Die deutsche Titelbezeichnung Kaiser (weiblich Kaiserin) leitet sich vom Namen des römischen Politikers Gaius Iulius Caesar ab, der am Ende der römischen Republik als De-facto-Staatsoberhaupt fungierte. Die Herrschaft und selten auch der Herrschaftsbereich werden entsprechend als Kaisertum bezeichnet. In der Antike hießen seit der Zeit des Augustus, des Großneffen Caesars, die Herrscher des Römischen Reichs Imperator Caesar Augustus (siehe auch Prinzipat und Spätantike). Während im Oströmisch-Byzantinischen Reich das Kaisertum bis 1453 existierte, erlosch das weströmische Kaisertum je nach Standpunkt im Jahre 476 oder 480.

Im europäischen Mittelalter wurden nach der „Erneuerung“ des westlichen Kaisertums durch Karl den Großen im Jahr 800 auch die vom Papst gekrönten Herrscher des Frankenreiches und später des Heiligen Römischen Reiches als Kaiser bezeichnet. Der bereits zuvor vorhandene sakrale Aspekt des Kaisertums wurde stärker als bislang christlich interpretiert, die westlichen Kaiser wurden als Beschützer des Abendlandes und des christlichen Glaubens angesehen. Ihnen sollte damit verbunden auch die Ehrenhoheit über die lateinisch-christlichen Könige zustehen, wenngleich dies faktisch nicht oder kaum durchzusetzen war. Beim mittelalterlichen Kaisertum handelte es sich somit um eine „gesteigerte Königsherrschaft“,Bernd Schneidmüller: Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I. München 2006, S. 7. analog zum Großkönig („König der Könige“). In der Neuzeit verlor der Titel seinen sakralen und universalen Charakter, wurde zunehmend mit dem Königstitel identisch und zudem auch auf nicht-christliche, außereuropäische Herrscher bezogen, insbesondere wenn sie eine göttliche Herkunft geltend machten. Seit 1979 wird als einziger Monarch nur noch der Tennō von Japan als Kaiser bezeichnet.

Etymologie Das althochdeutsche keisar leitet sich von dem lateinischen Eigennamen Caesar des Gaius Iulius Caesar ab, der in der Antike ausgesprochen wurde, im Griechischen () oder (). Der Wandel des Eigennamens Caesar zum Herrschertitel Caesar wurde nicht, wie mit Verweis auf eine Anekdote bei Suetonius (Caesar 79.2) manchmal behauptet wurde, von Caesar selbst schon vorweggenommen; dieser Wandel erfolgte erst in einem achteinhalb Jahrzehnte dauernden Prozess vom Tod Gaius Iulius Caesars 44 v. Chr. bis zum Amtsantritt des Kaisers Claudius im Jahr 41 n. Christus. Zur selben Zeit entstand mit keisar bereits dieses vermutlich älteste lateinische Lehnwort im Germanischen. Die historisch-kulturell römisch-katholisch geprägten Völker des östlichen Mitteleuropas wie Polen, Tschechen und Ungarn sprechen von „Cesarz“, „Císař“ bzw. „Császár“. Aus der ostslawischen Entsprechung ist das russische Wort entstanden, das zum Wort Zar führte.Günther Drosdowski: Duden Band 7 – Das Herkunftswörterbuch: Etymologie der deutschen Sprache. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1989, ISBN 3-411-20907-0.

In den romanischen Sprachen bezeichnet dagegen ein von Imperator – dem Titel des militärischen Oberkommandeurs im Sinne von Feldherr, den ebenfalls bereits Augustus geführt hatte, der aber erst ab Nero fester Bestandteil der römisch-kaiserlichen Titulatur wurde – entlehntes Wort den Kaiser, so etwa das italienische imperatore, das spanische emperador oder das französische empereur, auf das auch das englische emperor zurückgeht. Auch im albanischen Wort mbret für „König“ ist noch das imperator zu erkennen.

In mittelhochdeutschen Schriften tauchen meist die Schreibweisen kayser, keiser oder keyser auf.

Die Herkunft des Cognomens Caesar selbst ist unsicher, siehe dazu im Artikel über Julius Caesar den Abschnitt zum Namen „Caesar“.

