Das Abitur in Hamburg wird am Ende der zweijährigen Studienstufe vergeben. Am Gymnasium umfasst diese die Jahrgangsstufen 11 und 12, an den Stadtteilschulen die Stufen 12 und 13. Die Studienstufe entspricht der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.

Studienstufe Die Studienstufe umfasst zwei Schuljahre mit jeweils zwei Semestern (Halbjahre) in einem Schuljahr. In Hamburg gibt es eine Profiloberstufe: Hier stellen die Schulen ausgewählte Profilbereiche zur Wahl, aus denen die Schüler einen wählen. Die Profilbereiche haben entweder einen sprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Schwerpunkt. Neben den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache bestehen sie immer aus einem oder zwei profilgebenden Fächern sowie zwei oder drei profilbegleitenden Fächern. In fast jedem Profil wird darüber hinaus noch ein Seminar eingerichtet, das besucht werden muss.

Belegungspflicht Neben den drei Kernfächern und dem Seminar, sofern dieses im gewählten Profil eingerichtet wurde, sind folgende Fächer in der Studienstufe verpflichtend zu belegen: Kunst, Musik oder Theater Geschichte, Geographie oder Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW) eine Naturwissenschaft Religion oder Philosophie Sport

Anforderungsniveaus der Kurse Der Fachunterricht in der Studienstufe wird auf zwei unterschiedlichen Anforderungsniveaus erteilt: dem grundlegenden und dem erhöhten Anforderungsniveau. Der Unterricht auf dem grundlegenden Niveau vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse grundlegender Arbeitsweisen sowie Einblicke in die wichtigsten Zusammenhänge des jeweiligen Fachs. Dieses Niveau ist darauf ausgerichtet, ein solides Grundverständnis zu schaffen, das für die Allgemeinbildung wesentlich ist (in anderen Ländern Grundkurs).

Auf dem erhöhten Anforderungsniveau wird hingegen ein vertieftes Verständnis des jeweiligen Faches angestrebt. Hierbei liegt der Fokus nicht nur auf der Erweiterung des Fachwissens, sondern auch auf der intensiven Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden und komplexeren Inhalten. Das erhöhte Anforderungsniveau soll umfassender auf das Studium oder eine anspruchsvolle berufliche Laufbahn vorbereiten (in anderen Ländern Leistungskurs).

In der Regel werden 2 Kernfächer sowie das profilgebende Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt, wobei das dritte Kernfach sowie das profilbegleitende Fach auf beiden Niveaus unterrichtet werden können.

Abiturprüfungen Schriftliche Prüfungen Nach dem vierten Semester der Studienstufe finden die Abiturprüfungen statt. Drei Fächer werden schriftlich geprüft. Die schriftlichen Abiturprüfungen der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau dauern fünf Zeitstunden, während man für die Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau vier Stunden Zeit hat. Mindestens eines der Kernfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sowie das profilgebende Fach müssen schriftlich geprüft werden. Zur Konkretisierung der Rahmenpläne werden für jeden Abiturjahrgang Schwerpunktthemen festgelegt.

Mündliche Prüfungen Die vierte Prüfung erfolgt in der Regel als mündliche Prüfung, kann aber auch durch eine Präsentation ersetzt werden. Außerdem hat man die Möglichkeit, sich freiwillig in einer 5. Prüfung in Form einer Besonderen Lernleistung prüfen zu lassen.

Abiturnote Die Abiturnote setzt sich aus den erreichten Leistungen während der Studienstufe und in den Abiturprüfungen zusammen.

Block I – Ergebnisse aus der Studienstufe Mindestens 32 Semesterergebnisse müssen hier eingebracht werden. Darüber hinaus können beliebig viele weitere Ergebnisse, bis zu einer maximalen Anzahl von 40 Semesterergebnissen, eingebracht werden. Mindestens 200 von maximal 600 möglichen Punkten müssen in diesem Block erreicht werden, um das Abitur zu bestehen.

Verpflichtend einzubringen sind die Ergebnisse aus jeweils 4 Semestern der Studienstufe in folgenden Fächern:

alle Kernfächer das Profilgebende Fach, an dem sich die Abiturprüfung im Profilbereich orientiert das Abiturprüfungsfach, das nicht bereits nach Nummer 1 oder 2 einzubringen ist ein künstlerisches Fach Geschichte, PGW oder Geografie eine Naturwissenschaft

Die Ergebnisse des profilgebenden Fachs und eines Kernfachs, das Abiturprüfungsfach ist und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wurde, gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Nicht mehr als ein Fünftel der eingebrachten Ergebnisse darf mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet worden sein, kein Ergebnis darf 0 Punkte betragen. Zur Berechnung des Gesamtergebnisses werden die Punkte aller eingebrachten Ergebnisse addiert und mit dem Faktor 40 multipliziert. Dabei werden doppelt gewertete Ergebnisse mit der doppelten Punktzahl gerechnet. Das Produkt wird durch die Anzahl der eingebrachten Ergebnisse dividiert. Doppelt gewertete Ergebnisse werden auch hierbei doppelt gerechnet.

Block II – Ergebnisse aus der Abiturprüfung Alle Ergebnisse der Abiturprüfung gehen in die Abiturnote ein und werden fünffach gewertet, sofern 4 Abiturprüfungen abgelegt wurden. Wenn eine Besonderen Lernleistung erbracht wurde und diese nicht in Block I eingebracht wird, kann sie in Block II als 5. Prüfung gewertet werden, dann werden die fünf Ergebnisse jeweils vierfach gewertet. Mindestens 100 von maximal 300 möglichen Punkten müssen in den Abiturprüfungen zum Bestehen erreicht werden, in zwei Fächern, darunter mindestens eines auf erhöhtem Anforderungsniveau, müssen jeweils 5 Punkte erreicht werden. S 26–28, Abschnitt V Abschlüsse und Qualifikationen: § 32 Allgemeine Hochschulreife.

Die Gesamtpunktzahl erhält man durch Addition beider Blöcke und rechnet diese anhand der Punktetabelle in die Abiturnote um.

+Umrechnungstabelle für die Abiturdurchschnittsnote S. 25, Anlage 4: Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses (E). Punkte ∅ Punkte ∅ Punkte ∅300 4,0 301–318 3,9 481–498 2,9 661–678 1,9319–336 3,8 499–516 2,8 679–696 1,8337–354 3,7 517–534 2,7 697–714 1,7355–372 3,6 535–552 2,6 715–732 1,6373–390 3,5 553–570 2,5 733–750 1,5391–408 3,4 571–588 2,4 751–768 1,4409–426 3,3 589–606 2,3 769–786 1,3427–444 3,2 607–624 2,2 787–804 1,2445–462 3,1 625–642 2,1 805–822 1,1463–480 3,0 643–660 2,0 823–900 1,0

Weblinks Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH)

Belege

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