Der Niedersächsische Leichtathletik-Verband e. V. (NLV) gehört als einer der insgesamt 20 Landesfachverbände dem Deutschen Leichtathletik-Verband an. Organisiert ist er im Landessportbund Niedersachsen. Seinen Sitz hat er im Haus des Sports in Hannover. Mit einer Mitgliederzahl von ca. 68.000 ist der NLV einer der größten Landesfachverbände der Bundesrepublik Deutschland. mini|Landessportbund Niedersachsen Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10 Eingang
Organisation und Struktur mini|NLV in Deutschland Der Niedersächsische Leichtathletik-Verband ist die Dachorganisation für die Leichtathletikvereine Niedersachsens. Gemäß seiner Satzung (Neufassung: 3. November 2018) übernimmt der NLV die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.). Demzufolge dürfen Gewinne nur für satzungsgemäße Zwecke reinvestiert werden. Das Amt des Präsidenten bekleidet seit 2018 Uwe Schünemann.Niedersächsischer Leichtathletik Verband (Hrsg.): 50 Jahre Niedersächsischer Leichtathletikverband, Hannover, 1996, S. 82–85.
Als Landesfachverband ist der Niedersächsische Leichtathletik-Verband neben 57 weiteren Verbänden im Landessportbund Niedersachsen (LSB) organisiert.Landesfachverbände. Website des Landessportbundes Niedersachsen. Abgerufen am 30. November 2013. Durch eine eng verzahnte Zusammenarbeit der Landesfachverbände mit dem Landessportbund werden Voraussetzungen geschaffen, individuelle Ziele und Aufgaben zu erfüllen. Der in § 2 Punkt 1 der Satzung definierte Hauptzweck des Landessportbundes Niedersachsens ist die grundlegende Interessenvertretung und Betreuung seiner Mitglieder.Satzung LSB Niedersachsen. Website des Landessportbundes Niedersachsen. Abgerufen am 30. November 2013. Neben finanzieller Unterstützung fördert er darauf aufbauend die Vereinsarbeit, den Sportstättenbau und die Interaktion zwischen den in ihm organisierten Landesfachverbänden. Die Sportentwicklung soll sozial und ökonomisch nachhaltig gestaltet sein. Auf Vereinsebene manifestierte Probleme betreffen sowohl die Landesfachverbände als auch den Landessportbund. Hierzu zählen unter anderem der Rückgang ehrenamtlichen Engagements und die Tendenz zur Oligarchisierung in den Vereinen. Letzterem versuchen der Landessportbund Niedersachsen und NLV durch ihr Aus- und Fortbildungsprogramm entgegenzuwirken. Hierbei steht neben der Förderung von (jungen) Führungskräften insbesondere die Trainer- und Übungsleiterausbildung im Fokus. Der NLV, der seinen Hauptstützpunkt (Leistungssport) in Hannover hat, ist besonders auf die Kooperation mit dem Landessportbund, als Träger des Olympiastützpunktes Niedersachsens, der „Akademie des Sports“ und dem Lotto Sportinternat Hannover (alle ansässig im Sportpark Hannover) angewiesen. Die Unterstützung des Landessportbundes ist in der Regel überfachlicher Natur, d. h. nicht sportartspezifisch.
Die fachliche Unterstützung seiner Verbände übernimmt der Spitzenverband. Im Falle des Niedersächsischen Leichtathletik-Verbandes ist dies auf Bundesebene der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV). Während es bei der Arbeit des Landessportbundes Niedersachsen eher um monetäre und sportartübergreifende Förderung geht, sind die Aufgaben des DLV auf den Gegenstandsbereich „Leichtathletik“ ausgerichtet. Den NLV und die weiteren Landesfachverbände betreffen hierbei vor allem die ausgearbeiteten Konzeptionen zu den Bereichen Leistungssport, Breitensport und Aus- und Fortbildung.Satzung DLV. Website des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. Abgerufen am 30. November 2013.
