mini|hochkant=1.3|Bürgerliche Hochzeit (1933) Unter Bürgertum versteht man eine historisch unterscheidbare Form der Vergesellschaftung von Mittelschichten, sofern diese aufgrund besonderer, mehr oder minder gemeinsamer Interessen ähnliche handlungsleitende Wertorientierungen und soziale Ordnungsvorstellungen ausbilden und damit auch die politische Stabilität eines Landes beeinflussen.
Begriff
Das Wort Bürgertum (Bürger) (im Sinn der Bezeichnung für eine Bevölkerungsgruppe) geht auf das mittellateinischen burgus zurück, einer von Stadtmauern geschützten (geborgenen) Ansiedlung, die mit besonderen Privilegien, u. a. dem Marktrecht ausgestattet ist. Kaufleute und Handwerker bilden den prägenden Anteil dieser Ansiedlungsbevölkerung. Diese Bevölkerungsgruppe unterlag im Lauf der Geschichte einem starken sozialgeschichtlichen Wandel und hat dabei deutlich diverse Unterformen ausgeprägt.
Der Begriff des Bürgertums hat aufgrund dieser Diversität in Zusammensetzung, Abgrenzung und unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklungen unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen. Es gibt also nicht das eine Bürgertum, das unter diesem Begriff als einziges verstanden wird. Es ist hierbei immer auf verschiedene zeitliche und örtliche Gegebenheiten zu achten.
Das Bürgertum kann deshalb aufgrund seiner Heterogenität von der Forschung nur schwer einheitlich definiert werden. Es gibt jedoch gewisse Charakteristika die annäherungsweise zur Definition herangezogen werden. So etwa der Erwerb beziehungsweise die Wahrung von Besitz von Rechten, von materiellen Gütern und der von Bildung, Diesem materiellen und immateriellen Besitz wird kennzeichnende Bedeutung beigemessen, wenn es darum geht, zu beschreiben, was unter Bürgertum zu verstehen ist (entweder als Fremd- oder Eigenzuschreibung).
Ein Beispiel für eine andere Definition des Begriffs Bürgertum stellt dessen Verwendung im Rahmen der Politischen Ökonomie des Marxismus dar. Innerhalb der Theorie der Gesellschaftsformation des Kapitalismus üben gewisse Gesellschaftsgruppen Verfügungsgewalt über die gesellschaftlichen Produktionsmittel aus. Als Bezeichnung für diese Gesellschaftsgruppe ist der Begriff Bourgeoisie (d. h. Besitzbürgertum) üblich. Dieser ist hier dann auch eher negativ konnotiert.
Zur Soziologie des Bürgertums mini|Die Testamentseröffnung (David Wilkie, 1820) In der Soziologie wird geschichtlich das Bürgertum gegenüber dem Adel und dem Klerus sowie gegenüber den Bauern und den Arbeitern als gesellschaftliche Schicht abgegrenzt. Es umfasst in sich oft heterogene Sozialgruppen, die sich entweder durch formale Berufsvorbereitung (Bildung bzw. Ausbildung) oder durch wirtschaftliche Selbständigkeit auszeichnen und dadurch im Lauf der Geschichte bestimmte politische Vorrechte (wie Selbstverwaltung) sowie Chancen zur Kontrolle sozialer Machtmittel erlangten.
„Bürgertum“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine vielschichtig strukturierte, im Einzelnen nur schwer abgrenzbare Gesellschaftsschicht zwischen den traditionellen Oberschichten (Hochadel, Adel und Patriziat sowie dem oft aus ihnen hervorgegangenen hohen Klerus) und den historischen Unterschichtsgruppen des Bauernstandes und der Arbeiterschaft. Sie setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Teilschichten des Großbürgertums (darunter vor allem den größeren Kaufleuten), des Bildungsbürgertums (darunter vor allem Pastoren, Universitätsprofessoren und höheren Beamten) sowie des Kleinbürgertums (der unteren Mittelschicht, darunter kleinen Kaufleuten, einfachen, mittleren und gehobenen Beamten einschließlich Lehrern, leitenden Angestellten sowie selbständigen Handwerkern).
