mini|Haupt-Funkhaus der Deutschen Welle in Bonn (Schürmann-Bau) (2014) mini|Bonn, Deutsche Welle, Luftaufnahme (2017)
Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland. Die DW ist seit der Neuordnung des Rundfunks als Folge der Deutschen Einheit die einzige verbliebene Rundfunkanstalt nach Bundesrecht. Sie wird (anders als die ARD-Landesrundfunkanstalten, das Deutschlandradio und das ZDF) nicht durch den Rundfunkbeitrag finanziert, sondern aus Steuermitteln des Bundes. Zuständig ist der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien.
Die deutschen Standorte befinden sich heute in Bonn und Berlin – ursprünglich in Köln, wobei Bonn als Hauptsitz fungiert. Es werden Programme in 32 Sprachen angeboten. Früher wurden die Sendungen der Deutschen Welle ausschließlich über Kurz- und Mittelwelle (und damit ausschließlich mono) ausgestrahlt. Seit den 1990er Jahren nutzt die DW neben der Kurzwelle mit ihrer hohen terrestrischen Reichweite die Satellitenübertragung, einen Internet-Livestream und in manchen Ländern lokal das UKW-Band. Die Deutsche Welle arbeitet trimedial:Duden | trimedial | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft In: duden.de, abgerufen am 23. Januar 2019. Fernsehen (DW-TV), Radio und Internet (dw.com und soziale Medien).
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die bisherige Verwaltungsdirektorin Barbara Massing Intendantin der Deutschen Welle.
Aufgaben Gemäß § 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) sollen die Angebote der Deutschen Welle Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. „Sie sollen deutschen und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern. Die Deutsche Welle fördert dabei insbesondere die deutsche Sprache.“Damit ist sie einer der Träger der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Die Planung ihrer Aufgaben übernimmt die DW selbst für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren bei jährlicher Fortschreibung (§ 4a DWG). „Die Deutsche Welle erstellt in eigener Verantwortung unter Nutzung aller für ihren Auftrag wichtigen Informationen und Einschätzungen, insbesondere vorhandenem außenpolitischen Sachverstand, eine Aufgabenplanung für einen Zeitraum von vier Jahren.“Dabei werden Programmziele, Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §§ 3 und 4 für ihre Angebote dargelegt, „aufgeschlüsselt insbesondere nach Zielgebieten, Zielgruppen, Verbreitungswegen und Angebotsformen.“
Diese Aufgabenplanung leitet sie nach dem Beschluss der Bundesregierung über den jeweils nächsten Bundeshaushalt und Finanzplan dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zu.Entwurf 2006–2009: BT-Drs. 15/5200; 2010–2013: BT-Drs. 17/1289; 2014–2017: BT-Drs. 18/2536; 2018–2021: BT-Drs. 19/372 (PDF; 1,5 MB)
Der Entwurf der Aufgabenplanung wird außerdem „in geeigneter Weise veröffentlicht, um der interessierten Öffentlichkeit im In- und Ausland Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“„Die Bundesregierung nimmt zu den inhaltlichen Aspekten der Aufgabenplanung der Deutschen Welle innerhalb von sechs Wochen Stellung. Der Deutsche Bundestag soll sich mit der Aufgabenplanung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten befassen.“Außerdem teilt die Bundesregierung der Deutschen Welle die im laufenden Haushaltsverfahren beschlossenen finanziellen Rahmendaten mit, soweit die Deutsche Welle betroffen ist.
Durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates und unter Einbeziehung von Stellungnahmen des Bundestages, der Bundesregierung und der interessierten Öffentlichkeit entscheidet die DW dann über diese Aufgabenplanung ( DWG). Die Planung wird ergänzt durch eine fortlaufende Evaluierung, über die für jeden vierjährigen Planungszeitraum ein Bericht erstellt wird ( DWG).Evaluationsbericht 2010: BT-Drs. 17/1290 (PDF; 2,3 MB, 180 S.); 2013: BT-Drs. 17/14285 (PDF; 91 MB, 432 S.); 2017: BT-Drs. 19/373 (PDF; 13 MB, 304 S.)
Der Intendant leitet die Deutsche Welle selbständig, hauptverantwortlich und ist für die Programmgestaltung und für den gesamten Betrieb der Anstalt verantwortlich.
Nach Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss 2014) positioniert sich die Deutsche Welle im Entwurf der Aufgabenplanung 2014–2017 als „globaler Informationsanbieter aus Deutschland mit hoher Regionalkompetenz“. Das erklärte Ziel sei, künftig stärker als bisher die internationale Medienagenda zu prägen, dabei solle „der deutsche Auslandssender zu (tages)aktuellen Weltgeschehnissen die deutsche Sicht darstellen“.
Programmgrundsätze des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) verpflichtet die Sendungen auf die Ermöglichung einer unabhängigen Meinungsbildung. Sie „dürfen nicht einseitig eine Partei oder sonstige politische Vereinigung, eine Religionsgemeinschaft, einen Berufsstand oder eine Interessengemeinschaft unterstützen“ (Absatz 2, Satz 1). In Absatz 3, Satz 1 wird weiter ausgeführt: „Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein sowie in dem Bewusstsein erfolgen, dass die Sendungen der Deutschen Welle die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu ausländischen Staaten berühren.“ Herkunft und Inhalt der Nachrichten sind dabei „mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen“ (Absatz 3, Satz 2). Besondere Erwähnung findet die Trennung der Kommentare von den Nachrichten: „Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen“ (Absatz 3, Satz 3).
