mini | rechts | alternativtext=Darstellung der üblichen Familiennamen weltweit | Karte der häufigsten Nachnamen Weltweit Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Er ergänzt den Vornamen und drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus.

In der Regel gleichbedeutend werden im deutschsprachigen Raum die Ausdrücke Nachname und Zuname verwendet. In der Schweiz sagt man auch Geschlechtsname (von Familiengeschlecht). Familienname und Nachname sind dabei streng genommen keine Synonyme, sie sind lediglich deshalb gleichbedeutend, weil im deutschsprachigen Raum der Familienname ein Nachname ist, der dem persönlichen (Vor-)Namen nachgestellt wird. Das ist in Europa weitgehend (Ausnahme: Ungarn) üblich, weltweit werden die familien- und abstammungsbezogenen Namensteile den persönlichen Namen oft auch vorangestellt, insbesondere im asiatischen Raum.

Abgrenzend zum Ehenamen heißt der durch Abstammung erworbene ursprüngliche Familienname Geburtsname (bei verheirateten Frauen früher auch Mädchenname; in der Schweiz Ledigname) und drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus. In vielen modernen Namensrechtsordnungen lassen sich Geburts- und Ehenamen in Doppelnamen (Schweiz: Allianznamen) kombinieren. Künstlernamen können auch ohne verwandtschaftlichen Bezug als Familiennamen geführt werden. Der bei der Geburt registrierte „Geburtsname“ lässt sich auch später noch ändern. In Deutschland ist der Geburtsname als derjenige Name definiert, „der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung [über die Wahl eines Ehenamens] gegenüber dem Standesamt einzutragen ist“ ( Abs. 6 BGB), wobei sich aus dem Personenstandsrecht ergibt, dass sich der im Geburtseintrag vermerkte Geburtsname durchaus ändern kann ( Abs. 1 PStV), namentlich durch Adoption, Einbenennung oder behördliche Namensänderung; lediglich bei Änderungen aufgrund einer Ehe ändert sich nicht der Geburtsname, sondern es wird ein Ehename erworben. In der Schweiz heißt dieser Geburtsname LedignameArt. 24 Abs. 2 ZStV., in der österreichischen Gesetzesterminologie entspricht ihm der GeschlechtsnameSiehe z. B. Art. 162b ABGB..

Der Hausname (Hofname) erfüllt in ländlichen Gebieten eine ähnliche Funktion wie der Familienname. Er wird im alltäglichen Sprachgebrauch dem Vornamen (Rufname) vorangestellt, u. a. in Hessen (z. B. Schmidde Karl, dabei ist Schmidde der Hausname), auch in Süddeutschland, Österreich und Südtirol. Wird der Familienname nur im Schriftverkehr verwendet, bezeichnet man ihn auch als Schreibnamen. Historisch wurde die Frau noch im 20. Jahrhundert schriftlich mit Vor- und Nachnamen ihres Ehegatten angesprochen.

Der Familienname eines Menschen kann sich im Laufe des Lebens ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, Adoption oder behördliche Namensänderung. Auch gewillkürtenicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend (https://www.duden.de/rechtschreibung/gewillkuert) Anpassungen sind möglich, z. B. die Annahme des Namens eines neuen Ehepartners durch die vorehelichen Kinder eines der Partner, so dass die neue Familie im gesellschaftlichen und behördlichen Umgang als eine Einheit auftreten kann.

Die Namensgebung ist weltweit sehr unterschiedlich geregelt und hängt von Kultur, Tradition, Gesellschaftsordnung und Herkunft (etwa aus dem Adel) ab. Nicht alle Nachnamenssysteme in Europa und in der Welt setzen Familiennamen ein. So ist beispielsweise in der spanischsprachigen Welt der dort gebräuchliche zweigliedrige Zuname (apellido, wörtlich „Rufname“) kein Familienname im eigentlichen Sinn, weil die Mitglieder einer Familie keinen gemeinsamen Nachnamen haben. Stattdessen sieht dieses System für jede Person einen individuellen und unveränderlichen Abstammungsnamen (Vaters- und Muttersname) vor, wodurch die Familienmitglieder unterschiedliche Nachnamen tragen. Ähnliche Systeme herrschen auch in anderen Ländern, etwa Italien oder Portugal. Im vorliegenden Artikel sind die unterschiedlichen regionalen Nachnamenssysteme auch dann abgehandelt, wenn es sich streng genommen nicht um Familiennamen handelt.

