mini|hochkant| Fürstenkrone, fürstliche Rang­krone

Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel). Die Träger der Letzteren können als „Landesfürsten“ Herrscher eines souveränen Fürstentums (wie Liechtenstein oder Monaco) sein oder auch Adlige im Fürstenrang ohne Herrscherstellung. In den meisten Fällen sind Fürstentitel Erstgeburtstitel. Fürstenhäuser gehören zum Hochadel.

Im Heiligen Römischen Reich waren die Reichsfürsten die Regenten reichsunmittelbarer Fürstentümer. Die Erhebung in den Fürstenstand wurde „Fürstung“ genannt und durch den römisch-deutschen Kaiser vorgenommen.

Der Begriff wird auch zur Kennzeichnung fürstenähnlicher Positionen (Stammesfürsten) in früheren Epochen oder in anderen Erdteilen verwendet.

Wortherkunft Das Wort „Fürst“ stammt vom althochdeutschen furisto „der Erste, der Vorderste, der Führende“, das auch die Grundlage für ähnliche Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen bildet: englisch first „als erstes, Erster“, niederländisch Vorst, dänisch und norwegisch fyrste sowie schwedisch furste. Die dem Adelstitel des Fürsten entsprechende lateinische Vorform princeps („der Erste, Führer“) findet sich noch im deutschen „Prinz, Prinzessin“ und dem englischen prince, princess sowie principality für ein Fürstentum (beispielsweise Principality of Liechtenstein). Der Titel Prince of Wales für den Thronfolger der britischen Monarchie kann zutreffend als „Fürst von Wales“ übersetzt werden, der Titel "Fürst von Asturien" ist die Übersetzung für den spanischen Thronfolgertitel (Príncipe de Asturias). Vergleichbare Herrschertitel in anderen Sprachen werden teilweise als Fürst ins Deutsche übersetzt, beispielsweise das slawischsprachige Knes. Auch das französische principauté steht für „Fürstentum“, etwa bei der Bezeichnung Principauté de Monaco.

Wortbedeutung Oberbegriff „Fürsten“ im weiteren Sinne ist eine Sammelbezeichnung für die wichtigsten Herrschaftsträger wie Kaiser, Könige, Herzöge sowie Land-, Mark- und Pfalzgrafen und sogenannte „gefürstete“ Grafen (die regierenden Reichsgrafen im Heiligen Römischen Reich). Die Sammelbezeichnung „Fürsten“ wird meist im Plural verwendet und ist im Heiligen Römischen Reich seit dem Hochmittelalter (ab Mitte des 13. Jahrhunderts) für die Regenten von Territorien des Reiches üblich, die als Fahnlehen direkt vom Reichsoberhaupt zu Lehen gingen (Reichsunmittelbarkeit) und (anders als bei den Reichsrittern) eine bestimmte Größe (mit eigener, „fürstenmäßiger“ Landesverwaltung) aufwiesen.

Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung Fürst auch für selbstständige Herrscher in außereuropäischen Kulturen verwendet, auch um die Bezeichnung König und die damit verbundene Machtbedeutung zu vermeiden. Ähnlich wie die Bezeichnung Häuptling übertrugen die europäischen Entdecker und Kolonisatoren Fürst und Fürstentum auf reale oder vermeintliche Anführer und Herrschaftsgebiete anderer Völker oder übersetzten deren Eigenbezeichnung als „Fürst“. Als „Fürstenstaaten“ (Princely States) werden in Indien etwa die von einem einheimischen Fürsten (Maharadscha, eigentlich „Großkönig“) regierten Staaten unter britischer Oberhoheit bezeichnet.

In ähnlicher Weise wird die Bezeichnung auch für Stammesfürsten oder regionale Machthaber früherer Epochen verwendet; sie werden alternativ auch als „Kleinkönige“ bezeichnet. Beispielsweise werden große keltische Grabstätten als „Fürstengrab“ bezeichnet, auch wenn keine schriftlichen Quellen zur damaligen Herrschaftsstruktur vorliegen.

Umgangssprachlich oder ironisch werden Regierungschefs von Bundesländern bisweilen als „Landesfürsten“ bezeichnet.

