mini|Der abbasidische Kalif al-Ma'mūn; Detail aus der Madrider Bilderhandschrift des Skylitzes Abū l-ʿAbbās ʿAbdallāh al-Ma'mūn ibn Hārūn ar-Raschīd (; geboren am 14. September 786; gestorben am 9. August 833 in al-Budandūn), kurz al-Ma'mūn, war der siebte Kalif (813–833) der Abbasiden. Er verbrachte den ersten Teil seiner Herrschaft in Chorasan und zog erst im Jahr 819 nach Bagdad. Unter ihm erreichte das Kalifat der Abbasiden seinen kulturellen Höhepunkt. Al-Ma'mūn ist vor allem für sein Interesse an der Philosophie und den Naturwissenschaften und für seine Förderung von arabischen Übersetzungen antiker griechischer Texte bekannt. Allerdings setzte er auch die Mihna ein, eine inquisitionsartige Überprüfung der Amtsträger des Reiches, bei der sie auf das Bekenntnis zur Erschaffenheit des Korans verpflichtet wurden. Auf religionspolitischer Ebene näherte sich al-Ma'mūn unter dem Einfluss seines Wesirs al-Fadl ibn Sahl den schiitischen Imamiten an. Im Jahre 817 rief er ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā, den 8. Imam der Imamiten, zu seinem Thronfolger aus und im Juni 827 erklärte er ʿAlī ibn Abī Tālib offiziell zum „vorzüglichsten aller Menschen nach dem Gottesgesandten“.
Jugend und Thronfolgeregelung des Vaters Al-Ma'mūn, dessen eigentlicher Name ʿAbdallāh war, wurde am 14. September 786 in Bagdad als ältester von elf Söhnen Hārūn ar-Raschīds geboren. Seine Mutter war eine persische Sklavin namens Marādschil und stammte aus Bādghīs. Sie starb beiNabia Abbott: Two Queens of Baghdad: Mother and Wife of Hārūn Al Rashīd, University of Chicago Press, Chicago, 1946, S. 141. oder kurz nach seiner Geburt, sodass al-Ma'mūn von Zubaida, der Mutter von Muhammad, dem späteren Kalifen al-Amīn, aufgezogen wurde. Der Junge erhielt eine klassische Ausbildung in Arabisch, Adab, Musik, Dichtung, sowie in Hadith und Fiqh.Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam. Bd. VI, S. 331a. Er stand erst unter der Obhut des Barmakiden Muhammad ibn Chālid und wurde dann von seinem Vater Hārūn ar-Raschīd in die Obhut seines engen Freundes Dschaʿfar gegeben, des Sohnes von Yahyā ibn Chālid.al-Ǧahšiyārī: Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. 1938, S. 211.
Im Jahre 794 ernannte Hārūn ar-Raschīd auf Wunsch seiner Familie seinen Sohn Muhammad (al-Amīn), der im Gegensatz zu al-Ma'mūn von beiden Eltern her Abbaside war, zum Thronfolger. Dschaʿfar sorgte dafür, dass al-Ma'mūn von seinem Vater in die Thronfolgeregelung eingeschlossen und zum zweiten Thronfolger nach seinem Bruder al-Amīn erhoben wurde. Dies geschah im Jahre 798. Bei dieser Gelegenheit setzte ihn der Kalif auch als Statthalter von Chorasan ein und verlieh ihm seinen Ehrennamen al-Ma'mūn. Al-Ma'mūns Herrschaftsgebiet sollte westlich bis nach Hamadan reichen.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 647. – Engl. Übers. Bosworth S. 167. Während der Wallfahrt des Jahres 802 wurde die Thronfolgeregelung noch um verschiedene Punkte erweitert und in zwei Urkunden schriftlich festgehalten, die von den beiden Brüdern unterzeichnet und in der Kaaba in Mekka hinterlegt wurden.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 654–662. – Engl. Übers. Bosworth S. 183–195. Demnach sollte al-Amīn Kalif werden und in Bagdad residieren. Doch wurde al-Ma'mūn schon vorher Chorasan als das Gebiet zugesprochen, in dem er als Statthalter frei schalten und walten konnte. Amīn wurde verpflichtet, nicht nur seinen Bruder als seinen Nachfolger anzuerkennen, sondern ihm auch die Statthalterschaft über den Osten des Reiches auf Dauer zu belassen. Al-Ma'mūn wurde zwar verpflichtet, seinem Bruder gegenüber Loyalität zu zeigen, doch wurde er durch diesen Vertrag praktisch zum uneingeschränkten Herrscher von Chorasan.Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 359.
