mini|Strandangler in der Ostsee, mit Fischerstiefeln in welligen Wasser stehend mini|Jigging-Angler in Australien mini|Angeln auf dem Untersee (Bodensee) Unter Angeln oder Sportfischen versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer oder mehreren Handangeln. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Angelhaken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei den meisten Angelmethoden Wirbel eingesetzt. Eine Person, die den Angelsport ausübt, wird als Angler bezeichnet.
Rechtliche Aspekte Hauptartikel: Fischereirecht
mini|Schild „Angeln verboten“ (Spanien)mini|Fischereipapiere
Deutschland Das Angeln unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere: Einen gültigen Fischereischein; diesen erhält man bei vorhandenem Sachkundenachweis (das kann die bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt sein) auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland). In Rheinland-Pfalz gilt das Landesfischereigesetz nur für Personen, „die im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnen“, d. h. ein Ausländer erhält den Fischereischein ohne Prüfung. Außerdem kann jeder einen sogenannten „Grenzgewässerschein“ ohne Prüfung erhalten (u. a. bei der Verbandsgemeinde Südeifel). Er kostet für ein Jahr 15 Euro und gilt für die Flüsse Sauer, Our und Mosel dort, wo sie Grenzgewässer zu Luxemburg sind, und auch in Luxemburg, wo Sauer, Our und Mosel Grenzgewässer zu Deutschland sind. Der Grenzgewässerschein gilt auch in Teilen des Saarlands.
Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; diese erhält man vom Inhaber des jeweiligen Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts.
Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelverein) erworben werden. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder das Gewässergrundstück einschließlich des Fischereirechts zu pachten oder nur das Fischereirecht. Angelvereine pachten oft das Fischereirecht für mehrere Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten, die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals milder) als die Landesgesetze sein können. Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.
Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dieses beruht dann auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.
Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das sogenannte Schwarzangeln ohne Erlaubnis des Berechtigten ist in geschlossenen Privatgewässern (ohne Fang: versuchter) Diebstahl, da diese Fische fremdes Eigentum sind. In sonstigen Gewässern ist das auch ohne Fang als Fischwilderei strafbar§ 293 Nr. 1 StGB droht Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe an, da die dort fischbaren Tiere herrenlos sind und man dort letztlich das fremde Aneignungsrecht verletzt.
An vielen Gewässern wird das Fischereirecht durch staatlich oder vom Verein oder Verband eingesetzte Fischereiaufseher gehütet. Sie kontrollieren Papiere, Fanggeräte und Verhalten der Angler. Der Gesetzgeber erlaubt sich hierbei keine Kompromisse. Im Gegenteil: Wer eine Angel unmittelbar am Wasser bei sich hat und keine notwendigen Fischereierlaubnisse besitzt, macht sich unter Umständen bereits schuldig.
Österreich In Österreich werden, um in öffentlichen Gewässern fischen zu dürfen, zeitlich und örtlich begrenzt gültige Fischerkarten ausgegeben.
Schweiz Das schweizerische Bundesgesetz gibt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Fischerei vor. Die Fischereihoheit liegt aber bei den Kantonen. Diese bestimmen die Feinheiten (u. a. Schonmaß, Schonzeit, verbotenes Material) und regeln die Fischereiberechtigungen („Patente“). Daraus folgt, dass die fischereirechtlichen Vorschriften kantonal verschieden sind. Einige Kantone kennen ein sogenanntes Freiangelrecht, womit meistens an den größeren stehenden Gewässern vom Ufer aus mit einfachen Montagen mit Naturködern ohne Patent gefischt werden darf, so z. B. an den größeren Seen des Kantons St. Gallen, wie Bodensee, Zürichsee und Walensee,Freiangelfischerei, Informationsseite des Kantons St. Gallen, abgerufen am 21. August 2013 im Kanton Thurgau neben dem Bodensee und Untersee auch im Rhein,, Informationsseite der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, abgerufen am 21. August 2013. im Kanton Glarus im Walensee und dem Klöntalersee, im Kanton Zürich am Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee,Freiangelrecht im Kanton Zürich, Informationsseite des Fischereiverbands Kanton Zürich, abgerufen am 21. August 2013. sowie im Kanton Schwyz am Vierwaldstättersee, Zugersee, Zürichsee, Lauerzersee und im Itlimoosweiher. , Informationsseite des Kantons Schwyz, abgerufen am 21. August 2013.
