mini|Konsekration eines Volksaltars mini|Mailänder Dom, Volksaltar Als Volksaltar oder Zelebrationsaltar bezeichnet man einen freistehenden Altar in römisch-katholischen Kirchen, an dem der Priester den Eucharistieteil der heiligen Messe den Gläubigen zugewendet (versus populum oder ad populum)Abgeleitet von der Bezeichnung eines solchen Altars als altare populo versum im Ordo missae (1501) des Johannes Burckard, ed. bei J. Wickham Legg: Tracts on the Mass, London 1904, hier S. 167. Spätere Rubriken sprechen von einem Altar ad orientem versus populum und meinen damit einen Altar in quo celebrans habet crucem et populum ante faciem suam (A. B. Gavantus: Thesaurus sacrorum rituum Bd 1, Lugduni 1685, 111 f.). Ad orientem gilt dabei auch für einen nur imaginierten Osten (G. Vinitor: Compendium sacrorum rituum et caerimoniarum. Col. Agrip. 1685, S. 140). zelebriert. Ziel ist, dass die Mitfeiernden sich als um den Altar Versammelte erfahren. Der Altar ist „der Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs, Nr. 296).Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation der Deutschen Bischofskonferenz (2007). Er ist daher zugleich der wahre innere Osten des Glaubens, zu dem man aus beliebiger und unterschiedlicher Himmelsrichtung blicken kann.

Nach der Liturgiereform infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils war der Volksaltar häufig ein provisorischer Altar neben den vorhandenen Altären einer Kirche, an dem jedoch in der Regel die heilige Messe gefeiert wurde. Vielerorts wurde nach Umbauten des Chorraums und oft nach Entfernung der anderen Altäre der Volksaltar zu einem feststehenden, geweihten Altar. Er gilt als der eigentliche Hauptaltar (altare maius, Hochaltar) der Kirche auch dann, wenn sich der früher gottesdienstlich gebrauchte Hochaltar, etwa seines künstlerischen Wertes wegen, weiterhin im Kirchenraum befindet. Volksaltar ist somit zwar ein unter deutschsprachigen Katholiken geläufiger Ausdruck, jedoch kein Fachbegriff liturgierechtlicher oder überhaupt wissenschaftlicher Art. Dies gilt auch für die alternativ gebrauchte Bezeichnung Zelebrationsaltar (weil für die Zelebration der Gemeindemesse benutzt).

Vorgeschichte mini|Freistehender Papstaltar der Lateranbasilika mini|Altar von Santa Cecilia in Trastevere, um 1700. Der Altar steht, wie in römischen Kirchen üblich, im Westen des Gebäudes. Beim Gebet am Altar blickt der zelebrierende Priester sowohl nach Osten (zum Eingang der Kirche) wie zur mitfeiernden Gemeinde. mini|links|Lettner mit Volksaltar in der Kirche St. Pantaleon in Köln In den ersten Jahrhunderten bildete die römische Thron- oder Palastbasilika das Vorbild für den christlichen Kirchenbau. Im Apsisscheitel standen die Kathedra des Bischofs und die halbrunde Priesterbank. Dadurch wurde ein hierarchisches Gegenüber von Priesterschaft und Volk ausgedrückt. Der Altar stand frei in der Apsis (im Westen oder Osten) und konnte umschritten werden. Freistehende Altäre der beschriebenen Art waren seit jeher die Hauptaltäre der großen „eingangsgeosteten“ Basiliken, z. B. in Rom von St. Peter und St. Johann im Lateran. Auch das Messbuch Papst Pius V. von 1570 und das Caeremoniale Episcoporum von 1600 rechnen weiterhin mit Altären und der Feier versus populum (zu den Christgläubigen gewandt), im Gegenüber von Vorstehern und Volk, bis hin zum Missale Romanum in der Fassung von 1962.Missale Romanum: Ritus servandus in celebratione Missae V.3 (1962) http://media.musicasacra.com/pdf/missale62.pdf S. 59; vgl. Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe, Bd. 1, 5. Aufl., Herder, Wien/Freiburg/Basel 1962, S. 332.

Bis in die Zeit nach der Reformation nahm der Lettner den Laien (in Klosterkirchen auch den Konversen) die Sicht auf den Hochaltar, vor dem Chorherren und die Priestermönche das Stundengebet und die Messe feierten. Vor dem Lettner, zwischen Hauptschiff und Chor, gab es meist einen oder zwei weitere Altäre. Einer war häufig dem Kreuz Christi geweiht und wurde daher auch als Kreuzaltar bezeichnet, später auch als Laienaltar, Gemeindealtar oder Messaltar.Peter Wulf Hartmann: In: Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann (abgerufen am 29. Mai 2010).

