mini|Wappen eines Erzbischofs im Kardinalsrang, erkennbar an dem roten Kardinalshut (Galero) mit 30 seitlichen Quasten (Fiocchi) sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragekreuz mini|Der ehemalige mailändische Erzbischof Dionigi Tettamanzi im Kardinalsornat (2008) mini|Walter Kardinal Kasper (links) und Godfried Kardinal Danneels in Chorkleidung (2008) Kardinal ist ein Titel der römisch-katholischen Kirche und die ranghöchste Würde nach der des Papstes. Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zur Teilnahme an der Papstwahl.
Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar mit einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind.
Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei Kardinalsklassen gegliedert, sein Vorsitzender ist der Kardinaldekan. Von den derzeit 240 Kardinälen wären 116 in einem Konklave wahlberechtigt (Stand: 3. August 2026).
Herkunft des Begriffs Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom lateinischen cardinalis „wichtig, vorzüglich“ (abgeleitet aus cardo „Türangel, Dreh- und Angelpunkt“); zum anderen bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (cardo) – auch außerhalb Roms – angestellten Geistlichen (incardinatus cardinalis), dem eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) in Rom anvertraut ist.
Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt. Kardinäle sind somit die nach dem Papst höchsten Würdenträger, diese Kardinalswürde wird auch als Kardinalat bezeichnet. Sie geht auf die Zeit der Alten Kirche zurück. Bereits die Symmachianischen Fälschungen, die um 500 zugunsten von Symmachus I. angefertigt wurden, sprechen von presbyteri et diaconi cardinales. Die Funktion als Kardinal kann traditionell mit einem kirchlichen Amt verbunden sein, z. B. Kardinalstaatssekretär. Ferner bedeutet das Kardinalat die Aufnahme in den stadtrömischen Klerus und als „Prinzen des Papstes“ in den Adelsstand (siehe Adelstitel).
Titel und Anrede Der volle Titel lautet Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis („Kardinal der Heiligen Römischen Kirche“), was in kirchlichen Schreiben und Urkunden meist mit S. R. E. Cardinalis abgekürzt wird. Die Kardinäle der orientalischen Kirchen führen den Titel Sanctae Ecclesiae Cardinalis, da sie nicht zum römischen Klerus gehören.
Als Namensbestandteil wird in der römisch-katholischen Kirche das Wort Kardinal üblicherweise zwischen den Vor- und den Familiennamen gestellt. Die protokollarische Anrede lautet „(Eure) Eminenz“.
Kirchenrechtliche Bestimmung Die Kardinalswürde wird vom Papst nach seinem Ermessen verliehen. Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, müssen seit 1917 wenigstens die Priesterweihe empfangen haben; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen (). Seit dem Apostolischen Schreiben Cum gravissima Papst Johannes' XXIII. vom 15. April 1962Entscheidung Johannes' XXIII., um beim Einzug zu den Sitzungen des II. Vatikanischen Konzils Patriarchen der Unierten Kirchen, die nicht Kardinäle waren, gegenüber Nicht-Bischöfen, die Kardinäle waren, nicht nachrangig behandeln zu müssen. Acta Apostolicae Sedis (AAS) Jahrgang 54, 1962, Seite 256–258. In der Folge weihte Johannes XXIII. die damaligen Kardinaldiakone, die noch keine Bischöfe waren, zu Bischöfen. werden in der Regel nur Bischöfe zu Kardinälen ernannt. In der gegenwärtigen Praxis gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Kardinäle bei ihrer Ernennung bereits ein hohes Alter erreicht haben. Der Papst kann dann auf Wunsch des angehenden Kardinals diesen von der Verpflichtung zur Bischofsweihe dispensieren. Diese Ausnahme trifft derzeit auf Ernest Simoni, Raniero Cantalamessa, Gianfranco Ghirlanda und Timothy Radcliffe zu. Der letzte Kardinal, der als Laie kreiert wurde, war Theodolfo Mertel (1806–1899); er wurde allerdings anschließend zum Subdiakon geweiht und gehörte damit dem Klerikerstand an.
