Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. 3. Auflage, Zweitausendeins, 2005, S. 38. Im Gegensatz zur „Macht“ setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten sichergestellt wird (Legitimitätsglauben). Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als .Ulrich Weiß Herrschaft. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 249.

Soziologie Der klassische sozialwissenschaftliche Herrschaftsbegriff beruht auf der Herrschaftstypologie von Max Weber. Demzufolge müssen die Beherrschten eine Legitimität der Herrschenden anerkennen, damit Herrschaft entsteht. Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung, die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt.

Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, geht seine Definition über die von Karl Marx hinaus, dessen Herrschaftsbegriff auf politischer Macht basierte. Ähnlich meint Franz Oppenheimer mit Herrschaft eine Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen. Er unterscheidet mit Otto von Gierke die Herrschaft als vertikale Sozialbeziehung von der Genossenschaft als horizontale Beziehung.

Max Webers Begriffsdefinition mini|Max Weber, 1894

Der Begriff der Herrschaft wird allerdings heute in der von Max Weber durchgesetzten Bedeutung des legitimierten Machtverhältnisses verstanden. Weber war der erste, der den Begriff Legitimität mit Herrschaft zusammenbrachte. Vor Weber bezog sich Legitimität auf den Staat und die Form der Regierung. In der antiken politischen Philosophie bezog sich Herrschaft auf Gesetze, die das Zusammenleben der Menschen im Staat regelten. Im Feudalismus wurde Herrschaft als persönliche Beziehung von Herr und Vasall gedacht. Der Herr oder der Vasall konnte abtrünnig werden, dies betraf aber nicht die gottgegebene Basis der Legitimität als solche. Durch den Säkularisierungsprozess der Neuzeit stellt sich die Frage der Herrschaft im Zusammenhang mit ihrer Legitimität. Herrschaft ist nicht etwas immer schon Vorhandenes, wie in der Antike, oder etwas Gottgewolltes wie im Feudalismus, sondern etwas von Menschen Gemachtes und damit auch Hinterfragbares. Max Webers typologische Antwort bringt zwar Legitimität und Herrschaft zusammen, aber es kann bei Max Weber keine illegitime Herrschaft geben. Entweder es gibt Gehorsam, dann gibt es Herrschaft, oder es gibt keinen Gehorsam, dann existiert auch keine Herrschaft.

Damit hat Max Weber den Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse und das Rechtssystem geworfen. Es waren z. B. Talcott Parsons oder Norbert Elias, die Webers Frage der Herrschaft auf die Frage nach den Bedingungen der Herrschaft erweiterten. Diese Fragestellung liegt aber jenseits des Begriffs der Herrschaft. Weber unterscheidet drei Typen von Herrschaft anhand des Grundes der Akzeptanz ihrer Legitimität durch die Beherrschten:

Dabei liege gemäß Weber im ersten Fall „legale Herrschaft“, im zweiten Fall „traditionale Herrschaft“ und im dritten Fall „charismatische Herrschaft“Max Weber: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft. [1922 posthum]. In: Derselbe: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Hrsg. von Johannes Winckelmann, 3. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 1968, S. 457–488. vor.

Legale Herrschaft Legale Herrschaft basiert auf den folgenden Vorstellungen:

jedes Recht durch Paktierung oder Oktroyierung ist rational, zweckrational oder wertrational orientiert, jedes Recht kann mit einem Kontrakt festgestellt werden und der legale Herr ist selber diesem Recht gehorsam.

Hier wird die Legitimität der Herrschaft mit einer Satzung festgestellt.

Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist die Bürokratie mit einem Verwaltungsstab. Der Verwaltungsstab besteht typischerweise aus dem Leiter, der durch Wahlen oder durch Nachfolger-Designation als solcher bezeichnet wird, sowie Einzelbeamten. Hier ist der Befehlende dem Typus nach ein Vorgesetzter, der Typus des Verwaltungsstabes ist Behörde mit Beamten und endlich die Gehorchenden sind hier die Mitglieder oder auch Bürger.

Aber auch außerhalb einer klassischen Bürokratie liegt legale Herrschaft immer dann vor, wenn eine Person bestimmte Handlungen bloß deshalb ausführt oder unterlässt, um einer gesetzlichen Strafe zu entgehen. Hier liegt eine klassische zweckrationale Abwägung vor, da diese Person das Gut der Ausübung einer Handlung dem Übel einer zu befürchtenden Strafe gegenüberstellt. Diese Form der Herrschaft ist im Gegensatz zu etwa charismatischer Herrschaft an Institutionen gebunden, da ohne eine funktionierende Exekutive auch kein tatsächlicher Vollzug der Strafe zu erwarten ist.

Traditionale Herrschaft Traditionale Herrschaft (gelegentlich und nicht dem Wortlaut bei Weber gemäß traditionelle Herrschaft genannt) besteht, wenn die Legitimität sich stützt und geglaubt wird auf Grund der Heiligkeit altüberkommener Ordnungen und Herrengewalten. In diesem Fall wird kraft der Tradition gehorcht. Im Gegensatz zur legalen Herrschaft ist der Herrschende hier nicht der Vorgesetzte, sondern persönlich der Herr. Sein Verwaltungsstab besteht nicht aus Beamten, sondern aus persönlichen Dienern. Die Beherrschten sind nicht Mitglieder des Verbandes, sondern entweder traditionelle Genossen oder Untertanen. Und im Gegensatz zur legalen Herrschaft werden die Beziehungen des Verwaltungsstabes zum Herrn nicht durch die sachliche Amtspflicht bestimmt, sondern durch persönliche Dienertreue. Zudem wird nicht den Satzungen gehorcht, wie bei der legalen Herrschaft, sondern der Tradition oder dem durch die Tradition genannten Herrn. Seine Befehle werden sowohl durch Inhalt der Tradition als auch durch seine freie Willkür legitimiert.

In vormodernen Gesellschaften ist Herrschaft außerdem durch die Vorstellung legitimiert, dass emotionale Bande Herrscher und Beherrschte verbinden. Die hierarchische Asymmetrie wurde mit der menschlichen Natur begründet, nach der nicht Interessen und Bedürfnisse, sondern Gefühle soziale Beziehungen gestalten. Als emotionale Treiber, die Herrschaft durchsetzen und sie akzeptabel machen würden, galten Liebe und Schrecken. Beide konnten positiv bewertet werden, jedoch auch zur Differenzierung guter von schlechter Herrschaft verwendet werden, so dass die Möglichkeit geschaffen wurde, Herrschaft zu kritisieren. Die Normen, denen die Herrschaft unterlagen, waren an menschliche Grundkonstitutionen angebunden. Die Praxis der Herrschaft in vormodernen Gesellschaften bedurfte der Verständigungen, die indes nicht durch willentliche Vereinbarungen und gemeinsame Nutzerwartungen entstanden, sondern durch gefühlsmäßige Gemeinsamkeiten der Herrscher und Beherrschten.Hans-Joachim Schmidt: Herrschaft durch Schrecken und Liebe. Vorstellungen und Begründungen im Mittelalter. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 152–164, 241–256, 293–309.

Der Herr kann sowohl mit als auch ohne einen Verwaltungsstab herrschen. Jedoch ist die Herrschaft ohne Verwaltungsstab der typische Fall traditionaler Herrschaft. Formen traditionaler Herrschaft sind in der Regel: Gerontokratie: die Herrschaft des Ältesten im Verband als der beste Kenner der Tradition primärer Patriarchalismus: die Herrschaft von Einzelnen innerhalb des Hauses infolge der Erbregeln.

