Quintus Cervidius Scaevola war ein hochklassischer römischer Jurist. Er stammte aus dem Ritterstand und war Mitglied des consilium principis des Kaisers Mark Aurel (161–180). Von seiner umfangreichen schriftstellerisch-juristischen Tätigkeit sind nur die Werktitel und einige Auszüge erhalten.

Über andere Quellen ist nachgewiesen, dass Scaevola responsa (Gutachten) in sechs libri (Büchern) veröffentlichte. Das Einzelwerk Liber singularis quaestionum publice tractatarum bestand aus zusammengetragenen Fallbesprechungen mit fortgeschrittenen Studenten der Rechtsausbildung.Tommaso Masiello: Le quaestiones publice tractatae di Cervidio Scaevola, 2003.

Leben Herkunft Die Herkunft Scaevolas ist ungeklärt. In Betracht gezogen wurden im Laufe der Jahrhunderte vor allem eine griechische oder eine afrikanische Herkunft. Scaevola würde damit aus der römischen Provinz stammen.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 68. Dafür wurden vor allem von Scaevola genutzte AfrikanismenFür eine Analyse der Afrikanismen siehe Wilhelm Kalb: Roms Juristen: nach ihrer Sprache dargestellt. 1890, S. 100 ff. oder GräzismenFür eine Analyse der Gräzismen siehe Wilhelm Kalb: Roms Juristen: nach ihrer Sprache dargestellt. 1890, S. 97 ff. als Argument herangezogen. Der Philologe Wilhelm Kalb lehnte im 19. Jahrhundert eine griechische Herkunft ab, weil Griechisch zu Scaevolas Lebzeiten eine weit verbreitete Sprache war. Paul Krüger lehnte eine Herkunft aus der Provinz ab. Die in griechischer Sprache verfassten Texte ließen sich mit seiner Beliebtheit erklären. Im Jahr 1957 wurde die Tabula Banasitana gefunden. Dieses Dokument aus dem Jahr 177 n. Chr. bezeichnet Scaevola als Mitglied der tribus Arnensis, die im römischen Afrika verbreitet war. Die Juristin Gokel vermutet in ihrer Dissertation, dass Scaevola wohl aus Karthago stammt. Dort wurde er nach Gokels Angabe wohl um 135 n. Chr. geboren.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 69.

Eigene Ausbildung und Lehre anderer Juristen Scaevola wirkte im späteren Leben als Lehrer hochrangiger Juristen. Aber um die Identität seines eigenen Lehrers herrscht Streit. Einige vermuten, dass Scaevola bei Julian gelernt hat. Wilhelm Kalb hielt Pomponius für möglich, während Detlef Liebs unter Verweis auf das Werk von Kalb Marcellus für denkbar hält.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70–71.

Zu Scaevolas Schülerkreis gehörten sicher Iulius Paulus und Claudius Tryphoninus. Die Vita Caracallae nennt als Schüler auch den Kaiser Septimius Severus und den Juristen Papinian. Über die Echtheit dieser Bemerkung herrscht jedoch keine Einigkeit. Der Historiker Theodor Mommsen hielt sie beispielsweise für falsch, der Jurist Heinrich Hermann Fitting hingegen für echt.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70, Fn. 255. Ob Scaevola seine Lehrtätigkeit im Rahmen einer schulartigen Institution ausübte oder in privater Ausbildung, ist nicht klar. Die übliche spätrepublikanische Lehrart des docere respondendo war so gestaltet, dass ein Lehrer zunächst referierte und die Schüler antworteten, ihm ein responsum gaben. Ob dies aber bei Scaevola auch so war, lässt sich mangels entsprechender Quellenaussagen nicht sagen. Detlef Liebs schreibt zumindest, dass selbst die großen Juristen noch Zeit für die Ausbildung junger Schüler gehabt hätten.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 71. Aus der Bemerkung seines Schülers Paulus in einer seiner DigestenstellenPaulus 1 Ad Vitellium libri IV, in Digesten 28, 2, 19.: „respondit et in disputando adiciebat“ wird geschlossen, dass Scaevola seinen Schülern entweder Fallfragen beantwortete oder diese mit ihnen besprach.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 73. Auch der ungewöhnliche Titel seines Einzelwerks Liber singularis quaestionum publice tractatarum spricht dafür, dass Scaevola im Beisein anderer Personen diskutierte.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 72.

Ob Scaevola im Rahmen der zwei großen römischen Rechtsschulen, entweder den Sabinianern oder den Prokulianern anhing, ist nicht klar. In der Tendenz zitiert Scaevola häufiger die Sabinianer, was als Indiz zu werten sein könnte. Allerdings zeigt er sich auch in anderen Stellen offen für die Meinungen der anderen Rechtsschule.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 73–75. Sie verweist auf D. 29, 7, 14 pr. und D. 46, 3, 93, 3 für eine Offenheit bezüglich der prokulianischen Ansichten.