Im Jahre 803 bekam al-Ma'mūn die beiden Brüder al-Fadl ibn Sahl und al-Hasan ibn Sahl als Berater an die Seite gestellt. Sie stammten aus einer zoroastrischen Familie und hatten vorher den Barmakiden gedient. Im Jahre 805 ließ Hārūn ar-Raschīd in Kermanschah eine Anzahl von Qādīs zusammenkommen, vor denen er bezeugte, dass alles an Reichtümern, Waffen und Tieren, das das ihn begleitende Heer mitführte, ʿAbdallāh al-Ma'mūn gehören sollte und er davon nichts für sich selbst zurückbehalten werde. Bei derselben Gelegenheit ließ er den Treueid auf al-Ma'mūn als den zweiten Thronfolger erneuern.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 666f. – Engl. Übers. Bosworth S. 200.
Im Jahre 808 zog Hārūn ar-Raschīd nach Chorasan, um dort einen Aufstand des umayyadischen Parteigänger Rāfiʿ ibn Laith niederzuschlagen. Al-Fadl ibn Sahl riet al-Ma'mūn, seinen Vater zu bitten, mitreisen zu dürfen, da er befürchtete, dass al-Amīn bei einem möglichen Ableben des Kalifen seine Eide brechen und seinen Bruder entrechten würde.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 730f. – Engl. Übers. Bosworth S. 292. Bei seiner Abreise nach Chorasan ließ der Kalif die mit ihm anwesenden Militärbefehlshaber den Treueeid auf al-Ma'mūn noch einmal erneuern. Nach at-Tabarī nahm er außerdem die Befehlshaber, die verbliebenen Truppen und die übrigen Begleiter zu Zeugen dafür, dass sämtliche Soldaten in seinem Gefolge al-Ma'mūn unterstellt und alle Gelder, Waffen, Ausrüstungsgegenstände sowie sonstigen Güter, die er bei sich führte, in den Besitz al-Ma'mūns übergehen sollten.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 765. – Engl. Übers. Fishbein S. 4. Tatsächlich starb der Vater während dieses Feldzugs im März 809 in der chorasanischen Stadt Tūs, während al-Ma'mūn sich mit seinen Truppen bereits in Merw befand.Vgl. Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam. Bd. VI, S. 331.
Der Bruderstreit mit al-Amīn Nach dem Tod ar-Raschīds führte dessen Wesir al-Fadl ibn ar-Rabīʿ das gesamte Expeditionsheer, das der Kalif für den Kampf gegen den Rebellen Rāfiʿ ibn Laith aufgestellt hatte, nach Bagdad zurück, womit sie gegen ihre Verpflichtungen gegenüber al-Ma'mūn verstießen. Al-Ma'mūn machte al-Fadl für diesen Abzug der Armee verantwortlich und versuchte vergeblich, ihn dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 772–773. – Engl. Übers. Fishbein S. 13–14.
mini|Abbasidischer Dinar aus dem Jahre 811, als al-Amīn noch nicht Kalif war. Al-Ma'mūn machte nun Merw zu seiner Residenz und befriedete die Grenzgebiete seines Teilreichs. So machte er die repressive Steuer- und Sozialpolitik von ʿAlī ibn ʿĪsā ibn Māhān (gest. 812) rückgängig, der zwischen 796 und 802 Gouverneur von Chorasan gewesen war, reduzierte die Charādsch-Grundsteuer und zahlte den arabischen und iranischen Truppen der Provinz eine Sonderprämie. Außerdem pflegte er die Beziehungen zu den Dehqan-Landbesitzern, den einheimischen iranischen Fürsten und sogar zu türkischen Machthabern am Rande Chorasans wie dem Yabghu der Oghusen und dem Chān der Karluken. Rāfiʿ ibn Laith beendete daraufhin seinen Aufstand, bat al-Ma'mūn um eine Schutzerklärung (amān), suchte ihn auf und wurde von ihm begnadigt.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 777. – Engl. Übers. Fishbein S. 24. Der Beliebtheit al-Ma'mūns in Chorasan war auch der Umstand zuträglich, dass seine Mutter aus dieser Gegend stammte. Die Chorasaner pflegten ihn deshalb „Sohn unserer Schwester und Nachkomme des Prophetenonkels“ (bint uḫtinā wa-ibn ʿamm rasūl Allāh) zu nennen.al-Ǧahšiyārī: Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. 1938, S. 279.
