mini|Graffito, auf G. Orwells Roman 1984 anspielend (Mark Zuckerberg)

Facebook steht von Beginn an in zahlreichen Ländern wegen seiner Datenschutzpraktiken in der Kritik. Speziell Verstöße gegen das Datenschutzrecht wurden mehrfach angemahnt.Europe versus facebook, abgerufen am 15. Januar 2012.

Nach zahlreichen Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde (Office of the Data Protection Commissioner) kritisierte diese in einem Bericht im Dezember 2011 die Datenschutzpraktiken von Facebook in 46 Punkten und forderte Nachbesserungen.Data Protection, 21. Dezember 2011: , PDF, aufgerufen am 9. Juli 2012 Im November 2022 verhängte die irische Datenschutzbehörde eine Strafe über 265 Millionen Euro gegen den Mutterkonzern Meta, weil Daten von einer halben Milliarde Facebook-Nutzer abgeflossen waren.

Verbraucherzentralen in Deutschland haben wiederholt davon abgeraten, das Angebot von Facebook zu nutzen.Andreas Wilkens: Verbraucherzentrale rät zu Verzicht auf Facebook. In: Heise online. 7. April 2010, abgerufen am 27. Mai 2012., Artikel vom 7. April 2010 bei T-Online, zuletzt aufgerufen am 27. Mai 2012.

Viele Nachrichtenagenturen und Medienorganisationen kritisieren die zunehmende Monopolstellung Facebooks als Nachrichtenkanal. Nach der US-Präsidentschaftswahl 2016 geriet das Kontaktnetz im Zusammenhang mit der Verbreitung von Falschmeldungen, sogenannten Fake-News, in die Kritik.

Datenschutz Ausspionieren fremder Kontakte Bei der Eröffnung eines Facebook-Kontos wird nicht sofort überprüft, ob die Person der Besitzer der angegebenen E-Mail-Adresse ist. Nach der Recherche von Journalisten können Anmelder eine fremde E-Mail-Adresse angeben und über die Funktion „Freunde finden“ 20 Personen sehen, mit welchen der Inhaber der E-Mail-Adresse Kontakt hatte.Neues Datenleck bei Facebook. In: fr.de. 16. Oktober 2010, abgerufen am 4. Januar 2022. Um das zu verhindern, müssen zahlreiche Einstellungen vorgenommen werden, da auch E-Mail-Anbieter eine automatische Kontaktverbindung über Facebook eingebaut haben. Auch lassen sich über die Funktion „Freunde finden“ die Kontakte beobachten, die andere Nutzer bei Facebook haben, sofern diese nicht durch besondere Einstellungen im Profil verborgen bleiben.

Verwertung von Nutzerdaten Facebook änderte im Februar 2009 die Nutzungsbedingungen () dahingehend, dass das Unternehmen die Daten von Mitgliedern zeitlich unbegrenzt verwenden durfte – selbst nach Löschung oder Deaktivierung eines Nutzerkontos. Die Regelung betraf beispielsweise Kommentare, Fotos und Videos. Nach massiven Protesten von Nutzern, Daten- und Verbraucherschützern wurden die Regeln zunächst wieder auf den Stand vor den Änderungen zurückgesetzt. Zudem kündigte das Unternehmen an, in bestimmten Fällen seine Nutzer künftig über Regeländerungen abstimmen zu lassen.Facebook will basisdemokratisch werden – Artikel bei heise.de vom 27. Februar 2009 Im April 2009 stellte Facebook modifizierte Nutzungsbedingungen zur Abstimmung, in denen Nutzern der Besitz ihrer Informationen zugesichert wurde. Eine Mehrheit der Teilnehmer befürwortete die neuen Regeln.Facebook gibt sich trotz missglückter Abstimmung neue Regeln. In: derstandard.at. 25. April 2009, abgerufen am 23. Februar 2021.