Mit und nach dem Konzil von Trient setzte sich im katholischen Kirchenbau seit dem 16. Jahrhundert die pastoral motivierte Regel durch, den Gläubigen die unbehinderte Sicht auf das liturgische Geschehen am Hauptaltar zu ermöglichen (z. B. durch Entfernung vorhandener Lettner).Bernard Chédozeau: Chœur clos, chœur ouvert. De l’église médiévale à l’église tridentine (France, XVIIe–XVIIIe siècle). Cerf, Paris 1998; Sible de Blaauw: Innovazioni di culto fra basso Medioevo e Cinquecento: la perdita dell'orientamento liturgico e la liberazione della navata. In: J. Stabenow (Hrsg.): Lo spazio e il culto. Venedig 2006, 25–51.

Im 20. Jahrhundert gab es im Zuge der Liturgischen Bewegung erste neuere Versuche mit „Volksaltären“, in Deutschland während der 1920er-Jahre – wie in der Krypta der Abtei Maria Laach, im Dom in Passau, in St. Paul (München) oder von Johannes Pinsk. Bei Messfeiern außerhalb des Kirchenraumes, etwa in Zeltlagern oder Heimen der katholischen Jugendbewegung, war es seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts allgemein üblich,Eine Ausnahme z. B. die Kapelle von Burg Rothenfels (Rothenfels) mit Tabernakel auf dem an der Wand stehendem Altar. Der Architekt, Rudolf Schwarz, interpretierte den Altar nicht als Mittelpunkt, sondern als Schwelle der Feier. den Altar in solcher Weise aufzustellen, damit die Mitfeiernden dem Handeln des Priesters wenigstens zuschauen und sich seinem meist leisen Beten anschließen konnten, denn in den üblichen „Stillmessen“ waren die Orationen und das Hochgebet vor dem Einsatz von Mikrofonen nicht zu hören. Am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils war der Wunsch, die heilige Messe um einen frei stehenden, zum Volk gewandten Altar zu feiern, vor allem in der Liturgischen Bewegung, verfestigt,Alcuin Reid: The Organic Development of the Liturgy. Second Edition. Ignatius Press, San Francisco 2005, Index s. v. Mass facing the people. zumal in dieser Zeit eine auf Priestersitz, Ambo und Altar verteilte Stellung der Zelebranten kaum, nämlich nur beim Pontifikalamt, erfahrbar war. Der Kölner Erzbischof Josef Kardinal Frings beispielsweise griff diese Tendenz auf und schrieb 1956: „Es entspricht unserer visuell eingestellten Zeit, dass die Gläubigen heute sehen wollen, was am Altar geschieht, und es entspricht dem demokratischen Zuge unserer Tage, dass der Unterschied zwischen geweihten Priestern und Laienschaft nicht stärker als notwendig betont wird. Unsere Zeit hat ferner bei allem Subjektivismus und Individualismus eine große Sehnsucht nach Gemeinschaft und besitzt darum ein tiefes Verständnis für Kirche als Gemeinschaft.“In einem Vorwort zu: Willy Weyres: Neue Kirchen im Erzbistum Köln 1945–1956. Köln 1957, S. 7–9, zitiert bei: Norbert Trippen: Josef Kardinal Frings, Band 1: Sein Wirken für das Erzbistum Köln und für die Kirche in Deutschland (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 94). Paderborn 2003, S. 430 f., siehe auch S. 444. Allerdings legte Frings Wert darauf, dass bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil in Kirchen des Erzbistums Köln nicht „versus populum“ zelebriert wurde, mit Ausnahme des Erzbischofs am Vierungsaltar des Kölner Doms, weil nach damaliger Vorschrift in den Pfarrkirchen der Tabernakel auf der Mitte des Hauptaltares zu stehen hatte.

Liturgiereform (seit 1964) Über die Schaffung und Installation von „Volksaltären“ gibt es keine detaillierten Vorschriften in Sacrosanctum Concilium (SC), der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils. Der Begriff „Volksaltar“ fehlt in den Dokumenten des Konzils gänzlich. Zudem belegen detaillierte Forschungen des Kirchenhistorikers Stefan Heid, dass die alte Kirche keine solchen Volksaltäre kannte.

