Die Krankensalbung oder heilige Ölung ist eine in vielen Kirchen praktizierte Handlung, die an Kranken vollzogen und vor allem mit Anweisungen aus dem 5. Kapitel des Jakobusbriefes begründet wird. In der römisch-katholischen Kirche, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen gilt die Krankensalbung als Sakrament. Früher wurde die Krankensalbung in der katholischen Kirche als Letzte Ölung bezeichnet; innerhalb der anthroposophisch orientierten Christengemeinschaft wird sie auch heute noch so genannt. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als Ältestendienst nach Jakobus 5. Auch lutherische, reformierte und unierte Kirchen sehen zum Teil für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird.

Auch in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage wird eine entsprechende Salbung vor einem Krankensegen vorgenommen.

Biblischer Bezug Das Neue Testament stellt, wie bereits das Alte Testament, Krankheit und Leid in einen Bezug zu Gott als dem Herrn über Krankheit und Heilung. Von Jesus von Nazaret erzählen die Evangelien zahlreiche Krankenheilungen; im heilenden Wirken Jesu wird das Reich Gottes erfahrbar (, ). Jesus trug seinen Jüngern auf, Kranken beizustehen und sie zu heilen . Die Jünger taten dies und verwendeten dabei als Zeichen auch ein seinerzeit übliches Mittel zur Wundheilung, die Salbung mit Öl .Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 251 ff.

Der Brief des Jakobus lässt erkennen, dass in der christlichen Gemeinde in den letzten Jahrzehnten des ersten christlichen Jahrhunderts die Praxis der Krankensalbung bestand:

Der Kranke wird als jemand gekennzeichnet, der ἀσθενεῖ astheneī ‚schwach, krank ist‘, also offenbar ans Haus gebunden, aber er kann noch nach den Ältesten rufen; er ist (Vers 15) κάμνων kámnōn ‚ermüdet‘, aber nicht sterbend. Er ruft nach den „Ältesten der Gemeinde“, also den Mitgliedern des kollegialen Leitungsgremiums, die „nicht aufgrund einer charismatischen Heilungsgabe, sondern kraft ihres Amtes zum Handeln am Kranken befähigt sind“. Salbung und Gebet gehören zusammen; vorrangiges Tun ist das Gebet „über den Kranken hin“ (ἐπ' αὐτόν ep autón), die „Salbung im Namen des Herrn“ hat begleitende Funktion (ἀλείψαντες aleípsantes ‚während sie salben‘), sie ist Symbolhandlung und nicht medizinische Anwendung. Die Wirkung des Handelns erwächst aus dem Gebet. Dadurch wird ein magisches Verständnis der Salbung ausgeschlossen.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 254 f.

Geschichte der Krankensalbung Aus der Zeit bis zum frühen Mittelalter sind wenige Gebete überliefert, die zur Segnung des Salböls für die Krankensalbung gesprochen wurden, jedoch keine eigentlichen liturgischen Ordnungen. Im altkirchlichen Sprachgebrauch wurde nicht die Salbung, sondern das geweihte Öl (griech. μύρον míron, auch ἒλαιον νοσούντων élaion nosoúntōn „(Oliven)Öl der Kranken“, lateinisch pinguedo olivae „Fett der Olive“ oder oleum benedictum „geweihtes Öl“) als „Sakrament“ bezeichnet. Die Gläubigen brachten Öl mit in die Kirche, wo es vom Bischof oder Priester am Ende des Hochgebets der heiligen Messe gesegnet wurde. Ab dem 5. Jahrhundert wurde das Öl im römischen Ritus am Gründonnerstag vom Bischof geweiht und konnte danach von den Gläubigen mitgenommen oder bei Bedarf abgeholt werden. Bis ins 8. Jahrhundert hatten Laien die Möglichkeit, das geweihte Öl zu Hause aufzubewahren und bei sich oder bei kranken Familienangehörigen anzuwenden, die Salbung konnte aber auch vom Priester vorgenommen werden. Man salbte möglicherweise die erkrankten Körperstellen oder den ganzen Körper. In der ältesten Zeit wurde das Öl wahrscheinlich auch getrunken.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 258–273.

