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Vielehigkeit bzw. Vielehe, auch Mehrehe oder Polygamie ( „viel“ und „Ehe“), bezeichnet das Führen mehrerer Ehen gleichzeitig. Rechtlich möglich ist sie heutzutage nur in Teilen von Asien und Afrika.
Polygamie wird wiederum unterschieden in Polygynie (Vielweiberei: ein Mann, mehrere Ehefrauen), Polyandrie (Vielmännerei: eine Frau, mehrere Ehemänner) sowie Polygynandrie (Gruppenehe) und weitere Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind. Während die Polyandrie (mehrere Ehemänner) besonders in ursprünglichen Ackerbaukulturen verbreitet ist, findet sich Polygynie (mehrere Ehefrauen) vorrangig in Kulturen mit ursprünglich viehzüchterischem Hintergrund. Voraussetzung war in beiden Fällen, dass eine Person in der Rolle als Familienernährer(in) mehrere Ehepartner(innen) wirtschaftlich absichern kann.
Das Gegenteil der Polygamie ist die Monogamie (zu der auch die offene Ehe gehört). Beide Begriffe existieren auch in der Verhaltensbiologie sowie der Sexualwissenschaft als Bezeichnung für das Sexualverhalten bzw. die Sexualpräferenzen von Tieren bzw. Menschen (siehe den Artikel Monogamie). Analog zur monogamen Ehe muss aber auch die polygame Ehe nicht auf polygamer Sexualität der jeweiligen Ehepartner basieren. Und ebenso wie eine Einehe nicht auf einer einvernehmlichen Liebesbeziehung basieren muss, muss auch eine Vielehe auf keiner Liebesbeziehung oder gar auf Polyamorie basieren.
Polygamie in den Regionen der Welt Polygamie in der westlichen Welt In der westlichen Welt sind polygame Zivilehen unzulässig. Privat und einvernehmlich können aber in offen gelebten Ehen sexuelle Verhältnisse zu mehreren Menschen oder in einer polyamoren Lebensform auch Liebesverhältnisse zu mehreren Partnern geführt werden.
Polygamie in Deutschland Die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe zusätzlich zu einer bestehenden, ist in Deutschland gemäß BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe StGB). Das gesetzliche Verbot der Mehrehe verhindert jedoch nicht ohne weiteres die Wirksamkeit tatsächlich erfolgter weiterer Eheschließungen; so ist selbst eine in Deutschland geschlossene Zweitehe (z. B. wenn der Standesbeamte die erste Ehe wegen Täuschung nicht erkannt hat) normalerweise wirksam und kann lediglich wieder aufgehoben werden. Praktisch relevant sind vor allem Fälle, in denen eine verheiratete Person im Ausland erneut heiratet oder eine Auslandsheirat in Deutschland vollständig verschwiegen und somit eine weitere Heirat ermöglicht wird.
Nur die Schließung einer weiteren Ehe ist strafbar, nicht die Führung der (im Ausland geschlossenen) weiteren Ehe. Das Ausländerrecht enthält dafür auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug. So bestimmt Abs. 4 Aufenthaltsgesetz, dass ein Nachzugsanspruch grundsätzlich zu einer Zeit nur für einen der Ehegatten bestehen kann. Dies schließt allerdings den Nachzug eines weiteren Ehegatten nicht aus, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum zuerst nachgezogenen Ehegatten nicht mehr besteht (Getrenntleben). Der zuerst nachgezogene Ehegatte kann in diesen Fällen unter Umständen sein Aufenthaltsrecht verlieren, sofern er nicht bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.
Am 29. Mai 2018 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine im Ausland geschlossene Zweitehe einem Einbürgerungsanspruch gemäß StAG nicht entgegensteht. Behörden und Vorinstanzen hatten bis dahin die Ansicht vertreten, Mehrehen seien mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Das Bundesverwaltungsgericht hielt dem in seinem Urteil entgegen, das Prinzip der „bürgerlich-rechtlichen Einehe“ gehöre nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern sei vielmehr ein Bekenntnis zu Recht und Gesetz sowie den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten. Dem Gesetzgeber stehe es jedoch frei, künftig eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wie bei der Ehegatten- bzw. Lebenspartnereinbürgerung gemäß StAG zur Voraussetzung zu machen.Bundesverwaltungsgericht: Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen Anspruchseinbürgerung. Pressemitteilung Nr. 36/2018, 30. Mai 2018, abgerufen am 27. Juni 2019.Meldung: Bundesverwaltungsgericht: Einbürgerung ist trotz Zweitehe möglich. In: Spiegel Online. 30. Mai 2018, abgerufen am 27. Juni 2019. Dieses Urteil stellt eine signifikante Änderung in der Rechtsprechung dar und hat potenzielle Auswirkungen auf zukünftige Einbürgerungsfälle.