Der Papst ist nicht verpflichtet, den Namen des von ihm ernannten Kardinals bekannt zu geben; in solchen Fällen spricht man von einem Kardinal in pectore. Diese Vorgangsweise wird regelmäßig bei Kardinälen aus Ländern gewählt, in denen die Kirche verfolgt wird. Die Namen der in pectore kreierten Kardinäle können vom Papst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wie es 1991 bei Ignatius Kung Pin-Mei geschah. Andere Kardinäle wurden namentlich nie bekannt, wie ein Kardinal, der 2003 von Papst Johannes Paul II. in pectore ernannt wurde.
Die Kardinalserhebung, auch Kardinalskreierung, geschieht nach geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) durch ein Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird. In jüngerer Zeit erfolgt sie durchweg in einem feierlichen, öffentlichen, außerordentlichen Konsistorium. Von da an haben die betreffenden Personen alle Rechte und Pflichten eines Kardinals.
Man unterscheidet drei Klassen (ordines): Kardinalbischöfe Kardinalpriester Kardinaldiakone
Die Kardinäle bilden das Kardinalskollegium der römisch-katholischen Kirche unter der Leitung des Kardinaldekans; dieses Amt wird seit Januar 2020 von Giovanni Battista Kardinal Re bekleidet. Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und feierlich in einem Konsistorium „kreiert“ (Kardinalserhebung). Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen im Falle einer Vakanz des Apostolischen Stuhles im Konklave den neuen Papst. Wahlberechtigt sind gemäß dem Motu Proprio „Ingravescentem aetatem“ () von Papst Paul VI. vom 21. November 1970 alle Kardinäle, die am Tag vor Beginn der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer von Paul VI. erlassenen und am 22. Februar 1996 durch Papst Johannes Paul II. bestätigten Regelung nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch diverse Konsistorien immer wieder überschritten. Die erste Sedisvakanz, bei deren Eintritt mehr als 120 Kardinäle wahlberechtigt waren, fand nach dem Tod von Franziskus statt. Beim anschließenden Konklave 2025 waren 133 Kardinäle (von 135 Wahlberechtigten) anwesend.
Zuweilen bezeichnet der Begriff Kardinalat auch den Zeitraum, in welchem eine Person die Würde eines Kardinals innehat („Amtszeit“), in der Regel vom Tage der Kardinalskreierung durch den Papst bis zum Tode. Die Kardinalswürde kann mit Erlaubnis des Papstes niedergelegt oder von ihm aberkannt werden. Dies ist in der Geschichte der Kardinäle bislang allerdings nur sehr selten geschehen, siehe bspw. Louis Billot und Guillaume Briçonnet. Für eine historische Übersicht siehe Verlust der Kardinalswürde. Im Juli 2018 legte Theodore McCarrick nach Missbrauchsvorwürfen sein Kardinalat nieder, was Papst Franziskus umgehend annahm. Am 24. September 2020 verzichtete Angelo Kardinal Becciu auf alle mit dem Kardinalsamt verbundenen Rechte, ohne aus dem Kardinalskollegium auszuscheiden.
Historisches Seit dem 4. Jahrhundert wurde der Bischof von Rom vom Klerus der Titelkirchen der Stadt Rom, d. h. der ersten Pfarreien, in seinen liturgischen Aufgaben unterstützt. Zunehmend wurden sie auch zu Beratern des Papstes. Ab dem achten Jahrhundert ist für diese Priester und Diakone die Bezeichnung cardinalis belegt. Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in bzw. (im Fall der suburbikarischen Bistümer) bei Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum Klerus der Stadt Rom. Seit dem Papstwahldekret aus dem Jahr 1059 wählen ausschließlich die Kardinäle den Papst.
