mini|hochkant=1.5|Überwachungskamera der Bundespolizei zur Gesichtserkennung in der Westhalle des Bahnhof Berlin Südkreuz mini|hochkant=1.5|CCTV in London mini|hochkant=1.5|Kritisches Graffiti des Street-Art-Künstlers Banksy in London
Videoüberwachung (englisch auch CCTV) bezeichnet die Beobachtung von Orten mittels optischer Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlagen). Dabei werden visuelle oder audiovisuelle Daten erfasst und gespeichert.
Spezielle Software ermöglicht das Auslesen dieser Daten, beispielsweise zur Gesichtserkennung oder zur Erkennung von Nummernschildern.
mini|Piktogramm „Videoüberwachung“ nach DIN 33450 Ein häufig genanntes Argument für die Videoüberwachung ist die Prävention („Beobachtungsdruck“) und die Aufklärung von Straftaten durch Tätererkennung und die Dokumentation des Tathergangs. Dabei kann es sowohl um die Vermeidung von Vandalismus als auch um die Aufklärung von Gewalttaten gehen. Befürchtet wird häufig der Missbrauch von Daten, insbesondere auch im Zusammenhang mit der kontinuierlichen und zentralisierten Auswertung der gewonnenen Bilder durch die Institutionen eines Überwachungsstaats. Zu den negativen Konnotationen gehört die Bespitzelung, Denunziation, allgemeine Verdächtigung, Eingriffe in die Bürgerrechte und die Förderung des Konformismus im öffentlichen Raum. Hinterfragt wird auch die reale Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen gegen Straftaten.
mini|Webcam in Renesse
Videoüberwachungsanlagen Videoüberwachungsanlagen dienen der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Ein Haupteinsatzgebiet von Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen, des Verkehrs und technischen Anlagen aller Art.
Bezeichnungen Im englischen Sprachraum werden Video-Kameras und deren Installationsart oft noch unter der älteren Bezeichnung Closed Circuit Television (CCTV) geführt. Der Ausdruck Closed Circuit (übersetzbar mit geschlossener Kreis im Sinne eines Stromkreises) verweist darauf, dass die Bilder der Kameras nur an wenige, direkt an die Leitung angeschlossene Empfangsgeräte übertragen werden, im Gegensatz zum Broadcast Television oder zu Deutsch Rundfunk, der öffentlich und frei zu empfangen ist.
Videoüberwachungsanlagen (VÜA) für Sicherungsanwendungen werden in Deutschland seit 2015 in der DIN EN 62676 normiert. In der englischsprachigen Fassung der internationalen Normenreihe IEC/EN 62676 wird die Bezeichnung Video Surveillance Systems (VSS) verwendet.
Aufbau Herkömmliche Videoüberwachungsanlagen bestehen aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor („Kamera-Monitor-System“). Optional können die Bilder elektronisch aufgezeichnet werden. Die Übertragung erfolgt kabelgebunden oder kabellos.
In modernen Videoüberwachungsanlagen kommen inzwischen meist digitale Kamerasysteme auf Basis von TCP/IP-Netzwerken zum Einsatz (IP-Kameras), welche analoge Kamerasysteme weitgehend ersetzen. In digitalen Systemen eingesetzte Software beinhaltet oft Funktionen wie Bewegungserkennung, Gesichtserkennung und verwaltet die Speicherung und Aufbewahrung bzw. automatische Löschung der Daten.
Technik
Ursprünglich erfolgte die analoge Übertragung über Koaxialkabel, Zweidrahttechnik oder analoge LWL und die Speicherung auf Videokassetten. Bei Neuanlagen werden heute nur noch digitale CCTV-Systeme angewendet. Diese gibt es in mehreren Varianten: Analoge Kameras, die an einem Computer angeschlossen sind, der die Kamerasignale digitalisiert darstellt und über ein Netzwerk weiterleiten kann. Derartige Hybrid-Anlagen finden sich vor allem dort, wo vorhandene analoge Kameras nicht ohne den Aufwand einer Neuverkabelung ersetzt werden können. Digitale Kameras übertragen Videobilder über lokale Netzwerke, z. B. Ethernet. IP-Kameras übertragen Videobilder über ein privates oder öffentliches IP-Netz zu einer beliebigen Anzahl Endgeräte zur Darstellung und Aufzeichnung. IP-Netze erlauben die Übertragung über handelsübliche IT-Systeme (Router, Switches etc.).