Bezirke und Kreise Der NLV gliedert sich in vier Bezirke (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems) und 46 Landkreise (Stand 2013). Die politisch unabhängigen Kreise Ammerland und Friesland fusionierten und nahmen die Rechtsform des eingetragenen Vereins an.. Website des NLV-Kreises Ammerland-Friesland. Abgerufen am 30. November 2013. Im Verband sind diese beiden als NLV-Kreis Ammerland-Friesland organisiert. Sofern die Bezirke und Kreise eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, sind sie aus finanzieller Sicht gegenüber dem Verband autark. Die Zielsetzungen und entsprechende Maßnahmen sollen allerdings denen des NLV nicht widersprechen. In sportlichen Angelegenheiten besitzt der Verband eine Weisungsbefugnis gegenüber den Bezirken und Kreisen.mini|Die Landkreise Niedersachsens +Die Kreise des NLVLandkreise1. Ammerland-Friesland2. Aurich3. Braunschweig (Stadt)4. Celle5. Cloppenburg6. Cuxhaven7. Delmenhorst (Stadt)8. Diepholz9. Emden (Stadt)10. Emsland11. Gifhorn12. Goslar13. Göttingen14. Grafschaft Bentheim15. Hameln-Pyrmont16. Hannover (Land)17. Hannover (Stadt)18. Harburg19. Heidekreis20. Helmstedt21. Hildesheim22. Holzminden23. Leer24. Lüchow-Dannenberg25. Lüneburg26. Nienburg27. Northeim28. Oldenburg (Land)29. Oldenburg (Stadt)30. Osnabrück (Land)31. Osnabrück (Stadt)32. Osterholz33. Osterode34. Peine35. Rotenburg (Wümme)36. Salzgitter (Stadt)37. Schaumburg38. Stade39. Uelzen40. Vechta41. Verden42. Wesermarsch43. Wilhelmshaven (Stadt)44. Wittmund45. Wolfenbüttel46. Wolfsburg (Stadt) mini|Mitgliederentwicklung NLV
Vereins- und Mitgliederstruktur mini|Vereinsentwicklung des NLV Die 66.800 Mitglieder sind in 924 Vereinen organisiert (Stand 2013).DLV-Mitgliederbestandserhebung 2013. Website des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. Abgerufen am 29. November 2013.
Bundesweit steht der NLV mit dieser Anzahl an Vereinen, nach Bayern (1.290) auf dem zweiten Platz. Bezüglich der Mitgliederzahl fällt der NLV allerdings hinter Bayern (146.705), Westfalen (133.944) und Württemberg (102.496) auf Rang 4 zurück. Im Jugendbereich ist der NLV mit 26.324 aktiven Jugendlichen hinter Bayern (53.251), Westfalen (40.389), Württemberg (38.4259) und Hessen (31.248) im oberen Viertel des Verbandsvergleichs platziert. Bezogen auf den Seniorenbereich (60+) findet sich der NLV mit 10.475 aktiven Senioren auf dem sechsten Rang wieder (Statistiken: Stand 2013).
Auf Grundlage der letzten Bestandsmeldung der Vereine des NLV (2013) an den Landessportbund existieren verbandsintern zwei Vereine mit mehr als 1.000 Mitgliedern in der Leichtathletiksparte. Zu den größten Leichtathletikvereinen Niedersachsens zählen der Osnabrücker Sportclub (1.370 Mitglieder), der MTV Braunschweig (1.078) und der SC Melle 03 (723).
Organe Präsidium Das Präsidium des NLV um den Präsidenten Uwe Schünemann setzt sich aus acht weiteren Mitgliedern zusammen. Den Posten des Vizepräsidenten Finanzen bekleidet Thomas Behling, den des Vizepräsidenten Leistungssport Christoph Stolz. Andreas Uhl nimmt das Amt des Vizepräsidenten Breitensport und Sportentwicklung und Petra Möhle das der Vizepräsidentin Wettkampforganisation ein. Die Stelle des Vizepräsidenten Bildung nimmt Bernd Rebischke wahr, Vizepräsident Recht ist Rainer Cherkeh. Für die Jugendarbeit engagiert sich der Vorsitzende der niedersächsischen Leichtathletik-Jugend (NLJ) Steffen Brümmer. Vizepräsidentin für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing ist die Sat1 Moderatorin und ehemalige Mehrkämpferin Antonia Wellmann. Ihr zur Seite steht der ehemalige Leiter des NDR-Studios Braunschweig Udo Röhrig. (Stand: 2018.)Präsidium NLV. Website des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes. Die Hauptaufgabe des Präsidiums ist die Leitung des Verbandes unter Berücksichtigung der Satzung und Ordnungen des Verbandes und der Beschlüsse des Verbandsrates und -tages. Nur das Präsidium ist in der Lage, hauptamtliche Mitarbeiter anzustellen.Verwaltungsordnung NLV. Website des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes. Abgerufen am 30. November 2013.
