Viernheim [] (das i wird kurz gesprochen, trotz der Schreibung mit ie, mundartlich: Verne oder Vänne) ist eine mittlere Industriestadt nordöstlich von Mannheim im Wirtschafts- und Ballungsraum Metropolregion Rhein-Neckar. Sie ist mit rund 35.600 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im südhessischen Landkreis Bergstraße. Seit 1994 trägt sie auch den Titel Brundtlandstadt, da sie an einem Modellprojekt zur Energieeinsparung teilnimmt.
Geografie Viernheim liegt in der Oberrheinischen Tiefebene. Viernheim liegt in Hessen, grenzt aber im Westen, im Süden und im Osten an Baden-Württemberg an. Nördlich des Viernheimer Walds, in Lampertheim, beginnt das Hessische Ried. Östlich von Viernheim liegt die Stadt Weinheim. Dort liegt die Bergstraße sowie der Anfang des Odenwalds.
Klima mini|Niederschlagsdiagramm
Der Jahresniederschlag liegt bei 726 mm und ist damit vergleichsweise normal, da er in das mittlere Drittel der in Deutschland erfassten Werte fällt. An 46 % der Messstationen des Deutschen Wetterdienstes werden niedrigere Werte registriert. Der trockenste Monat ist der Februar, die meisten Niederschläge fallen im Juni. Im Juni fallen doppelt so viel Niederschläge wie im Februar. Die Niederschläge variieren stark. An 72 % der Messstationen werden niedrigere jahreszeitliche Schwankungen registriert.
Nachbargemeinden Viernheim grenzt im Norden an den Stadtteil Hüttenfeld der Stadt Lampertheim (in Hessen), im Nordosten an die Stadt Hemsbach, im Osten an die Stadt Weinheim, im Süden an die Gemeinde Heddesheim (alle drei im Rhein-Neckar-Kreis) sowie im Westen an den Stadtkreis Mannheim (alle Baden-Württemberg).
Stadtgliederung Viernheim hat keine offiziellen Stadtteile, die Stadt wird aber in mehrere Stadtgebiete unterteilt. Die meisten Einteilungen Viernheims ergeben sich durch den Volksmund bzw. neu erschlossene Bebauungsgebiete, die Stadterweiterungen. Ihre Grenzen sind deshalb nicht genau festgelegt. Der Stadtkern wird von der Innenstadt und der um sie herumliegenden „Altstadt“ gebildet. Zu den Gebieten gehören außerdem: Die Nordweststadt (nördlich der Nibelungenstraße/Wormser Straße bzw. westlich der Straße Am Stockfeld), die Oststadt (östlich der August-Bebel-Straße), die Weststadt (westlich der Kreuzstraße/Am Königsacker), das Tivoli (im Süden am Rhein-Neckar-Zentrum), Hinter den Zäunen (südlich der OEG-Schienen), das Industriegebiet, Gewerbegebiet Eins (im Nordosten nördlich der Friedrich-Ebert-Straße und östlich der Lorscher Straße) sowie das in den letzten Jahren neu entstandene Neubaugebiet Bannholzgraben östlich der Janusz-Korczak-Allee (L 3111). Zudem gibt es noch das Sportgebiet West (westlich der A 6), die beiden jeweils eine Straße umfassenden Außensiedlungen Neuzenlache und Ziegelhütte (südlich der A 659) sowie die Aussiedlerhöfe nordöstlich der Stadt.
Viernheim besteht nur aus einer Gemarkung (Gmk.-Nr. 63070). Das auf dieser Gemarkung liegende Forsthaus Heide wird sowohl verkehrstechnisch als auch postalisch über Lampertheim erschlossen.
Natur und Schutzgebiete Auf der Viernheimer Gemarkung in der Rheinebene befinden sich mit der ehemaligen Kiesgrube Oberlücke, der Flugsanddüne Glockenbuckel und dem Altneckararm Neuzenlache drei Naturschutzgebiete. Der Viernheimer Wald, der sich nordwestlich in Richtung Lampertheim und Hüttenfeld erstreckt, steht flächendeckend unter Schutz mit drei FFH-Gebieten, einem Vogelschutzgebiet und dem Landschaftsschutzgebiet Forehahi. Die gesamte Gemarkung ist Teil des Naturparks Bergstraße-Odenwald. Als Naturdenkmale sind zwei markante Eichen und eine Linde sowie eine pleistozäne Düne geschützt.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Die erste urkundliche Erwähnung Viernheims stammt aus dem Jahr 777, als Karl der Große dem Kloster Lorsch erlaubte, „einen Weg durch die Virnheimer Mark bis zur Weschnitz anzulegen“. Die Abschrift der Urkunde findet sich im Codex Laureshamensis (Band 1, Nr. 8), dem Besitzverzeichnis des Klosters Lorsch. Archäologische Funde weisen aber auf eine viel längere Besiedlung des Gebietes hin. Der Ort hat sich wohl aus einem karolingischen Königshof entwickelt.Jahrbuch der historischen Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsgemeinschaft Ausseruniversitärer Historischer Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland., 1978, S. 290 Die 764 gegründete und 771 zum Reichskloster erhobene Abtei war im Früh- und Hochmittelalter ein mächtiges Benediktinerkloster mit Besitzungen im Odenwald, an der Bergstraße, in Rheinhessen, in der Pfalz, im Elsass und in Lothringen.