Seit dem Jahr 2009 muss schweizweit für den Erwerb von Patenten mit der Gültigkeit von über einem Monat ein sogenannter Sachkundenachweis vorgelegt werden. Dieser wird durch den Besuch eines Kurses und die Ablegung einer Prüfung erreicht.
Finnland In Finnland dürfen alle Personen unter 18 Jahren und über 65 Jahre ohne Fischereischein angeln. 18- bis 65-Jährige brauchen keinen Angelschein, wenn Stippfischen oder Eisfischen praktiziert wird (Jedermannsrecht).Angeln in Finnland Für das Angeln mit einer Rute und Rolle muss hingegen eine Fischereigebühr bezahlt werden sowie eine Gewässergebühr für das befischte Gewässer.
Bei der Gewässergebühr gilt es zu beachten, dass man die richtige Region (Süd-Finnland, West-Finnland, Ost-Finnland, Oulu oder Lappland) auswählt. Lizenzen können auf der Website des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (MMM) (englisch) erworben und sehr einfach online bezahlt werden. Danach kann man sich seine Lizenz selbst ausdrucken.
Für spezielle schnellfließende, salmonidenreiche Gewässer gilt es eine Tageskarte zu erwerben, die normalerweise nur vor Ort erhältlich ist. Das Angeln in Naturschutzgebieten ist normalerweise untersagt.
Griechenland Griechenland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen sowohl Einheimische als auch Touristen keine Angellizenz, Angelkarte oder ein sonstiges Dokument benötigen.
Dies gilt sowohl für Süßwasser wie Seen, Flüsse und Teiche als auch für das Angeln vom Ufer aus oder von Booten auf dem Mittelmeer. Egal ob auf Kreta, Rhodos, Mykonos oder dem Festland, es wird keine Lizenz benötigt.
Ein paar Regeln gilt es dennoch zu beachten: Das Fischen mit Netz ist verboten. Angeln mit Sprengstoff oder Gas ist strengstens untersagt. Speerfische (Schwertfisch, Blauer Marlin) dürfen im Mai nicht gefangen werden. Der Fang von rotem Thun ist verboten. Das Angeln von Muscheln jeglicher Art, Schnecken, Schalentieren (Krebse, Langusten, Hummer) sowie von Seesternen, Seepferdchen und Seegurken ist untersagt.
Wirtschaftliche Bedeutung Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei ist in Deutschland etwa ebenso groß wie die des gewerblichen Fischfangs. Der ökonomische Gesamtnutzen des Angelns für die Gesellschaft konnte mit rund 6,4 Milliarden Euro jährlich beziffert werden. Der Wirtschaftszweig beschäftigt 52.000 Arbeitnehmer. Die meisten dieser Arbeitsplätze sind in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, im Einzelhandel und in der Fischerei (z. B. in Fischzuchtbetrieben) sowie im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe angesiedelt. 2002 wurden etwa 45.000 Tonnen Fisch geangelt. Die gewerbliche See- und Flussfischerei fing in derselben Zeit etwa 4.000 bis 7.000 Tonnen.
Aspekte des Freizeitsports Am beliebtesten ist das Angeln in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo nach Schätzungen in jeweils 22–23 % der Haushalte mindestens eine Person aktiver Angler ist. Etwa eine Million Menschen sind in Deutschland in einem Anglerverein organisiert. Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sagen rund fünf Millionen Deutsche, sie würden ab und zu oder regelmäßig angeln. Ungefähr 94 % der deutschen Angler sind männlich, eine ähnliche Quote gilt in der Schweiz.
