust an Kaufkraft: (Realeinkommen sinkt) Es wäre jedoch falsch, zu glauben, man hätte durch Verzicht auf die Lohnerhöhung ein höheres Realeinkommen. Dann würde das Einkommen nach Steuer (nominal) auch im aktuellen Jahr nur 10.000 Euro betragen. Dann würde gelten (Realeinkommen würde noch stärker sinken) Steigt das Einkommen nach Steuer (nominal) auf 10.400 Euro (plus 4 %), so gilt dagegen (Realeinkommen steigt)
Definitionsgemäß soll bei der Berechnung der Wirkung der „kalten Progression“ nur die durch den Steuertarif verursachte reale Einkommensänderung bestimmt werden. Änderungen des Bruttoeinkommens wirken sich nicht in gleicher Weise auf die SteuerbemessungsgrundlageDeutschland: „Zu versteuerndes Einkommen“; Österreich: „Einkommen“; Schweiz: „Steuerbares Einkommen“ aus, wenn sich beispielsweise Freibeträge im Zeitablauf ändern. Daher dürfen andere Effekte, die durch Änderung von Freibeträgen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale) oder Steuerermäßigungen (individuelle Abzugsbeträge direkt von der tariflichen Einkommensteuer) entstehen, nicht berücksichtigt werden. Es sind nur diejenigen Berechnungsvorschriften anzuwenden, die direkt zum Einkommensteuertarif gehören. Damit werden die Änderung des Steuerbetrages, des Einkommens nach Steuer und des Realeinkommens berechnet. Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen:
Allgemeines Beispiel 3 Angenommen sei eine Preissteigerungsrate von 2 % pro Jahr. Nominaleinkommen (2009) = 24.000 Euro pro Jahr Steuersatz (2009) = 19,8 %Einkommensteuertarif Österreich (seit 1. Jänner 2009), berechnet ohne Absetzbeträge Steuersatz (2013) = 21,3 % (bei Einkommenssteigerung um 2 % pro Jahr) In den folgenden Tabellen ist die Berechnung mit zwei verschiedenen Änderungen des Einkommens dargestellt. Sind Preissteigerungsrate und Löhnerhöhungsrate gleich groß, so kann man die „kalte Progression im engeren Sinne“ berechnen:
+ Kalte Progression im engeren Sinne Jahr ÄnderungPreise ÄnderungEinkommenvor Steuer Durchschnitt-Steuersatz Einkommenvor Steuer(nominal) Steuer-betrag(nominal) ÄnderungSteuer-betrag Einkommennach Steuer(nominal) ÄnderungEinkommennach Steuer Änderung(real) 2009 19,8 % 24.000 € 4.745 € 19.255 € 2010 +2,0 % +2,0 % 20,1 % 24.480 € 4.920 € +3,69 % 19.560 € +1,58 % −0,41 % 2011 +2,0 % +2,0 % 20,4 % 24.970 € 5.098 € +3,62 % 19.872 € +1,59 % −0,40 % 2012 +2,0 % +2,0 % 20,9 % 25.469 € 5.312 € +4,20 % 20.157 € +1,44 % −0,55 % 2013 +2,0 % +2,0 % 21,3 % 25.978 € 5.532 € +4,14 % 20.446 € +1,44 % −0,55 %
Ist die Lohnerhöhungsrate größer als die Preissteigerungsrate, so handelt es sich um die „kalte Progression im weiteren“ Sinne. Hierbei gibt es unterschiedliche Meinungen, ob dieser Teil der Progression gewünscht oder unerwünscht ist.