Geschichte in Europa Familiennamen im heutigen Sinne haben sich aus Beinamen entwickelt, die zunächst nur an individuelle Personen vergeben waren, aber noch nicht an nachfolgende Personen weitergegeben wurden. Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Beiname vererbt. Diese Sitte breitete sich von dort aus im 10. Jahrhundert nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Gebrauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens auch in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit oder bis etwa 1800 bei der Einheirat in einen Bauernhof.

Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Insbesondere im Patriziat hat noch die Wahrung des Familienbesitzes zur Bildung der festen Beinamen beigetragen, während im restlichen Bürgertum die Familiennamenbildung vor allem durch den Ausbau des Verwaltungswesens mit einer zunehmenden schriftlichen Beurkundung gefördert wurde. Der Familienname hatte bis ins 18. Jahrhundert hinein zumeist nur untergeordnete Bedeutung, während der Rufname der eigentliche Name blieb. Bäuerliche Gegenden kamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert ohne einen festen Familiennamen aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Durch Auswanderung können sich Nachnamen auch in Regionen und Sprachräumen verbreiten, die weit entfernt vom Ursprungsort des Namens liegen.

Herleitung von Familiennamen Die meisten Familiennamen leiten sich ab:Vgl. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2. aus Berufs- und Amtsbezeichnungen (Berufsname) vom Vornamen des Vaters (Patronym) oder der Mutter (Matronym) von Eigenschaften der Person (Übername) von der geographischen Herkunft (Herkunftsname) von Besonderheiten der Wohnstätte (Wohnstättenname)

Zur Erläuterung wird auf die verlinkten Artikel verwiesen.

Eine Übersicht zur Herkunft deutscher Familiennamen findet sich außerdem hier.

Wahrnehmung von Nachnamen Eine Auswertung von rund 225.000 Datensätzen deutscher Benutzer des Netzwerkes Xing ergab 2013, dass Nachnamen Einfluss auf den beruflichen Erfolg haben könnten. Diese wurden auf Nachnamen und deren berufliche Position ausgewertet. Die Forscher der Universität Cambridge und der Ecole HEC in Paris ermittelten, dass adlig klingende Namen mit 2,7 % häufiger in gehobeneren Positionen vertreten waren. in dradio „Forschung aktuell“ – Meldungen (Soziologie) vom 14. Oktober 2013, abgerufen am 24. Oktober 2013, (Quelle: Psychological Science – doi:10.1177/0956797613494851). Focus Online, 24. Oktober 2013.

Familiennamen nach Region Europa Deutschsprachiger Raum Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert nach und nach etabliert. 1875 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen oder mehrere Vornamen, einen eventuellen Zwischennamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. In einigen deutschen Gegenden wird, beruhend auf der beruflichen, familiären oder geografischen Herkunft, umgangssprachlich mitunter der Familienname (z. T. auch im Genitiv) vor den Vornamen an erste Stelle gesetzt. Diese umgekehrte Reihenfolge ist besonders im ländlichen süd- und westdeutschen Raum verbreitet, besonders in Bayern („der Huber Sepp“), Baden, Schwaben, Südtirol und Ostbelgien.Annemarie Lüning: Bayern … irgendwie anders., beliebte-vornamen.de, 21. September 2013.

Als Familienname gilt gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, in Kraft seit dem 1. Januar 1900) der Nachname, der als Folge der Abstammung von den Eltern auf die Kinder übergeht. Die Angabe des Geburtsnamens einer einzelnen Person (Beispiel: geborene …,Vgl. auch geboren gemäß Duden auf Slovopedia. gebürtig …; abgekürzt geb.) ist kein Bestandteil des Familiennamens, der von den Eltern auf die Kinder übergeht. Der Familienname kann aus mehreren Wörtern bestehen (Beispiele: „Breuer genannt Nattenkemper“, „Olde grote Beverborg“).