Bei digitalen Videoüberwachungsanlagen kann der Betreiber wählen, unter welchen Bedingungen und in welcher Form (niedrig- oder hochauflösendes Bild, Video, gegebenenfalls mit Ton) eine Aufzeichnung erfolgt. Die Kamera kann dabei selbst als Bewegungssensor dienen. Findet eine Bewegung in einem oder mehreren vorher definierten Bereichen statt, kann eine Aufzeichnung – oder auch nur Protokollierung – erfolgen. Dies dient der Reduktion des Speicherbedarfs und des Zeitaufwands, der vom Betreiber in die Sichtung investiert werden muss. Die Herausforderung an dieser Stelle ist es, Fehlauslösungen durch Insekten- und Vogelflug oder auch nur die Änderung von Lichtverhältnissen zu vermeiden, ohne aber gleichzeitig die eigentlich zu kontrollierenden Ereignisse zu verpassen. Eine Integration von anderen Signalquellen, z. B. von Alarmanlagen, ist ebenfalls möglich. Die meisten Kamerasensoren sind empfindlich gegenüber sichtbarem Licht (Laserlicht,Chaos Computer Club (M4V; 124 MB)Temporarily Neutralize Camera Sensors Sonneneinstrahlung, Scheinwerfer). Dies führt bei einem ungünstigen Einfallswinkel zu einer Überbelichtung des Kamerabildes. Letzteres ist nicht nur für den Außenbereich, sondern auch für Innenräume von Bedeutung. Sonnen- oder künstliches Licht, welches durch ein Fenster oder eine Tür fällt, kann das Bild einer Kamera erheblich verschlechtern. Die Software in Kameras oder im Aufzeichnungssystem kann diesem Problem nur begrenzt mit dem Weißabgleich und individuellen Belichtungseinstellungen entgegenwirken. Oft wird das Problem der Blendung einer Kamera, welches in ganz- oder teilweise überbelichteten Bildern resultieren würde, durch die Aufstellung mehrerer Kameras mit unterschiedlichen Blickwinkeln gelöst. Die meisten Überwachungskameras sind entweder mit einem CMOS- oder einem CCD-Sensor ausgestattet, welche zur Bilderzeugung jeweils auf Licht angewiesen sind. Zwar bestehen heutzutage bei Videoaufzeichnungen mittels dieser verschiedenen Sensoren keine merklichen Unterschiede mehr, allerdings werden CCD-Sensoren überwiegend in analogen Kameras verbaut, da diese über eine PAL-Auflösung verfügen. Die CMOS-Sensoren sind überwiegend in HD-Kameras vorzufinden. Um auch Aufnahmen bei Dunkelheit vornehmen zu können, sind spezielle Infrarot-Kameras erforderlich. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Signalerfassung, Weiterverarbeitung und Aufzeichnung gibt es keinen technologischen Standard für Videoüberwachungsanlagen. Je nach Einsatzgebiet und -standort müssen aber bei der Auswahl und Installation der Videoüberwachungsanlage von den Betreibern landesspezifische rechtliche Normen beachtet werden und schränken daher die Auswahl ein. Dies sind auch solche, welche sich nicht direkt mit Überwachung befassen, sondern mit Brandschutz und Unfallverhütung. Die Anforderungen und die Regeln für die Anwendung von Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen (VSS) werden größtenteils in der EN 62676-4 (Teil 4 der Normenreihe) beschrieben. Die Qualität einer solchen Videoüberwachungsanlage ist insbesondere abhängig von der sogenannten Auflösung. In der Norm werden hierfür verschiedene Auflösungsklassen definiert. Diese bilden auch die Grundlage der Richtlinie VdS 2366 der VdS Schadenverhütung sowie der bundeseinheitlichen Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie) nach der infolge einer ausgelösten Gefahrenmeldeanlage auch Bilder zur Polizei übertragen werden können.
mini|Hinweisschild auf Videoüberwachung vor dem Amtsgericht Essen-Steele
Auflösungsklassen nach EN 62676-4 Überwachen Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera, um das Anschauen der Anzahl, Ausrichtung und Geschwindigkeit von Bewegungen von Menschen über einen großen Bereich zu ermöglichen, vorausgesetzt, ihre Anwesenheit ist der Bedienperson bekannt.
Ein Bildpunkt bildet max. 80 mm in natura ab. Diese Auflösungsklasse mit 12,5 Pixel pro m soll der Bedienperson ermöglichen, eine Personengruppe aufgrund einer Livebildübertragung zu verfolgen.