Kaisertitel im antiken Römischen Reich mini|Statue des Augustus

Entstehung des Kaisertitels unter Augustus Nachdem Gaius Iulius Caesar in den Jahren 49 bis 45 v. Chr. im Bürgerkrieg die Alleinherrschaft über das Römische Reich errungen hatte, wagte er es nicht, sich den bei den Römern verhassten Königstitel zuzulegen. Da die frühe Römische Republik aber für Notzeiten das außerordentliche Amt des Diktators gekannt hatte, ließ sich Caesar vom Senat zum Dictator perpetuus („Diktator auf Lebenszeit“) wählen.

Zudem trug er den Titel Imperator, der sich wie auch Imperium von imperare („befehlen“) herleitet und ursprünglich die militärische Befehlsgewalt über eine Legion bezeichnete. Zur Zeit der Republik konnte jeder Befehlshaber einer Legion von seinen Truppen zum Imperator ausgerufen werden. Später blieb der Titel allein den Kaisern vorbehalten. Er bezeichnete die tatsächliche Quelle ihrer Macht, die Militärgewalt.

Als erster Kaiser der Geschichte gilt aber gemeinhin nicht Caesar, sondern sein Großneffe Gaius Octavius, der spätere Augustus. Dieser nahm nach Caesars Ermordung 44 v. Chr. dessen Namen an, da der Diktator ihn testamentarisch adoptiert hatte. Er nannte sich von 42 v. Chr. bis 38 v. Chr. Gaius Iulius divi filius Caesar (also „Gaius Iulius Caesar, Sohn des Vergöttlichten“), bis 27 v. Chr. Imperator Caesar divi filius (den Beinamen Octavian, unter dem er bei Historikern bekannt ist, hat er offiziell nicht geführt).

Nachdem auch er alle Konkurrenten um die Macht ausgeschaltet hatte, verschleierte er seine faktisch monarchische Stellung, die formal durch die Verleihung einiger wichtiger Ausnahmebefugnisse (tribunicia potestas, imperium proconsulare maius) abgesichert wurde, durch den bescheiden klingenden Titel princeps, der zuvor als princeps senatus („Erster des Senats“) einen Ersten unter Gleichen bezeichnet hatte, nun aber als „erster Bürger“ verstanden wurde. Aus diesem Titel gingen die Wörter principe (italienisch) und prince (französisch, englisch) hervor, die „Fürst“ bedeuten. Das deutsche Wort „Prinz“ stammt von altfranzösisch prince ab.

Für die angebliche „Wiederherstellung der Republik“ verlieh der Senat Octavian 27 v. Chr. den Ehrentitel Augustus, der „Erhabene“, unter dem er in die Geschichte eingegangen ist. Er hieß fortan offiziell Imperator Caesar Augustus, und alle drei Bestandteile seines Namens wurden mit der Zeit zu Herrschertiteln: Nicht nur Caesar und Augustus sowie der als Vornamen geführte Titel Imperator (das praenomen imperatoris), sondern auch seine Staatsämter, die höchsten in Rom, wurden in seiner Familie praktisch erblich, so dass der Prinzipat de facto eine Monarchie darstellte, während man de iure weiter in der res publica lebte. Dabei blieb der Ursprung des Kaisertums als Ausnahmeamt stets dadurch gewahrt, dass das Amt niemals auch de iure erblich wurde: Noch in der Spätantike musste der präsumtive Nachfolger bereits zu Lebzeiten des Vorgängers dessen Mitkaiser werden, um eine reibungslose Thronfolge zu gewährleisten. Zugleich sorgte der ewige Ausnahmecharakter der kaiserlichen Stellung dafür, dass die römischen Herrscher zwar einerseits in ihrer Stellung stets bedroht waren, weil ihre Legitimität brüchig war, andererseits aber eine durch kein Gesetz und keine Opposition eingeschränkte Machtfülle besaßen. Eingeschränkt waren ihre Handlungsoptionen lediglich dadurch, dass sie im Falle eines Akzeptanzverlustes mit Attentaten und Usurpationen rechnen mussten.

Seit Kaiser Claudius wurde Caesar endgültig zum Bestandteil der römischen Herrschertitulatur. Die Nachbarn des Imperiums benutzten ihn daher schon bald als Bezeichnung für den römischen Monarchen – sowohl in den germanischen und slawischen Sprachen als auch im Persischen und Arabischen setzte sich diese Gepflogenheit früh durch. In den romanischen Sprachen leiten sich die Bezeichnungen des Herrschers hingegen meist von Imperator ab.