Siehe auch: Deutsche Familiennamen, Liste der häufigsten Familiennamen in Deutschland, Familiennamen in Österreich, Liste der häufigsten Familiennamen in der Schweiz, Familiennamen in Liechtenstein, Adelsnamen, Namensrecht (Deutschland), Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands

Bulgarien In Bulgarien erhält das Kind den Vornamen des Vaters als „Vaternamen“, der vor dem Familiennamen eingefügt wird. Dabei wird bei Knaben die Endung „-ow“ oder „-ew“, bei Mädchen die Endung „-owa“ oder „-ewa“ angehängt, es sei denn, der Vorname des Vaters lässt die Anfügung dieser Suffixe nicht zu oder diese widersprechen den Namenstraditionen. Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt die entsprechenden Namen der Mutter als Zwischen- und Familiennamen.Familienname des Kindes nach ausländischem Recht, verwaltungsvorschriften-im-internet.deBundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Februar 2014 – Az.:

Griechenland In Griechenland behalten Frauen und Männer bei der Heirat ihren Nachnamen, es gibt also in der Regel keinen Familiennamen. Die Endungen von weiblicher und männlicher Form unterscheiden sich, denn der Nachname einer Frau ist die Genitivform, der eines Mannes der Nominativ, z. B. Kolidis (Nominativ, Mann) / Kolidi (Genitiv, Frau) oder Tataros (Nominativ, Mann) / Tatarou (Genitiv, Frau). Der Nachname der Frau bedeutet daher sinngemäß „(Frau) der Familie Y“ (etwa wie „die Müllersche“). Neuerdings wird (vor allem bei im Ausland lebenden Griechen) auch für Frauen dieselbe Form wie bei Männern gewählt.

Irland

Island

In Island haben nur wenige Personen Familiennamen im mitteleuropäischen Sinne. Dabei handelt es sich meist um aus anderen Ländern, historisch besonders Dänemark, stammende Familien. In der Regel jedoch besteht der zweite Name aus dem Namen des Vaters (im Genitiv) erweitert um -son (Sohn) oder -dóttir (Tochter). Benennungen nach der Mutter waren früher selten (uneheliche Geburt mit unbekanntem Vater), sind aber heute im Zuge der Gleichstellung gesetzlich möglich und kommen mittlerweile immer wieder vor. Benennungen nach der Mutter bedeuten heute nicht mehr, dass der Vater unbekannt ist. Beispiel einer Generationenfolge: Örn Jóhannsson – dessen Sohn: Helgi Arnarson (Arnar ist Genitiv von Örn) – dessen Sohn: Ívar Helgason – dessen Sohn und Tochter: Lars Ívarsson und Jóhanna Ívarsdóttir usw. Die frühere isländische Präsidentin Vigdís Finnbogadóttir ist die Tochter des Finnbogi Rútur Þorvaldsson. Häufig lassen aber die gewählten Vornamenkombinationen auf Verwandtschaft schließen, da viele Familien bestimmte Vornamen immer wieder verwenden. Auch das Abwechseln zweier Namen für Vater und Sohn über mehrere Generationen hinweg kommt immer wieder vor (Beispiel: Jón Gunnarsson – dessen Sohn: Gunnar Jónsson – dessen Sohn: Jón Gunnarsson usw.).

Italien In Italien gab es Familiennamen schon etwas früher als im deutschsprachigen Raum. Wenn man die häufigsten davon mit jenen in Deutschland vergleicht, stellt man fest, dass Berufe bei der Entstehung italienischer Nachnamen keine so große Rolle spielten. Nachfolgend die häufigsten, entnommen aus dem dtv-Atlas: Esposito (Rufname Esposito, Expositus, Findelkind) Bianchi (weiß, blond) Colombo (Rufname Kolumbus) Ferrari (Schmied) Romano (Römer, Rufname Romano) Rossi (rot, rothaarig) Russo (rot, rothaarig)