mini|Württemberg 1810–1945 mini|Wappen Württembergs Württemberg ist der östliche Landesteil von Baden-Württemberg und war ein seit dem Hochmittelalter bestehender Teilstaat des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Reiches. Sein Territorium ging 1952 im neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg auf. Haupt- und Residenzstadt war Stuttgart. Das Land bildete sich im 11. Jahrhundert aus dem Herrschaftsgebiet des Hauses Württemberg am mittleren Neckar heraus. Neben diesem Kerngebiet gehörten bis 1793 linksrheinische Gebiete im Elsass und um Montbéliard (Württemberg-Mömpelgard) zu Württemberg.
Seit dem 12. Jahrhundert zunächst eine Grafschaft, wurde das Land 1495 zum Herzogtum mit den zeitweiligen Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg, 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreich erhoben. Als solches war Württemberg vom Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 bis zur deutschen Reichsgründung 1871 ein souveräner Staat. Als Gliedstaat des Deutschen Reiches wahrte Württemberg, ähnlich wie Bayern, Sonderrechte im Eisenbahn- und PostwesenAusführliche Darstellung in Michel Briefmarkenkatalog Deutschland 2012/13, S. 102., die am 30. März 1920 aufgrund von Bestimmungen der Weimarer Verfassung endeten. Die Novemberrevolution von 1918 hatte zum Sturz der Monarchie und zur Ausrufung des „freien Volksstaats Württemberg“ geführt.
Von 1945 bis 1952 war Württemberg durch die alliierten Besatzungsmächte aufgeteilt auf einerseits das Land Württemberg-Hohenzollern, zusammen mit den Hohenzollernschen Landen, mit der Hauptstadt Tübingen (in der Französischen Besatzungszone) und andererseits Württemberg-Baden, zusammen mit dem Nordteil Badens, mit der Hauptstadt Stuttgart (in der Amerikanischen Besatzungszone). Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden die historischen Länder Baden und Württemberg mit den Hohenzollernschen Landen im neuen Land Baden-Württemberg vereint.
Die Begriffe Schwaben und Württemberg werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Geographisch gehört jedoch ein erheblicher Teil Württembergs nicht zu Schwaben und ein großer Teil Schwabens nicht zu Württemberg.
Namensgebung mini|Burg Wirtemberg als Wiege des Hauses Württemberg um 1624; Kupferstich von Eberhard Kieser
Der Name „Württemberg“, älter „Wirtenberg“, leitet sich vom Berg Württemberg in Stuttgart-Rotenberg (Stadtbezirk Untertürkheim) ab. Dessen Name wiederum ist wahrscheinlich keltischen Ursprungs. Er könnte sich wie der Name der französischen Stadt Verdun vom gallischen Wort *Wirodūnon (*wiros ‚Mann‘ und *dūnon ‚Festung, Hochburg; Festungswall; Hügel‘), latinisiert Virodūnum, ableiten. Im frühen Mittelalter hieß Verdun auf Deutsch Wirten/Virten, und das Element -dūnum ist in vielen römischen Städtenamen zu erkennen, z. B. Kempten (gallo-lateinisch Cambodūnum). Auf dem Württemberg stand bis 1819 die ehemalige Stammburg Wirtemberg aus dem 11. Jahrhundert, an deren Stelle 1824 eine Grabkapelle für Königin Katharina von Württemberg errichtet wurde.
Bis Mitte des 14. Jahrhunderts findet sich in Urkunden ausschließlich die Form Wirtenberg. Die Veränderung des Namens zu einer Form mit ‹m› wie Wirtemberg beruht auf der Assimilation der Konsonantengruppe /nb/ zu /mb/. Laut Harald SchukraftHarald Schukraft: Kleine Geschichte des Hauses Württemberg. Tübingen 2006, ISBN 978-3-87407-725-5, S. 38. geht die Schreibweise mit ‹m› hingegen auf die Verbindung Württembergs mit dem französischsprachigen Mömpelgard (Montbéliard) zurück. Im Französischen kann bis heute vor einem ‹b› nur ein ‹m› stehen.
Die Schreibweise Württemberg wurde mit der Erhebung zum Königreich Württemberg durch Napoleon I. zur offiziellen Landesbezeichnung.