Aus dieser Zeit sind viele Schenkungs- und Tauschurkunden, die Besitzungen in Viernheim betreffen, überliefert. Unter anderem erhält 902 der Erzbischof Hatto von Mainz als Abt des Klosters Lorsch einen Hof in Viernheim im Tausch gegen Besitzungen im Enzgau. 906 wurde dieser Tausch von König Ludwig IV. bestätigt. 917 schenkte König Konrad I. dem Kloster Lorsch das Königsgut in Wattenheim und Viernheim unter dem Vorbehalt lebenslanger Nutzung durch den Lehensträger Kaplan Werinolf. 1165 scheinen große Teile von Viernheim im Besitz des Klosters Lorsch gewesen zu sein, denn für dieses Jahr ist überliefert, dass der Abt des Klosters Lorsch dem Kloster Neuenburg bei Heidelberg vier Huben und dem Kloster Schönau mehrere Distrikte in der Gemarkung Viernheim schenkte. Die Schenkung an das Kloster Schönau erfolgte mit der Bedingung, jährlich 300 Käse an Lorsch zu liefern.
Während des Investiturstreits – von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) – mussten viele Besitzungen des Klosters Lorsch an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt. Aufgrund der Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Diese Streitigkeiten konnten erst Anfang des 14. Jahrhunderts durch einen Vertrag beigelegt werden, in dem die Besitzungen des Klosters zwischen Kurmainz und Kurpfalz aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden. In dem Vergleich von 1308 wurde vereinbart, dass „das Dorf Viernheim zum Erzstift Mainz gehören soll“.
1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das Mainzer Amt Starkenburg verwaltete. In diesem Amt lag die „Zent Heppenheim“ mit Viernheim. Für die Verwaltung der noch bestehenden Gefälle des Klosters Lorsch war aber die Oberschaffnerei in Lorsch zuständig. Die erste Erwähnung des Kellners in Heppenheim erfolgte 1322. Er hatte seinen Sitz im Amtshof von Heppenheim und war der höchste Finanz- und Justizbeamte nach dem Burggrafen.
Unter Mainzer Herrschaft wurde das Dorf 1346 mit allem Zubehör gegen 1200 Pfund Heller dem Schultheißen zu Weinheim verpfändet. Ausgenommen blieben die Käsegült, die das Kloster Schönau von seinem Hof dem Burggrafen der Starkenburg entrichten musste. Die Pfandsumme wurde noch mehrfach erhöht und betrug im Jahr 1355 3000 fl. 1439 wurde das Dorf wiedereinlöslich für 3000 fl. an das Kloster Schönau verpfändet. Ausgenommen blieben dabei der Wildbann, die Zehntrechte und das Recht der Waldnutzung.
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde 1461/62 wurde das Amt Starkenburg an die Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch: Pfalzgraf Friedrich I. ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
1533 verkaufte das Kloster Schönau das Dorf Viernheim an den Pfalzgrafen Ludwig V., vorbehaltlich der Wiederlösung durch Kurmainz.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Bekenntnis, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.
Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Die Bevölkerung musste daraufhin zur katholischen Kirche zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach zehn Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben und mit dem Bergsträßer Rezess von 1650 wurde Viernheim endgültig Kurmainz zugesprochen.
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform im Bereich des „Amtes Starkenburg“ durch, mit der in Lorsch eine Amtsvogtei eingerichtet wurde. Das Amt wurde in Oberamt umbenannt und bestand jetzt aus den Unterämtern oder Amtsvogteien Lorsch, Fürth, Heppenheim und Bensheim. Zur „Amtsvogtei Lorsch“ gehörten neben Viernheim auch Lorsch, Biblis, Bürstadt und Klein-Hausen. Das Oberamt Starkenburg wiederum war dem „Unteren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“ unterstellt.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Viernheim wird hessisch Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde Kurmainz aufgelöst, und das Oberamt Starkenburg und mit ihm Viernheim kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die es dem „Fürstentum Starkenburg“ zuordnete. Das „Amt Lorsch“ wurde als hessische Amtsvogtei weitergeführt, das Oberamt aber 1805 aufgelöst. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben.
Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über den Flecken Viernheim: