mini|Youth des französischen Malers William-Adolphe Bouguereau. Weiße Farben werden in den westlichen Kulturen traditionell mit ritueller Reinheit, Unschuld und Jungfräulichkeit assoziiert.
Als Jungfrau wird eine Frau bezeichnet, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatte. Ursprünglich wurde die Bezeichnung ähnlich wie Maid oder Fräulein für eine junge und unverheiratete (daher vermutlich jungfräuliche) Frau verwendet, zunächst vom Adel, dann im Bürgertum. Oft wird das Vorhandensein eines unbeschädigten Hymens („Jungfernhäutchen“) bzw. dessen Einreißen beim ersten Geschlechtsverkehr als Beweis der Jungfräulichkeit angesehen.
Männlicher Gegenbegriff zur Jungfrau war der Jüngling oder Junggeselle. Die Bedeutung der Jungfräulichkeit (fach- und bildungssprachlich auch Virginität) in einer Ehe, die mit dem Vollzug der Ehe legitimiert und durch das Beilager zum Teil zeremoniell begleitet wurde, ging im europäischen Kulturraum ab dem Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bis in die 1970er Jahre war die „Jungfräulichkeit“ Gegenstand deutscher Rechtsprechung (siehe Kranzgeld). Insbesondere in patriarchalischen Gesellschaften spielt die Wertung der Jungfräulichkeit – neben dem Polygyniegrad und der Mitgiftkonkurrenz – eine Rolle und führt zu einer kulturspezifischen Senkung des Heiratsalters bis hin zur Kinderehe.U. Mueller, B. Nauck, Andreas Diekmann: Handbuch der Demographie 1: Modelle und Methoden. Springer-Verlag, 2013, S. 401 (online in Google Bücher).
Wortgeschichte und Nachbarbegriffe Das Wort Jungfrau stammt aus dem mittelhochdeutschen juncfrou(we) bzw. althochdeutschen juncfrouwa und bezeichnete eine junge Herrin oder ein Edelfräulein. Nach Wolfgang Pfeifer wurde das Wort auch durch Übertragung der ehrenvollen Bezeichnung der als Gottesmutter verehrten Jungfrau Maria verwendet und stellt ein Äquivalent für lateinisch virgo und ein Synonym für mittelhochdeutsch maget (Magd) dar. Später wurde daraus allgemein ,junges, sexuell unberührtes Mädchen‘. Als Bezeichnung für ein junges Mädchen oder eine nichtverheiratete Frau gilt der Begriff heute als veraltet. Davon abgeleitet ist „Jungfer“ als veraltete Anrede für weibliches Hauspersonal (etwa Kammerjungfer).
Als jungfräulich für ,unberührt, rein, frisch‘, mhd. juncvrouwelich wurde auch ein Junggeselle bezeichnet, im 15. Jahrhundert ein ‚unverheirateter junger Handwerksbursche‘, seit dem 16. Jahrhundert allgemein ein ,unverheirateter (junger) Mann‘.Jungfrau in DWDS, abgerufen am 5. November 2016. Entsprechende Wörter für Männer sind in der deutschen Sprache heute kaum oder wenn eher abwertend oder ironisch für „Unreifheit“ gebräuchlich.Jüngling, duden.de, abgerufen am 5. November 2016. Bis ins 19. Jahrhundert wurde mit dem Begriff Jüngling (auch Junker) männliche Keuschheit (aber auch mangelnder Bartwuchs) beschrieben. So entstanden etwa zu dieser Zeit Jünglings- und Jungfrauenvereine, die heute noch über Nachfolgeorganisationen verfügen (vgl. auch Keuschheitsbewegung). Ebenfalls selten geworden ist der Begriff Hagestolz, der ältere Junggesellen bezeichnet. Jungfräulichkeit von Männern wird gelegentlich mit dem englischen Wort virgin bezeichnet.Brockhaus, Mannheim 2004, JungfrauEncyclopaedia Britannica. London 2004, virgin Das entsprechende Wort für sexuell unerfahrene Jünglinge oder Männer im japanischsprachigen Raum ist Dōtei.
Bedeutung in Kultur und Recht mini|Vestalinnen blieben im antiken Rom während ihrer ganzen Priesterinnenzeit von 30 Jahren Jungfrauen - Gemälde von Frederic Leighton († 1896) Die Jungfräulichkeit der Braut hatte im Mittelalter einen hohen Stellenwert. Im Allgemeinen wird in der historischen Forschung auf den prägenden Einfluss der Kirche verwiesen. So wurde in der päpstlichen Dekretale Aliter (1140) und damit im kanonischen Recht zur Eheschließung festgelegt:
Ethnographisch wird jedoch über weitere Faktoren spekuliert, wie etwa dem elterlichen Gütertausch und dem Brautpreis. Virginalität führte so zu einer Wertsteigerung der Braut.Jörg Wettläufer: Das Herrenrecht der ersten Nacht: Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Campus 1999, S. 88.