Geschichte Das Haus Württemberg trat erstmals in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf. Erster urkundlich benannter Vertreter ist 1081 Konrad I., der vermutlich auch der Erbauer der Stammburg war.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zur historischen Entwicklung: Form Zeitraum Erläuterung Territorium des Heiligen Römischen Reichs ab dem 12. Jahrhundert bis 1495 Grafschaft Württemberg 1442 bis 1482 geteilt in Stuttgarter Linie und Uracher Linie 1495 bis 1803 Herzogtum Württemberg 1803 bis 1806 Kurfürstentum Württemberg Deutsches Land,bis 1871 souveräner Staat, danach Gliedstaat des Deutschen Reichs 1806 bis 1918 Königreich Württemberg 1918 bis 1933 Volksstaat Württemberg 1933 bis 1945 gleichgeschaltete Verwaltungseinheit (Land) des Deutschen Reiches,(siehe Württemberg zur Zeit des Nationalsozialismus) Nach 1945 als Land in der bis dahin geltenden Form erloschen 1945 bis 1952 Teil des Landes Württemberg-Hohenzollern (F) Teil des Landes Württemberg-Baden (USA) seit 1952 Teil des Landes Baden-Württemberg
Grafschaft bis 1495
Im 12. Jahrhundert erlangten die Württemberger das Grafenamt. Mit dem Ende der Stauferherrschaft in Schwaben um 1250 waren die Voraussetzungen für die territoriale Erweiterung der nunmehrigen Grafschaft Württemberg geschaffen. Durch die Heirat des Grafen Ulrich I. mit Mechthild von Baden im Jahr 1251 kam die spätere Hauptstadt Stuttgart zu Württemberg. Weitere Vergrößerungen der Herrschaft wurden unter Graf Ulrich III. (1325–1344) erreicht. In der für Württemberg siegreichen Schlacht bei Döffingen konnte Graf Eberhard II. am 23. August 1388 die Macht des Schwäbischen Städtebunds brechen. Herausragend während der Herrschaft des Grafen Eberhard III. (1392–1417) war die Erwerbung der Grafschaft Mömpelgard durch das Eheversprechen für den späteren Grafen Eberhard IV. mit Henriette von Mömpelgard am 13. November 1397.
Am 25. Januar 1442 wurde der Nürtinger Vertrag zwischen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Dieser spaltete Württemberg in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Mömpelgard wurde nach dem Tod der Mutter der beiden Grafen, Henriette von Mömpelgard, 1444 zunächst dem Uracher Landesteil zugeschlagen.
In seinem Uracher Landesteil gründete Herzog Eberhard im Bart 1477 die Universität Tübingen, die sich rasch als das geistige Zentrum des Landes etablierte.
Mit dem Münsinger Vertrag vom 14. Dezember 1482 und dem Esslinger Vertrag vom 2. September 1492 gelang es dem Grafen von Württemberg-Urach und späteren Herzog Eberhard im Bart, die Teilung Württembergs wieder aufzuheben. Der kinderlose Eberhard wurde alleiniger Herrscher des wiedervereinigten Lands. Die Nachfolge wurde auf den amtierenden Grafen von Württemberg-Stuttgart Eberhard VI. festgelegt, der das Land aber gemeinsam mit einem Zwölferausschuss aus der sogenannten Ehrbarkeit, den Vertretern der adeligen und nicht-adeligen Stände im Land, regieren sollte.
Näheres zum Stammbaum sowie der Herrscherfolge der Württemberger siehe unter Stammliste des Hauses Württemberg Liste der Herrscher von Württemberg
Herzogtum von 1495 bis 1805 mini|Grab Herzog Eberhards im Bart in der Tübinger Stiftskirche mini|Karte von Württemberg, 1559
Zeitalter der konfessionellen Spannungen bis 1648 Am 21. Juli 1495 wurde Württemberg auf dem Reichstag zu Worms vom römisch-deutschen König Maximilian I. zum Herzogtum erhoben. Der habsburgische Kaiser war aber nicht bereit, die Option auf das historische Stammesherzogtum Schwaben für sein eigenes Haus dadurch preiszugeben, dass er den traditionsreichen Titel eines Herzogs von Schwaben an Eberhard im Bart verliehen hätte. So entstand anstelle dessen das (kleinere) Herzogtum Württemberg.