Ab dem 11. Jahrhundert bildete sich allmählich ein strukturiertes Kardinalskollegium heraus, das auch immer mehr Einfluss auf die Kirchenführung nahm. Ein Beispiel für diesen Einfluss ist der Kardinalbischof Humbert von Silva Candida, der 1054 die Exkommunikation des byzantinischen Patriarchen Michael Kerullarios betrieb. Die Päpste nahmen jetzt auch mehr Kardinalskreierungen vor. Besonders unter Urban II. und Paschalis II. – Letzterer ernannte mehr als 70 Kardinäle – spielte das Kardinalskollegium eine immer einflussreichere Rolle, was auch an Paschalis’ Konflikt mit Kaiser Heinrich V. lag.Jürgen Dendorfer, Ralf Lützelschwab: Geschichte des Kardinalats im Mittelalter. Stuttgart 2011, S. 80–81. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben war, als Legaten zwischen der römischen Kurie und dem Rest der Christenheit zu vermitteln.Dendorfer/Lützelschwab, S. 139
Während des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417) wurden Kardinäle oft ernannt, um die eigene Obödienz zu stärken. Dies zeigte sich auch deutlich unter Urban VI.: Nur fünf Monate nach seiner Wahl zum Papst ernannte er 26 neue Kardinäle, die meisten davon Italiener. Damit zeichnete sich eine erste „Italianisierung“ des Kardinalskollegiums ab, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts endgültig Gestalt annahmDendorfer/Lützelschwab, S. 322. und ab dann bis ins 20. Jahrhundert anhielt.
mini|Ferdinand I. de’ Medici gehörte zu den Kardinälen, die Laien waren (Gemälde von Alessandro Allori, 1588)
Die Vergabe von Kardinalshüten war insbesondere in der Frühen Neuzeit ein Mittel, mit dem Päpste ihre Beziehungen zu den europäischen Fürstenhäusern pflegten und ihre freundschaftliche Beziehung zu anderen Staaten festigten. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war es in vielen Dynastien Europas üblich, dass ein Sohn oder ein Bruder des regierenden Fürsten zum Kardinal ernannt wurde. Ein Beispiel für eine solche Kardinalsernennung ist die des spanischen Königssohnes Kardinalinfant Ferdinand im Jahre 1619. Die Familie Borghese, der der ernennende Papst Paul V. angehörte, erhielt im Gegenzug dafür einen spanischen Adelstitel. Ähnliches gilt auch für das Königreich Polen, für die Habsburger, das Königreich Portugal sowie die Lothringer. Auch die großen Adelsgeschlechter Italiens wie die Medici, die Farnese, die Gonzaga oder die d’Este waren im Kardinalskollegium vertreten. Gelegentlich empfingen diese sogenannten „dynastischen“ Kardinäle wie beispielsweise Kardinal Maurizio di Savoia oder Francesco Maria Farnese noch nicht einmal kirchliche Weihen. Ihnen stand damit die Möglichkeit offen, in den weltlichen Stand zurückzukehren, wenn dies aus dynastischen Gründen sinnvoll erschien. Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert kam es insgesamt zwölf Mal vor, dass Kardinäle in den weltlichen Stand zurückkehrten. Zu ihnen zählt Cesare Borgia, der den sogenannten „Kardinalnepoten“ zugerechnet wird, sowie etwa zehn Kardinäle, bei denen die familiäre Erbfolge für den Rücktritt ausschlaggebend war. Dazu zählen Ferdinando de’ Medici, der nach dem Tod seines Bruders 1589 Herrscher von Florenz wurde und Christine von Lothringen heiratete. Albrecht VII. war Sohn von Kaiser Maximilian II. und legte nach zwölf Jahren sein Kardinalat nieder. Ferdinando Gonzaga gab 1615 seinen Kardinalshut zurück, nachdem sein älterer herzoglicher Bruder 1612 ohne männlichen Erben gestorben war. Kardinalsernennungen wie die des Carlo Emanuele Pio di Savoia waren gelegentlich auch eine Notwendigkeit für die Kurie, um ihre Herrschaftsansprüche im päpstlichen Territorium durchzusetzen.