Obwohl die Inhalte (z. B. Fotos) im Besitz der Nutzer bleiben, erhält Facebook das Recht, alle Inhalte kommerziell zu nutzen und die Nutzungsrechte an Dritte wie beispielsweise Amazon, Apple über Microsoft bis Netflix und Spotify weiterzugeben.Facebook: Nutzungsbedingungen Auch nach der Änderung der Nutzungsbedingungen kommt Facebook immer wieder wegen seiner lockeren Datenverwertung in die Schlagzeilen. So speichert das Unternehmen nach einer Aktualisierung auf dem Mobiltelefon Kontaktdaten. Aber auch über eine Suchfunktion, über die Mitglieder die noch nicht gefundenen Freunde auf Facebook mit den Daten aus der E-Mail-Kontaktliste des E-Mail-Anbieters abgleichen und finden können, werden Daten von Nicht-Mitgliedern dauerhaft und ungefragt gespeichert. Zuletzt wurden die Nutzungsbedingungen von Facebook indirekt durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln bestätigt. Ein Nutzer hatte ein Foto von sich in seinem Profil veröffentlicht und eine Personensuchmaschine dieses Bild übernommen. Das Oberlandesgericht Köln wies die auf Unterlassung gerichtete Klage des Nutzers mit der Begründung zurück, dass dieser mit der Einstellung seines Fotos die Einwilligung in einen Zugriff durch die Personensuchmaschine zumindest konkludent erklärt gehabt habe. Zudem hatte er, wie das Gericht hervorhob, von der ihm von Facebook in den Nutzungsbedingungen eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht., DFN-Infobrief 08/2010, 8

Erstellung von Nutzerprofilen durch den Mutterkonzern Aufgrund des Vorwurfs, Daten von Nutzenden auch außerhalb Facebooks zu sammeln und damit Persönlichkeitsprofile zu erstellen, wurde im Jahr 2025 eine Sammelklage gegen den Mutterkonzern eingereicht. Bereits zuvor hatten mehrfach Einzelpersonen aus diesem Grund gegen Meta Platforms geklagt.

„Big Brother Award“ Im Jahr 2011 wurde Facebook in Deutschland der Negativpreis „Big Brother Award“ als Datenkrake in der Kategorie „Kommunikation“ zuerkannt.

2015 bekam Facebook in Österreich den Big Brother Award in der Kategorie Weltweiter Datenhunger, für das Patent, welches Kreditscoring über die Freunde des Benutzers möglich machen soll.derStandard.at – Big Brother Awards gehen an Mikl-Leitner und Facebook. Artikel vom 25. Oktober 2015, abgerufen am 25. Oktober 2015. Im Oktober 2017 folgte der österreichische Big Brother Award in der Kategorie Kommunikation und Marketing, für die Filterung nach Zielgruppen für Werbekunden nach hunderten Kriterien und der Möglichkeit von Dark-Posts bzw. Unpublished Posts.derStandard.at - Innenminister Wolfgang Sobotka erhielt Big Brother Award. Artikel vom 26. Oktober 2017, abgerufen am 26. Oktober 2017. Im Oktober 2018 erhielt Facebook den österreichischen Big Brother Award in der Kategorie Weltweiter Datenhunger für Vorkommnisse vom Cambridge-Analytica-Datenskandal bis hin zu versehentlich angezeigten Daten von 14 Millionen Nutzern.Big Brother Awards für Gesichtsscanner in Apotheke und CDU-Politiker. Artikel vom 25. Oktober 2018, abgerufen am 26. Oktober 2018.Big Brother Award für Axel Voss und seine Upload-Filter. Artikel vom 25. Oktober 2018, abgerufen am 26. Oktober 2018.

Für das Aussperren eines Forschungsprojektes zur Transparenz von politischer Werbung auf Facebook wurde Facebook im Oktober 2021 der österreichische Big Brother Award in der Kategorie Kommunikation und Marketing zuerkannt.

Gesichtserkennungssoftware Die Freischaltung einer Software zur Gesichtserkennung, die automatisch auf neu hochgeladenen Fotos nach Gesichtern anderer Facebook-Nutzer sucht, um entsprechende Markierungen der Bilder vorzuschlagen, löste bei Datenschützern heftige Kritik aus. Die Funktion wurde in den Vereinigten Staaten im Dezember 2010 und in weiteren Ländern im Sommer 2011 für sämtliche Nutzerkonten aktiviert. Der Dienst gleicht die Gesichter und Namensnennungen auf älteren Fotos mit den neuen Aufnahmen ab und sucht dort nach diesen Gesichtern. Will ein Nutzer diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen, muss er ihn manuell abschalten.Focus.de, Wachsender Unmut über Freischalten der Gesichtserkennung auf Facebook, 9. Juni 2011, gxb/AFP, gesichtet am 9. Juni 2011

Weiterhin bietet Facebook den Nutzern ohne Hinweis auf die rechtlichen Folgen an, per Gesichtserkennung aus Gruppenfotos isolierte Porträts mit Namen zu versehen, was ohne Zustimmung der Abgebildeten verboten ist. Nach Einschätzung von Datenschützern ist es zudem „bedenklich, dass Facebook für diese Funktion im Hintergrund eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern aufbaut“.