Adels- und Rangtitel Im engeren Sinne ist der Fürstentitel ein konkreter Adelstitel (oder Rangtitel), der seit dem Spätmittelalter verliehen wird. Rangmäßig stehen die Fürsten über den Grafen und Markgrafen sowie den nichtköniglichen Prinzen (jüngeren Angehörigen von Fürstenhäusern), jedoch unter dem Herzog und dem königlichen Prinzen.Bisweilen führen allerdings königliche Prinzen nominell Grafentitel, was ihren protokollarischen Rang als Königliche Hoheiten jedoch unberührt lässt: Edward, Earl of Wessex (bis 2023), die Markgrafen von Baden, Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Hessen usw. Der Rangtitel ist nicht notwendigerweise an ein Herrschaftsgebiet gebunden. Dabei ist er in der Regel dem Erstgeborenen verliehen („primogen“ oder „in Primogenitur“, also als Erstgeburtstitel); der Erbe, soweit er dynastisch nicht mehr durch die Geburt eines anderen Erben verdrängt werden kann, führt den Titel Erbprinz oder Erbgraf, die Nachgeborenen die Titel Prinz/Prinzessin oder Graf/Gräfin (je nach Verleihung). Es kamen aber (selten) auch Verleihungen ad personam (also nicht-erbliche) vor.

Viele hochadlige Geschlechter des Alten Reiches teilten ihre Territorien unter ihren diversen Linien auf, bisweilen erwarben manche Linien auch neue Gebiete durch Erbschaft, sodass nicht selten ein und dasselbe Geschlecht mehrere regierende Linien, versehen mit entsprechenden fürstlichen Erstgeburtstiteln, hervorbrachte (so etwa die Bentheim, Fugger, Hohenlohe, Löwenstein-Wertheim, Oettingen, Salm, Sayn-Wittgenstein, Solms, Stolberg oder Waldburg).

Wortableitungen Vom Titel Fürst abgeleitet sind auch die folgenden Bezeichnungen: Fürstenstuhl: ein gesonderter Raum in christlichen Kirchen für adlige Grundherren (Patronatsloge) Fürstenloge: ein gesonderter Raum in Theatern (Proszenium) Fürstenzimmer, Fürstenbahnhof: gesonderte Empfangsanlagen bei Eisenbahnen für hochstehende Persönlichkeiten Fürstenhaus: Familie eines Herrschers (fürstliches Haus, siehe auch Dynastie), sowie Bezeichnung verschiedener historischer Repräsentationsgebäude Fürstenhof: der Wohnsitz, der Verwaltungsapparat oder das soziale Umfeld eines Fürsten (siehe auch Hofstaat) Fürstensitz: beispielsweise ein fürstlicher Palast oder eine fürstliche Residenzstadt Fürstengruft: Grablege für verstorbene Mitglieder eines (ehemaligen) Fürstenhauses in Form einer Krypta oder eines Chorgewölbes

Rechts- und Rangstellung Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war „Fürst“ ab dem 10. Jahrhundert zunächst eine allgemeine Bezeichnung für hohe adlige Lehnsträger. Zum Reichsfürstenstand zählten im Mittelalter Herzöge sowie Land-, Mark- und Pfalzgrafen (siehe Hoher Adel). Spätestens seit der Zeit wurde der ostfränkische oder deutsche König von den Großen des Reiches gewählt, seit 1356 (Goldene Bulle) von den sieben Kurfürsten.

Die offizielle Anrede eines Fürsten oder einer Fürstin ist Durchlaucht, wie es etwa im Fürstentum Liechtenstein noch allgemein üblich ist. Andernorts wird sie meist nur noch bei der Begrüßung in Ansprachen oder im Briefverkehr als Abkürzung S.D. (bzw. I.D.) über dem Namen als Höflichkeitsbezeugung verwendet (während man einen Fürsten mündlich einfach als Fürst oder etwa als Fürst Löwenstein anspricht).

Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 wurden einige deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes; im Gothaischen Hofkalender wurden sie neben den Königen und Großherzögen in der Ersten Abteilung aufgeführt. Die meisten anderen Fürsten, deren Territorien durch Mediatisierung („Mittelbarmachung“) unter die Herrschaft eines anderen Staates kamen, behielten (oder erhielten) den Fürstentitel als Ehrenprädikat, darunter auch zahlreiche vormals regierende Reichsgrafen (etwa die Adelsfamilie Castell, die bis 1806 die Grafschaft Castell regiert hatte und 1901 in den bayerischen Fürstenstand erhoben wurde). Diese mediatisierten Geschlechter bildeten im Hofkalender die Zweite Abteilung der „fürstlichen Häuser“.