Inhalte Das DWG enthält in § 6 umfangreiche Nennungen unzulässiger Inhalte, besonders hinsichtlich entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte.
mini|Fernsehreporterin der Deutschen Welle in Dresden
Als Anspruch an ihre Inhalte formuliert die Deutsche Welle, sie wolle ein „profundes und verlässliches Informationsangebot“ zur Verfügung stellen. Die Inhalte der Programme haben einen Schwerpunkt auf Nachrichten, Dokumentationen und Kulturberichterstattung. Inhalte (Hörfunk, Fernsehen und online) werden in 32 Sprachen produziert (Stand 2022).
Programmsprachen Stand: 1. November 2021 Sprachen(32) Website(30) Radio(9) TVdw.com: In welchen Sprachen sendet die Deutsche Welle ihr TV-Programm? (3. Januar 2024)(3) nurSocialMedia Albanisch ✔ Amharisch ✔ ✔ Arabisch ✔ ✔ ✔ Bengali ✔ Bosnisch ✔ Bulgarisch ✔ Chinesisch ✔ Dari ✔ Deutsch ✔ Englisch ✔ ✔ ✔ Französisch ✔ ✔ Griechisch ✔ ✔ Hausa ✔ ✔ Hindi ✔ Indonesisch ✔ Kiswahili ✔ ✔ Kroatisch ✔ Mazedonisch ✔ Paschtu ✔ Persisch ✔ Polnisch ✔ Portugiesisch (Afrika) ✔ ✔ Portugiesisch (Brasilien) ✔ Rumänisch ✔ Russisch ✔ Serbisch ✔ Spanisch ✔ ✔ ✔ Tamil ✔ Türkisch ✔ Ukrainisch ✔ Ungarisch ✔ Urdu ✔
Beschwerden Paragraph 19 regelt das Beschwerdeverfahren. Alle haben das Recht, sich mit Anregungen zum Programm und Eingaben an die Deutsche Welle zu wenden. Wenn die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, soll die Beschwerde unverzüglich nach Ausstrahlung der Sendung erhoben werden. Die Entscheidung erfolgt schriftlich durch den Intendanten in Monatsfrist. Über Programmbeschwerde und Bescheid ist der Rundfunkrat zu unterrichten. „Hilft der Intendant der Programmbeschwerde nicht oder nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 Satz 2 ab, so kann sich der Beschwerdeführer an den Rundfunkrat wenden, der dann über die Programmbeschwerde entscheidet. Auf diese Möglichkeit hat der Intendant in seinem Bescheid ausdrücklich hinzuweisen.“
Struktur Rechtsform Die Rundfunkanstalt des Bundesrechts DW ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche untersteht sie der Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung. des Deutsche-Welle-Gesetzes Zur Wahrung der Pressefreiheit der Deutschen Welle ist allerdings eine Fachaufsicht ausgeschlossen (). Der Intendant untersteht dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat und ist diesen gegenüber verantwortlich.
Aufsichtsgremien Aufsichtsgremien sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat der Deutschen Welle.
Die Mitglieder der beiden Ratsgremien sind weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. Die Amtszeit des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates beträgt jeweils fünf Jahre.
Rundfunkrat Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
Der Rundfunkrat besteht aus 17 Mitgliedern: je zwei vom Bundestag und vom Bundesrat gewählten, drei von der Bundesregierung benannten und zehn Mitgliedern, die ein festgelegter Kreis von Gruppen und Organisationen benennt.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden getroffen, wenn mindestens die Mehrheit anwesend ist, also mindestens mit fünf Stimmen bei neun anwesenden Mitgliedern. Bei wichtigen Entscheidungen, etwa der Entlassung des Intendanten, müssen ⅔ der Mitglieder zustimmen, also mindestens zwölf.
+ Mitglieder des Rundfunkrats der Deutschen Welle (seit März 2024) Mitglied Funktion benannt von Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin Vorsitzender Katholische KircheSibylle Spoo, Bereichsleiterin bei der Gewerkschaft ver.di a. D.stellvertretende VorsitzendeDeutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Marco Wanderwitz, MdB (CDU) Vorsitzender des Distributionsausschusses Bundestag Vera Szackamer, Mitglied im Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland Vorsitzende des Ausschusses der DW Akademie Zentralrat der Juden in Deutschland Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates Vorsitzender des Programmausschusses, Haushaltsberichterstatter Deutscher Kulturrat Frank Kopania, Leiter der Abteilung Auslandsarbeit im EKD-Kirchenamt Haushaltsberichterstatter Evangelische Kirche in Deutschland Claudia Roth, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Staatsministerin für Kultur und Medien BundesregierungHelge Lindh, MdB (SPD)BundestagKatja Keul, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Staatsministerin im Auswärtigen AmtBundesregierungBärbel Kofler, MdB (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBundesregierungCarola Richter, Freie Universität BerlinHochschulrektorenkonferenz Ulrike Hiller, Staatsrätin a. D. (Bremen) Bundesrat Markus Ulbig, Staatsminister a. D. (Sachsen) Bundesrat Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Torsten Burmester, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), im Einvernehmen mit der DIHK Anja Utler, Dichterin Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten außerhalb der Programmgestaltung. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Die nicht von den Staatsorganen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gewählten bzw. benannten Mitglieder werden als Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen vom Rundfunkrat gewählt.