Scaevola als Respondent und kaiserlicher Jurist In einem Text aus dem Jahr 175 n. Chr. wird er als praefectus vigilum bezeichnet und ist einer „der wichtigsten Konsiliare des Kaisers Marcus Aurelius“.

responsa waren eine der wichtigsten Literaturgattungen in der klassischen Jurisprudenz. Im Rahmen dieser Gattung wurden Fragen an einen Juristen gerichtet, die dieser beantwortete. Scaevola erhielt solche Anfragen aus fast jedem Teil des Weltreiches. Die meisten der Anfragen, die nicht aus Rom selbst kamen, erreichten ihn aus den griechischsprachigen Teilen des Reiches. In den digesta und den responsa des hochklassischen Juristen finden sich siebzehn Texte, die teilweise in Griechisch verfasst sind.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 75. In einigen dieser Fälle behandelt der Jurist griechische Rechtsinstitute, vor allem im Bereich des Erbrechts, die dem römischen Recht unbekannt waren.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 76. Gokel beschreibt in ihrer Untersuchung, dass zu Lebzeiten Scaevolas unter den Kaisern Hadrian und Marc Aurel das Interesse an anderen Bereichen des Reiches, also anderen als der Italienischen Halbinsel, zugenommen habe. Laut ihr lege es nahe, dass Scaevola neben Latein auch Griechisch gesprochen haben möge.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 77. Gerade aufgrund der „verbreiteten Zweisprachigkeit“ sei es schwierig aus Scaevolas Griechischkenntnissen auf seine Herkunft zu schließen.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 78.

Römische Rezeption Scaevolas juristische Schriften wurden auch noch nach seinem Tod gelesen und zitiert. Obwohl er wohl zu den am meisten zitierten Juristen der Nachklassik gehörte, wurde er im Zitiergesetz bereits nicht mehr als Autorität aufgeführt. Im weiteren zeitlichen Verlauf des 5. Jahrhunderts n. Chr. nahm die Beschäftigung mit ihm stark ab.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70. Insbesondere über Paulus und Ulpian sind uns in den Digesten allerdings zahlreiche Stellen Scaevolas überliefert. Sie sind Beleg dafür, dass er von allen Klassikern am häufigsten zitiert wurde.

Werk des Scaevola Das Werk des Scaevola ist im Rahmen des Corpus Iuris Civilis überliefert worden. Überliefert sind hauptsächlich „Fallsammlungen für die Praxis“, jedoch keine Monographien oder Kommentare. In der Palingenesie von Otto Lenel sind 344 Stellen des Scaevola überliefert. Mehr ein Drittel dieser Stellen (131) zählt Lenel zu seinen digesta, 101 zu seinen responsa. Aus seinen quaestiones sind 63 Stellen erhalten, aus seinen libri regularum siebzehn. Bei 29 Stellen ist die Zuordnung nicht sicher, sie zählt Lenel als loci incerti.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 79. Gokel merkt an, dass die Zitierung Scaevolas ohne Quellenangabe relativ oft vorkomme. So komme die Zitierung ohne Quellenangabe bei Papinian, der mehr als doppelt so häufig in dem Justinianischen Werk zitiert werde, seltener vor. Im Rahmen der Überlieferung der Texte im Corpus Iuris Civilis und der Zuordnung zu Massen nach Blume werden seine libri regularum zur Sabinusmasse, seine libri reponsorum und quaestionum der Papiniansmasse und seine digesta und sein liber singularis quaestionum publice tractatarum der Appendixmasse zugeordnet.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 80 unter Verweis auf die Tabelle von Mantovani. Gokel schreibt, dass diese Zuordnung im Allgemeinen in der Literatur zu Scaevola geteilt werde. Sie merkt an, dass Wolf die libri responsorum zur Papiniansmasse und die libri digestorum zur Appendixmasse zählt, und Honoré die ersten beiden Bücher der digesta zur Papiniansmasse zählt.

Im Vergleich mit anderen römischen Juristen stellt die Juristin Gokel fest, dass Scaevola nicht „zu den fleißigsten Schriftstellern gehört“ habe. Im Vergleich zu seinen insgesamt 72 Büchern habe Julian allein 90 libri digestorum und Pomponius 83 Bücher zum Edit geschrieben. Der Schwerpunkt seines Werkes habe nicht in der literarischen Tätigkeit, sondern in seiner Tätigkeit als Respondent, also in der praktischen Arbeit gelegen.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 81.

Werke im Überblick Digestorum libri XL Notae ad Iuliani et Marcelli digesta Quaestonium libri XX Quaestonium publice tractatarum liber singularis Regularum libri IV Responsorum libri VI Der Index Florentinus kennt noch ein Werk mit dem Titel de quaestione familiae liber singularis, von dem jedoch kein Inhalt erhalten geblieben ist. Der Inhalt dieser Schrift soll wohl das „förmliche Verhör von Sklaven“ gewesen sein. Franz Wieacker bestreitet die Autorenschaft Scaevolas und hielt das Werk für einen „nachklassischen Auszug“ aus den digesta.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 79.

digesta und responsa Die libri digestorum sind das letzte überlieferte Werk, das diesen Namen trägt. Im Gegensatz zu den zahlreichen Werken mit dem gleichen Titel, die zeitlich vorher publiziert worden sind, zitiert Scaevola keine anderen Juristen. Diese Besonderheit gilt auch für seine libri responsorum. In anderen Werken zitiert Scaevola aber durchaus die Werke anderer Juristen.

Für beide Werke ist charakteristisch, dass sie sehr stark kasuistisch aufgebaut sind und allgemeine Ausführungen zu den Rechtsfragen, wie es sich beispielsweise in den digesta anderer Autoren wie Julian oder Papinian finden lassen, vollkommen fehlen. Nach Gokel handelt es sich bei den responsa vor allem um „Rechtspraxis im konkreten Fall“.Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 82. Sie merkt auch an, dass die Konsulenten von Scaevola wohl keine dogmatischen Ausführungen, sondern nur schnelle "eindeutige Rechtsauskunft" verlangt hätten. Sie merkt aber auch an, dass andere wie Kalb oder Klami annahmen, dass Scaevola seine Entscheidungen durchaus entweder mündlich oder später stärker begründet habe.