Jedes Jahr verbringen viele Angelfreunde, ihre Familien, Angelvereine und Jugendgruppen Angelurlaub in Deutschland und im Ausland. Man kann zwischen Anglern unterscheiden, die z. B. eine Woche in Frankreich Tag und Nacht an einem Pay Lake zum Karpfenangeln verbringen, und Familien, die in ihrem Urlaub ein paar Stunden am Wasser zum Angeln verbringen. So gibt es in Deutschland mehr als 200 solcher Pay Lakes, an denen entweder auf Stundenbasis, nach Gewicht oder mit Fangkarten bezahlt wird. In Deutschland gibt es einige Veranstalter für Angelreisen im Ausland. Beliebte Reiseziele sind Schweden zum Hechtangeln, Frankreich zum Karpfenangeln, Spanien zum Wallerangeln, Norwegen zum Dorsch- und Heilbuttangeln oder das Mittelmeer zum Hochseeangeln.
Besonders attraktiv ist für manche unter ihnen das Angeln von Großfischen, auch „Giganten“ oder „Riesen“ genannt, bei Angelevents aus Teichen, in die diese Fische gezielt dafür eingesetzt werden.Angelveranstaltungen mit Großfischen
Geschichte Knebelhaken mini|Steinerne- und bronzene Knebelhaken mini|Angelhaken aus Muschelschale Der Knebel- oder Stabhaken (englisch: gorge) ist das älteste Fischfanggerät. Er bestand aus einem an beiden Enden zugespitzten Stäbchen, an dessen Mitte eine Schnur befestigt war. Zum Angeln wird der Knebelhaken in einen Köderballen platziert, den der Fisch leicht verschlucken kann. Im Fisch weicht der Köderballen auf und zerfällt durch Einwirkung der Schlundzähne. Bei Zug an der Schnur stellt sich der Knebelhaken quer und verhakt sich in der Speiseröhre. Knebelhaken erfüllten eine ähnliche Verankerung wie herkömmliche Haken, mussten sich jedoch um wirksam zu sein in der Speiseröhre des Fisches mit beiden Enden verhaken. Angelhaken wurden aus Bronze, Eisen, Holz, Horn, Tier- und Menschenknochen, Muschelschalen, Stein und moderne Werkstoffe gefertigt. Noch in den 1950er Jahren verwendeten Norweger Wacholderholz zur Herstellung von Haken für den Quappenfang. Stahlhaken kamen in Europa im 17. Jahrhundert auf.
Angelhaken wurden seit Jahrtausenden hergestellt. Die weltweit ältesten (aus Meeresschneckenschalen) wurden in der Sakitari-Höhle auf Okinawa entdeckt. Ihr Alter wird auf 22.770 bis 22.380 Jahre datiert. Sie sind älter als die Angelhaken aus der Jerimalai-Höhle in Osttimor (23.000 bis 16.000 Jahre) sowie jene von Neuirland in Papua-Neuguinea (20.000 bis 18.000 Jahre). Die frühesten amerikanischen Angelhaken, die auf etwa 11.000 Jahre vor heute datiert werden, stammen von der Insel Isla de Cedros an der Westküste Mexikos. Die Haken sind aus Muschelschalen gefertigt. Muschelschalen waren ein verbreitetes Material für Angelhaken in verschiedenen Teilen der Welt. Ihre Formen werden verglichen, um festzustellen, ob sie Aufschluss über die Besiedlung Amerikas geben. In Küstensiedlungen der spätmesolithischen Ertebølle-Kultur (5400–4000 v. Chr.) wurden einteilige Knebelhaken aus Knochen geborgen. Über die Fangtechniken und die weiteren mit ihrem Gebrauch verbundenen Geräte ist wenig bekannt.