Noch im selben Jahr gab Eberhard im Bart dem Herzogtum seine erste Landesordnung. Nach seinem Tod 1496 führte die Ehrbarkeit mit den württembergischen Landständen einen Putsch gegen den Nachfolger durch, der 1498 zur Absetzung Eberhards II. führte. Ab 1498 begann die Regierung durch Herzog Ulrich, die jedoch bis 1503 unter der Vormundschaft der Stände stand. Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts war von Krisen und militärischen Auseinandersetzungen gekennzeichnet, die erst unter Herzog Christoph ihren Abschluss fanden. Nach Steuererhöhungen kam es 1514 zu Aufständen der Bauern („Armer Konrad“), die Ulrich blutig niederschlug. Noch im selben Jahr wurde der Tübinger Vertrag geschlossen, der als wichtigstes württembergisches Verfassungsdokument gilt und bis 1806 Gültigkeit behalten sollte.
Nachdem Herzog Ulrich 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfallen hatte, wurde er von den Truppen des Schwäbischen Bundes unter Anführung seines bayrischen Schwagers Herzog Wilhelm IV. aus Württemberg vertrieben. Das Land wurde von Kaiser Karl V. unter Statthalterschaft der Habsburger gestellt, so dass Erzherzog Ferdinand von Österreich, der spätere römisch-deutsche König, zunächst einmal auch Württembergs Landesherr wurde. Erst 1534 gelang es Ulrich mit Hilfe des hessischen Landgrafen Philipp I., der gegen den österreichischen Statthalter Philipp von Pfalz-Neuburg zu Felde zog und in der Schlacht bei Lauffen siegreich war, sein Land zurückzuerobern. Dennoch blieb Ulrich nach dem Vertrag von Kaaden den Habsburgern gegenüber abhängig. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil führte Ulrich ab 1534 die Reformation in Württemberg ein. Hierbei standen ihm die Reformatoren Ambrosius Blarer, Johannes Brenz und Erhard Schnepf zur Seite. Anfänglich war die württembergische Reformation der Versuch einer Vermittlung zwischen der zwinglianischen und der lutherischen Ausrichtung. Mit der Entlassung Blarers 1538 war jedoch der Weg frei für eine rein lutherisch geprägte Fürstenreformation, die mit der Säkularisation von Kirchengut einherging.
Herzog Christoph setzte den Aufbau der staatlichen Strukturen konsequent fort, die bereits unter Eberhard I. begonnen wurde. Sehr viele Regelwerke und Gesetze wurden unter seiner Regentschaft erarbeitet. Herausragend sind dabei die Große Kirchenordnung von 1559, die alle bisherigen staatlichen und kirchlichen Regelungen kodifizierte und erweiterte. Nachdem Christophs Sohn Herzog Ludwig 1593 kinderlos verstorben war, ging die Herrschaft auf Friedrich I. aus der Linie Mömpelgard über. Seine Politik war darauf ausgerichtet, die Privilegien der Ehrbarkeit zurückzuführen und den Adel zu stärken. Dies und seine merkantilistische Wirtschaftspolitik weisen Friedrich klar als Vertreter des frühen Absolutismus aus. Unter seinem Baumeister Heinrich Schickhardt entstanden viele Bauwerke im Stil der Renaissance.
mini|Der Grenzverlauf Württembergs am Anfang des Dreißigjährigen Krieges auf einer Karte des Amsterdamer Kartographen Pieter van den Keere
Im Dreißigjährigen Krieg 1618 bis 1648 war Württemberg eine der vom Krieg meistbetroffenen Regionen überhaupt (siehe auch Seekrieg auf dem Bodensee 1632–1648). Ab 1628 stand das Land mehr oder weniger dauerhaft unter der Kontrolle fremder Truppen. Durch das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. verlor Württemberg etwa ein Drittel seines Territoriums. Nach der Schlacht bei Nördlingen 1634, bei der das württembergische Heer auf der Seite der unterlegenen Schweden gekämpft hatte, kam es zu Plünderungen und Brandschatzungen im Land. Herzog Eberhard III. floh ins Exil nach Straßburg. In der Folgezeit wurde das Land durch Armut, Hunger und die Pestepidemie im Jahr 1637 erheblich entvölkert. Während Württemberg vor dem Krieg, im Jahr 1618, etwa 350.000 Einwohner hatte, verminderte sich ihre Zahl bis zum Jahr 1648 infolge von Kriegshandlungen, Pest und Landflucht auf etwa 120.000.
Zeitalter des Absolutismus