Gefällt-mir-Knopf und Fanseiten Der von Facebook für die Anbieter anderer Websites bereitgestellte Gefällt-mir-Button ( „Like Button“) geriet im Sommer 2011 in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass beim Besuch von Seiten, auf denen sich dieses Plug-in befindet, automatisch ein zwei Jahre lang gültiges Cookie ausgelesen wird, das dem Nutzer ohne seine Zustimmung vorher beim Anschauen von Facebook-Seiten auf seinen Computer übertragen wurde. Dieses Auslesen findet dabei unabhängig vom Anklicken des Gefällt-mir-Knopfes statt und unabhängig davon, ob der Besucher einer Website Mitglied bei Facebook ist oder nicht. Von Besuchern einer Seite mit dem Gefällt-mir-Knopf, die mit ihrem Computer zuvor noch keine Facebook-Seite besucht haben, kann das Plugin Informationen wie IP-Adresse und Browsertyp auslesen. Bei Personen, die selbst Mitglieder bei Facebook sind und eine Seite besuchen, die das Plug-in enthält, können die Informationen über das Aufrufen der Seite mittels des Cookies mit ihrem Facebook-Nutzerprofil zusammengeführt werden.

Da auf diese Weise ein Profil der Bewegungen im Internet erstellt werden kann, das all die Seiten mit der Anwendung aufzeigt, die ein Nutzer besucht hat, entschied das deutsche Verbraucherschutzministerium, dass die Anwendung, bis zur Sicherstellung einer datenschutzkonformen Lösung, nicht mehr auf Websites von Behörden eingebunden werden soll. Ebenso wurde Politikern empfohlen, ihre privaten Fanseiten bei Facebook abzuschalten, da diese von Besuchern aufgerufen werden können, die zuvor noch nie Kontakt mit Facebook hatten und auf deren Computer dann das Cookie anlegen.dpa, dapd: Aigner gegen Facebook-Präsenz der Bundesregierung auf faz.net, gesichtet am 12. September 2011

Der Gefällt-mir-Knopf von Facebook wird auf 16 % aller Websites verwendet.Usage of social widgets for websites auf w3techs.com, abgerufen am 13. April 2015

Die französische Datenschutzbehörde Cnil hat wegen mangelnden Respekts gegenüber der Privatsphäre der Nutzer Strafen in Millionenhöhe gegen die Konzerne Google und Facebook verhängt. Zwei Tochterunternehmen von Google sollen zusammen 150 Millionen Euro Strafe zahlen, Facebook 60 Millionen Euro. In beiden Fällen geht es um bestimmte Einstellungen, die verhindern, dass sogenannte Cookies beim Besuch der Websites gespeichert werden. „Aus Respekt vor den Erwartungen der Nutzer (…) werden wir das entsprechend ändern und mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten“, teilte Google nach einem Bericht der Zeit mit.

Eine Sprecherin des Facebook-Mutterkonzerns Meta sagte, man schaue sich die Entscheidung der Behörde an. Die eigenen Cookieeinstellungen gäben Menschen mehr Kontrolle über ihre Daten. Man werde diese Einstellungen weiterentwickeln und verbessern.Google und Facebook müssen Millionenstrafe in Frankreich zahlen. Zeit Online, 6. Januar 2022.

Veröffentlichung privater Nutzerdaten Im November 2009 veränderte Facebook die Standardeinstellungen zur Privatsphäre. Die Voreinstellungen sind nun so, dass möglichst viele Informationen öffentlich sichtbar sind. Darüber hinaus waren bestimmte Informationen, darunter Name, Profilfoto, Freunde und Gruppenzugehörigkeiten seitdem immer öffentlich sichtbar, auch wenn Nutzer zuvor andere Einstellungen vorgenommen hatten – die früheren Schutzmöglichkeiten waren bei diesen Punkten entfallen. Im Mai 2010 wurden diese Missstände durch umfassende Veränderung und Vereinfachung der Privatsphären-Einstellungsmöglichkeiten behoben.golem.de: Neue Privatsphäre-Einstellungen sind da. (Update), abgerufen am 14. Januar 2012 Seitdem sind lediglich der Nutzername und das Profilbild immer für andere Facebook-Nutzer sichtbar, sämtliche anderen Informationen können über die Privatsphären- oder Profileinstellungen auf nichtöffentlich gestellt werden. Die internetweite Auffindbarkeit, z. B. durch Suchmaschinen („Öffentliche Suche“), kann für sämtliche Informationen ausgestellt werden. Gegenwärtig können einige Daten so geschützt werden, dass sie für niemanden, nur für Freunde oder für Freunde von Freunden sichtbar sind. Umgekehrt können sich Nutzer Veränderungen anzeigen lassen, die befreundete Nutzer vorgenommen haben.