Verbandstag Im alle vier Jahre tagenden Verbandstag des NLV sind die Delegierten der Kreise und Bezirke, die Mitglieder des Präsidiums sowie die beiden Aktivensprecher.Satzung NLV. Website des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes. Abgerufen am 7. Dezember 2020. Die Anzahl der Delegierten der Kreise und Bezirke ergibt sich aus der jeweiligen Anzahl der gemeldeten Leichtathleten. Grundlage ist jeweils die Bestandserhebung des LSB zum 1. Oktober des Vorjahres, in dem der Verbandstag tagte. Jedem Kreis steht je eintausend gemeldeter Mitglieder ein Delegierter zu. Für jede angefangene Tausendergrenze folgt ein weiterer Delegierter. Dasselbe Schema der Verteilung trifft auch auf die Bezirke zu. Hierbei stellen allerdings nicht tausend Mitglieder die Grenze dar, sondern fünftausend.
Gemäß der Satzung des NLV ist der Verbandstag zuständig für Satzungsänderungen, Wahlen (hier: insbesondere die des Ehrenpräsidenten) sowie für die Ordnung aller Angelegenheiten des Verbandes (soweit sie nicht dem Verbandsrat oder Präsidium obliegen). Er entlastet die Mitglieder des Präsidiums in seinen Entscheidungen, nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen und verabschiedet den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Haushaltsplan für das nächste Jahr muss vor der Implementierung, stets durch den Verbandstag abgesegnet werden. Geht es um die Erhebung von Umlagen oder um Beschlüsse über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen, Abgaben oder Gebühren ist der Verbandstag das zuständige Organ. In Jahren, in denen der Verbandsrat nicht tagt, ist der Verbandstag für dessen Aufgaben zuständig. Im Falle einer Auflösung des Verbandes, muss diese durch den Verbandstag beschlossen sein. Generell ist für Beschlüsse des Verbandstages eine einfache Mehrheit erforderlich. Lediglich bei Satzungsänderung sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen vonnöten.
Verbandsrat Der Verbandsrat besteht aus dem Präsidium sowie den Vorsitzenden der Kreise und Bezirke. Jedes Mitglied hat hier eine Stimme. Bezirke und Kreise können speziell im Verbandsrat ihre Interessen zum Ausdruck bringen. Er tagt jährlich, sofern kein Verbandstag einberufen wurde. Die in der Verwaltungsordnung des NLV festgelegten Zuständigkeiten des Verbandsrates sind Beratungen und Beschlussfassungen zur Ordnung des NLV und zu fördernden Richtlinien der sportpraktischen Arbeit. Zudem setzt der Verbandsrat – soweit nicht durch die Gebührenordnung des NLV festgeschrieben – die Höhe von Abgaben fest. Mitglieder des Antragsprüfungsausschusses können durch ihn berufen werden.
Fachkommissionen Es gibt fünf Fachkommissionen, die gemäß den Richtlinien des Präsidiums eigenständig arbeiten. Alle Mitglieder werden durch das Präsidium berufen. Bei Entscheidungen der Fachkommissionen hat das Präsidium ein Vetorecht. Jede Fachkommission darf sich aus maximal sieben stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen, von denen der Vorsitzende das zuständige Präsidiumsmitglied ist. Dies sind im Einzelnen die Fachkommission Leistungssport, die Fachkommission Breitensport und Sportentwicklung, die Fachkommission Wettkampforganisation, die Fachkommission Jugend und die Fachkommission Bildung.
Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, der zu einem Richteramt oder für den höheren Verwaltungsdienst befähigt sein sollte, und vier Beisitzern. Die vier Beisitzer werden auf Vorschlag der vier Bezirke des NLV berufen. Gemäß der Satzung übt der Rechtsausschuss die Verbandsgerichtsbarkeit aus. Alle Handlungen müssen sich hierbei nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DLV richten.
Aufgaben In seiner Satzung definiert der NLV zehn Hauptaufgaben der Verbandsarbeit. Hierzu zählen neben der einheitlichen Ausrichtung der Leichtathletik innerhalb des Verbandes und der Unterstützung der Bezirke, Kreise, Vereine und Mitglieder vor allem die Förderung des aktiven Sports (Leistungs-, Breiten- und Wettkampfsport). Damit einhergehend wird hier die Jugendarbeit, die Aus- und Fortbildung und die Veranstaltungsdurchführung (insbesondere von Meisterschaften) aufgeführt. Ergänzende Aufgaben sind das Herausbringen einer Verbandszeitung (Staffelstab) sowie das Erstellen von Besten- und Rekordlisten.
Aus- und Fortbildung