Seit der industriellen Revolution wird das Bürgertum meist der Mittelschicht zugeordnet, während man unter dem Mittelstand die Berufsgruppe der Fabrikanten (kleine und mittlere Unternehmen) versteht, die oft über ein überdurchschnittliches Einkommen und Vermögen verfügt und historisch häufig aus dem Handwerkerstand hervorging. Da das Bürgertum aus heterogenen Schichten besteht, war der Prozess der Vergesellschaftung, einschließlich der Herausbildung einer Gruppenidentität, problematischer als bei homogeneren sozialen Kategorien (wie AdelVgl. zu den bis heute existierenden Milieu-Unterschieden zwischen Adel und Bürgertum: Jens Jessen, Was vom Adel blieb. Eine bürgerliche Betrachtung, zu Klampen Essay 2018, ISBN 978-3-86674-580-3. oder Proletariat). (Zur Frage der Entwicklung eines Klassenbewusstseins bzw. der „Klasse an sich“ und „Klasse für sich“ vgl.: Das Elend der Philosophie von Karl Marx, 1847). Strikt genommen ist die Tatsache, dass in einer bestimmten Gesellschaft eine Mittelschicht existiert, noch nicht ausreichend, um auf die soziale und kulturelle Existenz eines Bürgertums schließen zu können. Voraussetzung ist beim Bürgertum eine hinreichend ausdifferenzierte Sozialstruktur der Gesellschaft; außerdem müssen sich dort auf seine Interessenlage abgestimmte Ordnungsvorstellungen durchgesetzt haben – z. B.: Wirtschaftsliberalismus für das Besitzbürgertum (Großbürgertum und Bourgeoisie) – oder Aufklärung, Bildung und Freiheit der persönlichen Lebensführung, der Kunst und der Wissenschaft beim Bildungsbürgertum.
Entstehung und Wandel des Bürgertums mini|Das Lesekabinett (Johann Peter Hasenclever, 1843) In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Königtum, Kirchenfürsten, Adel und Bauern seine bürgerlichen Freiheiten. Der Prozess begann am Ende des Mittelalters und hielt in Teilen des östlichen Europas bis ins 19. Jahrhundert an. Die konfliktären Vorgänge hierzu werden als Frühbürgerliche Revolutionen und später als Bürgerliche Revolutionen bezeichnet. Im deutschen Kulturraum vollzog sich dieser Etablierungsprozess zunächst in den reichsunmittelbaren Städten (Reichsstädten), wie auch in den Hansestädten, gestützt auf kaufmännische Gilden (die zumeist von der seit dem Hochmittelalter entstehenden Oberschicht des kaufmännischen Patriziats beherrscht wurden) und handwerklichen Zünften, die untereinander schon früh um die Macht in den städtischen Ratsorganen konkurrierten. Die im Zeitalter der Aufklärung formulierten und u. a. in der Französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.
Eine erste moderne Definition zu den rechtlichen Bestimmungen des Bürgerstandes stammt aus dem Jahre 1794 und findet sich im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) Zweyter Theil. Achter Titel. Erster Abschnitt. Vom Bürgerstande überhaupt:
§ 1. Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind. § 2. Ein Bürger im eigentlichen Verstande wird derjenige genannt, welcher in einer Stadt seinen Wohnsitz aufgeschlagen, und daselbst das Bürgerrecht gewonnen hat. § 3. Personen des Bürgerstandes in und außer den Städten, welche durch ihre Ämter, Würden, oder besondere Privilegien, von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreyt sind, werden Eximierte genannt. […] § 5. Einwohner der Städte, welche weder eigentliche Bürger, noch Eximierte sind, heißen Schutzverwandte. § 6. Bürger und Schutzverwandte der Stadt werden nach den Statuten ihres Wohnorts, Eximierte hingegen nach den Provinzialgesetzen, und in deren Ermangelung, nach dem allgemeinen Gesetzbuche beurtheilt.
Bürgerrecht war also ein ständisches Recht. Es wurde durch Geburt erworben oder an solche Bewerber verliehen, die es beantragten und wichtige Bedingungen erfüllen mussten. Waren sie leistungsfähig und verfügten sie über Vermögen, waren sie willkommen. Das Allgemeine Landrecht verweist mit dieser Definition bereits auf drei Grundarten des Bürgerbegriffs: Stadtbürger (Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer, Gastwirte – insgesamt auch als Kleinbürger bezeichnet), Bildungsbürger im Staatsdienst (Eximierte) und Wirtschaftsbürger oder Bourgeois (ebenfalls Eximierte).