Am 27. Juni 2019 verschärfte die Bundesregierung durch Verabschiedung eines Gesetzentwurfes im Bundestag das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz, wonach eine Einbürgerung durch Behörden nicht erlaubt ist, sofern der Antragssteller in einer Viel- oder Mehrehe lebt.Deutscher Bundestag: Deutsche IS-Kämpfer können künftig Staatsangehörigkeit verlieren. 27. Juni 2019, abgerufen am 27. Juni 2019.Deutscher Bundestag: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Drucksache Nr. 19/10518, 29. Mai 2019, abgerufen am 27. Juni 2019.Meldung: Deutsche Staatsangehörigkeit: Menschen in Vielehe soll Staatsbürgerschaft verwehrt werden. In: Zeit Online. 25. Juni 2019, abgerufen am 27. Juni 2019.
Polygamie in Österreich
In Österreich stellt das Eingehen, nicht aber das Aufrechterhalten, von Doppel-/Mehrehen eine Straftat dar gemäß § 192 StGB:„Wer eine neue Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einer verheirateten Person eine Ehe schließt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“Des Weiteren zählt Bigamie auch als Ehenichtigkeitsgrund gemäß §§ 20, 24 EheG. Dies gilt auch analog für Eingetragene Partnerschaften.
Polygamie in der Schweiz Gemäß Schweizerischem Strafgesetzbuch ist Polygamie verboten. Art. 215 StGB wurde an das neue Institut der eingetragenen Partnerschaft angepasst und lautet nun:
Polygamie im Vereinigten Königreich Im Vereinigten Königreich gibt es Bigamie-Gesetze, die die Polygamie unterbinden sollen.
Polygamie in den Vereinigten Staaten von Amerika In den Vereinigten Staaten ist die Polygamie verboten. In der Vergangenheit wurde sie jedoch vor allem von mormonischen Glaubensgemeinschaften praktiziert. 1890 verzichtete die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage offiziell darauf, jedoch behielten einige die Praxis bei und bildeten in der Folge Sondergemeinschaften. Die meisten Polygamisten der USA wohnen unauffällig in abgelegenen ländlichen Orten vor allem in Utah und die Staatsanwaltschaften interessierten sich nicht weiter für sie. Beim einzigen Prozess innerhalb von 50 Jahren wurde 2001 ein bekennender polygamer Mormone mit fünf Ehefrauen und 29 Kindern zu fünf Jahren Haft und zur Rückzahlung von umgerechnet 110.000 EUR Sozialhilfe verurteilt.Polygamie – Fünf Frauen sind vier zu viel. In: Spiegel Online. 19. Mai 2001, abgerufen am 13. Oktober 2016.US-Mormone muss wegen Vielehe für fünf Jahre ins Gefängnis. In: kath.net, Abruf 13. Oktober 2016.
Polygamie in Ozeanien Polygamie in Neuguinea Unter der ursprünglichen Bevölkerung Neuguineas und der umliegenden Inseln existiert Polygamie sowohl in der Ausprägung Polygynie (Vielweiberei) als auch als Polyandrie (Vielmännerei). Das Thema wird gesellschaftlich kontrovers diskutiert und auch in Verbindung mit der Praxis des Brautpreises und der Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten gesetzt.
Polygamie in Afrika Polygamie in Eswatini Im Königreich Eswatini im südlichen Afrika ist Polygamie nichts Ungewöhnliches. Der jetzige König Mswati III. hat derzeit (Stand 2025) 16 Ehefrauen. Sein Vater König Sobhuza II., der 1982 starb, hatte etwa 70 Frauen und 210 Kinder.
Polygamie in Südafrika Der im Mai 2009 gewählte Präsident Südafrikas, Jacob Zuma, war Südafrikas erster polygamer Staatschef. Er hat vier Ehefrauen. AFP-Bericht im Donaukurier vom 20. April 2012, abgerufen am 21. April 2012.