Ein im 5. Jahrhundert entstandenes, auf ältere koptische Vorlagen zurückgehendes Gebet zur Weihe des Krankenöls („Emitte, quaesumus, Domine“) ist noch heute nur leicht verändert Bestandteil der Liturgie der Ölweihe, die am Gründonnerstag oder einem anderen Tag der Karwoche in römisch-katholischen Kathedralkirchen stattfindet:

Bis zum frühen Mittelalter war die Praxis der Krankensalbung zurückgegangen. Bischof Jonas von Orléans (818–843) beklagte, viele Christen hätten sie aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit aufgegeben und gingen stattdessen zu Wahrsagern und Zauberern. Im 9. Jahrhundert erkannten die Bischöfe verbreitet die Bedeutung der Krankensalbung für die Seelsorge und setzten sich für ihre Aufwertung ein. Die Salbung von Kranken durch Laien wurde von der Kirche verboten, da das Öl genus sacramenti „eine Art Sakrament“ sei und in die Hand des Priesters gehöre. Doch auch unter Priestern war das Sakrament vernachlässigt worden. Daher drängten die Bischöfe und Synoden dazu, das Sakrament wenigstens an Sterbende zu spenden. Die Salbung wurde in den Sakramentaren des 9. Jahrhunderts neben der Beichte und den Sterbegebeten verbindlich in die Sterbeliturgie aufgenommen (Ordines ad visitandum et unguendum infirmum „Ordnungen zum Besuch und zur Salbung eines Kranken“), bei den Begleittexten zur Salbung trat der Aspekt der Buße gegenüber dem der Heilung mehr und mehr in den Vordergrund. Gesalbt wurden meist die fünf Sinne, die Füße und die Lenden des Kranken. Zum Ritus gehörte in der Regel auch die Handauflegung.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 274–285.

Trotz des Bemühens, an die Krankensalbung zu erinnern, blieb ihr Empfang im Mittelalter meist den Mönchen und den Weltpriestern vorbehalten.Philippe Ariès: Der gezähmte Tod. In: ders.: Studien zur Geschichte des Todes im Abendland. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1981, ISBN 3-423-04369-5, S. 19–30, hier S. 23–24.

mini|Die Sterbesakramente (unbekannter niederländischer Maler, um 1600) Im Hochmittelalter kam für die Krankensalbung die Bezeichnung extrema unctio („Letzte Ölung“) auf. Aus der Anweisung, die Krankensalbung wenigstens den Sterbenden zu spenden, hatte sich die Praxis entwickelt, sie nur den Sterbenden zu erteilen. Dies wurde von der spekulativen Theologie, vermutlich ohne Wissen um die historischen Wurzeln, ausgefaltet und hatte so wieder stabilisierende Funktion auf die Praxis. Die Theologen der Scholastik sahen in der Krankensalbung die „Beseitigung aller Hindernisse vor dem Eingang in die himmlische Glorie“ – im 19. Jahrhundert dann auch als „Todesweihe“ bezeichnet –, ihre Spendung war „die Vollendung des kirchlichen Bemühens um die Heilung der Seele“ am Lebensende.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 281–284. Petrus Lombardus sprach von unctio in extremis („Salbung in den letzten [Augenblicken des Lebens]“), Albertus Magnus von unctio exeuntium („Salbung der Sterbenden“). Erst im 20. Jahrhundert setzte sich die Bezeichnung unctio infirmorum („Salbung der Kranken“) durch, die den aus der Tradition der Alten und der frühmittelalterlichen Kirche bekannten Zeugnissen wie auch den heute noch verwendeten liturgischen Texten mehr entspricht.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 247; Petrus Lombardus, Sent. IV 23,11; Albertus Magnus, In sent. IV 23,2,4,2.

An der „falschen Praxis“ und dem darauf aufbauenden „spektakulären Gedankengebäude“ der Scholastik übten der byzantinische Theologe und Erzbischof Symeon von Thessaloniki († 1429) und ein Jahrhundert später die Reformatoren Kritik. Martin Luther wandte sich unter Berufung auf den Jakobusbrief in seiner Schrift De Captivitate Babylonica Ecclesiae 1520 entschieden gegen die Umdeutung der Krankensalbung in ein Sterbesakrament und weigerte sich, es in der praktizierten Form als auf Jesus zurückgehendes Sakrament zu akzeptieren.Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 285 f.

Das Konzil von Trient verteidigte die Sakramentalität der Krankensalbung und die katholische Praxis als der Bibel nicht widersprechend. „Die Begrifflichkeit [der Konzilsentscheidung] bleibt im Rahmen der Auffassung, die in der Krankensalbung vor allem eine spirituelle Hilfe am Lebensende sehen wollte, freilich ohne dass eine dogmatische Festlegung in Richtung auf ein Sterbesakrament hin erfolgt ist.“Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 287.Concilium Tridentinum, Sessio XIV (25. November 1551): Doctrina de sacramento extremae unctionis: DS 1694–1700, 1716–1719. Der 1566 erschienene Catechismus Romanus fasste den Zeitraum der Sakramentenspendung weit und forderte zwar lebensgefährliche Krankheit – nicht Lebensgefahr allein, etwa auf Reisen oder vor einer Hinrichtung –, aber es dürfe nicht gewartet werden, bis keine Hoffnung auf Genesung mehr bestehe. Diese Weisung blieb in der Praxis jedoch weitgehend unbeachtet. Das Rituale Romanum von 1925 verschärfte sogar die Formulierung früherer Ritualien: Statt „dass Todesgefahr zu drohen scheint“ (ut mortis periculum imminere videatur) hieß es jetzt „sich aufgrund von Krankheit oder Altersschwäche in Todesgefahr befindet“ (ob infirmitatem vel senium in periculo mortis versetur).Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2. Regensburg 1992, S. 241–343, hier S. 288 ff.

Krankensalbung in der römisch-katholischen Kirche Voraussetzung Der Kranke muss selbst den Wunsch nach dem Empfang des Sakraments äußern. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, so kann auch ein Angehöriger oder Freund seinem vermutlichen Wunsch gemäß darum bitten. Pflegekräften und Ärzten ist es aufgrund ihrer Schweigepflicht nicht erlaubt, so dass es nützlich sein kann, einen entsprechenden schriftlichen Vermerk am Ausweis bei sich zu tragen: „Bei Todesgefahr bitte einen katholischen Priester rufen.“Bistum Eichstätt, abgerufen am 7. Juli 2022 Seit der Lockerung der Sterbehilfe kann die Spendung des Sakramentes etwa im Fall eines assistierten Suizids auch verweigert werden. So sprach sich der Bischof von Chur, Vitus Huonder, gegen die Spendung der Krankensalbung aus, wenn nur der Verdacht auf eine nachfolgende Sterbehilfe bestehe; er lehnte die Krankensalbung auch im Fall einer Palliativversorgung ab, da sie nach seiner Meinung unter Umständen dem natürlichen Vorgang des Sterbens und damit Gottes Schöpferwillen widerspräche.katholisch.de: Bischof: Bei Sterbehilfe-Verdacht kein Sterbesakrament, 3. Dezember 2016, abgerufen am 7. Juli 2022. Er berief sich auf die von der Dikasterium für die Glaubenslehre herausgegebene Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Euthanasie – Iura et bona (5. Mai 1980).Text der Erklärung

Ablauf Die Krankensalbung wird als ein sakramentales Mittel der Stärkung und Ermutigung verstanden. Sie soll in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist schenken und in dem Kranken Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit wecken. Nach katholischem Verständnis hat sie eine Sünden vergebende WirkungVgl. Papst Paul VI., Apostolische Konstitution Sacram Unctionem Infirmorum, zitiert das Konzil von Trient, 14. Sitzung, Über die Letzte Ölung, Kap. 2 (DS 1696): „Der Gehalt ist nämlich die Gnade des Heiligen Geistes, dessen Salbung die Vergehen, falls solche noch zu tilgen sind, und die Überbleibsel der Sünde wegnimmt und den Geist des Kranken aufrichtet und stärkt.“ und verbindet den Kranken mit dem Leiden, dem Kreuz und der Auferstehung Jesu Christi.