Ab einer VGA-Auflösung und höher (also auch für PAL und 1080p) darf die Mindestgröße der Menschenmasse nicht weniger als 5 % der Bildschirmhöhe betragen.
Detektieren (Erfassung) Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera, um es der Bedienperson zu ermöglichen, zuverlässig und leicht zu ermitteln, ob ein Ziel (z. B. eine Person) anwesend ist oder nicht.
Ein Bildpunkt bildet max. 40 mm in natura ab.
Diese Auflösungsklasse mit 25 Pixel pro m soll es der Bedienperson ermöglichen, Bildänderungen durch eine Person von anderen Einflüssen zu unterscheiden.
Ab einer VGA-Auflösung und höher (also auch für PAL und 1080p) darf die Mindestgröße des Ziels nicht weniger als 10 % der Bildschirmhöhe betragen.
Beobachten Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera, welche es ermöglicht, charakteristische Einzelheiten von Individuen (z. B. auffällige Kleidung) zu sehen, während eine Ansicht von Aktivitäten im Umfeld eines Vorfalls gewährt wird.
Ein Bildpunkt bildet max. 16 mm in natura ab.
Diese Auflösungsklasse mit 62,5 Pixel pro m soll der Bedienperson ermöglichen, ein Individuum (z. B. eine Person mit bestimmter Kleidung) aufgrund einer Livebildübertragung zu verfolgen.
Für PAL-Auflösung darf die Mindestgröße des Individuums nicht weniger als 25 % der Bildschirmhöhe betragen (bei 1080p: 10 %).
mini|hochkant=1|Überwachungskamera an einem Bankgebäude in Hamburg, 2006
Erkennen Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera, welche der Bedienperson das Erkennen eines Individuums ermöglicht.
Ein Bildpunkt bildet max. 8 mm in natura ab.
Diese Auflösungsklasse mit 125 Pixel pro m soll es der Bedienperson ermöglichen, ein offensichtlich bekanntes Individuum (z. B. eine Person) von anderen Individuen zu unterscheiden.
Für PAL-Auflösung darf die Mindestgröße des Individuums nicht weniger als 50 % der Bildschirmhöhe betragen (bei 1080p: 20 %).
Identifizieren Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera zur Ermöglichung der zweifelsfreien Identifizierung eines Individuums.
Ein Bildpunkt bildet max. 4 mm in natura ab.
Diese Auflösungsklasse mit 250 Pixel pro m soll ermöglichen, ein abgebildetes Individuum (z. B. eine Person) dem Original mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit zuzuordnen. Insofern ist die vorstehende Definition der Norm bezüglich des Verbs „zweifelsfrei“ nicht immer erfüllbar.
Für PAL-Auflösung darf die Mindestgröße des Individuums nicht weniger als 100 % der Bildschirmhöhe betragen (bei 1080p: 40 %).
Überprüfen Festgelegte funktionelle Bestimmung einer Kamera zur Befähigung der Bedienperson zum Erhalt von Informationen bezüglich eines Individuums. Ein Beispiel für ein Individuum kann einen Text oder ein Logo auf Kleidungsstücken einschließen.
Ein Bildpunkt bildet max. 1 mm in natura ab.
Diese Auflösungsklasse mit 1.000 Pixel pro m soll ermöglichen, abgebildete Merkmale (z. B. an Personen oder Kleidungsstücken) dem Original mit einer hohen bis hin zu einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zuzuordnen.
Für PAL-Auflösung darf die Mindestgröße des Individuums nicht weniger als 400 % der Bildschirmhöhe betragen (bei 1080p: 150 %).
Anwendungen Öffentliche Überwachung
Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen versuchen mittels Videoüberwachungsanlagen ihre Gebäude und Gelände vor Übergriffen wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Sabotage zu schützen bzw. bei möglichen Verstößen schnell eingreifen zu können oder im Nachhinein die Täter identifizieren zu können.
Des Weiteren werden von der Polizei neben herkömmlichem Filmen und Fotografien mobile Überwachungskameras eingesetzt, um Demonstrationsteilnehmer zu überwachen, persönlich zu identifizieren und um Verstöße gegen Demonstrationsauflagen oder Gesetze zu dokumentieren.
Auch bei Katastrophenfällen werden Überwachungskameras eingesetzt, um Notdiensten und Rettungskräften Informationen zu übermitteln.