Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)., Artikel XX In den einzelnen „Kästchen“ wird nach den verschiedenen Erbringungsarten der Dienstleistungen („Modes 1“ bis „4“) unterschieden. Anmerkung: Die meisten Listen enthalten keine horizontalen Beschränkung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzung im Ausland (Erbringungsweisen 1 und 2) + Beispiel einer Länderliste Beschränkung des Marktzugangs (Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen)Beschränkung der Inländerbehandlung (Bedingungen und Qualifikationen) Zusätzliche VerpflichtungenHorizontale (allgemeine) Verpflichtungen Keine (Beschränkung) Keine Bindung (durch das GATS-Abkommen) Ausländische Beteiligung von max. 49 % Status quo (keine Liberalisierungszugeständnisse, aber auch keine neuen Hemmnisse erlaubt) Keine Keine Zustimmungspflicht bei Beteiligungen über 25 % Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr Sektorale Verpflichtungen zum Beispiel: Baudienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,... Niederlassung erforderlich Keine (Beschränkung) 30 % des Führungspersonals aus dem Inland Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr Keine Beschränkung für Transportversicherung; Status quo für alle anderen Versicherungsdienstleister Keine Keine Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
Einzelnachweise
Kategorie:Globalisierung Kategorie:Welthandelsrecht