Unterdessen untergrub al-Amīn gezielt die Nachfolgeregelungen seines Vaters. Im Jahr 810 überging er die Ansprüche von al-Ma'mūn und al-Mu'taman und ernannte seine Söhne Mūsā und ʿAbdallāh zum ersten und zweiten Thronfolger.C. Edmund Bosworth: “Maʾmun” in Encyclopædia Iranica, online edition, 2016. Nach at-Tabarī geschah dies auf Anstiftung von al-Fadl ibn Rabīʿ, der für den Fall, dass al-Ma'mūn das Kalifat erlangen würde, dessen Rache für sein Fehlverhalten fürchtete.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 776–777. – Engl. Übers. Fishbein S. 22–23. Er ließ auch die beiden Urkunden, die Hārūn ar-Raschīd in der Kaaba hinterlegt hatte, aus Mekka in den Irak holen ließ, wo sie al-Amīn zerriss und für rechtsungültig erklärte.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 780. – Engl. Übers. Fishbein S. 27–28. Al-Ma'mūn weigerte sich, den Vertragsbruch anzuerkennen. Er stellte die Übermittlung von Berichten an die Zentralregierung in Bagdad ein und ließ den Namen seines Bruders von den Stickereien auf offiziellen Gewändern und den in Chorasan geprägten Münzen entfernen.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 777. – Engl. Übers. Fishbein S. 23. Als ihn al-Amīn in einem Schreiben aufforderte, ihm einige der Distrikte von Chorasan zu überlassen, damit er dort seine eigenen Finanzbeamten hinsende, wies al-Ma'mūn diese Forderung zurück.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 780–782. – Engl. Übers. Fishbein S. 28–30. Außerdem stationierte er eine Garnison an der Grenze zum Irak und ließ Reisende aus dem Irak kontrollieren, um Infiltrationen seines Herrschaftsgebiets durch Parteigänger seines Bruders zu verhindern.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 783–784. – Engl. Übers. Fishbein S. 31–32.
Um seinen eigenen Machtanspruch zu unterstreichen, nahm al-Ma'mūn den Titel Imam an. Mit diesem Titel vermied er, sich des Hochverrats schuldig zu machen, denn im Unterschied zum Titel des Kalifen war der Imam-Titel mehrdeutig, konnte er doch auch einen einfachen Vorbeter oder den Vorsteher eines Stamms bezeichnen.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 779. – Engl. Übers. Fishbein S. 26. Auf Anraten von al-Fadl ibn Sahl festigte er die eigene Stellung in Chorasan durch Aushebung von Truppen und dadurch, dass er sich um das Vertrauen der Vornehmen und Heerführer der Provinz bemühte. Um sich die Gunst der Bevölkerung zu sichern, senkte er die Abgaben um ein Viertel.Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 137f. Außerdem gab al-Ma'mūn auf Bitten al-Fadl ibn Sahls eine schriftliche Erklärung ab, in der er für den Fall, dass ihm Gott das Kalifat übertragen werde, gelobte, sich nach dem Buch Gottes und der Sunna seines Gesandten zu halten, absichtlich kein Grund Blut zu vergießen mit Ausnahme von dem, wass die Hadd-Bestimmungen vorsehen, und niemandem gewaltsam oder mit unerlaubten Kniffen Vermögen wegzunehmen. Als Ende 810 al-Amīn das Gebet auf den Kanzeln für seine beiden Brüder al-Ma'mūn und al-Qāsim verbot und befahl, dass das Gebet für ihn selbst und seinen Sohn Mūsā gesprochen werden sollte, reagierte al-Ma'mūn damit, dass er den Titel imām al-hudā („Imam der Rechtleitung“) annahm.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 795–796. – Engl. Übers. Fishbein S. 47. Aus einem Schreiben mit dem Titel Risālat al-Ḫamīs, das al-Ma'mūn an seine Unterstützer in Chorasan richtete, geht hervor, dass er seine Bewegung als „Zweite Daʿwa“ (daʿwa ṯāniya) betrachtete. Seinen Regierungssitz in Chorasan nannte er in dem Schreiben „das Haus seiner Daʿwa“ (dār daʿwatihī).Ǧamharat rasāʾil al-ʿArab ed. Aḥmad Zakī Ṣawfat. Kairo 1937. Bd. III, S. 385f., 397. Digitalisat Außerdem entsandte al-Ma'mūn seinen Kommandeur Tāhir ibn Husain nach Westen. Er schlug in Raiy sein Lager auf, setzte in den verschiedenen Bezirken seine Männer ein, errichtete Garnisonen und sandte Spione und Kundschafter aus.aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 794. – Engl. Übers. Fishbein S. 43–44.