Sigmund Freud schrieb 1908 in seinen Abhandlungen zur Sexualtheorie:
Die Jungfräulichkeit einer Frau hat in patriarchalischen Gesellschaften eine hohe Bedeutung und galt oft als Bedingung für ihre Verheiratung. In vielen Kulturen ist das noch heute so, zum Beispiel bei der arrangierten Heirat. War eine ledige Frau bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr und dies bekannt, so konnte sie gezwungen werden, statt des Jungfrauenkranzes (aus Myrten) ohne Kranz oder zu ihrer Schande mit einem Kranz aus Stroh zum Altar geführt zu werden. So konnte jeder sehen, dass sie „unkeusch“ gelebt hatte.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein war in Europa die Jungfräulichkeit der Frau vor der Ehe auch rechtlich geschützt: Männern, die ihre Verlobte deflorierten, sie dann aber nicht heirateten, drohte in Deutschland nach § 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Zahlung eines sogenannten Kranzgeldes. Einer unbescholtenen Verlobten sollte ein „Schmerzensgeld“ für die infolge des Verlustes ihrer Jungfräulichkeit geminderten Chancen auf dem Heiratsmarkt zugesprochen werden, weil sie wegen des Eheversprechens die Beiwohnung nur im Vertrauen auf die Eingehung der Ehe dem Verlobten gestattet hat. Im selben Maße, wie die gesellschaftliche Isolation (keine Möglichkeit mehr zu heiraten, Nachteile für alleinstehende Frauen und der Ruf der Schande) abnahm, die früher zum sozialen Abstieg der Frau geführt hatte, wurde dieser gesetzliche Schutz graduell reduziert und schließlich nicht mehr angewendet. Die letzten Urteile stammen aus den frühen siebziger Jahren und sprachen jeweils wenige 100 DM Schadensersatz zu. 1998 wurde der § 1300 BGB ersatzlos gestrichen.
Laut einer Studie des Journal of Sex Research ist Jungfräulichkeit in den USA heutzutage gesellschaftlich stigmatisiert, da auch dort vorehelicher Sex mittlerweile die Norm darstellt.Suzannah Weiss: The Stigma Against Virgins Is Real, Study Says, Glamour, 30. März 2016. Andererseits wird gerade dort die Jungfräulichkeit stark propagiert (siehe „Wahre Liebe Wartet“).
Feststellung der Jungfräulichkeit
Ob die Jungfräulichkeit nur durch Vaginalverkehr oder auch durch andere Formen sexueller Interaktion (z. B. Oralverkehr) verloren geht, ist laut der Autorin Hanne Blank umstritten. Oft wird das Vorhandensein eines unbeschädigten Hymens bzw. dessen Einreißen beim ersten Geschlechtsverkehr als Beweis der Jungfräulichkeit angesehen. Mehr als die Hälfte aller Frauen haben jedoch bei ihrem ersten Geschlechtsverkehr keine Blutungen,J. McCann, A. Rosas, S. Boos: Child and adolescent sexual assaults (childhood sexual abuse). In: Jason Payne-James, Anthony Busuttil, William Smock (Hrsg.): Forensic Medicine: Clinical and Pathological Aspects. Greenwich Medical Media, London 2003, S. 460 (englisch). und das Hymen wird nicht beschädigt. Es ist daher zur Feststellung der Jungfräulichkeit nicht geeignet.
Juristisch wird in Gerichtsverfahren oft das medizinische Feststellen der Intaktheit des Hymens mit Jungfräulichkeit gleichgesetzt und somit angenommen, dass ein Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden haben kann. Das Fehlen medizinischer Befunde, die auf eine Penetration hinweisen, ist jedoch kein sicheres Anzeichen für oder gegen die Jungfräulichkeit, da das Hymen beim ersten Geschlechtsverkehr nicht zwangsläufig verletzt wird oder aber wieder vollständig heilt.B. Herrmann, R. Dettmeyer, S. Banaschak, U. Thyen: Kindesmisshandlung. Medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlagen. 2., überarb. Auflage. Springer Verlag, Heidelberg / Berlin / New York 2010, S. 113–151. Nur in seltenen Fällen kann es auch bereits vorher durch penetrierende Unfallverletzungen beschädigt worden sein, fast nie durch Tampons, Sport, Spagat oder Ähnliches. Ein angeborenes Fehlen des Hymens gibt es nur bei komplexen Fehlbildungen des Genitalsystems.R. Kaplan u. a.: Medical response to child sexual abuse. A resource for professionals working with children and families. STM Learning, St. Louis 2011, S. 117–145.