Im Laufe des 19. Jahrhunderts erweiterte sich dann der „Bürger“-Begriff, immer stärker wurde auch nach der Stellung im Beruf gefragt. Durch den Prozess der Verbürgerlichung können immer wieder neue Schichten in das Bürgertum hineingezogen werden (bspw. höhere Angestellte). Ausschlag hierfür ist das Ausmaß, inwieweit diese Schichten Selbständigkeit und Zugang zu gesellschaftlichen Machtmitteln gewinnen (Autonomie und Autokephalie laut Max Weber).
Bürgerlichkeit als soziale und kulturelle Erscheinung Die Idee der bürgerlichen Gesellschaft wurde in der Epoche der Aufklärung entwickelt, fand aber bereits erste günstige Entwicklungsbedingungen in der „okzidentalen Stadt“ (laut Max Weber). Sie wurde zunächst als Stand (in der Französischen Revolution von 1789 als der gesamtgesellschaftlich ausschlaggebende „Dritte Stand“), dann im Marxismus als Klasse („Bourgeoisie“), zuletzt als stilbestimmendes Milieu aufgefasst, das in der Gegenwart zumindest inselhaft fortlebt und wirkt.
Eine weltgeschichtlich einzigartige Rolle spielte das Bürgertum bei der Transformation des Feudalismus und des Absolutismus in Wirtschaft und Gesellschaft durch seine Ideen von Demokratie (Volkssouveränität), Menschenrechten, Rechtsstaat und Liberalismus. Im Bereich der Dichtung und des Theaters emanzipierte es sich, indem es das bürgerliche Trauerspiel als Genre durchsetzte. In seiner 1962 erschienenen Habilitationsschrift Strukturwandel der Öffentlichkeit beschreibt der Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas das Bürgertum als eine gesellschaftliche Formation, die eine neue Form der Öffentlichkeit, ein neues Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft und so schließlich die Entstehung der modernen Massengesellschaft herbeiführte.
Das Bürgertum prägte in der Zeit des Frühkapitalismus die „bürgerliche Weltanschauung“ aus, die eng mit den „bürgerlichen Tugenden“ Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden ist. Dabei formten die bürgerlichen Intellektuellen sich zu einem entweder staatlich alimentierten oder freiberuflichen Bildungsbürgertum, das teilweise auch Kritik an den vorherrschenden bürgerlichen Vorstellungen und Ideen zu formulieren vermochte.
Das bereits seit der Mitte des 18. Jahrhunderts breiter werdende deutsche Bürgertum, das mit der Industriellen Revolution an Wohlstand und Einfluss gewann, wurde in der repressiven Zeit des Vormärz politisch bewusst und dann auch aktiv, wobei der Liberalismus – wie in den Nachbarländern – seinen Interessen in natürlicher Weise entsprach. Die von ihm initiierte 1848er Revolution scheiterte aber dann unter anderem an der Uneinigkeit des deutschen Bürgertums, das trotz seiner grundsätzlich liberalen Zielrichtung sich in zahlreiche politisch rivalisierende Einzelbewegungen aufsplitterte, die jeweils andere Akzente in den Vordergrund rückten: von Nationalkonservativen über Klerikalkatholische, Nationalliberale, Freisinnige bis hin zu Linksliberalen. Wesentliche Triebfeder hierfür waren nicht in erster Linie – wie vom Marxismus betont – ökonomische Interessengegensätze, sondern vor allem ein dem Bildungsbürgertum immanenter geistiger Habitus, der stets mittels Selbstkritik nach Selbsterkenntnis strebte – nach heutigen Begriffen „Selbstoptimierung“ –, was aber zugleich immer wieder die Herausbildung einer dauerhaften Gruppenidentität konterkarierte.
mini|Die Promenade Unter den Linden als Treffpunkt des Berliner Bürgertums, dargestellt in Adolph Menzels Gemälde Abreise König Wilhelms I. zur Armee am 31. Juli 1870