Ein deutscher Sonderfall waren die ehemals reichsunmittelbar regierenden Grafen, die gelegentlich auch als gefürstete Grafen bezeichnet werden und ebenfalls der Zweiten Abteilung angehörten. Sie standen im Rang unter den Fürsten, gehörten aber wie diese zum Hochadel und waren ihnen nach der Deutschen Bundesakte ebenbürtig – anders als die gewöhnlichen, einfachen Titular-Grafen; sie wurden mit „Erlaucht“ angeredet. Hinzu kamen einige im 19. Jahrhundert gefürstete Familien, die niemals souverän gewesen waren, wie etwa Blücher als „Fürst von Wahlstatt“, Bismarck, Bülow oder Hardenberg, die neben ausländischen Fürsten in einer Dritten Abteilung zusammengefasst wurden. Somit waren die weitaus meisten Fürsten des Zweiten Deutschen Kaiserreiches keine regierenden Monarchen mehr, wie auch die Fürsten des österreichischen Adels im Kaisertum Österreich. Souveräne deutsche Fürsten führten deshalb bis 1918 den Titel „Regierender Fürst“ (siehe Hochadel: Souveräne Häuser Europas).

Die Kinder eines Fürsten sind häufig Prinz oder Prinzessin mit der früher offiziellen Anrede „Durchlaucht“, die heute im nicht offiziellen, gesellschaftlichen Schriftverkehr nur noch als Höflichkeitsbezeugung bei der Ansprache benutzt wird. Diese Titel übertragen sich auch auf die daraus entstehenden jüngeren Stammlinien. Allerdings führen die Nachgeborenen einiger mediatisierter („mittelbargemachter“) oder erst im Laufe des 19. Jahrhunderts erhobener fürstlicher Häuser den Titel Graf oder Gräfin mit der Anrede „Erlaucht“. In beiden Fällen führt das jeweilige Oberhaupt des Hauses den Fürstentitel als Erstgeburtstitel mit der Anrede „Durchlaucht“.

Ebenfalls Fürstentitel gibt es im italienischen Adel (principe/principessa), im französischen Adel (prince/princesse) und im russischen Adel sowie anderen slawischen Regionen (Knes), während im spanischen und im britischen Adel der Fürstentitel – im Unterschied zum Prinzentitel – auf die jeweiligen Thronfolger beschränkt ist: Fürst von Wales bzw. Fürst von Asturien, den Prinzentitel hingegen führen dort nur die Agnaten der jeweiligen Königshäuser, die Familien des Hohen Adels hingegen Herzogstitel.

Heutiger Gebrauch Im europäischen Kulturraum werden die Kleinstaaten Monaco (Fürst von Monaco) und Liechtenstein (Fürst von Liechtenstein) von Fürsten regiert (französisch prince souverain). Andorra ist als Co-Fürstentum zweier Staatsoberhäupter ein einmaliger Sonderfall. Im Vereinigten Königreich (Fürst von Wales) und in Spanien (Fürst von Asturien) wird der jeweilige Kronprinz in der Regel vom Monarchen zum Titular-Fürsten eines Landesteils ernannt, ohne dass dies irgendeine Regierungsgewalt mit sich brächte. Auch in den meisten übrigen europäischen Monarchien wird ein entsprechender Titel von den Chefs nicht regierender Fürstenhäuser noch als Adelstitel geführt.

Im Deutschen Reich wurde durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 zusammen mit der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels der ehemalige Titel Prinz oder Prinzessin unveränderlicher Bestandteil des Familiennamens. Damit entfiel der Titel Fürst oder Fürstin, soweit er durch Erstgeborenen-Nachfolge (Primogenitur) weitergegeben wurde. Er wird jedoch heute noch aus Gründen der Tradition vielfach inoffiziell von den Chefs der früheren Fürstenhäuser weitergeführt und gelegentlich auch auf Antrag nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen infolge langjähriger Führung und allgemeiner Anerkennung (Nr. 50 NamÄndVwV) in den Pass übernommen, was jedoch wegen der dann erfolgenden – traditionswidrigen – Übertragung auf sämtliche anschließend geborenen Nachkommen von den ehemaligen Fürstenhäusern meist selbst nicht gewünscht wird. Gegenwärtig betrifft dies 54 deutsche Familien, davon vier auch nach 1806 (meist bis 1918) noch regierende Bundesfürsten: Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck und Pyrmont, Reuß und Schaumburg-Lippe.