Vermeintliche „Jungfrauentests“ anhand des Hymen sind daher unwissenschaftlich und werden von der Weltgesundheitsorganisation als Menschenrechtsverletzung angesehen. Um einen vermeintlichen „Beweis der Jungfräulichkeit“ vor einer Hochzeit erbringen zu können, kann die Frau zuvor gegebenenfalls eine Hymenalrekonstruktion vornehmen lassen. Insbesondere in europäischen Ländern mit hohem Anteil von Muslimen wie Frankreich wird eine höhere Rate dieser Operationsmaßnahmen verzeichnet und Frauen z. T. auch mit einem sogenannten „Jungfräulichkeitszertifikat“ für ihre Familien und zukünftigen Ehemann entlassen.
In den Niederlanden entstand eine eigene Aufklärungsbroschüre Hymen zu dieser Thematik. Auf eine steigende Nachfrage in Deutschland und der Schweiz wies Verina Wild vom Ethik-Zentrum der Universität Zürich im Deutschen Ärzteblatt hin. Deutsches Ärzteblatt, Band 106, S. C284 Diejenigen, die die Operation wünschten, seien zu 90 Prozent junge türkische Frauen. Sie plädiert für eine Abwägung sowohl der individuellen Bedürfnisse der Frauen als auch der gesellschaftlich-kulturellen Problematik.Martina Lenzen-Schulte: Riskante Manipulationen. FAZ.net vom 5. Juni 2009, abgerufen am 6. November 2016.
Bedeutung in den Religionen
Babylon In der babylonischen Kultur galt die Göttin Ischtar als eine Jungfrau und eine Prostituierte zugleich. Die Tempelpriesterinnen galten als Jungfrauen, auch wenn sie schon mehrere Kinder hatten. Diese Kinder nannte man die „Jungfrau-Geborenen“. Die Wertung als Tempelprostitution gilt heute aber als weitgehend überholt.
Griechenland und Rom mini|Nachbildung der jungfräulichen Athene im Archäologischen Nationalmuseum Athen In der griechischen Mythologie sind die Göttinnen Athene, Artemis und Hestia Jungfrauen, Athene sogar dem Namen nach: Athena Parthénos. Der Gott Mithras ist nach der mithraistischen Überlieferung von einer Jungfrau geboren worden.
Die Jungfräulichkeit war in der römischen Antike religiös geschützt und hoch bewertet. Die Pflicht der Vestalinnen, während der Zeit ihres Priestertums jungfräulich zu leben, war allerdings einzigartig; die Priester und Priesterinnen aller anderen einheimischen griechischen und römischen Kulte waren nicht von derartigen Einschränkungen betroffen.
Hinduismus Auch der Hinduismus achtet die Jungfräulichkeit als hohen Wert, stellt ihre Verletzung aber nicht unter religiös begründete Strafen, wie es in islamisch geprägten Gesellschaften vorkommen kann.
Judentum Im Judentum wird Geschlechtsverkehr generell nicht als schmutzig, anrüchig oder nicht erstrebenswert betrachtet. Das Geschlechtsleben in der Ehe gilt viel mehr als eine Mitzwa, das heißt, als ein positives Gebot.
Das orthodoxe religiöse jüdische Recht enthält Auslegungen, allgemein auch zum Schutz von Jungfrauen, bezüglich des einvernehmlichen und nicht einvernehmlichen vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Die Wirkrichtung dieser Rechtskultur argumentiert dahin, dass der Geschlechtsverkehr nicht abgelehnt werden solle, aber dennoch immer Teil eines ganzheitlichen sittlichen Lebens bleibe. Die Tora enthält ebenso Rechtstexte, die Verlobung, Heirat und Scheidung behandeln und dabei teils Bezug auf die Jungfräulichkeit nehmen (Deuteronomium 22).
Obwohl es Rechtsbestimmungen im Sinne einer Pilegesch für Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe gibt, werden diese selten angewendet, weil unter anderem die Betonung des Wertes der Eheschließung gilt und sich auch bekannte Rabbiner wie z. B. Maimonides dagegen aussprachen.