Polygamie in Kenia Im März 2014 verabschiedete das Parlament Kenias ein Gesetz, das die Polygamie in Kenia legalisiert. Demnach ist es verheirateten Männern erlaubt, sich weitere Ehefrauen zu nehmen. Die Zahl der möglichen Ehefrauen ist dabei nicht festgelegt. Der Ehemann muss seine bisherige(n) Ehefrau(en) weder informieren, noch haben diese ein Einspruchsrecht, wenn der Mann eine neue Frau heiraten will. Insbesondere wegen der fehlenden Verpflichtung, die bisherigen Ehefrauen zu informieren oder sie zu konsultieren (und nicht wegen der Polygamie an sich), protestierten 30 der 69 weiblichen Abgeordneten. Sie wurden jedoch von ihren männlichen Kollegen im 349 Mitglieder zählenden Parlament überstimmt.
Polygamie in Asien Polygamie in China Beim Volk der Kham in der Provinz Qinghai Chinas ist Polyandrie zwischen Brüdern und einer Frau verbreitet.Angela Köckritz: Polygamie: Mann, Mann, Mann und Frau. In: Die Zeit. 14/2013, 27. März 2013.
Polygamie in den Weltreligionen Polygamie im Christentum Sämtliche großen Glaubensrichtungen des Christentums lehnen die Polygamie ab. Sie ist deshalb in so gut wie allen seit langer Zeit christlich geprägten Ländern verboten oder nicht üblich.
Im griechischen Kulturraum, in dem sich das Christentum zuerst ausbreitete, war die Polygamie, im Sinne mehrerer Eheschließungen mit freien und ebenbürtigen Frauen, damals schon seit einigen Jahrhunderten praktisch vollständig verschwunden, auch wenn Konkubinate mit Sklavinnen weit verbreitet waren. Die sich verbreitende christlichen Theologie predigte die Monogamie, obwohl eine polygame Praxis einiger früher biblischer Patriarchen überliefert war. Seit sich der neue Glaube in neue Kulturkreise auszubreiten begann, spielte jedoch die Frage der Mehrehe immer wieder eine Rolle. In früheren Zeiten war dies etwa bei Normannen und anderen Germanen der Fall, die die Mehrehe auch nach ihrer Christianisierung noch jahrhundertelang weiterpflegten. Auch der christliche Kaiser Karl der Große hatte, wie verschiedene andere germanisch-christliche Fürsten seiner Zeit, mehrere Ehefrauen und Nebenfrauen.
In christlichen Reformbewegungen spielte die Polygamie-Frage durch die Jahrhunderte hindurch immer wieder eine Rolle. So riet Martin Luther während der Reformation dem Landgrafen Philipp von Hessen, seine Zweitehe (eine morganatische Ehe) der öffentlichen Ordnung willen geheim zu halten (siehe Legendenhafter Hintergrund).Matthias Bartsch: Unter Todesstrafe: Landgraf Philipp von Hessen und die Bigamie. In: Der Spiegel. 24. November 2015, abgerufen am 24. März 2020. Die „Wiedertäufer von Münster“ (Anabaptisten) praktizierten Polygamie, allerdings überlebte diese Praxis die Niederlage von 1535 nicht in öffentlich sanktionierter Form.
Seit dem 19. Jahrhundert wurde die Polygamie bei den Mormonen, die am Rande des Christentums angesiedelt sind, praktiziert. Einige mormonische Splittergruppen halten bis heute an ihr fest (siehe Abschnitte: Polygamie im Mormonentum sowie Polygamie in den Vereinigten Staaten von Amerika). In einigen Ländern mit christlichem Hintergrund spielt Polygamie bis heute eine Rolle. Beispiele sind die Philippinen, verschiedene pazifische Länder wie Papua-Neuguinea und Fidschi oder weite Teile Afrikas. Polygamisten in diesen Ländern sind allerdings in der Regel nicht in besonderen Kirchen oder Gruppen organisiert. Hier wird Polygamie oft als Relikt der vorchristlichen Zeit angesehen; anders in Nordamerika, wo es kleine polygame Kirchen und andere Gruppen gibt.
Die römisch-katholische Kirche hat sich gegen jede rechtliche Duldung der Vielehe gewandt. Die mit der Vielehe verbundenen Probleme dürften weder im Namen der Religionsfreiheit gerechtfertigt noch aus einem „falsch verstandenen Multikulturalismus“ kleingeredet werden. Radio Vatikan, 10. Januar 2007.
Polygamie und die Bibel