Im Fall des Entstehens eines Verwaltungsstabes stellt sich die traditionale Herrschaft als Patrimonialismus mit ständischer Struktur dar, in der Herrengewalt herrscht. Hier wird meistens Hierarchie durch Privilegien durchbrochen.

Charismatische Herrschaft

Charisma ist nach Weber eine geltende Qualität einer Persönlichkeit, um derentwillen sie als mit übernatürlichen oder übermenschlichen oder mindestens spezifisch außeralltäglichen oder nicht jedem anderen zugänglichen Kräften oder Eigenschaften oder als gottgesandt oder als vorbildlich und deshalb als „Führer“ gewertet wird. Hier wird also kraft der persönlichen Qualitäten gehorcht. Als Befehlende können hier Propheten, Kriegsfürsten oder Führer auftreten. Gehorchende können für Propheten Jünger, für Kriegsfürsten die Gefolgschaft und für Führer Vertrauensmänner sein.

Es gibt hier keine Hierarchie, keine Zuständigkeitsbereiche, keine Kompetenzen und kein Gehalt oder Pfründe, weil die Gehorchenden dem Freundschaftskreis des Führers angehören. Es gibt nur örtliche und sachliche Grenzen von Charisma. Die Legitimität der charismatischen Herrschaft geht verloren, wenn das Charisma verschwindet. Sie verwandelt sich im Laufe der Zeit zur traditionalen Herrschaft, wenn sie nicht bis dahin verschwindet.

Staatswissenschaften Fast alle klassischen Theorien der Politischen Philosophie (mit Ausnahme des Anarchismus) setzen die Herrschaft einer Person oder eines Personenkreises über die Bevölkerung eines Staates voraus. Dabei werden in der Staatstheorie jeweils Erklärungen gegeben, wie diese Herrschaft organisiert sein solle und warum sie erforderlich wird. Darüber hinaus geben einige Klassiker jedoch auch eigene Charakterisierungen der Herrschaft an sich. Im Fokus steht dabei weniger Webers Frage, was den Bestand der Herrschaft sichere (wobei dies auch von Bedeutung ist), sondern mehr die Frage, was (moralisch) gute Herrschaft von schlechter Herrschaft unterscheide. „Legitimität“ bezieht sich hierbei nicht (wie bei Weber) auf die Gründe, aus denen die Beherrschten das Herrschaftsrecht der Herrschenden anerkennen, sondern auf diejenigen Gründe, aus denen die Herrschaft tatsächlich moralisch gerechtfertigt ist. Zudem wird von den Klassikern eine Einteilung der Herrschaftsformen vorgenommen, die auch häufig mit dem Konzept eines Verfassungskreislaufes verbunden war.

Platon Platon entwirft seine politische Philosophie insbesondere im Dialog Politeia. Dort vertritt er die Ansicht, dass Staaten entstehen, wenn Gruppen von Personen beginnen sich zusammenzuschließen und dabei eine Arbeitsteilung vorzunehmen. Diese Aufgabenteilung erlaube eine Ausführung der Aufgaben in höherer Qualität: Wenn sich eine Person nur auf einen bestimmten Beruf spezialisiert, könne sie ihre Fähigkeiten in diesem Gebiet viel eher verfeinern und so z. B. bessere (oder auch einfach mehr) Schuhe herstellen als jemand, der sich mit allen Dingen selbst versorgen möchte. Dieser Vorteil der Aufgabenteilung gilt laut Platon auch für die Politik: Er schlägt ein System von drei Ständen vor. Die größte Zahl der Menschen solle in einen Handwerker- und Bauernstand fallen, welcher der praktischen Arbeit nachgehen solle. Für die Überwachung dieses Standes sowie die Verteidigung der Stadt sei der Wächterstand zuständig. Aus dem Wächterstand heraus solle sich der Stand der Regenten rekrutieren; als Regenten seien idealerweise Philosophen geeignet, Platon befürwortet hier also eine Philosophenherrschaft.