Spätestens seit Vespasian wurden jedem Kaiser bei Regierungsantritt und Anerkennung durch den Senat alle Sonderkompetenzen gebündelt übertragen. Alle römischen Herrscher trugen fortan bis zum Ende der Antike die drei Namen bzw. Titel Imperator Caesar Augustus, ergänzt um ihre Individualnamen und etwaige Beinamen. Die Ursprünge des Kaisertums in den Ausnahmevollmachten des Augustus blieben stets erkennbar.

Kaiser in der Spätantike In der Spätantike wandelte sich die Bedeutung des Titels Augustus. In der Zeit der Tetrarchie Kaiser Diokletians existierten zwei Augusti, also Seniorkaiser, denen jeweils ein eigener Herrschaftsbereich unterstand. Formal blieb das Reich dabei eine Monarchie, in der lediglich ein Herrscher andere an seinem Kaisertum teilhaben ließ; war die Hierarchie nicht eindeutig, drohten daher Rangstreitigkeiten bis zum Bürgerkrieg. Eine Tendenz zu dieser Entwicklung war bereits in der Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts erkennbar geworden, als mehrere Kaiser Mitkaiser ernannten. Als Caesar wurde nun meist ein Juniorkaiser und designierter Nachfolger bezeichnet (s. u.). Nach 285 gab es nur noch selten (324–337; 361–364) nur einen einzigen Augustus, Kaiserkollegien aus Augusti (und teils auch Caesares) wurden die Regel. Seit Valentinian I. und Valens herrschte dabei meist ein Kaiser als Augustus im Westen, ein anderer im Osten. Diese Entwicklung wurde nach dem Tod Theodosius’ I., des letzten Kaisers des Gesamtreiches, im Jahr 395 faktisch endgültig (Reichsteilung von 395), da das westliche Kaisertum 476/80 erlosch. Aus Sicht der oströmischen Kaiser bedeutete dies allerdings nur, dass auch der Westen wieder ihnen unterstand – ein Anspruch, den Justinian dann auch tatsächlich militärisch durchzusetzen versuchte. In der Tat hatte es staatsrechtlich nie eine Teilung des Römischen Reiches, sondern nur eine Teilung des Kaisertums gegeben; als diese endete, hatte der verbliebene Augustus formal Anspruch auf die Herrschaft im gesamten (ehemaligen) Imperium.

Das spätantike Kaisertum verzichtete großteils, aber niemals vollständig auf die Ideologie des augusteischen Prinzipats; die Kaiser präsentierten sich seit Diokletian unverhohlen als Monarchen und dokumentierten ihre Stellung durch Insignien wie das Diadem sowie ein ausgefeiltes Hofzeremoniell. Faktisch verfügten sie allerdings eher über weniger Macht als in der frühen und hohen Kaiserzeit; dies gilt vor allem für die weströmischen Herrscher.

Im Westen endete die Reihe der römischen Kaiser 476 mit Romulus Augustulus beziehungsweise 480 mit Julius Nepos, im Osten legte Herakleios um 625 den Titel Imperator (oder Autokrator) ab und führte fortan die Bezeichnung basileus – damit endete das spätantike Kaisertum, und das griechisch-byzantinische nahm seinen Anfang.

Sonderbedeutungen des Titels „Caesar“ Erstmals unter Galba, konsequent dann seit der Zeit von Kaiser Hadrian wurde der Titel Caesar (ohne den Zusatz Augustus) auf den designierten Nachfolger des Herrschers angewendet. Die Reichsreform unter Kaiser Diokletian sah dann eine Vierherrschaft (Tetrarchie) von jeweils zwei Seniorkaisern (Augusti) und zwei diesen untergeordneten Juniorkaisern (Caesares) vor. Dies blieb längere Zeit üblich, so machte Konstantin der Große seine Söhne zu Caesares. Erst Kaiser Valentinian I. erhob seinen Sohn Gratian gleich zum Augustus. Zu Caesares wurden fortan nur noch solche Unterkaiser erhoben, die keine Söhne des herrschenden Augustus waren.

Im byzantinischen Reich blieb Caesar Teil der offiziellen Kaisertitulatur bis Justinian II. Anschließend taucht er weiterhin als besonderer Ehrentitel auf, fast ausschließlich innerhalb der kaiserlichen Familie. Unter Alexios I. Komnenos verliert der Titel diese Bedeutung und wird später zu einem Ehrentitel abgewertet.

Sakraler Aspekt des Kaisertums