Die Konstitution über die Liturgie verlangt grundsätzlich, dass der Kirchenraum sorgfältig so einzurichten ist, dass die tätige und bewusste Teilnahme der Gläubigen erreicht werden kann (SC 124), ferner eine Revision von „Gestalt und Errichtung der Altäre“, damit sie „der erneuerten Liturgie“ entsprechen (SC 128). Während des Konzils (1962 bis 1965) wurde in der Konzilsaula, dem mit dem Eingang geosteten Petersdom, die Eucharistie so zelebriert, dass der Hauptzelebrant ad orientem (nach Osten) blickte, die als Gläubige mitfeiernden Konzilsväter jedoch nach Westen zum Altar. Diese Zelebrationsrichtung wurde schon seit den Zeiten des Konzils von Trient als Feier versus populum, in Richtung der mitfeiernden Teilnehmer, wahrgenommen und rubrizistisch in dieser Weise bezeichnet.Carlo Borromeo: Instructiones fabricae et suppellectilis ecclesiasticae (Fondazione Memofonte onlus. Studio per l'elaborazione informatica delle fonti storico-artistiche), liber I, cap. X. De cappella maiori, S. 18–19 (online; PDF; 487 KB); Messbuch Papst Pius V. von 1570; Caeremoniale Episcoporum von 1600; Missale Romanum von 1962: Ritus servandus in celebratione Missae V.3 (1962) http://media.musicasacra.com/pdf/missale62.pdf S. 59.

Ab dem 7. März 1965 besteht die 1964 den versammelten Konzilsvätern vorab zur Kenntnis gebrachteJosef Andreas Jungmann im Kommentar zur Liturgiekonstitution in: Lexikon für Theologie und Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil, Teil 1. Freiburg 1966, S. 105. kirchliche Vorschrift, dass der Hauptaltar künftig, also bei Neu- und Umbauten, „freistehend“ zu errichten ist, und zwar mit zwei ausdrücklich genannten Zielen: damit der Priester ihn zur Inzens umschreiten und außerdem an ihm zum Volke hin zelebrieren kann (Instruktion Inter Oecumenici vom 27. September 1964 Nr. 91„Der Hochaltar soll von der Rückwand getrennt errichtet werden, so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann. Er soll in den heiligen Raum hineingestellt sein, dass er wirklich die Mitte ist, der sich von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde zuwendet.“ Vgl. Josef Andreas Jungmann im Kommentar zur Liturgiekonstitution in: Lexikon für Theologie und Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil. Teil 1, Freiburg 1966, S. 105, Anmerkung 5: „Es ist zu beachten, daß die Instructio nicht, wie gelegentlich behauptet wird, die Zelebration versus populum wünscht, sondern nur die Möglichkeit dazu. Die heute vielfach getroffene Entscheidung zugunsten dieser Zelebrationsweise hängt zusammen mit der Vorbetonung des Mahlcharakters der Eucharistie und, allgemeiner, mit dem neuerwachten Sinn für die Gemeinschaft.“). In jedem Fall soll der Altar, zugleich Zeichen des Ecksteins Christus, die „Mitte sein, auf die sich die Blicke der Versammlung richten“. Das erklärte Ziel der Liturgiereform war mithin nicht die Restauration einer historischen Situation des Kirchenbaus („liturgischer Archäologismus“), sondern die Förderung die Aufmerksamkeit der Gläubigen entsprechend dem Grundprinzip der bewussten und tätigen Teilnahme (vgl. SC 124. 128).Berechtigt bleibt die historische Frage nach dem Standort des Liturgen am frühchristlichen Altar; doch betrifft oder widerlegt ihre Beantwortung nicht das eigentliche Anliegen der Liturgiereform.

Damit war eine der sichtbarsten Änderungen eingeleitet, die das Zweite Vatikanum in die Liturgie der römisch-katholischen Kirche gebracht hat. Für ungünstige Situationen eines gegebenen Altarstandortes empfahlen die deutschen Bischöfe schon 1965, in der Nähe der Gemeinde zusätzlich einen würdigen Tischaltar aufzustellen.Richtlinien der deutschen Bischöfe für die Feier der heiligen Messe in Gemeinschaft (1965) 6.Kap., Art. 83. Für ihn bürgerte sich bald die Bezeichnung „Volksaltar“ ein.